Und was ist jetzt bitte das Problem?
Das bleibt bei Dir. Die beiden Mietsachen bzw. deren Verträge haben grundsätzlich miteinander nichts zu tun. Du musst sie also getrennt voneinander betrachten.
Und was ist jetzt bitte das Problem?
Das bleibt bei Dir. Die beiden Mietsachen bzw. deren Verträge haben grundsätzlich miteinander nichts zu tun. Du musst sie also getrennt voneinander betrachten.
Und ja, mehr als 3 Monate Buergschaft geht durchaus (wer es nicht glaubt, sogar der Berliner Mieterverein bestaetigt, dass das BGH Urteil so auszulegen ist). Der Buerge darf nur nicht der Mieter selbst sein und der Vermieter muss glaubhaft darlegen koennen, dass die Buergschaft "freiwillig" angeboten wurde.
Hi Guenni, danke Dir für die Info.:D
Wieso komisch? Die Beantworter in diesem "Forum" sind zu 99% nicht ernst zu nehmen, weil es mehr als Glücksache ist, wenn da mal was gescheites rauskommt. Ich gehörte vor vielen Jahren zu den ersten Usern in dem "Forum", habe heute noch den Kaffeebecher mit dem gutefrage Logo in Gebrauch. Habe mich aber abgemeldet als die Deppen das Ruder übernahmen.
ÄHm, kann man sich dort auch abmelden? Täte mich interessieren.
So, mal kurz nachgeguckt und folgendes gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/kaution-nach-ueber-30-jahren.
Komisch, dass keiner der Antwortenden auf die Verjährung kam...
das ist ja ein starkes Stück, was da an Lebenszeit drauf geht für die Parkplatzsuche ist unbezahlbar.
Du hast die Problematik voll erkannt...;)
Läuft es nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzgebers zuwider, wenn ...
Auch hier der Verweis an einen Fachanwalt, besser noch an die politische Opposition. Kurz: Der vermeintliche Anspruch des VM ist schon längst verjährt.
Die Mietsicherheit ist in der Höhe auf max. drei Nettokaltmieten beschränkt.
Hinzu kommt, dass die Parksituation im Umfeld des Hauses sehr angespannt ist und man nun auch gerne mal in einer Entfernung von 100 Metern parken muss.
Das ist allgemeines Lebensrisiko, trifft bspw. mich ebenfalls...
Eine Woche bevor wir ausgezogen sind, ging unser Elektro-Rolladen kaputt. Das Display und Knöpfe waren außer Betrieb.
Nun möchte mein ehemaliger Vermieter, dass ich 160€ für die Reperatur bezahle, er beruft sich auf die Klausel : es obliegt dem Mieter - ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden- die Rolläden instand zu halten.
Kann mir jemand sagen ob die Klausel gültig ist?
Isse nicht, denn sie widerspricht § 535 BGB. Es sei denn, Dir ist ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.
Naja, wenn der Vermieter klagt habe ich doch keine andere Wahl als mich vor Gericht zu verteidigen, oder? Vor Gericht würde ich mich auf jeden Fall durch einen Anwalt vertreten lassen, ging jetzt um das Verfassen der Klageerwiderung... Trägt dafür auch der Verlierer die Kosten?
Zunächst hat der Mandant/Auftragsgeber zu zahlen. Nach rechtskräftigem Urteil wird endabgerechnet.
Meine Herren.....es hat sicher kein “defektes Rohr“ und “an anderer Stelle in der Wohnung“ gegeben, sonder der Querschnitt wurde nun vor dem Gerät verändert um den Druck für den Durchlauferhitzer zu verändern. Alles andere ist so verworren, da dieser Zustand wohl schon länger bestand. Eigentlich werde ich aus der Sache nicht schlau, da dauernd irgendwelche Dinge nachgeliefert werden.
Der Mieter hat das Recht (und er sollte es auch wahrnehmen), die sog. Wartungsrechnung im Original einzusehen.
Im Prinzip sind Wartungskosten wenn das im MV. vereinbart ist, vom Mieter zu übernehmen. Wenn es eine Rechnung über die Wartung gibt, würde ich jetzt auch mal davon ausgehen, das es sich um die Wartung gehandelt hat. Davon abgesehen scheint der DLE. ja [erst jetzt!!] zu funktionieren. Um welche Summe geht es denn überhaupt so ca.?
Im Grunde hättest du wohl ab eintreteten des Mangels an der Mietsache eine geringe Mietminderung geltend machen können. Im Nachhinein ist das natürlich schlecht.
Die damalige Wartung würde ich nicht bezahlen, bestenfalls die jetzige (hfftl.) erfolgreiche.
Und das wäre doch dann als Reparatur zu werten und nicht als Wartung oder?
Auf jeden Fall als eine erfolglose Aktion, welche Du m.E. nicht mitzufinanzieren hast.
Immer wieder schade, dass es in diesem Forum keinen Moderator gibt.
Tja, es könnte ja sein, dass, wenn ein Mod hier wäre, hier von gewissen Kräften eher unzulässige Rechtsberatung unterstellt werden könnte...
Kein Mann im Haus bzw Haushalt, der das Problem direkt und deutlich regeln kann?
Mglw. nur der VM, der sich mal anwaltlich beraten lassen sollte....? ![]()
heute stand der Bericht vom 25.12.2016 öffentlich in der Polizeimeldung also sollte der VM nun endlich mal wach werden,
Ob der den Bericht ebenfalls gelesen hat, und, auf wen er sich bezog?
Also mein Vertrag ist zwischen VM + ich, aber durch die HV weil der VM wohnnt irgendwo ausserhalb die Stadt. Und ich bekomme BK immer von HV und ich habe keine Kontakt Information von VM.
Trotzdem ist Dein Ansprechpartner grundsätzlich Dein Vermieter (nachzulesen im Mietvertrag). Um ernst(er) genommen zu werden, würde ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Vielen Dank. Aber was mache ich, wenn der Vermieter die 90€ nicht zurückerstattet?
Dann würde ich den Betrag nachweislich einfordern und bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid beantragen. https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1702705-1482838146401&Command=start
FinSailor:
"habe dem Vormieter meines Zimmer eine Abschlagszahlung von 350 Euro gezahlt
Die beiden Hauptmieter weigern sich aber jedoch mir nun den Abschlag zurück zu zahlen,"
- Merkst Du nichts?
"kann ich da irgendwas machen? Bzw. könnte ich dann "einfach" Waschmaschine, diverse Regal mitnehmen um auf die Summe des Abschlages zu kommen?"
- Joo klar, siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
"Daraufhin haben die mir geantwortet, dass die mir dann die Polizei auf den Hals jagen."
- Die Polizei als Privatvollstrecker...?
"Zu mir ist zu sagen, dass ich schon WG Erfahrung mitgebracht habe und so eine Situation auch noch nie erlebt habe."
- Dann sollteste in Deinem Milieu doch mehr Erfahrung gewonnen haben...
"Ich habe schon mehrere Hasstiraden von den beiden über Whatsapp bekommen"
- Zeige sie doch an wegen seelischer Grausamkeit.
"ich sehe es einfach nicht ein 350 Euro in den Sand zu setzen. Besonders nicht für solche Schwachköpfe."
- Schwach... - wer???
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