Beiträge von Berny

    Kann ich heute noch die Trennung der Kaution von den Mietzahlungen, bei nur einem Konto und ca. 100 Mietern - wohl ein Risiko für Kautionen und mich?, verlangen?


    Das war latürnich ungeschickt.
    Ich würde den VM schriftlich hierauf hinweisen und um schriftliche Bestätigung bitten, dass von dem überwiesenen Gesamtbetrag i.H.v. XX € ein Betrag i.H.v. YY € als Kaution vorgesehen war. Und mich für das Büroversehen entschuldigen.

    Hallo Markus,

    Gewerberaum-MVs haben weite individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

    "Zu §2.1. Mein Mietvertrag ist befristet (2 Jahre) aber die Verlängerung ist mit 6 Monaten angegeben, was mir für einen Abstellraum hoch vorkommt."
    Das ist Geschmacks- bzw. Verhandlungssache, aber nicht zu beanstanden.

    "Ist nicht eher ein Quartal üblich?"
    Nichts ist üblich...

    "Dann ist auch die Kündigungsfirst mit 6 Monaten angegeben: „Es verlängert sich automatisch um sechs Monate, wenn eine der Parteien nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.“ 6 Monate vor dem Ablauf? Ist auch das üblich? Nehmen wir an, der Vertrag beginnt am 1.1. Wenn ich dann am 10.1. kündige, läuft der Vertrag ein komplettes Jahr, oder?"
    Da bin ich nicht so ganz sicher, denn es fehlt der sinngemässe Zusatz "und weiter im 6-Monate-Turnus." Vielleicht weiss da noch jemand sonst etwas darüber.
    Hier http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html eine Fristenangabe, die wohl anwendbar sein könnte.

    "Ist der Vermieter hier fair zu mir?"
    Natürlich ja. Er hat im MV-Entwurf diese Frist vorgeschlagen und Du "hast" unterschrieben.

    "Was wären denn für mich gute Größen? 4/4? 3/3? Klar, dass der Vermieter es gerne länger hätte … Aber der Mietvertrag ist sowieso nur auf 2 Jahre befristet."
    Kann aber verlängert werden, oder? Auch dieses ist Verhandlungssache.

    "Zu § 3.7. Der Vermieter setzt beim Punkt Schönheitsreparaturen ein Häkchen."
    Ähem..., der VM hat kein Häkchen gesetzt... Du kannst es 'rausnehmen, alles VS.

    "Das ist ja auch OK so weit, doch wundern mich beim Standvertrag die Scheiben: „Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.“ Wenn also jmd. böswillig die Scheibe einschlägt, muss ich das übernehmen, oder?"
    Ist sogar im Wohnraum-Mietrecht so.

    "Ist das üblich, dass dem Mieter so etwas aufgedrückt wird? Kann ich den Satzteil „und den Ersatz von Glasscheiben“ durchstreichen?"
    Natürlich kannste den durchstreichen, wenn der VM einverstanden ist.

    "Zu § 3.8. Auch möchte der Vermieter, dass ich „kleine Instandsetzungen“ vornehme. Der Raum ist ein Rohbau ohne Ausbau, in dem ich Dinge unterstelle. Es gibt kein Wasser, Steckdosen, eine Lampe hängt da. Ist das wirklich meine Sache?"
    Wenn es so vereinbart wird, ja.

    "Ich weiß nicht so recht, womit der Vermieter mir später kommt."
    Dafür macht man bei Vertragsabschluss ein Übergabeprokokoll.

    "Zu dem Standardmietvertrag hat der Vermieter noch eine Seite angehängt in dem ergänzt wird: „Eine möglich Mietpreiserhöhung ..."
    Ja und? Ein Inflationsausgleich wird Dich bestimmt nicht arm machen und ich finde ihn korrekt, sogar fair. Und Du bist sicher, nicht über den Tisch gezogen zu werden, wenn der VM plötzlich reich werden will...:D

    ja, hat sie, Schrägen meine ich :)


    Hi, kannste m.E. wirklich nicht vergleichen, bspw. sind ja auch die Wohnflächen anders zu berechnen...
    [Ironie an] Oh wie schön, schon wieder Stoff für die Herrschaften in schwarz...[Ironie aus]:D

    benny15831:

    "können Dachgeschoss und Erdgeschoss Wohnungen miteinander verglichen werden"
    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht. Hat Deine Wohnung Schrägen?

    "Habe schon Stunden im Internet nach einer klaren Aussage, bezügl. der Lage gesucht"
    Dafür gibt es dann notfalls gerichtliche Einzelentscheidungen...:D

    Ladylike:

    "Ach und was wäre wenn die Vermieterin behauptet nie eine Kündigung von mir im Postkasten erhalten zu haben?"
    Du hast die Beweispflicht. Sinnvoll wäre es, per Einwurfeinschreiben zu schicken oder mit Zeugen in den Empfängerbriefkasten einzulegen.

    "Na ja es ist eine 2er-WG. Mein Mitbewohner hat einen eigenen Mietvertrag und bleibt in der Wohnung. Es geht lediglich um mein Zimmer."
    Genauer: Um Deinen Mietvertrag. Wenn Du den als einzige Mieter/in unterschrieben hast, ist das ja i.O.

    "Also meinst du eher, dass meine Kündigung nicht gilt?"
    Wie schon bemeckert, den Text finde ich :mad:
    Um Irritationen/Konfliktpotential/Prozessrisiko auszuschliessen würde ich jetzt (nochmals) kündigen, mit Verweis auf § 573c (1), zum [30.04.2012} korrigiert auf 31.05.2012. Zu Deiner Info: § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    Vielleicht sagen aber auch noch andere User ihre Meinungen dazu.

    Hallo Ladylike,

    das, was Du in dem Brieflein so noch alles schreibst, gehört da nicht hin. Im Internet habe ich einen Entwurf eines RA gelesen, worin lediglich die erforderliche Substanz stand: 'Hiermit kündige ich unseren Mietvertreg über die Wohnung ... fristgerecht zum [Datum].'
    Alles andere interessiert nicht.

    "Ich habe meine Vermieterin gestern angerufen ... und die hat ..."
    Uninteressant.

    "Ich habe auch folgende Kündigung Mitte Januar zu denen geschickt:
    ... hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der XXXstraße 43, XXXX, Etage 3 rechts."
    Schlecht: Das Datum fehlt.

    "Wie im Telefonat angekündigt, ..."
    Entschuldige, aber das ist BlaBla.

    "... werden mein Mitbewohner und ich uns ..."
    Hoppla: Zwei Mieter und nur einer hat die Kündigung unterschrieben? Sie wäre damit ungültig.

    "um einen Nachmieter kümmern und uns dann an Sie wenden, sodass das Mietverhältnis möglichst zum 01.03.2012 beendet werden kann."
    Ist rechtlich unrelevant. Sowas könnteste m.E. telefonisch machen...: "Ich hätte da einen Interessenten..."

    "Sollten Sie, zusätzlich zu unseren Bemühen, zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln telefonisch unter XXXXX mit mir ab."
    Bei Bedarf wird sie sich schon an Dich wenden, und wenn, wird sie schon mitkommen müssen.

    In meinem Mietvertrag steht leider: der Mietvertrag beträgt ein Jahr und das Mietverhältnis wird immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.


    Wenn das SO geschrieben steht, gilt es (bestenfalls) für Gewerbemietverträge. Bitte noch mal wortgenau zitieren.

    Hallo Mieter007,

    ich habe eine Excel-Liste angefertigt, worin ich die Strom- und Gaszählerstände allmonatlich eintrage. Das mal so als Idee...

    Ich würde an Deiner Stelle mal das EVU anrufen und mir den Zählerstand des ausgewechselten Zählers geben lassen. Du solltest Deine Kundennummer parat haben, sozusagen als Legitimation.
    Lass' uns bitte mal wissen, wie Euer Beratungsergebnis aussieht.

    Der Vermieter kann seine Mieterhöhung auch mit Wohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand begründen; die Wohnungen können sogar im selben Haus liegen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die im Mieterhöhungsschreiben angegebenen Vergleichswohnungen genau zu beschreiben. Dazu genügt es im Regelfall, dem Mieter Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoss und Quadratmeter-Preis zu geben. Grundsätzlich dürfen die Vergleichswohnungen kleiner oder größer sein als die Wohnung des Mieters. Entscheidend ist die Angabe des Quadratmeter-Preises.


    Uups, danke für die Info!:eek::)

    Hi Benny, bei diesen Preisen muss das ja eine recht noble Gegend sein...
    Die zum Vergleich herangezogenen anderen Wohnungen dürfen natürlich NICHT vom gleichen Vermieter sein. Müsste auch irgendwo in @Mainschwimmers Link stehen.

    "war da nicht auch irgendetwas, dass die Mieten in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen"
    Nicht, dass ich wüsste. Ein Mietvertrag hat mit anderen nichts zu tun.

    "Dankeschön und ein schönes Wochenende."
    Danke, gleichfalls.

    PS: Verständlich, die Taktik bzgl. Verkauf...

    Unser Kündigungsschreiben:
    Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung XXX vom XX.XX.1973 (mit Nachtrag vom XX.XX.2004) zum 01. Februar 2012.
    Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 30. April 2012.


    Ähem..., was sollte denn das? Zum Monatsersten sind regelmässig keine Kündigungen möglich. Eine Mietverhältnisbeendigung ist keine Vertragskündigung.
    Ich hätte geschrieben: Hiermit kündige ich den Mietvertrag über o.a. Wohnung fristgerecht zum 30.04.2012.

    § 573c BGB
    Fristen der ordentlichen Kündigung:
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Ob folgender Paragraf bzgl. Eurer seltsamen Formulierung zu Eurem Gunsten angewandt werden kann, weiss ich nicht:

    § 140 BGB
    Umdeutung:
    Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.

    Ich würde aber dem VM mitteilen, dass der § 573c BGB anzuwenden sei, woraus sich der Termin zum 30.4. ergäbe.

    Alles meine Meinung, keine Beratung!

    meine Frau und Ich sind vor ca. 1 Monat in einen Neubau gezogen!
    Es handelt sich bei dem Mietobjekt um ein 2-Familienhaus ... mit 3 Wohneinheiten, wobei wir in der Haushälfte oben wohnen, wo 2 Wohnungen vorhanden sind (1.OG/2OG & UG).

    Er will rundum den Estrich & die Wände (Gipskarton) abtrennen usw. (also Fliesen wieder abstemmen, usw.) In der Wohnung unter uns kommt wohl ne 2te Decke rein!

    Hallo,
    ich verstehe zwar nicht, wieso ein Zweier-Haus drei WEs haben soll; ferner, weshalb in Eurer Wohnung der Boden aufgerissen werden soll, wenn in der Wohnung drunter eine Zwischendecke eingehängt werden soll, aber, was soll's.
    Sollten in meiner Wohnung solcherlei Arbeiten geplant sein, würde ich den Vermieter verpflichten, Auszug, Ersatzunterkunft, Einzug und Entschädigung zu finanzieren. Sonst würde nichts "laufen".

    :D ja ne so war das nicht gemeint ich wollte nur mal schon vorher Infos haben. Ich bin gerne auf sowas teils vorbereitet!


    Hallo Peter,
    wie hier zu erkennen ist, führt die Diskussion zu keinen brauchbaren Ergebnissen.
    Ich empfehle Dir, mit sämtlichen Unterlagen einen Sachverständigen aufzusuchen und alles in Ruhe durchzugehen.
    Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Vielleicht wirste doch Mitglied in einem Mieterbund und zahlst einen Extra-Obolus für eine Beratung über die Ereignisse von "gestern".

    TheOne:

    "Bedeutet also, das man (vorerst) dort wohnen bleiben kann, richtig?"
    Noch richtiger: Die Kündigung gilt in diesem Ausnahmefall als "geheilt".

    "was ist damit gemeint, wegen unregelmässigen Zahlungen? Einmal gab es ein Problem, da musste man von seinem Ex-Arbeitgeber den Lohn per Anwalt fordern und hatte dort die Miete nicht pünktlich zum 03.e.M. sondern erst zum 28.d.M. (Rückstand des lf. Monats)"
    Dein Mietvertrag hat mit anderen Umständen überhaupt NICHTS zu tun.

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