Beiträge von Berny

    das sozialamt hat mir geraten, die gezahlte kaution wieder von der miete abzuziehen.
    das soll wohl aber auch nicht rechtens sein


    Richtig, das ist kein guter Rat, vorsicht!
    Der VM hat lt. Gesetz die Mietsicherheit von seinem Vermögen getrennt aufzubewahren und zu verzinsen. Ob Du einen Anspruch auf Offenlegung hast, weiss ich jetzt nicht genau.
    Ich würde aber mal, bevor ich die zweite Rate leiste, ihm gegenüber diese Bedenken äussern und ihn bitten, diese durch Vorzeigen von Kontoauszügen o.ä. auszuräumen.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/st…egt_010833.html

    Es sei denn, er verlangt Einsicht in die Unterlagen!
    Das scheint hier allerdings noch nicht passiert zu sein.
    Gruß
    ObiWan


    Ihr habt ja beide recht: Die (Gesamt-)Abrechnung des Hauses ist auf Verlangen vorzuzeigen, jedoch nicht die Einzelabrechnungen der anderen Mieter...

    melgeci:

    "wir m(ein Mann und ich) haben letztes Jahr 2009/2010 die Heizkostenabrechnung bekommen"
    Bitte genauer: Wann habt Ihr sie bekommen? Für welchen Abrechnungszeitraum?

    "dieses Jahr 2010/2011 hatten wir weniger Verbrauch"
    Beide Fragen wie vor.

    "Jetzt ist unser Problem das wir keinen Rechtsschutz haben"
    Würde Euch vorerst sowieso nicht helfen.

    "wir sind erst seit ca. 2 Jahren hier."
    Seit genau wann?

    "Wir haben heute schon die Kündigung weggeschickt,"
    Hoffentlich per Einwurfeinschreiben, und zu welchem Termin gekündigt? Und auch beide unterschrieben!?

    Lucinna:

    "Genau solche Kommentare meinte ich!"
    ... und deshalb solltest Du mal in Ruhe nachdenken.

    "ich habe die Konsequenzen nicht abgesehen, da ich dummerweise auf das Wort des Maklers gehört habe!"
    Ich möchte mich weiter über diesen Berufsstand nicht äussern. Überall kann man/frau auch mal Pech haben bzw. etwas falsch verstehen.

    "Jetzt sind diese Fehler aber nunmal nicht mehr zu ändern! Habs verstanden! Trotzdem wären nette Ratschläge wohl nicht zu viel verlangt gewesen."
    Sag' mir doch, was Du gerne hören möchtest und sei sicher, dass es nicht weiterhilft.

    "Irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben!"
    Ja, auszuziehen. Welche Art von nachhaltiger Verbesserung erwartest Du denn? *)

    "Hab die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben,"
    Sie stirbt zuletzt.

    "die eine von der Hausverwaltung..."
    Meinst wohl: Eine Mitarbeiterin von der Hausverwaltung?

    "meinte ja: "es gibt schon ne möglichkeit, ..." "
    Eben, habe sie drei Absätze weiter oben schon beschrieben. *)

    Ich würde mich über schnellen Rat zu diesem Fall freuen!


    Hallo,
    bei den vielen Mängeln, die Du hier schilderst, kann ich Dir nur eine Beendigung des Mietverhältnisses empfehlen.
    Wenn Du jetzt schriftlich nachweislich kündigst, wäre der frühestmögliche Termin der 30.04.2012.
    Das Berechnen (um nicht zu sagen "Kunden-Anlocken") von zu niedrig veranschlagten Betriebskostenvorauszahlungen ist leider legal, es sei denn, Du kannst Vorsatz beweisen...:eek:

    Lucinna:

    "Nein es geht um meinen normalen Wohnungsflur!
    Jedenfalls ist es so, dass mein Flur 16m lang ist"
    Also doch Dein (Wohnungs-)Flur. Und eine Wohnung mit einem soo langen nicht beheizbaren Flur hast Du gemietet...?

    "Aber das interessiert ja eh keinen! Weder dem Vermieter, noch den Leuten hier, die man um Hilfe bittet und schon gar nicht den Makler, der mir versichert hat, dass es nicht kalt wird in der Wohnung,"
    Was erwartest Du von einem Makler...?

    "dadurch dass ja die Heizungsrohre vom gesamten Haus unterm Flur langgehen und dadurch, dass der Flur nach innenliegend ist, wird er vom Nachbarhaus ja auch noch gedämmt bla..." Tja so ist es aber nicht und ich frier mir einfach weiter nen Wolf!"
    Wohnst Du in dem langen Flur?

    "Mittlerweile ist auch schon dreimal die Gasetagenheizung komplett ausgefallen, was richtig geil ist,"
    Toll, wenn etwas geil ist!

    "wenn man früh aufwacht und es sind 12grad im Zimmer weils draußen friert... sobald man einmal nicht heizt (heizen kann) sinkt die Temperatur so dermaßen in den Zimmern, weil das Haus anscheinend null gedämmt ist!"
    Aha, fängst Du endlich an, etwas sachlicher zu schreiben?

    "Tut mir Leid, aber ich bin einfach nur noch gefrustet! Deswegen wären mir hilfreiche Tipps sehr lieb und nicht irgendwelche kommentare, die mich nur als die blöde hinstellen, wenn ich mir den verlauf hier angucke! find ich nicht in ordnung!"
    Ich verstehe Deinen Ärger schon, habe aber das Gefühl, dass wir hier mit Versuchen, Dir zu helfen, auf der Stelle treten.
    Was erwartest Du denn, ausser Vorschlägen, Dich bei einem Mietrverein beraten zu lassen, oder auszuziehen, da sich der Zustand m.E. wohl nicht ändern wird, wenn nicht mal ein fähiger kompetenter Handwerker einen Rundumschlag macht.
    Bedenke bitte, und das wurde wohl schon mal geschrieben, dass Du diese tolle Wohnung in diesem Zustand angemietet hattest.

    Hallo PeterPan,

    falls Ihr nicht mit dem VM zusammen in einem Zweifamilienhaus wohnt:
    m.E. könnt Ihr die Euch in Rechnung gestellten Heizkosten wegen dieses Mangels um 15% kürzen.

    "Es wurde lediglich nach 9 Mon. Kaltwasserzähler installiert. Dieser ist allerdings defekt, d.h. er kann nicht per Funk ausgelesen werden.:o"
    Dann müsste eben persönlich abgelesen werden.

    "1) Wie wird nun unsere Abrechnung korrekterweise vorgenommen?"
    Frage Deinen Vermieter.

    "2) Dürfen wir die Nebenkosten kürzen, da eine korrekte Ablesung nicht möglich gemacht wird, da wir (tatsächlich) mind. 2 Monate im Jahr 2011 gar nicht zH waren?"
    Würde ich nicht machen.

    bolle:

    "Mehr steht nichts drin zwecks was noch für arbeiten zu machen sind."
    Ist schon mal günstig.

    "Was als erstes aufgefallen ist, dass die Zinsen bei den 800€ fehlen (§ 551BGB Absatz 3: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)"
    Richtig, die Mietkaution ist zu verzinsen.

    "dann wurde ein Schloßwechsel, Profilblech, Spiegelanbau/Haken/Lampe im Bad berechnet (280€) , desweitern wurde eine Endreinigung von 200€ angeben. Darf mein alter Vermieter mir das wirklich in Rechnung stellen, da dies ja nicht im Übergabe Protokoll auftaucht ?"
    Nein, denn dies sind 1. keine versteckten Mängel, welche noch sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache hätten reklamiert werden können; 2. war die sechs-Monate-Frist ohnehin überschritten und 3. hätte der ehem. VM zunächst Dich zur Mängelbeseitigung auffordern müssen.

    Andy09:

    "Doch jetzt im einzelnen: Der Posten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug im Jahre 2005 um 160 % erhöht. Im Abrechnungsjahr 2009 betrug dieser 301,41 EUR (für unsere Wohnung) für das Jahr 2010 424,28 EUR. Die Gesamtkosten betrugen 2009 3666,00 EUR für 2010 5160,50 EUR."
    Hallo Andy, grundsätzlich teile ich Deine Meinung.
    Ich hatte mal bei zwei Objekten ähnliche einmalige Kostensteigerungen. Bei Nachfragen stellte es sich jedoch heraus, dass ausserplanmässige Arbeiten an alten brüchigen Bäumen angefallen waren.

    "Wir haben gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt und dies wie folgt begründet:
    Vor allem der Abrechnungsposten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug [besser/deutlicher wäre hier die Jahresangabe gewesen] um über 160 % erhöht. Dieser Abrechnungsposten verstößt demnach nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB. In diesen Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil vom Berliner Kammergericht 12U216/04 hin."
    Richtig so.

    "Zitat: u.a. Wenn Ihrerseits eine Gegenüberstellung mit Kosten aus der Vergangenheit erfolgt, so kann dieses letztlich nicht durchgreifen, da allgemein eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war u.s.w."
    Das ist m.E. Wischiwaschi, denn die allg. Kostensteigerung beträgt seit 2005 nur ca. 16%, jedoch nicht das Zehnfache.

    "Die notwendigen Arbeitsstunden wurden uns nachgewiesen, wenn auch nur eine Auflistung der Arbeitsstunden und Tage, aber eben keine RECHNUNG."
    Ihr habt das Recht auf Einblick in die Originalrechnungen (auch der Fiskus...:D ).

    "Gleichzeitig lehnt man aber eine Änderung der aktuellen Betriebskostenabrechnung ab."
    Übliche Borniertheit...

    "Merkwürdig: Man hat uns angeboten, für die BK Abrechnung den Abrechnungswert für den beanstandeten Posten vom Vorjahr im Ansatz zu bringen. Dieser war 122 EUR geringer."
    Tja, merkwürdig, ...:confused:

    "Was sollen wir von diesem Angebot halten?"
    Ich würde es ablehnen und Einblick in die Originalrechnungen fordern mit Hinweis auf § 259 Abs. 1 BGB und § 29 Abs. 1 NMV.
    Info: Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin

    "Gut, 123 EUR weniger ist ja nicht schlecht, aber wir müssen ja auch eine aktuelle Berechnungsgrundlage haben, sonst erwartet uns für das Abrechnungsjahr 2011 vielleicht eine noch bösere Überraschung, weil sich dann der Vermieter auf die nicht geänderte BK Abrechnung für 2010 bezieht."
    Möglicherweise. Ich würde mich hier keinesfalls stromlienienförmig bürsten lassen. Halte mich/uns doch bitte auf dem Laufenden.

    OK

    aber wie bekomme ich das denn ganz genau raus wie sich das ganze dann verhält - muss das dann mein vermieter klären? weil die(nachbarin) is echt so eine , mit der nich gut kirschen essen ist. nich das die mal die polizei aus wut ruft... zettel hingen 2 mal auch schon an der tür...


    Dein Ansprechpartner ist einzig und allein Dein Mietvertragspartner.
    Lass' sie rufen wen sie will...
    Zettel an Deiner Tür kannste (für alle Fälle) mal mit Datum versehen in Deiner Mieterakte ablegen.

    beido:

    "Meine Freundin und ich wohnen seit dem 01.12.2010 in einer Wohnung,
    ... die Nettomiete zum 01.01.2012 um 40 € auf 535 € zu erhöhen. MfG..."
    Das sind 13 Monate, und somit würde ich das Mieterhöhungsverlangen mit Verweis auf § 558 BGB ablehnen. (Google half.)

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