JayInvisible:
"ihr schreibt letzte abrechnung durch 12 und so weiter..."
Klar, wenn sie über 12 Monate ging.
"ich wohne aber erst seit ... vom 15.11.2011 bis zum 31.12.2011 also 1,5 monate!"
Um also von diesem Zeitraum zunächst einmal hochzurechnen auf den Jahrsverbrauch:
Allgemeinkosten (ausser Heizung) von 1,5 auf 12 Monate hochrechnen (also geteilt durch 1,5, dann mal 12).
Heizkosten werden dann sinnvollerweise nach der Heizgradtagetabelle (DIN 4713, Teil 5) berechnet: Halber November hat 60, Dezember hat 160, also zusammen 220 Heizgradtage.
Das ganze Jahr het 1000 HGTg. Also rechneste die Heizkosten geteilt durch 220, dann mal 1000.
Soweit klar?
Jetzt addierst Du Allgemein- und Heizkosten, ergibt Gesamtjahresbedarf. Geteilt durch 12, ergibt den Monatsbedarf, den Du zur Nettomiete addierst, ergibt Monatsbruttomiete.
"muss sie wirklich 12 monate ab einzug warten?"
Muss nicht, aber von 1,5 Monaten hochzurechnen gibt natürlich, v.a. bzgl. Heizkosten, Spielraum durch Wetterschwankungen.
Sie kann es ja nach dem jetzigen Abrechnungszeitraum erneut berechnen (Du ja nun auch;)).