Beiträge von Berny

    In diesem Zusammenhang möchten wir die Vorauszahlungen für die Betriebskosten gerne von 47,10 € auf 49 € angleichen und bitten Sie auch um Zustimmung zu einer moderaten Mieterhöhung von 134,56 € um 20% = 26,91 € auf 161,47 €.
    Zusammen mit den angepassten Betriebskosten von 49 € ergibt sich so ein neuer monatlicher Brutto-Betrag von 210,47 €.


    Bei diesen Preisen für eine Wohung in Berlin kommt mir der Gedanke an ein Troll-Posting auf.

    sechsundneunzig:

    "Wir haben ein "Problem"."
    Ihr habt mehrere Probleme:

    "Unsere Wohnung, aus der wir jetzt ausziehen ist ein kompletter Müllhaufen."
    Den Ihr wohl angemietet hattet.

    "Bei uns sind in den letzten 4 Wochen schon der Fernseher (600 Euro), der Computerbildschirm, ein Ladegerät und ca. 10 Glühbirnen durchgebrannt (gerade flimmert die Deckenleuchte, wird sich wohl auch grad verabschieden)."
    Was hat der VM damit zu tun? Schon mal das E-Werk gefragt?

    "Unser Vermieter hat dann einen (befreundeten) Elektriker vorbeigeschickt. Nichts gefunden. Das glaube ich ihm aber nicht."
    Ich ihm aber schon (bin vom Fach).

    "Er meinte, man könnte eine große Messung machen, was unser Vermieter aber nicht möchte, da es zu aufwendig ist."
    Richtig, und auch nicht zielführend sein dürfte.

    "Außerdem haben wir gesehen, dass bei uns eine Sicherung für den Keller im Stromkasten ist. Wir haben aber garkeinen Keller. Den hat der Vermieter komplett für sich beansprucht. Das heisst, wenn er da unten arbeitet zahlen wir seinen Strom."
    Das hätte Euch bereits am Beginn des Mietverhältnisses auffallen müssen bzw. können. Der VM wird, wenn Ihr ihn jetzt informiert, völlig überrascht die Hände über dem Kopf schlagen und, wie die Juristen sich ausdrücken: diesen Vorwurf mit Nichtwissen bestreiten. Oder Euch vorgeworfen: "Warum haben Sie mir das nicht schon früher gemeldet?

    "Dazu kommt, dass in unserem Mietvertrag überhaupt keine Quadratmeteranzahl steht, obwohl das ja angegeben werden muss."
    Falsch: Muss nicht. Jedoch, falls Betriebskostenabrechnungen mit qm-Berechnungen gemacht werden, müsste die Fläche schon bekannt sein.

    "Bei keinem im Haus wurde sie angegeben (das ganze Haus gehört ihm). Es hiess auch dass die 'Wohnung 62m² hat (zu einer Frau die als potentielle Nachmieterin hier war) hat er gemeint, sie hätte 78m². Wir haben die Wohnung ausgemessen und siehe da: 55m²."
    Anderer MV, ist hier nicht Thema.

    "Außerdem ist in einem Zimmer eine Wand die aus Pressspan besteht und einfach nur reingesetzt wurde. Oben und unten zieht Luft aus dem Hausflur rein und Licht scheint ebenfalls durch."
    Ihr habt es so angemietet, also kein Reklamationsgrund.

    "Das Zimmer war eigentlich doppelt so groß, aber der Vermieter hat diese Spanplatte eingesetzt,"
    Während Eurer Mietzeit???

    "Jetzt ist meine Frage, ob wir NACH der Wohnungsübergabe (nachdem wir die Unterschrift haben, dass alles so in Ordnung ist und wir keine Mieter mehr zahlen müssen) zum Mieterschutzbund können und nachträglich irgendwas bewirken können."
    Vergiss' es. Wofür denn noch?

    "Ich schätze allein ein Besuch vom Gutachter würde vieles erklären."
    Dann bestelle doch einen und lege einen vierstelligen Betrag für ihn auf Seite.

    "Soweit ich gelesen habe, wird einem bei falscher Quadratmeterangabe Miete zurückgezahlt."
    So auf Zuruf...? Selten so "gelacht". Ihr habt im MV doch gar keine Flächenangabe...

    "Da wir keine Haftpflichtversicherung haben,"
    Denk' nach: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die DU anderen zufügst.

    "können wir uns den Fernseher usw. wohl in die Haare schmieren."
    Viel Spass dabei! Tipp: Erst nachdenken, dann seriös ausdrücken.

    "Dafür wird er wohl nicht aufkommen,"
    Richtig.

    "Ich weiss auch garnicht, was wir jetzt noch machen sollen."
    Ausziehen.

    "Dürfte ein Gutachter in die Wohnung obwohl wir bereits raus sind und die Übergabe stattgefunden hat?"
    Denk' mal SELBST nach!

    "Der Vermieter hat auch im letzten Gespräch deutlich gemacht, dass wenn wir "Ärger" machen, schön weiter zahlen dürfen."
    Dann vergiss es auch nicht.

    coralbay:

    "Muß ich 3 Monate die Kündigungsfrist einhalten oder kann ich zum 01.06.12 raus durch die Mieterhöhung, wenn ich das jetzt meinem Vermieter mitteile.
    Der Brief ist von einem RA gekommen soll mich bis zum 01.04.12 dort melden wg der Erhöhung !"

    Hallo, wenn Du ausziehen möchtest (überhaupt: jeden Vertrag), kannste jederzeit "zum nächstmöglichen Termin" ohne Angabe eines bzw. des Termins kündigen.
    Wenn Du jetzt (schriftlich, nachweislich, entweder mit Boten/Zeugen oder per Einwurfeinschreiben) kündigst, würde die Kündigung zum 30.06. wirksam werden.
    Die Mieterhöhung würde Dich nicht treffen.
    Wer das Mieterhöhungsverlangen geschrieben hat, ist unerheblich. Kündigen müsstest Du jedenfalls beim VM.

    grünerFrosch:

    "Er hat eigene Möbel. Es ist eine Wohngemeinschaft."
    Dann gehe ich davon aus, dass Ihr einen mündlichen MV habt.

    "Allerdings hat er jetzt wieder keine Miete (die er ja laut BGB bis zum 3. Werktag des Monats zahlen müsste, oder hab ich das falsch verstanden?) gezahlt."
    'Richtig'.

    "Ich habe schon mit ihm geredet und ihn (mündlich) abgemahnt."
    Schriftlich nachweislich wäre grundsätzlich besser.

    "Reicht das für die fristlose Kündigung?"
    Nein, es müssten 2 MM rückständig sein.

    "Kann er bei einem mündlichen Vertrag haftbar für Schäden gemacht werden?"
    Hat damit nichts zu tun. Siehe § 823 BGB.

    Robi1983:

    "Mit Abtrag ist der Kreditabtrag an die Bank gemeint, da ich das Haus noch abbezahle."
    Das ist Privatangelegenheit.

    "Heißt das jetzt, Sie hat in allem Recht und ich sollte das so stillschweigend hinnehmen?"
    Ich hatte bereits vorgeschlagen, erst mal die Mietsache auszumessen.

    "Wie ist es, wenn ich Sie laut der gesetztlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündige?"
    Kannste machen, wäre jedoch wirkungslos. Haste stichhaltige Gründe?
    Ich werde mich aus diesem Thread verabschieden, denn wir drehen uns im Kreise.

    Ist ja auch noch von DDR Zeiten.
    Heute gibt es doch so etwas nicht mehr, oder?
    Was ist denn mit der dämmung?
    Selber machen kann ich das leider nicht.


    Ach Gott, der ist doch schon längst "fertig". Die Dämmung müsste ich life sehen...:rolleyes:
    20m² brauchbares Laminat incl. Randleisten bekommste auch schon für 200€. Vielleicht kannste mit dem VM verhandeln.

    Hallo Meista,

    ich empfehle Dir eine fachanwaltliche Erstberatung, denn ich sehe hier einen Eingriff in Deinen Besitzstand.
    Vielleicht hilft Androhung einer Einstweiligen Verfügung, wonach dem Gegner ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht wird, wenn er das nicht augenblicklich unterlässt.
    Ausserdem wäre zu prüfen, ob er schadenersatzpflichtig ist für verdorbene Lebensmittel und Mietminderung angesagt ist.
    Aber, wie gesagt, suche einen guten Rechtsanwalt auf.
    Vorher lässt Du Dir noch vom Elektriker schriftlich bescheinigen, dass die Installation vorschriftsmässig ist.

    Termin zur Unterzeichnung des Vertrages in der Wohnung vereinbaren. Vertrauensperson mitnehmen. Neutrale Personen sehen oft mehr wie man selbst in der "Stresssituation" und vier Augen sowieso mehr als zwei.
    Heizung, Wasserhahn, Klospülung usw. prüfen. Zeit lassen. In Ruhe prüfen und Fragen stellen.


    ... und eine Taschenlape mitnehmen. Innenliegende Räume haben evtl. keine Beleuchtung.

    Robi1983:

    "Was ist im MV vereinbart?-> 400 EUR"
    Das zählt.

    "Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?->ja
    Von welchem Betrag auf welchen Betrag?-> von 400 EUR auf 430 EUR"
    War es nachvollziehbar und den Anforderungen entsprechend begründet [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] ?

    "Sie ... kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt."
    Wv. qm lt. Vertrag?->85 Quadratmeter
    Wv. qm lt. ihren Angaben?->ca.70 Quadratmeter"
    Hmm, wenn es tatsächlich mehr als 10% sind, wäre das ein Mietminderungsgrund. Ich würde mich über die [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url] informieren und mit ihr und einem Zeugen zusammen die Mietfläche ausmessen, doppeltes Protokoll unterschreiben/lassen. Tipp: Excel-Tabelle (habe ich von jedem Raum meines vermieteten MFH).

    "Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
    Nein und nein.-> auch nicht zur Eigennutzung"
    Vorsicht! Warte doch erstmal ab und lass' von Dir nach dem Ortstermin lesen.

    Hallo Rolli,

    dass die anderen Mieter das Poolwasser mitbezahlen müssen/sollen, finde auch ich nicht gerecht, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Abwasser ca. doppelt soviel wie Frischwasser kostet.
    Rechnen wir mal die Verbräuche nach, um zu sehen, ob sich der Aufwand lohnt:

    Durchschnittlicher Verbrauch p.P. 40m³ pro Jahr, also 80m³ pro Mietpartei pro Jahr.

    Mit Pool 15m³ Inhalt macht 3m³ pro Mietpartei zusätzlich, also 83m³ Wasser pro Jahr.

    Was Ihr nun macht, müsst Ihr selbst entscheiden, bzw. was der Hauseigentümer bzw. der "Täter" macht...

    Robi1983:

    "habe ich beim Vertragsabschluss ihr die Miete von 450 EUR auf 400 EUR erlassen,"
    Schriftlich?
    Was ist im MV vereinbart?

    "Vor 2 Wochen habe ich Ihr freundlich mitgeteilt, dass ich die Miete erhöhen möchte,"
    Schriftliches Mieterhöhungsverlangen?
    Von welchem Betrag auf welchen Betrag?

    "Sie ... kommt mir mit dem Argument, dass die angegebene Quadratmeterzahl im Vertrag nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt."
    Wv. qm lt. Vertrag?
    Wv. qm lt. ihren Angaben?

    "Sie hätte es selbst ausgemessen und verlangt dazu noch 10% Mietminderung."
    Auf welchen Betrag gerechnet?

    "Heute hatte ich einen Brief im Kasten ... mit einer sofortigen Mietminderung auf 330 EUR. Darf Sie das einfach so?"
    Verlangen kann sie vieles...

    "Kann ich Sie kündigen? Wenn ja mit welcher Begründung?"
    Nein und nein.

    "Wo finde ich aktuelle Mietspiegel?"
    Gemeindeverwaltung.

    "Soll ich einen Anwalt und einen Gutachter einschalten?
    Wie gehe ich strategisch vor?"
    Wenn die erste geminderte Miete kommt, würde ich einen Anwalt aufsuchen.

    Hallo AR79,

    nur 4h Schlaff bekommen Dir wirklich nicht...

    "...meine ehemalige WG-Bewohnerin ausgezogen ist."
    Sie hat also mit Dir gemeinsamen Mitvertrag?

    "eine Nachfolgerin mit der ..."
    Existiert mit ihr ein Miet- bzw. Untermietvertrag?

    "Nun werde ich den Weg über den Vermieter gehen müssen und dass der [alte] Mietverttrag nur noch auf mich laufen kann"
    Der VM müsste sie aus dem MV entlassen.

    "...und die [neue] Dame sich etwas neues suchen muss. Hat jemand Tipps für mich, wie ich damit am besten umgehe?"
    Falls sie keinen MV hat und auch keinen mündlichen beweisen kann und somit nur als Besucherin zählt, kannste m.E. das Schloss austauschen.

    "...der Mietvertrag läuft noch auf meine Wenigkeit sowie die ehemalige Mieterin (also uns beide) da der Mieter ihre Kündigung nicht anerkannt hat."
    Verstanden.

    "Er teilte mit, dass wir beide kündigen müssen (wo er auch recht hat) und schlug einen Aufhebungsvertrag vor,"
    Quatsch. Wenn auch Du kündigst, hat der VM ja endlich von beiden die Kdg.

    "dann direkt einen neuen Vertrag für mich und die neue Mieterin."
    Ach nee, erst willste die Herumtreiberin loswerden und jetzt mit ihr gemeinsam einen neuen MV?!?!?! (4h Schlaf...:mad:)

    "Jedoch meldet er sich seitdem nicht mehr..."
    Warum sollte er, solange er die Mietzahlungen bekommt...?

    "Wie gesagt, DAS passt mir aber nicht so recht da ich für ihre Miete mit haftbar bin und wir beide kündigen müssten, wenn einer ausziehen will."
    Eine(r) ist doch schon ausgezogen...:confused: (4h Schlaf...)

    "Für mich steht fest dass ich dringend mit ihr reden muss (momentan weigert sie sich und weicht mir aus)"
    Mit der Alten oder Neuen?

    "und dass ich dringend mit dem Vermieter reden muss. Aber ich kann das so nicht weiterlaufen lassen und jede Nacht stündlich geweckt werden"
    Das interessiert den VM herzlich wenig, solange er seine Miete bekommt.

    werd ich machen, gehe Montag zum Rechtsanwalt, der mir von meiner Rechtschutzversicherung (derer Anwaltshotline) empfohlen wurde. jetzt gehts nurnoch zweitrangig um den Teppich oder sonst irgendwas , jetzt gehts darum, das solche arroganten Vermieter, die meinen sie haben Geld und deshalb können sie sich alles erlauben, auch mal einen Dämpfer bekommen und mal lernen, das wir Mieter uns nicht alles gefallen lassen müssen.


    Wie Du Dir bei nüchterner Betrachtngsweise vielleicht denken kannst, ist es oftmals genauso, bloss umgekehrt... Es gibt genügend VM, die sich ihre für das Alter vorgesehene Immobilie inzwischen durch tolle Mieter verursacht abschminken konnten. Bin selbst M und VM.

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