anjomil:
"Wir sind vor 1,5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die laut Mietvertrag 78m² groß ist.
sie ist nur ca. 68m² groß."
Habt Ihr die Entfernungen zwischen Wänden (nicht zwischen Fussleisten) gemessen, ohne HK-Nischen, Türfüllungen, evtl. Dachschrägen berücksichtigt?
"Haben wir ein Recht, dieses Gutachten einzufordern?"
Nein, höchstens ein Richter...
"Müssen wir ein Gegengutachten erstellen lassen oder können wir unsere Vermieter irgendwie dazu bringen, SELBST mit uns zu messen?"
Nein und nein.
"Hätten wir das Recht, Miete einzubehalten?"
Mglw. ja, wenn die tatsächliche Mietfläche >10% kleiner ist als die lt. MV. Ob sich hierfür ein Rechtstreit lohnt, müsst Ihr selbst beurteilen: Gutachter, Gegengutachter, Rechtsanwälte, Gerichtskasse gibt es nicht umsonst.
"(Es kommt nur noch eine - dann ziehen wir aus)"
Na ja...
"Gibt es bei Gutachtern irgendwie eine Identifikationsnummer oder sowas?"
Sicherlich wird der Gutachter ein Aktenzeichen vergeben.
"Und woher um Gottes Willen nimmt dieser "Gutachter" seine Zahlen???"
Frag' ihn. Das Gemauschele, was Du da schreibst, lässt m.E. sowieso darauf schliessen, dass nicht alles koscher ist bzw. war. Im Zweifelsfalle empfehle ich Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten RA. Denk' aber vorher über das Kostenrisiko nach und wie im MV die Grösse der Mietsache definiert ist!!