Beiträge von Berny

    BeKay:

    "Jetzt will er die Kosten (die bis Heute nicht belegt sind) von unserer Nebenkostennachzahlung abziehen."
    Das heisst, Ihr habt also gezahlte Betriebskosten von ihm zurückzubekommen?

    "Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge. Falls wir im Recht sind, wie kommen wir an das Geld ran?"
    Falls die von Mainschwimmer genannten Positionen geklärt sind, würde ich dann noch einmal mahnen und bei Erfolglosigkeit das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Ich denke, dass die Herrschaften voll ausformulierte Antworten in Textform von uns erwarten, die sie dann nur noch unterschreiben müssen und Ihrem Vermieter übergeben.
    Also was hälst du davon, dass wir solch ein Schreibbüro eröffnen, natürlich kostenlos. Dann müssten doch die Beschwerden über das Forum ein für alle Mal aufhören:D, oder?


    Yoo, Mainschwimmer,
    das wäre doch etwas...: Die Antworten soweit vorformuliern, dass die Fragesteller nur noch copyen und pasten müssen, um den ach-so-bösen-bösen-Vermietern, die ja alle Millionäre sind, kräftig eins wulffen zu können.
    Latürnich alles für umme...:eek::cool::rolleyes:

    für nen link, der die Anfrage nicht beantwortet, schreibe ich hier eigentlich nicht.
    Trotzdem vielen Dank für die mühe!


    Wenn Dir dieser Link nicht genügt, wird Google Dir sicherlich auch noch andere nennen; falls Interesse besteht, etwas in Ruhe nachzulesen.
    Solltest Du persönliche Antworten von Fachleuten erwarten, dann nichts wie ab zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt und Gutachter. Und bitte nicht vergessen: Über vierstellige Rechnung/en nicht wundern!:D:rolleyes:
    PS: Wohnt in der anderen Wohnung der Vermieter oder auch ein Mieter?

    Hallo Hansa,

    in der Betriebskostenabrechnung werden sämtliche auf das Haus anfallende Kosten abgerechnet. Dabe spielt es keine Rolle, ob die einzelnen Mieteinheiten unterschiedliche Schornsteine oder Rauchabzugseinrichtungen haben.
    Den Vermieter trifft übrigens das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 556 Abs. 3 BGB.
    Ich würde mir vom VM sämtliche der BK-Abr. zugrunde liegenden Rechnungsbelege zeigen lassen.

    kann ich das so schreiben? oder fehlt da noch was ?

    nachdem wir Ihr schreiben am 30.12.2011 erhalten haben, sahen wir uns das Übergabeprotokoll das beidseitig also von Ihnen und uns unterschrieben ist noch einmal an und stellten fest das da keine Mängel am Herd aufgeführt ist und ein Herd kein versteckter Mängel ist sein kann, da er sich auch am Tag der Übergabe auch angeschaut worden ist. Sie konnten versteckte nicht sogleich erkennbare Mängel bis zum 27.07.11 reklamieren.
    Aus diesem Grund werden wir Ihrer Forderung nicht nachkommen und nicht bezahlen.
    Daher bitte ich Sie unsere Kaution frei zugeben.
    Wir erbitten um Rückantwort.
    Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.

    Ich würde hier auf jeden Fall noch eine Zahlungsfrist von 14 Tagen angeben.

    Hallo Betze,
    meinem Vorredner schliesse ich mich an und darf Dich an den Spruch erinnern: Kauf bricht nicht Miete.
    Ich schätze, Ihr könnt Euch diesbezüglich entspannt zurücklehnen.
    Sollten unangenehme Zeitgenossen demnächst vor der Tür stehen: auf das BGB verweisen und Tür schliessen.
    Halte uns doch bitte mal auf dem Laufenden. ;)

    julinka87:

    ">>Ist ein unbefristeter Mietvertrag vererbar?"
    Ist kein Mietrecht.

    ">>Kann der VM den Mietvertrag anfechten?"
    Ja, grundsätzlich. Aber ob erfolgreich...?

    ">>Können wir eine ordentliche Kündigung irgendwie ausschließen?"
    Ihr seid nicht der BGH.

    ">>Aus welchen Gründen könnte er uns denn kündigen (außer wenn wir die Miete nicht bezahlen)?"
    nochnal..... BGH...

    "Unsere Bedenken liegen in dem Sachverhalt, dass wir viel Arbeit und Geld investieren und Angst haben, dass der VM uns dann doch einfach kündigt."
    Eben - und für wer hat schon etwas zu verschenken?

    "Den unbefristeten Mietvetrag wollten wir in das Grundbuch eintragen lassen."
    Ob das geht, weiss ich nicht. Hatte mal etwas von Niessbrauch bzw. Nutzung o.ä. gehört...

    [QUOTE]2009 habe ich nach gleicher Berechnung mit den entsprechenden Werten für 2009
    1,57210€ pro m³ Wasser und 1,92188€ pro m³ Abwasser bezahlt.

    "@ Berny:
    Wenn ich mir die Unterschiede der über die Betriebskostenabrechnung berechneten Kubikmeterpreise zwischen den Jahren 2009 und 2010 so anschaue, fällt zu den von den Vesorgern berechneten Preisen doch schon ein erheblicher Unterschied auf. Und dies wird wohl auf die Verwendung des Abflußprinzips zurück zu führen sein."
    Naja, aber bei so eklatanten Preisunterschieden...? Die Vorauszahlungen werden m.W. ja von den EVUs i.d.R. recht wirklichkeitsnah festgelegt. Aber warten wir mal die Antwort des TO ab.

    "Dies ist auch einer der Gründe, aus denen ich das Abflußprinzip bei verbrauchsabhängigen Kosten nach Möglichkeit vermeide."
    Klar doch, kannst ja nicht alles so einfach in's Wattenemeer ableiten...;)

    Meine Mitbewohnerin und ich haben fristgerecht zum 1.5. gekündigt.
    was könnten wir tun, um doch noch früher aus dem Mietvertrag raus zukommen?
    Könnten wir auf Grund von Wasserflecken/Schäden sonderkündigen?


    1. Weder 1.5. noch 31.03., sondern zum 30.04.
    2. Euch mit dem VM auf einen früheren Termin schriftlich(!) zu einigen.
    3. Njet.

    Hallo Meister G.,
    diese enormen Unterschiede müssen einem ja zu denken geben und können m.E. mit Messtoleranzen, (Geld-)Zu- und Abflussprinzip etc. nicht gerechtfertigt bzw. erklärt werden.
    Ich würde mir mal die Zählerstände, v.a. die der Hauptzähler, aufschreiben, bevor ich bei der HV Einsicht in die Belege nehme.
    Sind die angegebenen Preise des Versorgers incl. MwSt.?
    Wieviel Wasser hattest Du in 2009, wv. in 2010 verbraucht?

    Ich (Heizungsbauer) könnte Dir jetzt die relativ einfache Lösung des Problems nennen, aber Du verzichtest ja drauf...:D

    was wollt ihr mit energieart wissen? Das wir eine Gasheizung im Haus haben?
    schluss jetzt,vergesst einfach das thema und gut.

    Ich weiss garnicht, was der Fragesteller marcel31 überhaupt will:
    1. Jede Wette, dass er ab 12:00 auch Warmwasser hat?!
    2. ist es ihm noch nicht gelungen, die Energieart zu nennen; der Vermieter spricht von 3000€ Stromkostenunterschied...
    Seine beginnende Ungehaltenheit kann sich m.E. nur gegen sich selbst richten.

    Erst einmal danke für die schnelle Antwort! Es soll schon ein neuer mietvertrag aufgestellt werden. Kann ich auf ein solches übernahmeprotokoll bestehen? Und muss ich das entsprechende Formular selbst besorgen?
    Danke und viele Grüße


    Am ÜP dürfte der VM selbst ein grosses Interesse haben. Es ist kein Formblatt (naja, vonwegen "Protokoll"...).
    PS: Laufspuren/-gänge, Bedienteileabnutzung (Tür, Fenster, Wasserkräne).

    Hallo Patty 1986,

    "Wir möchten uns so einigen, ..."
    Das ist alles Privatsache und hat mit einem zukünftigen Mietverhältnis überhaupt nichts zu tun.

    "...die Aussage “alles, was nicht als übliche Abnutzungsspuren gilt“ genügt mir nicht aus."
    Das wären dann alles Beschädigungen, für die der Mieter zu haften hat.

    "Ich muss zugeben, dass die Wohnung nicht im besten Zustand ist und ich hier viel Arbeit reinstecken muss. ..."
    Du übernimmst die Mietsache gemäss Zustandsbeschreibung im MV bzw. Übernahmeprotokoll. Hierinnen ist dann üblicherweise auch vermerkt, wie Du sie zurückzugeben hast.
    Wie Du mit dem Vermieter bzgl. der bereits vorhandenen Einrichtungsgegenstände klarkommst, ist Eure Angelegenheit (welche sich hoffentlich nicht als nachteilig für Dich herausstellen wird...).

    melgeci:

    "die Abrechnung ist von 09.2009-08.2010
    die Abrechnung von 09.2010-08.2011"
    Verstanden. Man müsste die beiden Abrechnungen miteinander vergleichen und - vor allem - die Brennstofflieferungen nachverfolgen können... welches natürlich in Anbetracht der früheren Vorfälle etwas schwierig sein dürfte. Bei Gas wäre das erheblich einfacher.
    Kannst Du die beiden Abrechnungen irgendwie/irgendwo hochladen?

    "Wir haben die Kündigung per Übergabeeinschreiben weggeschickt. Wir hatten in die Kündigung reingeschrieben zum Nächstmöglichen Zeitpunkt. aber wenn das mit dem Arzt nicht klappen sollte dann müssen wir halt bis zum 30.04.2012 hier drin bleiben.:mad: Ja wir haben damals den Mietvertrag beide unterschrieben und die Kündigung haben wir auch beide unterschrieben."
    OK.:)

    Aber, wie schreibe ich der Hausverwaltung das nun am besten. Ich habe Angst wenn ich da nun mit mietminderung komme, dass die gleich denken ich bin auf Streit aus. :(


    Ich würde der HV schreiben, dass ich darum bitte, den Pfusch am Bau zeitnah in Ordnung zu bringen, um eine Mietminderung zu vermeiden.

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