Beiträge von Berny

    mbue:

    "In unserer Mietwohnung (90qm, Erdgeschoss) im Wohnzimmer sind vier Fenster. Die Wand direkt unterhalb der Fenster ist aber keine Wand, sondern viel mehr eine isolierte Plastikplatte,
    Diese sind jetzt im Winter verhältnismäßig kühl im Vergleich zur normalen Wand nebenan."
    Wenn sich zwei Flächen (mit gleichen Temperaturen!) unterschiedlich warm/kalt anfühlen, so liegt das daran, dass sie die Körperwärme des Menschen unterschiedlich ableiten. Beispiel: Auf dem Tisch liegen nebeneinander ein Stück Eisen und eines aus Holz schon tagelang, haben also haargenau dieselben Temperaturen. Nun fasse sie mal an und spüre den Unterschied. Das Eisen leitet Deine Körpertemperatur viel stärker ab.

    "Nun haben wir entdeckt, dass sich an den Plastikteilen ein richtiger Schimmelteppich unten angesetzt hat."
    Dann entferne doch mal den Schimmel und tapeziere grobe Rauhfaser drüber.

    "Als ich das dem Vermieter zeigte, meinte er jedoch, das sei Kondenswasser vom Wohnzimmer selbst, das sich an den kühlen Platten niederschlägt."
    Richtig, vom WZ bzw. den Bewohnern. Ausgeatmete warme Luft kondensiert Feuchtigkeit aus, welche sich an kalten Flächen niederschlägt. Beispiel: Du kommst mit kalter Brille inne warme Kneipe.
    Und btw: Die Floskel "richtig heizen und lüften" hat immer noch was für sich.
    Gib' mal bei einer Suchmaschine "Schimmel" ein, und Du hast Lesestoff bis Ostern...

    Wurde also z.B. ein Mietvertrag am 20.02.07 abgeschlossen und als Mietbeginn der 01.05.07 vereinbart, bewirkt eine bis 04.04.2007 erklärte Kündigung die Vertragsbeendigung zum Ablauf des 30.06.2007.


    Das bedeutet also, dass, wenn Sunny jetzt (also bis spätestens 3.3.) kündigt, diese dann zum 31.5. wirksam werden könnte(?).
    - Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute.:)

    Cleanhunter:

    "Wir wohnen zur Miete in einem älteren Mehrfamilienhaus.
    Unsere Wohnung wurde als erste (vor unserem Einzug) saniert.
    Nun werden und sollen die anderen Wohnungen auch saniert werden.
    Das bescherte uns schon eine Menge und Lärm und Dreck und einiges wird noch folgen,"
    Das war wohl für Euch bei Wohnungsbezug vorhersehbar, meine ich, und bei älteren Häusern sind Sanierunge/Renovierungen nichts Aussergewöhnliches.

    "deshalb wollen wir eine Mietminderung."
    Ich als VM würde das ablehnen. Die Bewohner sollen sich doch freuen, dass der/die Eigentümer sowas machen, was es ja auch nicht für lau gibt.

    "Unser Vermieter (der eine Baufirma hat und alle Renovierungen durchführt) erklärte uns aber, eine Minderung sei nicht rechtens, da alle Wohnungen im Haus Eigentumswohnungen sind."
    Weshalb oder weshalb nicht ist völlig egal, da Ihr mit anderen Miet-, Besitz- oder Eigentumsverhältnissen nichts zu tun habt.

    "Anscheinend hat er mit seiner Familie das Haus als Kapitalanlage gekauft, und dabei aber ..."
    Wen interessiert's?

    Hallo thoedon,

    ich empfehle Dir, den Schliesszylinder auszuwechseln. Den Originalen baust Du erst bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder ein.

    Nein, es ist m.E. kein Einbruch, sondern eher Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB.

    Klar, der Mieterverein arbeitet nicht umsonst...

    Meine Frage betrifft die Möglichkeiten der Kündigung b.z.w. das ausserordentliche Recht der Stadt kündigen zu können. Im ersten Absatz heisst es ja:
    "der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"


    Ich denke, dass dieses Szenario hier nicht zutrifft. Habe mal von einem Fall gelesen, wo die Kosten des Vermietobjekts grösser als die Einnahmen waren - dort klapte das. Hier liegen die Parameter sicherlich anders, aber was die Richter in letzter Konsequenz sagen, wer weiss?

    Herr X hat vor 7 Jahren eine Wohnung angemietet. Wohnkomplex wurde zu der Zeit zwangsverwaltet. Kaution wurde mit Belegen vollständig durch Herrn X hinterlegt. Nach ca. 1 1/2 Jahr wurde der WK verkauft. Nun hat Herr X jedoch im 1. Jahr durch persönliche Umstände Mietschulden angehäuft und zum Teil abgestottert. Der neue Eigentümer, vertreten duch die Verwaltung, fordert nun jedoch die erneute Zahlung der Kaution ! Die neue Verwaltung teilte Herrn X auf Nachfrage mit, dass der Zwangsverwalter die Kaution mit den Mietschulden verrechnet hätte und Herr X wäre nun verpflichtet, die Mietkaution erneut zu zahlen.
    Ist das Recht so ?


    Bin mir da nicht so sicher, denn die Kaution dient ausschliesslich als Sicherheit für Forderungen NACH Beendigung des Mietverhältnisses. Dies besteht jedoch nach wie vor.
    Die Mietrückstände hätten vom alten an den neuen Verwalter auch weitergegeben werden sollen, meine Meinung.

    vanhani:

    "mein freund und ich wohnen seit dem 15.1. zusammen.
    heute erhielten wir einen brief der vermieter über eine 2.mahnung von 190€."
    Wird wohl die Miete 15.-31.1. gewesen sein.

    "folgendes gesagt wurde:"
    Gesagt... Was interessiert mich mein (dummes) Gerede von gestern...? (Bitte nicht falsch verstehen!)

    "1. miete immer zum 1. des monats bezahlen"
    Falsch: Lt. § 556b BG B ist die Miete zu zahlen (Eingang auf Empfängerkonto) bis zum 3. Werktag (also Bankenarbeitstag) des Monats für den Monat.

    "da wir am 15. eingezogen sind müssen wir bei kündigung auch zum 15. wieder ausziehe, "
    Wie bereits gesagt: Njet, sondern zum Monatsletzten.

    "mein freund hat nachgerechnet die 190€ kònnten die miete vom 15.1. - 30.1. sein"
    Falsch, zum 31.01.

    "aber uns wurde doch etwas anderes gesagt."
    Schall und Rauch...

    Amazonengel:

    "wir sind vor genau 1 Jahr umgezogen. Die alte Wohnung hatten wir bis zum 31.03.2011 noch angemietet"
    OK

    "Die Abrechnung und Nachzahlung kam dann im Juli, wie immer von der techem."
    OK

    "Heute kommt ein handgeschriebener Brief der Vermieterin mit der Aufforderung weitere 85 € Anteilig für Wasser und Müll zu zahlen. Wir haben noch nie eine seperate Abrechnung für diese 2 Posten erhalten, wie mir jetzt auffiel."
    Ist auch recht ungewöhnlich und m.E. auch nicht i.O.
    Euch steht eine Betriebskostenabrechnung zu, auf welcher ALLE Kosten bis zum 31.03.2011 aufgeführt sind.

    "Beigelegt waren 2 Kopien für Wasserabrechnung und Müll."
    Aufbewahren.

    "Darauf sehe ich auch, das die Tonne insgesamt 11 mal ..."
    Ist unerheblich. Ihr habt die Müllgebühren bis 31.03. zu zahlen.

    "ich habe heute sämtliche unterlagen von der alten wohnung aus der tonne geholt und nachgeschaut."
    Ähem, wurde die tonne noch nicht geleert? (Solche) Unterlagen bewahrt man DREI Jahre auf!! Schlampereien kosten... Dein Geld.

    "die abrechnung ist auf den 31.3.2011 datiert und umfasst warmwasser, heizung, müll und kaltwasser."
    Falls bereits alles abgerechnet wurde, kann die VM nichts doppelt verlangen, das wäre Betrug(sversuch) (§ 261 StGB).

    PS: Bei Deinem Durcheinander helfen die blödsinnigen Smileys auch nicht weiter.

    Danke schonmal für die Antworten, Brief geht am Montag raus... mal sehen was man mir dazu sagt :)


    Würde ich persönlich nicht machen, denn dann gibt es etwas Schriftliches. Ansonsten.... ähm... was ich nicht weiss...
    Aber das musst Du selbst wissen - ist ja hier nur meine laut gedachte persönliche Meinung...

    JayInvisible:

    "aber unfair ist das schon, dass als berechnungsgrundlage einer der haupt-heiz monate gilt."
    Jay hat es noch nicht verstanden, aber ich gebe nicht auf.
    Denk' nach: Der Dez. hat 160 HGTge. Das ist ja schon rund 1/6 des Jahres (mit 1000 HGtge) für 1/12 der Zeit eines Jahres.
    Beispielsweise hat der Juni nur 15, der Juli 10, der August 15 HGTge. Somit gleicht sich das (in etwa...) aus, lt. DIN.

    "wenn ich ein bedeutendes guthaben vorrausgezahlt habe kann ich doch die differenz einfordern oder?"
    Latürnich ja, Guthaben sind zu erstatten, logo.

    das ist blödsinn


    Vielleicht bei Dir in Pusemuckel.
    Bei uns in der Zivilisation bekommt der Falschparker zunächst ein Knöllchen an die Scheibe, dann an den Haken.
    Stell Dir vor, der Fahrzeughalter kommt während des Manövers hinzu: Wer sorgt dann e.F. für Ordnung und Sicherheit?
    Tipp für Dich: Erst Gehirn einschalten...

    Papadopulus:

    "richtig ist, dass das Amt nicht muss, aber sehr wohl kann und natürlich auch darf."
    Das Amt wird sich schwer hüten, sich in Privatangelegenheiten einzumischen. Oder meinst Du ernsthaft, dass das Amt (vorerst) Abschleppkosten übernimmt?

    "Ich habe schon von gelangweilten Ordnungshütern gehört, die -je nach Tagesform- äußerst gerne aktiv werden."
    Ornungshüter sind nicht "das Amt".

    "es geht hier doch nicht um ein Vermögen... die 180 Mucken oder so kann man sich schon mal gönnen. Außerdem: man kann anschließend zuerst einen Mahnbescheid erwirken, ganz ohne Gericht."
    Ich riskiere keinen Cent für andere, evtl. noch eine Schadenersatzklage, da dem vermeinlichen Falschparker ja noch ein wichtiger lukrativer Geschäftstermin geplatzt ist.

    Nee nee, Papa, lerne doch erst mal etwas weiter zu denken (die Griechen hatten mehr Phantasie...)!

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