Hallo Alexandra,
meine Erfahrung als Hausverwalter zeigt, dass die Abrechnungsunternehmen keine Plausibilitätsprüfungen machen.
Viele Hausverwaltungen scheinen sich erfahrungsgemäss auch nicht sooviel Mühe zu geben...
Die Argumentation der HV habe ich einigermassen verstanden, muss es jedoch nicht...
Ich würde schreiben, dass ausweislich der Bk-Abrechnungen der Kubikmeter Frischwasser incl. Abwasser im Abrechnungszeitraum 2009/2010 2,30€ (1.276,22€ für 554,255 Kubikmeter),
und im Abrechnungszeitraum 2010/2011 6,58€ (4.039,56€ für 613,894 Kubikmeter) gekostet hat, welches einer Preissteigerung von 186% entspricht.
Dies hätte Ihnen bei Erstellung der Bk-Abrechnung bereits selbst auffallen müssen.
In diesem Punkt widerspreche ich der Abrechnung und werde hierfür einen à Konto-Betrag von xy € zahlen.
Wenn während des Abrechnungszeitraums aufgrund mangelhafter Dokumentation der Zählerstände und somit unrichtigen Berechnungen Fehler entstehen, sind hierdurch entstehende witschaftliche Nachteile nicht auf mich übertragbar bzw. abwälzbar.
Das ist so meine Meinung, wie ich es machen würde, KEINE Rechtsberatung.
Wieviel Wasser hat denn Dein Haushalt jeweils verbraucht?