Beiträge von Berny

    Heinz:

    "Hatte am 09.12.2010 NB [für 2009] bekommen,da vieles nicht stimmte Widerspruch am 20.12.2010 eingelegt."
    So weit, so gut...

    "Auf meinen Widerspruch wurde erst am 26.01.2012 reagiert."
    Also über 13 Monate danach??

    "Auch die dort geänderten Werte und Begründungen sind nicht korrekt.
    Wie soll ich reagieren?"
    Ich würde wieder widersprechen.
    Gibt es Nachforderungen?

    Wie sieht es denn aus mit einer pauschalen Rückzahlung der geleisteten Courtage?

    Wenn schon Interessenten für die Wohnung da sind,muss sie auch schon ne Weile auf dem Markt angeboten worden sein und das im Wissen der Marklerin.

    Der Markler hat bestätigt,das diese Wohnung sofort bezogen werden soll nach dem Verkauf und dem Eintrag ins Grundbuch.


    Ich kann nicht erkennen, dass Eure seinerzeit bei Bezug der Wohnung gezahlte Maklercourtage etwas mit dem jetzt angedachten Eigentümerwechsel zu tun haben soll.

    In den Nebenkosten wird ein Mieter mitberechnet der aber gar nicht mehr in der Wohnung ist. Leider ist dieser noch im Mietvertrag drin aber ich habe schon seit 4 Jahren die nebenkosten ohne diesen Mieter bezahlt. Muss ich den vollen betrag wirklich bezahlen?


    Ja, musst Du. Ihr beiden Mieter schuldet jeder(!) die volle Miete und Nebenkosten. Ob einer der Mieter zwischenzeitlich ausgezugen ist, interessiert nicht. Ihr seid und bleibt vorerst beide im Mietvertrag, wenn der Vermieter sich nicht bewegt.
    Es ist Dir natürlich anheimgestellt, vom weggezogenen Mitmieter intern einen Ausgleich zu verlangen.

    Auf was ich eben gestoßen bin ....
    Kostennachweis:
    Den Vermieter trifft die Beweislast für die Verbrauchswerte, die er seiner Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
    Stella


    Ja, und...?:confused:

    Hummel:

    "Eine potentielle Vermieterin möchte von uns neben einem Einkommensnachweis auch eine Bankauskunft und evtl. eine Bürgschaft unserer Eltern.
    Meinte sie damit eine Schufa-Auskunft?"
    Bzgl. Bankauskunft frage die Vermieterin bzw. Deine Bank.
    Die Schufa erteilt kostenpflichtig spezielle Auskünfte für Mietinteressenten. Kannste dort beantragen, Perso mitnehmen.
    Bürgschaft... Google hilft.

    "Ist so etwas üblich? :confused:"
    Kann ein zukünftiger VM verlangen.

    "Zum Thema Schufa: Was genau steht da drin,"
    Das, was die VM interessiert bzgl. Deiner Bonität.

    "in welchen Fällen könnte sie negativ ausfallen?"
    Na, rate mal...

    LadyBonsai:

    "Was passiert am 1.?"
    God only knows, sangen seinerzeit die Beach Boys.

    "a)Er ruft die Polizei, diese setzen mich samt Zeug vor die Tür und nehmen mir den Schlüssel ab?"
    Neee, die P. ist nicht privater Erfüllungsgehilfe, sondern nur auf Anforderung für Sicherheit eines Gerichtsvollziehers zuständig.

    "b) Er kann / darf mich nicht ohne Räumungsklage vor die Tür setzen?"
    Nein. Er müsste erst die Räumumgsklage veranlassen und einen rechtsgültigen Titel vom Gericht haben (kann je nach "Auftrags"lage bis zu einem Jahr dauern. Wenn Du Dich weigerst, müsste der Kläger die Zwangsräumung durch den GV veranlassen, und der müsste dann einen Termin für den Antragsteller haben. Und das kann alles dauern...

    Zwischenzeitlich habe ich mit einem RA gesprochen. Laut diesem sind "verbrauchsabhängige Kosten" zu belegen ...
    Wie jetzt?
    Stella


    Dem Rechnungsempfänger auf Verlangen vorzeigen, falls möglich. Oder als Kopie beifügen. Je nach den Örtlichkeiten oder dem guten Willen oder der Mitdenkbereitschaft der Beteiligten oder ...

    Hi LadyBonsai,

    "ich wohne momentan wie gesagt noch dort, und habe zwar keine eignen Möbel hier aber Hausrat wie private Unterlagen / Klamotten usw.
    Ich habe auch keinen eignen Raum in der Wohnung, der Untermietvertag beläuft sich auf die Mitbenutzung der allg. Zimmer."
    Also scheint der Termin 31.1. rechtmässig zu sein. Wenn Du nicht freiwillig gehst, müsste er Dich räumungsklagen. Soweit das Mietrecht.
    Für die anderen Probleme kann ich Dir (leider) keine Hilfestellung geben, da ganz private Angelegenheit(en).

    Hey bernie,
    wir haben den Vertrag noch nicht zurückgeschickt bevor ich das mache frag ich hier lieber nach ;)
    Wir sollen BEIDE unterschrieben (Es ist aber sonst nichts genau festgelegt wir werden beide als Mieter bezeichnet, obwohl ganz oben steht, dass es nur 1 Person gestattet ist, in der Wohnung zu wohnen)


    Wenn Dein Vater mit unterschreibt, dann bürgt er. So einfach ist das vom VM gemeint.

    anjomil:

    "Wir sind vor 1,5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die laut Mietvertrag 78m² groß ist.
    sie ist nur ca. 68m² groß."
    Habt Ihr die Entfernungen zwischen Wänden (nicht zwischen Fussleisten) gemessen, ohne HK-Nischen, Türfüllungen, evtl. Dachschrägen berücksichtigt?

    "Haben wir ein Recht, dieses Gutachten einzufordern?"
    Nein, höchstens ein Richter...

    "Müssen wir ein Gegengutachten erstellen lassen oder können wir unsere Vermieter irgendwie dazu bringen, SELBST mit uns zu messen?"
    Nein und nein.

    "Hätten wir das Recht, Miete einzubehalten?"
    Mglw. ja, wenn die tatsächliche Mietfläche >10% kleiner ist als die lt. MV. Ob sich hierfür ein Rechtstreit lohnt, müsst Ihr selbst beurteilen: Gutachter, Gegengutachter, Rechtsanwälte, Gerichtskasse gibt es nicht umsonst.

    "(Es kommt nur noch eine - dann ziehen wir aus)"
    Na ja...

    "Gibt es bei Gutachtern irgendwie eine Identifikationsnummer oder sowas?"
    Sicherlich wird der Gutachter ein Aktenzeichen vergeben.

    "Und woher um Gottes Willen nimmt dieser "Gutachter" seine Zahlen???"
    Frag' ihn. Das Gemauschele, was Du da schreibst, lässt m.E. sowieso darauf schliessen, dass nicht alles koscher ist bzw. war. Im Zweifelsfalle empfehle ich Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten RA. Denk' aber vorher über das Kostenrisiko nach und wie im MV die Grösse der Mietsache definiert ist!!

    Ich habe mich ja bewegt. Habe es schriftlich und telefonisch oft genug gemeldet. Das hier steht ja sogar auf der Seite hier:
    Und natürlich will ich hier Tipps nach dem was ich schildere. Ist egal, was der Vermieter meint. Wenn ich hier rumlügen würde, würde mich das nicht wirklich weiterbringen.


    Richtig. Wenn dem so ist UND Du die rechtzeitige Meldung nachweisen kannst, kannste es ja versuchen.

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