Hallo Markus,
Gewerberaum-MVs haben weite individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
"Zu §2.1. Mein Mietvertrag ist befristet (2 Jahre) aber die Verlängerung ist mit 6 Monaten angegeben, was mir für einen Abstellraum hoch vorkommt."
Das ist Geschmacks- bzw. Verhandlungssache, aber nicht zu beanstanden.
"Ist nicht eher ein Quartal üblich?"
Nichts ist üblich...
"Dann ist auch die Kündigungsfirst mit 6 Monaten angegeben: „Es verlängert sich automatisch um sechs Monate, wenn eine der Parteien nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.“ 6 Monate vor dem Ablauf? Ist auch das üblich? Nehmen wir an, der Vertrag beginnt am 1.1. Wenn ich dann am 10.1. kündige, läuft der Vertrag ein komplettes Jahr, oder?"
Da bin ich nicht so ganz sicher, denn es fehlt der sinngemässe Zusatz "und weiter im 6-Monate-Turnus." Vielleicht weiss da noch jemand sonst etwas darüber.
Hier http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html eine Fristenangabe, die wohl anwendbar sein könnte.
"Ist der Vermieter hier fair zu mir?"
Natürlich ja. Er hat im MV-Entwurf diese Frist vorgeschlagen und Du "hast" unterschrieben.
"Was wären denn für mich gute Größen? 4/4? 3/3? Klar, dass der Vermieter es gerne länger hätte … Aber der Mietvertrag ist sowieso nur auf 2 Jahre befristet."
Kann aber verlängert werden, oder? Auch dieses ist Verhandlungssache.
"Zu § 3.7. Der Vermieter setzt beim Punkt Schönheitsreparaturen ein Häkchen."
Ähem..., der VM hat kein Häkchen gesetzt... Du kannst es 'rausnehmen, alles VS.
"Das ist ja auch OK so weit, doch wundern mich beim Standvertrag die Scheiben: „Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.“ Wenn also jmd. böswillig die Scheibe einschlägt, muss ich das übernehmen, oder?"
Ist sogar im Wohnraum-Mietrecht so.
"Ist das üblich, dass dem Mieter so etwas aufgedrückt wird? Kann ich den Satzteil „und den Ersatz von Glasscheiben“ durchstreichen?"
Natürlich kannste den durchstreichen, wenn der VM einverstanden ist.
"Zu § 3.8. Auch möchte der Vermieter, dass ich „kleine Instandsetzungen“ vornehme. Der Raum ist ein Rohbau ohne Ausbau, in dem ich Dinge unterstelle. Es gibt kein Wasser, Steckdosen, eine Lampe hängt da. Ist das wirklich meine Sache?"
Wenn es so vereinbart wird, ja.
"Ich weiß nicht so recht, womit der Vermieter mir später kommt."
Dafür macht man bei Vertragsabschluss ein Übergabeprokokoll.
"Zu dem Standardmietvertrag hat der Vermieter noch eine Seite angehängt in dem ergänzt wird: „Eine möglich Mietpreiserhöhung ..."
Ja und? Ein Inflationsausgleich wird Dich bestimmt nicht arm machen und ich finde ihn korrekt, sogar fair. Und Du bist sicher, nicht über den Tisch gezogen zu werden, wenn der VM plötzlich reich werden will...:D