Beiträge von Berny

    smartie:

    "Unsere Überlegung war dass wir bis zum Fristende warten und das Schreiben wegen Formmangel zurücksenden,"
    Sowas macht man nicht.

    "Ich hoffe nur dass es kein Problem ist, dass wir bereits zum 31.07. gekündigt haben und so dann noch ein zweites Mal kündigen."
    Weshalb ein zweites Mal? Ich würde der MEH widersprechen und auf die bereits zum 31.07. erfolgte Kündigung verweisen.
    Das mit dem Keller halte ich - pardon! - für unerheblich.

    In Ihren Fall ist eine Monatsmiete plus Rest von der Vormiete nicht bezahlt worden.


    Eben - leider - nicht.
    Nach Wulff-Taktik hat er gestern, am 12.03., zugegeben, dass auch die März-Miete noch nicht gezahlt wurde. Also sind es jetzt 2,x Mieten, die er im Rückstand ist.:mad:

    Mir geht es lediglich um die Höhen der möglichen Mietkürzungen.


    Aha! Endlich kommt das Schlagwort...
    Ich würde sämtliche Mängel tabellarisch aufschreiben,
    Daten seit wann sie existieren,
    Daten wann Du sie dem Vermieter gemeldet hast (möglichst nachweislich mit Aufforderung sie zeitnah zu beheben),
    und was zwischenzeitlich geschah.
    Mit dieser Liste, dem Mietvertrag, evtl. Übergabeprotokoll und sonstigem Schriftverkehr gehste dann zu einem Fachanwalt zwecks "Erstberatung" (ist kostenmässig günstiger).

    Qnkel:

    "Ich merke schon, in diesem Forum ist es sehr verpönnt seine Rechte und Pflichten zu hinterfragen."
    Überhaupt nicht. Davon "lebt" ein solches Forum nämlich.

    "Da kann ich auch gleich im Vermieter-Forum fragen."
    Gute Idee! Aber erwarte bitte nicht, dass die dortigen Antworten Deinem Geschmack (im wahrsten Sinne des Wortes) entsprechen.

    "Außerdem gibt es zu der Wohnung und dem jetzigen Auszug ja auch eine Vorgeschichte. aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache."
    Richtig. Einzig und allein zählen Mietvertrag und evtl. nachweislich getroffene Vereinbarungen.:D

    "Werde das Forum wieder verlassen und mir woanders Rat holen."
    Keine schlechte Idee.

    kavaroo:

    "Fristlos? Also zack heute musst du raus ?"
    Fristlos heist grundsätzlich: ohne Frist (§ 543 (1) 3. a) + b) ) - BGB - Einzelnorm
    In der Praxis wird der VM dem M aber ca. ~10 Tage Zeit geben bzw. lassen.

    "was ist denn mit so Mietnormaden da habe ich mal eine Reportage von gesehen, die kriegen die doch auch voll schwer aus den Wohnungen ."
    Das ist ein anderes (trauriges) Thema.

    ... habe ich jetzt eine WG bezogen. Das Problem ist, dass das Bad mit Schimmel befallen ist. Was muss ich jetzt tun? Den Vermieter darauf hinweisen? Ich möchte nicht gern unter diesen Umständen hier wohnen bleiben.


    Hallo Anja,
    Du kannst natürlich zum nächstmöglichen Termin wieder ausziehen.
    Schon mal mit Deinen Mitbewohnern versucht, den Schimmel zu entfernen?

    kavaroo:

    "Was macht die Polizei dann ? Öffnen die mir einfach wieder die Tür oder was?"
    Nein, die halten den Dich bedrohenden VM fern.

    "Ja zu dem Zeitpunkt wo er die Kündigung geschrieben hat hat nur 1 MM + 75€ gefehlt erst seit März mehr."
    Was heisst "mehr"?
    Dann wird er mglw. wohl jetzt rechtswirksam kündigen können.

    kavaroo:

    "Also ist die Kündigung unwirksam und weil jetzt 2 Monate miete fehlen"
    Ja was denn nun?? Eben noch fehlten ca. 1 1/4 MM, und jetzt plötzlich 2 MM...??

    "Weil der Vermieter meinte er lässt die Tür aufmachen usw und ich nicht weiss was ich dann machen soll :S"
    Telefon 110.

    Die Abrechnung der Nebenkosten für Mietwohnungen muss innerhalb eines Jahres erfolgen.


    Sie ist deshalb nicht "hinfällig". Nur, der VM kann Nachzahlungen nicht mehr einfordern (es sei denn, er hat die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten).

    Hallo Nyke,

    ich finde es schon gut und i.O., dass Du vor Mietabschluss Fragen stellst. Aber auch meine Antwort wird Dich nicht befriedigen:

    "Auflisten diverser Kosten.
    1. Mich verwirrt es, das auf der techn. Zeichnung von BJ 1960 die Rede ist, während auf einer weiteren Übersicht von BJ 1991 gesprochen wird? Spricht das evtl für eineen Umbau/Modernisierung oder wie erklärt man das?"
    Da müsstest Du den Anbieter fragen.

    "2. Geschäftsanteil + Eintrittsgeld belaufen sich auf etwas über
    200 €. Ist das die Provision des Maklers oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?"
    Dito.

    "3. Grundnutzungsgebühr liegt bei etwa 225 €. Das wäre prinzipiell die Kaltmiete, oder?"
    Dito. Bei "Nutzungsgebühr" klingeln bei mir Glocken: Weshalb nennt der Anbieter das nicht Nettomiete??

    "4. Vorauszahlung für Betriebskosten liegen bei 90 €. Strom und heizung, so stehts drin, sind extra zu zahlen. Was genau fällt dann unter Betriebskosten?"
    Siehe [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "5. Gibt es Erfahrungswerte der Kosten was Strom und Heizung angeht?
    Singlehaushalt, 45 m² .... Heizen würde ich vermutlich nur das Wohnzimmer und Stromverbrauch wäre 1x kochen am Tag und nach der Arbeit PC/Fernseher. Lässt sich da pauschal was sagen?"
    Sehhhr schwierig...

    "Wie genau schauts mit dem Wasser aus. Dieses ist in den betriebskosten enthalten, zum erwärmen wäre dann je nach Situation gas oder Strom fällig?"
    Das sieht so aus.

    "6. Was würde ausser GEZ und Hausrat noch anfallen bzw wie hoch wären diese Kosten in etwa?"
    Hat mit Mietrecht wenig zu tun. Wie Teuer GEZ und Versicherungen sind, wirst Du scho herausfinden.

    "7. Wie Mieter verlangen einen Bonitätsnachweis oder zumindest einen Lohnstreifen. Mein Problem ist das ich zwar gelernter Tischler bin, vor 2 Jahren aber eine kaufm. Umschulung gemacht habe und nach bestehen dieser zum 01.03 den Betrieb gewechselt habe.
    Festanstellung ist also vorhanden aber der Lohnstreifen kommt natürlich erst am 01.04 ... Hat man generell somit Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden?"
    Der Anbieter wird wissen, weshalb er die Hürde so hoch gesetzt hat, um seine Mieteinnahmen zu sichern...

    Er hat die Kündigung aber nicht zurück gewiesen?!
    Er hätte die Kündigung schriftlich unter Begründung einer fehlenden Vollmacht zurück weisen müssen! Dies ist bis heute nicht passiert!
    Er hat die zweite Kündigung akzeptiert und die erste ignoriert. Das ist aber nicht gerechtfertigt!


    Der VM ist nicht verpflichtet, auf etwas Rechtsunwirksames zu reagieren.
    Auch noch soviele Ausrufezeichen machen Deinen Erguss weder wirksamer noch richtiger.

    Und wie soll das gehen wenn mein Mann 3000 km weit weg ist?


    Wenn Du noch nicht einmal 200km von 3000km unterscheiden kannst oder willst, tust Du mir leid.
    Und wenn der andere Mieter z.Zt. auf dem Mond weilt: Seine echte Unterschrift ist bei der Kündigung zwingend erforderlich.
    Das zu begreifen kann doch nicht sooo schwer sein!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!