Beiträge von Berny

    Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung. Wobei damals schon 2 Fenster leicht verzogen/undicht waren. Nun ist eines der Schallschutzfenster noch mehr verzogen und kippt beim stellen aus der Angel. Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt. Fakt ist, dass die Vermieterin die Fenstersanierung bereits bewilligt hat.


    Hat sie Dir eine verbindliche beweisbare Zusage gemacht?
    Lt. § 535 BGB ist der VM zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Du hast ausschliesslich mit Deinem VM=Vertragspartner zu tun.

    Bianca:

    "wie gehe ich vor, wenn ich morgen die Kündigung der Wohnung von der Wohnungsgesellschaft per Post bekomme?"
    Dann veröffentlichst Du hier den wortwörtlichen Text.

    "Für mich liegt ein Einschreiben/Rückschein-Brief bei der Post."
    Der kann dort liegen bleiben. Niemand ist verpflichtet, sowas abzuholen. Genauer: Niemand ist verpflichtet, irgendwie darauf zu reagieren, geschweige denn den Finger zu krümmen. Ausnahme: Es kommt Post vom Gericht, aber die kommt niemals per Einschreiben.
    Kannst aber, wenn Du Lust hast, innerhalb einer Woche abholen.

    Kann die Wohnungsgesellschaft mir kündigen, weil ich erstens mit einer Anzeige gegen einen Nachbarn den Hausfrieden nachhaltig störe?
    Kann mir die Wohnungsverwaltung kündigen, weil ich weigere die versaute Fussmatte vor meiner Wohnungstür zu entfernen, die mir der Nachbar verschmutzt hat? Bis zum nächsten Wochenende blebt sie aus taktischen Gründen liegen.


    Ich kann hier keine stichhaltigen Kündigungsgründe erkennen.

    Hallo Bianca,

    Du hättest m.E. einiges anders machen sollen.
    Btw, hier dreht es sich weniger um Mietrecht, eher um Strafrecht, also hier ist eigentlich falsche Baustelle...
    Aber trotzdem meine Meinung dazu:

    "Als Lehramtsstudent sehr oft maßlose Partys bis weit in die Nacht hinein und mehrmal in der Woche (nicht nur an Wochenenden). Vor ein paar Wochen ging es kurz nach Mitternacht mal wieder los. Erst lautes zuschlagen der Wohnungstür und dann Techno-Musik per Dolby-Surrond-Anlage"
    Was meinen denn andere Hausbewohner?
    Ich weiss bspw., dass in MG die Polizei spätestens beim dritten Einsatz die Musike mitnimmt.

    "Ich ging nach oben und klopfte gleich an. Klingeln ..."
    Falsch! Tel. 110 wählen.

    "Ich rief die Polizei und der Schaden wurde aufgenommen und ich erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung."
    und v.a. Hausfriedensbruch!

    "Eine Woche später ging dem Wohnungseigentümer meine Anzeige per Post zu und er griff mich über Facebook an, ich hätte schließlich seine Wohnungstür durch mein Anklopfen fast zerstört. Er hätte viele Zeugen dafür."
    Das hätte ich herauskopiert und der besthenden Anzeige nachgeschoben wg. Verdacht auf Verleumdung und/oder übler Nachrede.

    "Kann mir die Wohnungsgesellschaft wegen "stören des Hausfriedens" fristlos kündigen?"
    Weder fristlos noch fristgerecht.

    "Was ich an die Polizei geschrieben habe, ..."
    An die Polizei oder die Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens?

    Bei mir steht: Der Mieter ist verpflichtet die Koste der Instandhaltung von Rolläden.........usw....................zu tragen, soweit der Instandhaltungsaufwand für jeden sachlich abgegrenzten Schaden nicht Euro 92,-- und der Aufwandsbetrag insgesamt in einem Kalenderjahr 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 614,-- Euro nicht übersteigt.
    Mir geht es um die 614 Euro. Darf dieser Betrag so hoch sein?


    Ich sehe da kein rechnerisches Problem. 614€ bei 8% entsprächen einer Monatsgrundmiete von 639,58€.

    Da kann ich jetzt nicht folgen. Mieter 2 hat einen kopierten MV er ist dort namentlich aufgeführt hat aber keine unterschrift geleIstet


    Ich sehe das so, dass er keinen gültigen MV hat. Ein gültiger MV hat m.E. Life-Unterschriften von VM + M.

    Die da wären: Ausziehen!


    Auch...
    JaaNee, wenn der Schmarrn anfängt, den VM nachweislich darüber informieren und zeitnahe Abhilfe einfordern.:rolleyes:
    Du erlebst in diesem Forum doch immer wieder, dass sich Vermieter nicht kümmern, weshalb Nägel mit Köpfen gemacht werden sollten.
    Bei unserer Immobilie (andere Stadt) kamen in Sekundenabstand Schlaggeräusche aus der Heizung. Mieterin rief an und schaltete dann die Sicherung ("mit mir") telefonisch ab. Am nächsten waren wir dort und tauschten die defekte Umwälzpumpe aus. Läuft seit 4 Monaten einwandfrei.

    Ja schon aber wenn der mieter 1 nicht will das der mieter 2 nachträglich seine unterschrift auf dem original hinterlässt dann ist das schon sinnvoll oder? Frage ist halt ob mieter 2 da er keine gültige unterschrift vorweisen kann weiterhin bei mieter 1 im haus leben darf oder er sich eine neue bleibe suchen muss.


    Frage ist doch eher, ob "Mieter"2 überhaupt nachweisen kann, einen MV zu haben...

    Der mietvertrag ist auf beide lebenspartner ausgestellt aber unterschrieben ist das eine original des einen lebenspartners nur mit mieter 1 und vermieter mit originalunterschrift. Der vermieter selbst findet das original nicht mehr und hat nur eine fotokopie seines originals auch mit unterschrift in kopie vom mieter 1.
    Hat nun der andere lebenspartner mieter 2 nun hier rechte an dem vertrag oder ist der nicht rechtswirksam zustande gekommen. Spielt das eine rolle das der vermieter kein original mehr hat und nur noch eine kopie desselben?


    Hier dreht es sich m.E. eher um allg. Vertragsrecht als um Mietrecht.
    Welche Beweismöglichkeiten hat denn überhaupt Mieter 2?

    §8 Begleichung der Heizkosten
    Die Beheizung des Gebäudes geschieht mittels einer Ölheizung.Die Beschaffung des Heizöls obliegt gemeinsam allen Mietern des Wohnhauses.Die Berechnung der Kostenanteile erfolgt im Verhältnis der Wohnflächen.Jeder Mieter erhält eine detaillierte Kostenermittlung nach erfolgter Öllieferung.Das gilt analog für die Kosten des Schornsteinfegers


    Hier hat sich der VM in's eigene Knie geschossen, denn dies betrifft ja noch nicht mal die Beschaffung des Öls, sondern die Verteilung der Heizkosten.
    Damit halte ich diesen §8 für unwirksam.
    Der VM müsste also das Öl (teilweise, je nach Kaufmenge) vorfinanzieren, kann jedoch monatliche angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Zu berechnen sind die HK zwingend nach §7 HKVO (70% nach Verbrauch, 30% nach anteiliger Mietfläche), falls es sich nicht um ein Niedrigstenergiehaus handelt.

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