Beiträge von Berny

    OK, alle Befürchtungen haben sich erledigt.
    Übergabeprotokoll ohne Mängel unter Leistung einer 50€ Zahlung für malerische Ausbesserungen.
    Denke damit kann man gut leben. Vielen Dank nochmal! :)


    Diese 50€ dienen ausschliesslich dazu, das Vermieter-Ego zu befriedigen. Und das sollte man ihm gönnen, denn es ist auf Dauer am günstigsten.
    Glückwunsch!!:)

    Naja, der ist ziemlich stur und naiv dieser Mensch...Ich werd einfach nochmal ein Kündigungsschreiben fertig machen und ihn darauf aufmerksam machen!!
    Nur ich bezweifel das dass fruchtet....weil wenn nicht hab ich nen problem bzw ich muss dann doch in den saueren Apfel beißen und dem Mieterschutzbund beitreten


    Was soll dieses Herumgehampel"??

    Vielen Dank für die Hilfe,schreiben an der Vermieter ist fertig und wird morgen abgeschickt!!
    Man darf gespannt sein was dann dabei raus kommt


    Du zerbrichst Dein hübsches Köpfchen über den Vermieter?! Wieso?
    Wenn Du jetzt kündigst und angibst "zum nächstmöglichen Termin", wäre das dann der 30.06.
    Mit diesem Text kann man (fast) jeden Vertrag kündigen. Dabei bedarf es noch nicht einmal explizit einer Datumsangabe.
    Und das Schreiben übergibt man im Beisein eines Zeugen und lässt den Empfang auf der Kopie quittieren, oder schickt es per Einwurfeinschreiben.

    Die Wohnungsübergabe soll morgen früh stattfinden


    Mit schriftlichen von beiden Seiten unterschriebenem Protokoll über den Zustand und evtl. getroffenen Vereinbarungen, die Du dann ja hier posten kannst. Wenn über gewisse Punkte keine Einigkeit erzielt wurde, dann das auch so hinein in's Protokoll.

    Allerdings gehe ich meinem derzeitigen Vermieter regelmäßig auf die Nerven wegen Sachen wie zugigen Rolllädenkästen, keinen direkten Zugang zum Stromzähler oder der Tatsache, das wir seit einem Jahr die falsche Hausnummer am Gebäude haben


    Es wäre ratsam gewesen, den VM schriftlich nachweislich die Mängel mitzuteilen und ihn aufzufordern, sie zeitnah zu beseitigen. Wäre auch eine Art Abmahnung, jedoch in die andere Richtung...;)

    AR79:

    "ich habe ihr einen (Untermietvertrag) Rückwirkend (auf den 01.12. datiert) hingelegt, den sie allerdings noch nicht unterschrieben hat (sie hat ja keine Zeit dazu)."
    "..., dafür fehlt ja der Vertrag und eine Vereinbarung."
    Hmm, wie passt das denn zusammen?
    Und weshalb rückwirkend (halte ich grundsätzlich für unseriös)?

    "Ich fahre schon mit Bauchschmerzen nach Hause um zu sehen was mich erwartet (in der Regel das drickeige Geschirr von X Tagen) und diverse Herrenbesuche."
    Lässt Du Dich wohl gerne erniedrigen?

    "Ich hätte stutzig werden sollen, als ihre Mutter sie vor die Tür gesetzt hst."
    Hätte hätte...

    "Ich bin gespannt wie das weiter geht. :-("
    That's up to you.

    In meinem Fall wurde auch das Haus durch die Zwangsversteigerung Erworben und es wird auf eigen Bedarf Gekündigt.Der Neue Eigentürmer hat aber andere Immobilien.
    Wie verhält sich solch ein verhalten Rechtlich. ???


    Rechtlich kann Dir nur ein erfahrener Fachanwalt etwas Verlässliches sagen.
    Hier gibt's nur Meinungen.
    In seiner Kündigung wg. Eigenbedarf muss der VM Dir schon die Umstände nachvollziehbar erläutern; auch, weshalb es gerade Deine Wohnung sein soll oder muss.

    Was mache ich wen sie den nicht unterschreibt, dann hätte sie keinen Mietvertrag. Könnte ich sie einfach so vor die Tür setzen (bzw. Schlösser tauschen)?


    Erst vor die Tür, dann Schlösser...:cool:
    Wie ich bereits schrieb: "Falls sie keinen MV hat und auch keinen mündlichen beweisen kann und somit nur als Besucherin zählt, kannste m.E. das Schloss austauschen."
    Und... diese Dame würde ich NICHT (denk' nach!!) als Untermieterin bezeichnen.

    Ich habe soeben die Abrechnung für 2011 erhalten. In der Wohnung bin ich seit dem 01.04.2012.
    Ich erhalte ca. 100 € zurück, gleichzeitig erhöt sich meine Miete aber um ca. 5€ im Monat. Ich frage mich gerade wie das zusammenpassen kann...


    Das muss alles in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar sein, auch, wenn Du erst ab dem 01.04.2012 dort wohnen wirst...:o

    es wurden keinerlei nachweisbare Vereinbarungen getroffen. Unser Vermieter meinte nach der Übergabe, dass er eine Firma das Laminat begutachten lässt & uns anschließend einen Kostenvoranschlag zukommen lässt. Schriftlich wurde lediglich festgehalten, dass das Laminat eben wie gesagt an 2 Stellen aufgequollen ist.


    Dann würde ich mal "langsam kommen" lassen... (abwarten)

    Grundsätzlich ist der Mieter Berechtigt den HaustürZylinder auszuwechseln nur vorsicht dieser geht in den Eingentum des Vermieters Über.
    Als Tip mit dem Vermieter Sprechen, wenn dieser das nicht will Neuen Zylinder Einbauen und den Alten sicher Verwahren bis zum Auszug der Wohnung und dann erst den Alten Zylinder wieder einbauen einfache Lösung ohne Stress.
    Dieses gilt auch für leser bei Schlüsselverlust eines Dritten zb. einer Mietwohnung ist das eine Haftpflicht sache wenn der Austausch des Zylinders Notwendig zb.Schließanlagen hier sollte jeder in seinen Haftpflicht Vertrag Nachlesen ob das mit Versichert ist und gegebenen Falls dieses Ändern spart Ärger und sehr Veil Geld.
    MFG
    Hausmeisterservice-Schlüsseldenst


    Wie guuut, dass Du uns darüber aufgeklärt hast. Darauf hat die Nation gewartet... Danke!
    Hätte auch gerne in verständlicherem Deutsch sein können.:cool:

    Wohnungsschlüssel habe ich leider nicht mehr


    Mal anders gefragt, als Update:
    1. Zu wann endete der Mietvertrag?
    2. Wurde die Mietsache an den VM nachweislich zurückgegeben?
    3. Gibt es ein Übergabeprotokoll?
    4. Falls ja, welche Vereinbarungen darin?

    Stefan1983:

    "... sind die Handwerker nicht mehr da"
    Hast Du noch Wohnungsschlüssel?

    "Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann er uns, wenn er den verliert, die Kaution streitig machen bzw. weiter hinauszögern.?Immerhin zahlt er die erst nächstes Jahr nach der nächsten Betriebskostenabrechnung."
    Erst mal abwarten, was noch kommt.

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