Beiträge von Berny

    Selten so gelacht. Es ist aber erschreckend, auf welche Ideen manche Anwälte kommen.


    Nein, Gruwo, ist es nicht.
    Erschreckend ist eher, wie manche Rechts-Anwälte wider besseren Wissens(?) den irrigen Ideen ihrer Klienten folgen (freiwillig oder müssen...?).

    Bestehen denn Zweifel an der Quadratmeterangabe im Angebot oder der EMail? Denn grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Wohnfläche in einem Mietvertrag anzugeben.


    Deshalb halte ich einen Zusatz für sinnvoll: "Für Betriebskostenabrechnung: xy m²"

    Ich habe am 9.Februar einen Mietvetrag unterschrieben.


    Du kannst diesen (und auch jeden anderen) Vertrag jederzeit "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, ohne Grund- oder Terminangabe.
    Termin ergibt sich automatisch aus dem BGB: Erhält der VM (oder sein Briefkasten) die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats, wird die Kdg zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Also für Dich: Jetzt kündigen, Wirksamkeit dann der 31.05.
    Ähem..., ein Chef unterschreibt nie ein an ihn gerichtetes Brieflein...:o

    Hallo Sigma,

    ich beanstande folgendes:
    § 1: 4 Mieter oder bis zu 4 Mieter?
    § 4: 2. Kanal - Entwässerung Meßgeräte Kwz + Wwz
    § 4: 14. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluß qm/besser: WE (Wohneinheiten)
    § 16, -Seite6-: Zeitfolge bei Schönheitsreparaturzeitplänen wurde vom BGH gekippt. Altes MV-Formular...?

    Kalvador:

    "mal von den sozialen Gesichtspunkten abgesehen, würde ich gerne wissen wie ich meine Ex-Freundin, welche jetzt seit ca. 9 Monaten bei mir wohnt und noch nicht ein mal Miete gezahlt hat, rausschmeißen könnte."
    Klingt so als etwa mit körperlicher Gewalt??? Ihr habt offensichtlich weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag miteinander?

    "Sie verdient seit Dezember genug Geld, dass sie Miete bezahlen könnte, gibt das Geld jedoch lieber für andere Dinge aus. In zwei Monaten zieht sie endlich aus, jedoch halte ich es momentan nicht mehr aus mit ihr."
    Das ist aber Privat"recht", kein Mietrecht.

    "Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, sie einfach vor die Tür zu setzten? (Soll sie sich doch zwei Monate bei einer Freundin durchschnorren.)"
    Dazu werde ich mich hier nicht äussern.

    "Oder kann ich irgendwie Miete verlangen, oder zumindest Nebenkosten?"
    Nein.

    Hallo Ein Paar,

    vorab: Ihr habt rechtlich mit den Leuten, die die Wohnung so heruntergewirtschaftet haben, garnichts zu tun. Es haben immer nur die Leute/Parteien miteinander etwas zu tun, die einen Vertrag miteinander haben.
    Also: Jetzige Bewohner müssen sich mit dem VM einigen, wie die Mietsache an den VM zurückgegeben wird.
    Dann muss sich der VM mit den neuen Mietinteressenten (also Euch Leidensbereiten...:o ) einigen, wie die Mietsache an Euch übergeben wird. Dafür gibt es ja dann einen (neuen) Mietvertrag und auch ein Übergabeprotokoll.

    Hallo s. Gast,
    woher weißt Du dass der Vermieter die von Dir auf das Girokonto überwiesene Summe in der Zwischenzeit nicht schon auf einem insolvenzfesten Konto angelegt hat?
    Gruß
    ObiWan


    Tja, wer weiss...
    Wir haben für jeden unserer Mieter ein Sparbuch bei der örtlichen Spasskasse angelegt, als Kaution gekennzeichnet.
    Unser Nachbarhausbesitzer hat die Kautionen in seinem normalen Geschäftsbetrieb...

    s. Gast:

    "Habe am 28.8.2010 eine 3 x Nettokaltmietenkaution zusammen mit der 1. Miete für 9.2010 auf das vom VM angegebene Girokonto überwiesen."
    Alle Posten mit einer Überweisung? Halte ich für unklug und -bei manchen Zeitgenossen- für potenziell konfliktträchtig.

    "Habe bereits nach erfolgloser Anmahnung eine 4 Wochen-Frist zum 15.3.2012 gesetzt, damit er meine Kaution auf ein gesondertes, insolvenzfestes Mietauktionskonto legen kann. Wenn diese Frist jetzt fruchtlos verstreicht, ..."
    kannste Dich hier ja noch einmal melden.

    Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden. Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend. Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:
    Rauchverbot per Mietvertrag: Ungeliebter blauer Dunst


    Das ist ja schon klar, Mainschwimmer. Ich habe jedoch noch nie von MVs gehört, dass formularmässig in Kellern das Rauchen verboten ist - und wenn auch, könnte ja auch in Hausordnungen stehen...
    Aber mal abgesehen davon: Ich bin Deinem Link gefolgt und habe ganz unten folgendes gefunden:
    "Immowelt.de weist aber darauf hin, dass für Waschküchen, Gemeinschaftskeller, Flure, Treppenhäuser und Aufzüge andere Regeln gelten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen kann der Vermieter auch ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen das Rauchen untersagen.
    Quelle: http://www.immowelt.de"

    PS: Falls dieses Posting doppelt erscheinen sollte: Ich kann nicht feststellen, ob ich das erste abgeschickt hatte.

    ne im Mietvertrag steht nix mit Teppichboden, und es sind Löcher in den Maßen 50cm mal 90 cm und drüber legen wäre schlecht, da die neue Heizung auf Stelzen steht und diese in den Löchern sind


    Verstehe. Würde mir wohl auch nicht schmecken.
    Als Mieter und auch Vermieter kann ich hier auch nur meine Meinung äussern...
    Falls ihr weiterhin auf der Stelle treten solltet - vielleicht wäre Kostenteilung für einen neuen TB eine Möglichkeit? - kann ich nur den Besuch eines Fachanwalts empfehlen... (für eine "Erstberatung", das ist preiswerter).

    Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden. Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend. Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:
    Rauchverbot per Mietvertrag: Ungeliebter blauer Dunst


    Das ist ja schon klar, Mainschwimmer. Ich habe jedoch noch nie von MVs gehört, dass formularmässig in Kellern das Rauchen verboten ist - und wenn auch, könnte ja auch in Hausordnungen stehen...
    Aber mal abgesehen davon: Ich bin Deinem Link gefolgt und habe ganz unten folgendes gefunden:
    "Immowelt.de weist aber darauf hin, dass für Waschküchen, Gemeinschaftskeller, Flure, Treppenhäuser und Aufzüge andere Regeln gelten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen kann der Vermieter auch ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen das Rauchen untersagen.
    Quelle: http://www.immowelt.de"

    darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil,
    wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. LG Predatore


    Der Teppichboden war bei Euerm Einzug bereits in der Mietsache. Ihr habt die Mietsache vom Vermieter übernommen. Mit irgendwelchen Vormietern hattet Ihr keine Verträge.
    Dieses ist meine unverbindliche Meinung, wohlgemerkt.
    Gibt es im Mietvertrag etwas bzgl. des Teppichbodens?
    Kann man über diese Stelle nicht etwas Adäquates drüberlegen?

    Aber wenn Sie mit dem Mieter vereinbart haben, und darum geht es hier, in bestimmten Räumlichkeiten nicht zu rauchen, dann sollten Sie sich gefälligst auch daran halten.


    Richtig. Wie ich bereits sagte, der Fragesteller hatte es mit dem VERmieter bereits vertraglich vereinbart.

    in meinem Mietvertag steht, dass im Keller nicht geraucht werden darf.


    Der VM hatte beim Entwurf des Mietvertrags schon einen Grund für diese Vereinbarung. Du hast sie freiwillig unterschrieben, und daher gilt sie, m.E.

    Der Anwalt meines Vermieters argumentiert aber jetzt, dass die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate betragen würde, da vor 2 Jahren meine Miete angehoben wurde somit dieses Datum maßgebend ist und nicht das Einzugsdatum.


    Dummes Zeugs! Ich als Anwalt (der Rechte) würde mir diese Blösse nicht geben. Aber wie sagten die Römer...?
    Ist wenigstens die Begründung der Eigenbedarfskündigung ausreichend?
    Ausserdem: Ich halte die Kündigung, auch wenn die Begründung ausreichend sein sollte, für gegenstandslos, weil eine im Februar ausgesprochene erst zum 31.08. wirksam werden kann. Zum ersten eines Monats gibt es sowieso keine Kündigungen lt. BGB.

    nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!


    Ich würde schriftlich nachweislich einen bzw. die Mängel schildern und mit Hinweis auf die Rechtsvorschrift die Behebung innerhalb angemessener Frist einfordern, um eine Mietminderung zu vermeiden.
    Wie gesagt, so würde ich handeln.

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