Beiträge von Berny

    Zu beachten wäre noch, ist es eine Einliegerwohnung / aka nur 2 Whg. im Haus von der eine der Vermieter bewohnt, gelten andere Kündigungsfristen.


    Uups, hätte ich glatt übersehen.
    Also, wenn der VM jetzt rechtswirksam kündigt (ich meine, er braucht keinen Eigenbedarf), genügt die Floskel "zum nächstmöglichen Termin", wäre das der 31.12.2012.

    Wenn ich als Pflegefall nicht fähig bin zu lüften, und es kommt zu Schimmelschäden, und der neue Eigentümer verklagt mich auf Schadensersatz/beseitigung, da sage ich mal, der hat keine Chance, weil es nicht mein Verschulden ist. Der Pflegedienst hat keine Zeit.


    ... weil er im Verkehr stecken geblieben ist. Und der Verkehr ... da hat doch jemand die Ampeln falsch geschaltet...
    - Da hast Du aber Pech. Das sind alles schlechte Ausreden, Sentimentalitäten, ohne rechliche Relevanz. DU bist der Vertragspartner des Vermieters und allein verantwortlich. Falls Du mit anderen Organisationen noch einen Vertrag hast, kannste Dich ja im Innenverhältnis an jene wenden, was Deinen VM nicht weiterhin interessiert.

    Hallo Acid-Junky,

    "Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Laut seiner Aussage möchte Seine Tochter hier einziehen. Was eher unwahrscheinlich ist, da sie ca. 100km entfernt studiert."
    1. Bitte gaanz präzise: Wurde der Kündigungsgrund im Schreiben selbst nachvollziehbar und glaubhaft aufgeführt? Ist die Tochter zur Änderung des Studienortes gezwungen? Hier sollte nachgehakt/"gebohrt" werden...
    2. Wann genau habt Ihr die Kdg bekommen?
    3. Kdg zu welchem Termin?
    4. Seit wann wohnt Ihr bereits dort?

    "Da wir ab jetzt unsere recht große Hochzeitsfeier zu organisieren haben und nach der Hochzeit direkt in die Flitterwochen fliegen sind schon mal die nächsten drei Wochen "Reaktionszeit" weg."
    Spielt keine Rolle.

    "Problem: wir werden aufgrund der recht niedrigen Miete unserer derzeitigen Wohnung wohl eine teurere nehmen Müssen. Desweiteren besitzen wir eine Katze. Es wird recht schwierig innerhalb zwei Monaten eine nicht allzu teure und ähnlich große Wohnung in der Hauskatzen erlaubt sind zu finden in die wir dann auch noch "pünktlich" umziehen können."
    Sorry, ist aber rechtlich unrelevant.

    "Wie kann ich jetzt oder später reagieren um das Mietverhältnis um ein bis zwei Monate zu verlängern."
    Beantworte bitte erst mal obige Fragen.

    "Der Vermieter erwartet von uns eine Bestätigung der Kündigung mit Nennung des Übergabedatums."
    Wozu Ihr nicht verpflichtet seid.

    "Oder habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?"
    Wenn wir hier nicht weiterkommen, einen RA zu konsultieren, denn richtige RechtsBERATUNG dürfen wir hier nicht leisten.

    Laut Tankquittungen wurden in den letzten 6 Wochen des Jahres 30% des Gesamtölverbrauchs verbraucht.


    Mal bitteschön zur Wahrheit finden: Es wurden nicht 30% Öl verbraucht, sondern eingekauft.
    Den Jahresverbrauch muss man anders berechnen: Anfangsbestand plus Zukäufe minus Endbestand.

    Hallo chris1502,

    "soll ich lieber nix machen? einfach nicht drauf reagieren?"
    Niemand wird Dir hier sagen oder vorschlagen, was Du machen sollst oder solltest, denn das dürfen nur Rechtsanwälte. Wir hier können nur Meinungen äussern, oder was wir selbst machen würden.

    "was ist wenn die neuen Eigentümer hier rein wollen wenn unsere frist abgelaufen ist?"
    Da keine rechtsgültige Kündigung vorliegt, wird auch keine Frist ablaufen können.

    "...ihre wohnung gekündigt haben? dann ins Hotel müssen oder so. Muss ich dafür aufkommen im schlimmsten fall?"
    Nöö, sondern derjenige, der einen Fehler gemacht hat.:D

    "Bin ich echt auf der Sicheren Seite ?"
    Meiner Meinung nach ja.

    Wenn Sie das unbedingt durchziehen wollen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. HIER wird kein Recht gesprochen.


    Jau, und dabei kann ich nur viel Spass wünschen - Erfolg wird er m.E. nicht haben - und die DamenHerren in schwarz können dann endlich die letzten Raten für ihre Chalets in der Schweiz bezahlen...:D (oder passend für den Leipziger: Datschas auf der Krim).

    Meine Frau und ich haben ein Ceranfeld in unsere Mietwohnung beschädigt
    Bei der Wohnungsübergabe vor unserem Auszug wurde dies bemängelt und im Protokoll vermerkt (die Küche ist etwa 12 bis 15 Jahre alt).


    Hi Marco,
    dazu gehört dann aber auch eine Vereinbarung, wie weiter verfahren werden soll.
    ???

    Hi netlover,

    Deine Frau konnte den MV garnicht alleine kündigen; sie konnte den VM jedoch um Entlassung aus dem MV ersuchen - was auch wohl eher geschehen war; und Du konntest das ja wohl eh' nicht beeinflussen.
    Bleibt, dass Du dann selbst ohne Kündigung einfach ausgezogen bist und nun wieder 'rein willst. Der VM hat dann wohl in Rechtsunkenntnis die Wohnung neu vermietet. Hier hilft m.E. nur eine Einigung zw. VM, Neumieter und Dir ODER ein nicht billiger Rechtsstreit...:mad:
    Die DamenHerren in schwarz reiben sich schon die Hände...:D

    "Ob er jetzt dort einzieht oder leerstehen laesst usw. sind alles freie Entscheidungen"

    Das sehe ich anders. Wenn man wegen Eigenbedarf kündigt, so muss auch (wie der Name schon sagt) ein Bedarf vorliegen.
    Das Haus künftig leer stehen zu lassen, kann ja wohl kein Bedarf sein, der es rechtfertigt, dafür einem Mieter seinen Lebensmittelpunkt zu kündigen.
    Auch wird es schwer wegen Eigenbedarf zu kündigen, nur um die Räumlichkeiten als Lagerplatz oder für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

    Ich denke daher, dass der Sohn auch tatsächlich dort einziehen und leben muss (dann kann ja auch gerne die Nebengelasse als Lager oder Werkstatt nutzen. Klar, dass er vorher auch renovieren darf ;)


    Dem kann ich nur zustimmen.

    Nuss:

    "Leider kann ich mich somit nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist halten."
    Wenn Deine Vermieterin Dir nicht entgegen kommt, wirst Du das aber müssen. Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten. Niemand hält Dich davon ab, früher auszuziehen, falls Du die nächste Wohnung schon früher beziehen möchtest. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete für die alte Wohnung bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    "Ansonsten hatte ich mir Überlegt einfach für die Zeit die ich Kündigungsfrist hätte einen Zwischenmieter für mein Zimmer zu suchen,"
    Dazu bedarf es der Zustimmung Deiner Vermieterin.

    Er meinte, da es eigentlich kein Notfall war, ich zu Hause war, also keine Tür aufgebrochen werden musste, und die Kosten mit dem Wasserhahn hätte vermieden werden können, müsste ich jetzt die Rechnung bezahlen.
    Naja, im Grunde hat er ja recht, aber da ich offiziell weder von der Hausverwaltung noch von der Stadt einen Brief bekommen habe, wollte ich wissen, wer nun zahlen muss?. Das Ganze kommt mir spanisch vor.


    Hallo,
    hier dürfte es sich wohl nicht um Mietrecht handeln.
    Notfalls, wenn es Dir den Aufwand und das Risiko wert ist, sollteste Dich anwaltlich beraten lassen.

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