Beiträge von Berny

    Altmietverträge - Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, mit welchen Fristen Mieter ihre... - Mietrecht - Artikel bei AdvoGarant.de


    Richtig, Koli, wer lesen kann, ...
    "§ 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung.(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."
    Danke!

    Frist 9 Monate, nicht länger.


    Wenn Du recht hast, hast Du recht...
    Ich hatte den Passus "Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen Fristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, siehe nachfolgende Tabelle. Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend: Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate" so interpretiert, als ob sie zu den 3 Monaten zu addieren wären...:o
    Noch ens nachgelesen... hast recht.
    Also, @Fragesteller, neun Monate...:eek:

    Schnipfel:

    "Kann uns der jetzige Vermieter wegen Verkauf kündigen,"
    NEIN.

    "Oder muss der neue Eigentümer uns mitübernehmen??"
    Ja, ohne wenn und aber.

    "Habe meinen Mietvertrag nochmal durchgeschaut, es steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten drin,"
    Der genannte BGB-§ gilt.

    "Wir wohnen nun über 12 Jahre in der Wohnung, haben wir keine längere Kündigungsfrist?"
    Wurde bereits beantwortet.

    "Das kann doch echt nicht wahr sein, was für ein Alptraum!!:mad:"
    Das wird schon kein Albtraum...

    Hallo Schnipfel,

    "wohnen seit Mai 2000 zur Miete."
    Also um 9 Monate verlängerte Kündigungsfrist vermieterseits.

    "Nun haben uns unsere Vermieter mitgeteilt sie wollen die Wohnung verkaufen. Interessent war heute schon da und hat sich die Wohnung angeschaut.
    Soweit nicht zu beanstanden.

    "Der Interessent möchte dann selber darin wohnen! Was kommt da auf uns zu??"
    Die Kündigug des VM.

    "Wer muss uns kündigen??"
    Derjenige, welcher zum Kündigungszeitpunkt Euer Vertragspartner ist.

    "Wieviel Zeit bleibt uns?? Meines Erachtens haben wir nach so langer Mietdauer 12 Monate Zeit!!??"
    Ja.

    "Kann der neue Käufer sofort Eigenbedarf ankündigen??"
    Ja, aber die verlängerte Kündigungsfrist trifft auch ihn.

    tonik.cz:

    "1. Kann der Vermieter mich dazu zwingen, den Rasenmäher zu kaufen, wenn in meinem Vertrag steht: Gartenpflege übernimmt der Mieter?"
    Nein. "Gartenpflege" ist ja auch nicht näher definiert.

    "2. Was kann passieren, wenn ich keine Gartenpflege mehr betreibe und der Rasen zu einer wilden Wiese wird?
    Den Vermieter fragen, wie er sich das im einzelnen vorstellt. Gibt ja mglw. auch noch anderes als nur Rasenmähen.

    meltinsands:

    "Welchen Sinn hat dann aber dieses Urteil:
    LG Darmstadt, NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer Baustelle))"
    Der Garten ist ja noch nicht fertig! Das trifft vorzugsweise in der Herstellungsphase zu...:eek:

    "Was hier dreist ist, sei nun mal dahingestellt. Eine Baustelle bei Einzug vorzufinden, ist ebenso dreist."
    Nein. Der Garten ist ja noch nicht fertig! Das trifft vorzugsweise in der Herstellungsphase zu...:eek:

    "Das war ganz offenkundig dem Mieter bekannt. Ein Neubau ist aber nach wie vor keine Baustelle. Auch nicht aus den Augen eines Vermieters."
    Nee, aber der Garten eben noch. Denn der wird ja wohl sinvollerweise erst nach Fertigstellung des Neubaus angelegt.
    In welcher Welt lebst Du eientlich?

    >4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter >angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.
    Stimmt, deswegen steht da ja auch Guthaben. Wenn ich aber das Vorzeichen weglasse, stimmt ja die Rechnung nicht. Idee ?


    Nöö. Wenn der Mieter wie hier ein Guthaben von minus 15€ hat, dann sind diese nachzuzahlen.
    Es kann doch nicht soo schwer sein.

    Also so sieht meiner Meinung nach eine Abrechnung korrekt aus. Hier wird auch klar warum der Verteilerschlüssel gesamt schon Sinn macht.


    Leider bekomme ich da nur eine nicht wegklickbare Werbung.:mad:
    Doch, beim 2. Versuch klappte es. Somit nun meine Beanstandungen:
    1. Heizkosten, Verweis auf Abrechnung - oder die Abrechnung selbst - fehlt.
    2. Miete Heizmessgeräte, Berechnung nicht schlüssig,
    3. ZKE Müllabfuhr, Berechnung nicht schlüssig,
    4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.

    PS bzgl. Verteilerschlüssel: Ich lege nun nicht auf die Goldwaage, ob ein Mieter nun 25% oder 40/160 hat. In meinen Abrechnungen gebe ich der Einfachheit halber letzeres an, ist auch für den Mieter leichter verständlich.

    nun hat das amt mir bestätigt, dass ich mit der sache nichts zu tun habe...


    Richtig. Die Mitarbeiterin beim "Amt" hat Dich loswerden wollen.
    Eine rechtlich wasserdichte Bestätigung kannst Du nur durch ein rechtskräftigen Gerichtsurtel bekommen. Willkommen im Leben!:cool:

    Was aber wohl nicht sein darf.


    Jein....,
    der Herr Schmitz, von Beruf Makler, kann auch vermieten.
    der Herr Müller, von Beruf Metzger, kann auch vermieten.
    der Herr Meier, von Beruf Elektriker, kann auch vermieten.
    Was Dich jetzt wohl "fehlgeleitet" hat, war wohl die Tatsache, dass ein vermietender Makler keine Provision verlangen darf.
    (wusste ich doch.... da war doch irgendwas...:rolleyes:)

    Hallo Besorgter Vater,

    ich würde, wenn ich die Wohnung überhaupt in diesem Zustand übernehmen würde, mit Zeugen ein peinlich genaues Übergabeprotokoll mit Beweisfotos mit Tageszeitung drauf erstellen. Das wäre von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.
    PS: "Wohnungsübergabe durch Makler" nur dann, wenn der Makler auch der Vermieter ist. Dann wäre mir der Beruf des Vermieters auch egal.

    DerPate159:

    "Leider habe ich nach 5mal fragen noch Mietvertrag bekommen !!!"
    Den MV bekommt man spätestens bei Bezug der Wohnung.

    "Ich habe meinen Vermieter darauf hin angesprochen, warum wir das Jahr davor soviel Heizöl verbraucht haben !!! Er sagte, es könnte sein das er ein paar Rechnungen von 2008 untergemogel hat !!!"
    Oh, ein Spassvogel...:D

    "Darf er das ???"
    Was Du hier so schreibst, klingt recht ungeheuerlich. Du solltest einen Mieterverein oder einen Fachanwalt konsultieren.

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