Beiträge von Berny

    muss der Vermieter "doppelt" zahlen?


    Auf keinen Fall, denn er hat keinen fehler gemacht.
    Was hat Deine heutige Recherche bei der alte-Konto-Bank ergeben?

    PS: Auf allen von mir erstellten Betriebskostenabrechnungen steht der Satz: "Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, bitte ich um sofortige telefonische Benachrichtigung unter 015. .... ...."

    Alexglady:

    "Ich habe schon mehr Wasser verbraucht als im Vorjahr. Warmwasser von 18,21 Einheiten auf 23,18; und Kaltwasser von 37,90 Einheiten auf 47,45."
    Info: In dem von mir vergewaltigten MFH verbrauchen die Mieter durchschnittlich knapp 40m³ Wasser p.P. jährlich.

    "Habe jetzt einen Einspruch verfasst"
    Besser: Widerspruch.

    "Und wenn ich nun den Link der Fristen recht verstehe, hätte der Fehler innerhalb von 12 Monaten nach der damals erstellten Abrechnung erfolgen müssen oder?"
    Njet, sondern nach Ende des betreffenden Abrechnungszeitraums.

    "Also, spätestens am 31.05.2011 und nicht erst am 04.01.2012"
    Yoo, f.d. AbrZeitraum 01.06.09-31.05.10.

    "Ich bin gespannt, wie die Verwaltung sich dazu äußert."
    Ich auch, lass' es uns bitte wissen.;)

    Mein Bekannter meinte, wenn ich die letzten 6 Jahre nicht renoviert habe könnte unter Umständen mein Vermieter eine Renovierung verlangen, weil ich während den 6 Jahre keine Schönheitsreparaturen vorgenommen habe.:confused:


    Noch nie irgendwo etwas über eine Fristenregelung gelesen.

    kalimata:

    "Im Mietvertrag steht "Räume sind besenrein zurück zugeben"."
    Ist doch deutlich...?!

    "Nun sagte mit ein Bekannter, wenn ..."
    Wo bleibt die gesetzliche Grundlage dafür?
    Also: Beschädigungen beseitigen, Dübellöcher verschliessen, und das war's dann.

    PS: Wenn Du jetzt kündigst, wäre der frühestmögliche Termin der 30.04.12.

    Ich habe ja bereits eine Wohnung gefunden, allerdings müsste ich da ab 01.03. Miete zahlen u 2 Wohnungen kann ich nicht bezahlen,
    ich dachte lediglich, da mein vermieter ja bereits genügend Zeit hatte den Schimmel zu entfernen, was er ja auch teilweise gemacht hat, jedoch nicht vollständig, dass ich dadurch halt eher aus der Kündigungsfrist komme![/QUOTE]

    Vielleicht kannste Dich einigen: Räumst die alte Wohnung bis zum 10.03. und zahlst die Miete noch für den gesamten März.
    Ab dem 11.03. kann der VM die Wohnung renovieren und ab 01.04. neu vermieten.
    Müsste natürlich schriftlich formlos vereinbart werden.

    Fetty:

    "Auch wie man richtig heizt weiß ich, habe ich wohl vergessen zu erwähnen!"
    Ist mir schon klar...

    "in dieser Wohnung habe ich die Heizungen auf Dauer 5 stehen, ..."
    Da hilft m.E. nur, die Fenster abzudichten, damit nicht permanent die Wärme entweicht, und einen Teppich verlegen - oder eine andere Wohnung...
    PS: Wenn Du jetzt kündigst, wäre der frühestmögliche Termin der 30.04.12.

    also im Mietvertrag steht nix von renovieren und nix von Schönheitsreparaturen und der Vormieter hatte die Wände ja schon bunt hinterlassen...darum weiß ich nicht warum das bei mir jetzt anders sein soll


    Wie der Vormieter die Wohnung hinterlassen hat, ist völlig uninteressant.
    Hier interessiert ausschliesslich, WIE Du die Mietsache vom Vermieter beweisbar übernommen hast und wie Du sie ggf. vertraglich an den VM zurückzugeben hast.
    Hierfür gibt es regelmässig entweder mietvertragliche oder/und Übergabeprotokoll-Vereinbarungen.

    ich will ja auch keine Interessenten verprellen; ich verstehe auch, dass der VM schnell wieder vermieten möchte...hier geht´s einfach um die dummdreiste und freche Art des Makler´s. Und alles gefallen muss sich Frau ja dann doch nicht.
    VG


    Dann informiere dochmal den VM über das tolle Benehmen seines vertrauten Stammtischgeschäftsduzfreundes...:cool:

    Hallo Alexandra,

    meine Erfahrung als Hausverwalter zeigt, dass die Abrechnungsunternehmen keine Plausibilitätsprüfungen machen.
    Viele Hausverwaltungen scheinen sich erfahrungsgemäss auch nicht sooviel Mühe zu geben...

    Die Argumentation der HV habe ich einigermassen verstanden, muss es jedoch nicht...
    Ich würde schreiben, dass ausweislich der Bk-Abrechnungen der Kubikmeter Frischwasser incl. Abwasser im Abrechnungszeitraum 2009/2010 2,30€ (1.276,22€ für 554,255 Kubikmeter),
    und im Abrechnungszeitraum 2010/2011 6,58€ (4.039,56€ für 613,894 Kubikmeter) gekostet hat, welches einer Preissteigerung von 186% entspricht.
    Dies hätte Ihnen bei Erstellung der Bk-Abrechnung bereits selbst auffallen müssen.
    In diesem Punkt widerspreche ich der Abrechnung und werde hierfür einen à Konto-Betrag von xy € zahlen.
    Wenn während des Abrechnungszeitraums aufgrund mangelhafter Dokumentation der Zählerstände und somit unrichtigen Berechnungen Fehler entstehen, sind hierdurch entstehende witschaftliche Nachteile nicht auf mich übertragbar bzw. abwälzbar.

    Das ist so meine Meinung, wie ich es machen würde, KEINE Rechtsberatung.

    Wieviel Wasser hat denn Dein Haushalt jeweils verbraucht?

    FaStra:

    Vorab: Es genügt fast immer, Sätze mit einem Punkt abzuschliessen.

    "Laut Anwalt gilt der 5 Jahres Vertrag nicht und ich habe normal 3 Monate Frist!"
    Richtig. Zeit-MV gelten max. 4 Jahre.

    "Habe eine Kündigung geschrieben und nun werde ich die seinem Bruder zukommen lassen!"
    Hast Du schon eine Mitteilung erhalten, wer nun Dein Ansprech- oder Vertragspartner ist?

    "Stieftochter hat keine rechte!"
    Woher weisste das?
    Notfalls die Kündigung an jeden seiner Verwandten oder möglichen Erben schicken.

    "Neue Wohnung Vermieter wollen aber mietschuldenfreiheit!
    Meinst wohl Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Hast Du eine Todesanzeige?

    "Habe ich überhaupt eine Chance auszuziehen?"
    Denk' nach! Ausziehen kannste immer...

    Ja genau. Der Strom läuft über den Hauptzähler und jeder Mieter hat einen Zwischenzähler.


    Das ist eine recht seltene Konstellation... Wohnheim?
    Normalerweise hat ein Mieter "seinen" Zähler mit Vertrag mit dem EVU.
    Bei den Vergleichsportalen sollte man sehhhr vorsichtig sein, so mal btw. Niemand kann auf Dauer etwas billiger verkaufen, als er es einkauft. Schon Teldafa* vergessen?

    unas:

    "mein Vermieter hat einen Hauptzähler, jeder Mieter hat einen eigenen Nebenzähler."
    Nix versteh...
    Ist Dein Zähler hinter den Hauptzähler geschaltet, also so, dass Dein Strom zunächst durch den Haupt- und dann durch Deinen "Neben"zähler geht?

    Mucki:

    "schon klar, dass der Makler nicht mein Vermieter ist"
    Könnte aber sein...:confused:

    "wie ist die Sachlage, wenn der Makler-Proll vom VM beauftragt ist - was ja hier ganz klar der Fall ist."
    Die Rechtslage ist m.E. so, dass ausschliesslich der VM gegen Ende der Mietzeit die Mietsache in Deinem Beisein nach vorheriger Vereinbarung besichtigen darf. Gegen Deinen Willen darf er auch keinen Dritten mitbringen. Es ist aber m.W. durch Gerichtsurteile auch schon mal bestätigt worden, dass der VM einen Mietinteressenten mitbringen kann, wenn es Dir vorher bei der Terminabsprache mitgeteilt wurde.
    Der Makler hat überhaupt nichts zu sagen, der will nur (schnelles)Geld "verdienen".
    Sollte jemand (Unberechtigter) seinen Fuss in die Wohnungstür stellen, würde ich "irgendwo" hintreten...:D

    Da sollten mir dann 300 Euro für den nicht vorhandenen Hausmeister gut geschrieben werden bzw. mit dem gesamten verrechnet werden!


    Nein, der sog. Anteil für den HM existiert SO garnicht, es interessieren ausschliesslich Deine Gesamtvorauszahlungen und später die echt erbrachten Leistungen, wie Herr Mainschwimmer bereits sagte.

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