vielleicht hätte ja ein hilfreicher User geantwortet "Laut § 1233 ABC muss ein Tor so angebracht sein, dass man die Haustür erreichen kann"
Der hilfreiche User ist hier: Google
Möge Godzilla Dich weiterhin erleuchten!
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You don't say? [insert Nicolas Cage picture here].
Proposal: Put the dogs together with Nicolas into a cage.:D
Mieter123:
"Hätte ich beim Einzug jedes Bohrloch bemängeln müssen?"
Ja, schriftlich festhalten um vom VM gegenzeichnen lassen.
"Die Wohnung wurde durch mich insgesamt aufgewertet:
-Backofen war extrem dreckig, der ist jetzt deutlich sauberer
-Herd war siffig mit eingebranntem Fett, der sieht wieder aus wie neu
-Garage war extrem dreckig verspinnt, die habe ich von oben bis unten gesaugt
-Dachfenster waren vermoost, die habe ich komplett gereinigt
usw."
Wen interessiert's? Gibt keinen Bonus...
"wenn ich jetzt ausziehen will, wie mache ich es dann richtig?"
Den Vermieter in der Mietsache treffen...
ich wohne seit November in meiner Wohnung und der Vermieter hat es bis heute nicht geschafft, mir einen Mietvertrag zu geben.
Wie ist da meine Kündigungsfrist? Greift das das BGB, wenn man keinen Mietvertrag hat?
Hallo,
natürlich hast Du einen MV, eben einen mündlichen. Es greift grundsätzlich das BGB, falls keine mündlichen (beweisbaren:D) Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Kündigungsfrist wäre z.Zt. zum 30.06.
Hallo BecksPink,
auf die bis jetzt vorliegenden Informationen lässt sich nichts Zielführendes sagen.
Man müsste die vorliegende mit den vorherigen HKAbrechnungen vergleichen und die Belege der Energiekosten einsehen können.
Hallo ckdavinci,
meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Auch noch soviele Smileys und Rotschrift machen Deinen Beitrag weder besser noch eindrucksvoller. Substanz entscheidet...![]()
seit einigen Tagen funktioniert der Pelletofen im meinem Wohnzimmer nicht mehr
Gehört der Ofen zur Mietsache?
Ist er im Mietvertrag aufgeführt?
Hallo Carina,
meine Recherchen im Vermieterforum ergaben auch, dass die das Grundstück bzw. das Haus betreffenden Kanalsanierungskosten nicht auf Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen abgewälzt werden können.
Sanierungsarbeiten bzw. -kosten können keine BK sein.
Die Baufirma habe ich angemailt, ich möchte die Antwort gerne schriftlich haben.
Hallo Jogi,
ein Bauunternehmen ist keine Korrespondenzfirma.
Ich empfehle Dir, dem Rat Deines VM zu folgen und mit dem Bauunternehmen einen Termin auszumachen. Dann kannn man weitersehen.
der Vermieter meiner Bekannten verlangt den Mietminderungsbetrag (448,14€) von acht Monaten zurück, obwohl der Grund hier für erst im achten Monat vom Vermieter beseitigt wurde. Muss meine Bekannte diesen Betrag zahlen? Der Vermieter hat Ihr gedroht ansonsten das Mietverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Übrigens zahlt sie ab dem neuten Monat wieder die volle Miete.
Hallo Bernd,
ich sehe das so: Sollte die Mietminderung rechtens sein, hat sie keine Mietschulden, und der VM könnte nicht rechtwirksam kündigen.
Sollte die MM jedoch unrecht sein, könnte durch das Aufsummieren ein Rückstand von zwei Bruttomonatsmieten erreicht sein, und dann könnte der VM sogar fristlos kündigen.
Mit Frist kündigen könnte der VM, wenn er die Mieterin aufgrund ihrer nicht akzeptierten Mietkürzungen abgemahnt hätte.
Also etwas verquickt...
ok, ich denke ich weiß was Du meinst.
Dann habe ich daß wohl falsch interpretiert.
Naja, und über die Abwasserkanalüberprüfung sprechen wir dann später...
Und unsere Fragestellerin wird später noch von mir lesen.
Wäre es denn sinnvoll, einen Vorvertrag abzuschließen, in dem eine maximale Miethöhe aufgeführt ist?
Wenn der VM mitmacht... - why not?
Du meinst also, der Vermieter kann im Vorfeld alle Schäden beseitigen, dann aber einen anderen Mietpreis ansetzen als die Wohnung jetzt angeboten wurde?
Ja, das kann er. Verbindlich für beide Parteien ist erst das, wenn der MV und das ÜP unterschrieben wurden.
Ein Angebot ist noch nichts Verbindliches (gilt auch in Geschäften).
Einen konnte ich ausfindig machen und hab den mal angemailt. Antwort steht aus.
Auf eine Antwort von mir würdeste laaange warten müssen.Wer oder was hält Dich davon ab, dass Du Dich persönlich meldest?
Hallo Baby-Lucy,
falls Du die Wohnung mieten solltest, wirst Du sie dann im Ist-Zustand mieten zu dem dann vereinbarten Preis.
Vorabrenovierungen oder Sanierungen sind Vermietersache. Siehe auch § 535 BGB.
Besonders wichtig ist ein korrekt ausgefülltes Übergabeprotokoll.
Der Mietvertrag wurde im Juli 2011 geschlossen, im August sind wir eingezogen. Die Angaben unter a) wurden mit der Schreibmaschine ausgefüllt.
Also in einem Rutsch? Das klingt günstig für Euch, da es sich demnach nicht um eine rechtssicherere Individualvereinbarung handelt.
Ich hoffe, morgen im Vermieterforum Antworten zu bekommen. Melde mich jedenfalls wieder.
Wann wurde der MV geschlossen?
War "Kanalsanierung" eingedruckt oder als individuelle Vereinbarung separat (von Hand?) nachgetragen worden?
a) Folgende Betriebskostenpositionen werden nach Kopfzahl verteilt: ..., Kanalsanierung
Sowas können m.E. keine Betriebskosten sein.
Wann wurde der MV geschlossen?
Fiel Euch dabei nichts auf?
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