Hallo Ratsche,
die Garage ist bei den NK mit aufgeführt, also ohne eigenen MV.
M.E. ist sie nicht separat kündbar.
Die anderen Garagen haben nichts mit Deinem MV zu tun.
Hallo Ratsche,
die Garage ist bei den NK mit aufgeführt, also ohne eigenen MV.
M.E. ist sie nicht separat kündbar.
Die anderen Garagen haben nichts mit Deinem MV zu tun.
Hallo yoody,
ich empfehle Euch, mit allen Unterlagen (MV, Photos, Notizen, Schreiben) einen Fachanwalt aufzusuchen und ihm den Sachverhalt kurz und prägnant darzulegen. Niemand hat Zeit und Lust, solche Romane zu lesen bzw. zu ertragen.
Aber ob das etwas bringt?!
Versuch mach kluch...;)
PS: Das Finanzamt dürfte sich evtl. auch dafür interessieren, ob die Bezahlung der Hausreinigung über ein Konto gelaufen ist.
Hallo MoMa,
"Meine Freundin und ich wohnen seit 11/2011 in einer Dachwohnung, die laut Mietvertrag "ca. 70 qm" groß ist.
Wenn wir die Dachschrägen abziehen (also alles unter 1 m zählt nicht und zwischen 1 und 2 m nur zu 50%) kommen wir auf einen Wert von knapp 56 qm! Wir bezahlen also seit neun Monaten knapp 23% zu viel!"
Vorsicht! Eure tatsächliche Mietfläche weicht demnach "nur" 20% von der Angabe im MV ab. Genaueres kannste noch der Wohnflächen-Berechnungsverordnung entnehmen.
Ich würde mal mit dem VM ein Gespräch über Deine Erkenntnis führen.
"Dazu kommt, dass die Nebenkosten als Pauschale gezahlt werden (150 Euro/Monat)."
Da sehe ich keinen Handlungsbedarf.
"Außerdem haben wir im Winter und Sommer das Problem, ..."
Ihr habt die Wohnung seinerzeit gemietet wie besichtigt...:eek:
Ja, DrHibbert,
das sieht ganz prima aus. Haste gut "gearbeitet".
Für den Unterschied kann man sich ja schon einiges leisten...:)
Nochnals:
Zitat: Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der unten erkennbaren Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.
"Aber das haben die ja offensichtlich nicht getan oder?"
Haben sie auch nicht, und damit ist diese HK-Abrechnung m.E. falsch.
Zitat: Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?
"Nein, nur Heizölstand etc. am Verteiler."
Was aber, so wie ich es sehe, nicht berücksichtigt wurde. Ausserdem fehlt eine Angabe in Litern, die (81) Zentimetern sind wohl nicht umgerechnet worden.
"Danke für die ganze Hilfe! Kannst Du mir noch irgendeinen Rat geben, wie ich jetzt am Besten vorgehen könnte?"
Ich würde zumindest der HK-Abrechnung widersprechen mit der oben angedeuteten Begründung.
Je nachdem, wie es weitergeht, evtl. einen Fachanwalt hinzuziehen, denn Rechtsberatung ist hier nicht gestattet. Hier ist das nur meine Meinung bzw. Erkenntnis aus den gezeigten Unterlagen bzw. Angaben.
Hallo Tom,
"Ich bin nur Mieter."
Also ist Dein Ansprechpartner grundsätzlich Dein Vermieter.
"Wenn ihr das alles ebenso seltsam findet wie ich, will ich dann erst mal mit der Hausverwaltung darüber sprechen."
Würde ich auch machen.
"Der zentrale Heizverteiler in der Wohnung hat im Moment keine Aufgabe. Es war halt beim Bau damals die gewünschte Bauart."
Halte ich auch für die geschicktere zukünftige Lösung. Die Wärmemengenmesser sollten jedoch noch in der Eichfrist sein.
"Bei meinem Gespräch mit meinem Vermieter sagte mir dieser jedoch, dass die Vermieter aufgrund des Gerichtsurteils beschlossen haben, die elekronischen Zähler an den Heizkörpern entfernen zu lassen und in Zukunft die Abrechnung durch Zählung am Heizverteiler erfolgen zu lassen. Weil es etwas ungerecht ist, dass der Mieter mit dem Holzofen nicht mehr für Rohrwärme aufkommen muss, obwohl er weiterhin wegen seinem Verteiler in der Wohnung welche verursacht."
Eben, soo einfach könnte es sein...![]()
Tut mir leid, auch ich kann Dir keine Hoffnung machen.
Hast Du schon mal mit Deiner Mitbewohnerin und dem Vermieter gesprochen?
Hallo Tom,
selbst beschäftige ich mich als Mieter und auch Vermieter recht viel mit Heizkosten, aber leider kann ich Dir nichts Zielführendes zu diesem Thema sagen. Dass der Unterschied soo krass sein kann, kommt auch mir seltsam vor, eben so die Höhe bzw. Menge der Rohrwärme.
Ich empfehle Dir, Dich mit den Abrechnungen und evtl. Aufzeichnungen mit einem Spezialisten zusammenzusetzen.
Bist Du Mieter oder Vermieter?
Welche Aufgabe hat der zentrale HKV in Eurer Wohnung? (meine Wohnungen haben sowas nicht. Ich vermute, sie haben etwas mit der Rohrwärmeberechnung zu tun?)
3. Einsicht in Belege habe ich genommen > die Rechnung hat aber überhaupt nicht aufgeschlüsselt, was und wann geputzt wurde, es war lediglich eine pauschale Rechnung mit dem Gesamtbetrag für das ganze Jahr (das hätte ich mir auch sparen können)
4. Das große Problem ist, dass der Vermieter eine eigene "Hausmeisterfirma" besitzt und sich die Rechnung selbst schreibt und er somit eigentlich alles in Rechung stellen kann.
Zu 3.: Ich meine, dass die Rechnung schon aufgeschlüsselt sein muss, v.a., wenn er sich die selbst schreibt und der Verdacht der Selbstbedienung nahe liegt.
Zu 4.: Ist denn Treppenhausreinigung als Betriebskosten im MV vereinbart?
Wurde das Treppenhaus denn überhaupt gereinigt?
Hallo apate,
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, im Moment hast Du die A-Karte.
Erst, wenn Du es rechtssicher nachweisen kannst, kannste die Änderung der BK_Abrechnung verlangen auf die nach WohnflächenVO berechnete/bereinigte Mietfläche.
Hallo DrHibbert,
"die Anderen Zähler im Hause werden immer von einem der Eigentümer abgelesen und an die Hausverwaltung weitergegeben."
Hoffentlich korrekt. Es sollte eigentlich immer noch ein Anderer mit dabei sein. Zahlendreher (bspw.) sind mir auch schon passiert.
"Darf ich fragen, woran Du das sofort gesehen hast und inwiefern mir das "helfen" könnte? Ich habe den entsprechenden Paragraphen gelesen, kann damit aber leider nicht viel anfangen"
Lies' doch nochmal nach und vergleiche mit der Beyer-Abrechnung. Es ist zwingend nach 30/70, nicht nach 50/50 zu berechnen. Beyer rechnet aber nur dann nach neuem Schlüssel ab, wenn deren Vertragspartner (also Eure HV) denen das so mitteilt. Ich war auch deren Kunde, bin selbst Mieter und auch Vermieter. Sogar Eigentümer können/dürfen auf Versammlungen nichts Gegenteiliges beschliessen.
"Was mir auffiel war, dass die HK 2010 zu 2011 von ca. 5.600€ auf 11.000€ gestiegen sind. Das finde ich schon sehr merkwürdig..."
Das solte auch der blindesten HV auffallen... Aber ich kann ja hier nur spekulieren. Du müsstest Dir die Originalbelege und Berechnungen zeigen lassen.
"Was für mich noch wichtig wäre, kann es denn tatsächlich sein, dass mein Anteil aus dem gesamten Kalenderjahr 2011 in Verbindung mit der GESAMTEN Nachfüllmenge des Öltanks (einschließlich der Befüllung NACH Auszug) berechnet wird?"
Njet. Am geschicktesten wäre es gewesen, da Ihr im Nov. ausgezogen seid (Mietverhältnis endete am 30.11.?) nach der Heizgradtagetabelle abzurechnen. Danach hätte der Zeitraum 1.1. bis 30.11. 840/1000 der Jahresmenge betragen.
"Ich kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, dass es richtig ist, dass ich für den Verbrauch im Winter 2011/2012 (nach Auszug) mitbezahlen soll?"
Nöö jaa, nur bis Mietende. Sind die HKVs denn am 30.11. abgelesen worden?
Und wenn du wieder einmal ein Problem haben solltest, dann stell die Fragen bitte von Anfang an unmissverständlich. Dieser Satz von dir lässt sich doch nicht anders interpretieren als dass hier ein Hausbesitzer anfragt, oder?
Zitat:
Kann ich den Mietern bis zum Beginn dieser Modernisierung einen Zeitmietvertrag anbieten oder nicht?
Du sagst es, Mainschwimmer, aber mit solchen Zeitgenossen muss man wohl wohl-oder-übel leben...![]()
Besitzt zwei Häuser und kann sich noch nicht mal eine Mitgliedschaft bei Haus&Grund leisten... *kopfklatsch*
Hallo DrHibbert,
nicht leicht..., ich versuche es mal:
"Die Zähler des Bungalows befinden sich ebenfalls im Mehrparteien-Haus, es erfolgt eine gemeinsame Abrechnung."
War sichergestellt, dass alle Zähler korrekt abgelesen wurden?
"Auffällig sind die stark schwankenden Beträge, die von Jahr zu Jahr völlig unnachvollziehbare Sprünge machten. Wie z.B. Strom Allgemein:
2007 - 11,47€
2009 - 14,73€
2010 - 105,47€
2011 - 80,73€"
Ja, die sind besonders unterschiedlich. Mir fiel auf, dass der VS 26 in 2007+09 anders war als in 2010+11.
Hast Du den Ersteller der Abrechnung mal befragt, oder macht Beyer IBIA die gesamte BKAbrechnung?
"Was für mich auch überhaupt nicht plausibel ist, sind die stark variierenden Ablesedaten. Da wurde mal munter im Juni abgezählt, aber fröhlich auf den 31.12. im Vorjahr datiert. Ein Anderes mal wurde eine Abrechnung im September angefertigt, der Ablesetag jedoch auf den Februar datiert."
Die eHKVs haben ein en Stichtagsspeicher. Da kann die Ablesung schlimmstenfalls um 365 minus einen Tag überzogen werden.
Was mir jedoch auffällt, ist, dass die HKAbrechnung 2011 (und damit auch wohl die von 2010 und 2009) rechtswidrig sind. Siehe Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem §7, der erste fett gedruckte Satz.
Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
Nöö, nicht, dass ich wüsste. Diese Blösse würde ich mir auch nicht geben. Der Mieter kann sich, wenn ihm sein von ihm verschlissener TB nicht mehr gefällt, einen nach seinem Gusto auf seine Kosten hineinlegen. Wenn er auszieht, kann er ihn ja mitnehmen und den alten wieder hineinlegen.
Was sagt man denn in der Regel so pauschal, nach wievielen Jahren, wenn die Wohnung täglich benutzt wird, ist neuer Bodenbelag notwendig?
Was "man" so sagt...
Was man so antwortet: Kommt drauf an.
Naja, Billigbelag 10-12 Jahre... ob "notwendig", kommt auch drauf an...
Mobius:
"Wenn ich dem Mieter mitteile, dass sich die Modernisierungsmaßnahme verzögert und der Mietvertrag dann dadurch von ihm verlängert werden kann,"
Ein (Zeit-)Mietvertrag kann vom Mieter (allein) nicht verlängert werden.
"zählt der Einbau einer Heizungsanlage (Umstellung auf Fernwärme von bisher Einzelöfen mit Öl) als Modernisierungsmaßnahme ..."
Ja.
"... im Sinne des Zeitmietvertrages?"
Noch nie sowas gehört.![]()
Hallo Idefix:
"Wer muss für einen neuen Teppichboden u.a. Fußbodenbeläge aufkommen?"
Mieter bei Beschädigungen, VM bei Abnutzung durch ordnungsgemässem Gebrauch. Trifft auch bspw. bei Bedienelementen zu.
Hallo Cassandra,
niemand stand bei der Besichtigung der Mietsache und Unterzeichnung des Mietvertrags mit der Pistole hinter Dir.
Dein Missgeschick, die Katze im Sack zu ... mieten.
Ich würde an Deiner Stelle versuchen, mit dem VM eine Lösung zu finden, oder Du kannst auch den MV bis zum 3. Werktag im August (Eingang beim VM) zum 31.10.2012 kündigen.
Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Beseitigung.
Schriftlich und nachweisbar mit Termin 14 Tage.
Hinweis auf § 535 BGB, wonach der VM verpflichtet ist, die Mietsache i.O. zu halten.
Das hätteste alles bereits vor einem Jahr machen lassen müssen/sollen...:(
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!