Beiträge von Berny

    Hallo sven,

    "In den Unterlagen und laut Auskunft des Vermieters, ist nur die Sprache von EG - 3.OG.
    Ich aber wohne im ausgebauten Dachgeschoss, der laut Unterlagen den Mindestwärmeschutz erfüllt und keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind.
    Dennoch soll ich die umlagefähigen jährlichen 11% Mieterhöhung mittragen !!
    1) Ist es richtig, dass es auf ALLE Mietparteien umgelegt werden kann ?"
    Nach meinem Kenntnisstand ja.

    "2) Und heißt 11% jährlich, dass sich die Miete jährlich um 11% erhöht und wie lange hat der Vermieter das Recht dazu ?"
    Nein. 11% der Kosten können jährlich auf die Mieter umgelegt werden.

    "Wenn ich bedenke, wie schlecht meine Dachgeschosswohnung isoliert ist, so das ich im Winter immer alle Heizungen auf Volldampf laufen lassen muss, halte ich die angegebenen "erfüllten" Mindestwärmeschutz für fragwürdig."
    Diesbezüglich würde ich beim VM intervenieren.

    "Ebenfalls auch die theoretisch Energieeinsparungswerte für das EG-3.OG die von der beauftragten Firma angenommenen wurden."
    Hauptsache, sie hat den Auftrag bekommen... *lachenderteufel*

    Hallo Anita89,

    "Ich habe meine Wohnung damals zum 01.08. gekündigt."
    Üblich wäre der 31.07., und die Rückgabe der Mietsache geschieht dann üblicherweise am letzten Tag des Mietverhältnisses abends bzw. nach Absprache.

    "So nun hab ich leider kein Geld für Reparaturen."
    Das ändert nichts an der Rechtslage.

    "Was passiert denn wenn ich bis morgen diese Sachen nicht machen
    lassen kann?"
    Zu Risiken und Nebenwirkungen frage Deinen Vermieter.
    Ich finde es gaaanz toll, dass Dir fünf Minuten vor Ultimo überhaupt der Gedanke bzgl. Deiner Pflichten gekommen ist.
    Für die Zeit ab morgen, wo die Mietsache in nicht übergabefähigem Zustand verbleibt, kann der VM weiterhin von Dir Nutzungsentschädigung in Höhe der Brutoomiete verlangen, und zwar halbmonatsweise im Voraus.
    Zusatz zu meinem Vorredner: Wenn der VM einen (Gerichts)Titel gegen Dich hat, verjährt dieser erst nach dreissig Jahren.

    Hallo Gregorius,

    wie mein Vorredner schon sagt... - Mitgegangen, mitgefangen...

    "Gibt es eine schriftliche Vorlage, dass meine Mitbewohner es mir gestatten auszuziehen ..."
    Du bist völlig auf dem Holzweg...: Ausziehen kannste natürlich, jedoch entbindet Dich das keinesfalls von irgendwas. Einen MV kündigen können nur ALLE(!!) Mieter zusammen.
    Oder: ALLE Mieter und der VM zusammen können natürlich auch eine Vertragsänderungsvereinbarung verfassen. Du allein hast keine Chance.
    Jaja, WG-Probleme haben wir hier allwöchentlich...:(

    Hallo Crazyangeltm,

    Nach meiner Kenntnis gelten BK_Abr. nach Ausgleich als erledigt.
    Ich werde mal googeln, kannst Dich ja daran beteiligen...:)
    Der Anwalt, den Du fragen möchtest, wird Dir ein Honorar berechnen, welches ... darüber sage ich mal nichts.:mad:

    PS: Wie schon gesagt, auf Mails würde (auch) ich eh' nicht reagieren.

    PPS: "Der Vermieter darf allerdings bei formell ordnungsgemäß erteilter Abrechnung innerhalb der Frist nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Nachforderungssumme zu Lasten des Mieters treffen."
    Quelle: http://www.123recht.net/Nachforderunge…n-__a28765.html

    Hallo Daniel,

    Deine Frage scheint das Mietrecht bestenfalls peripher zu berühren, wenn überhaupt.
    Ich gehe davon aus, dass der Gerichtsstand automatisch in D ist, da auch die Immobilie sich in D befindet.

    Die Wohnung ist morgen auf alle Fälle geräumt,aber erst am Nachmittag!
    Um 10Uhr will er die Übergabe machen,aber da bin ich wie gesagt in der Arbeit.
    Ich bin Berufstbedingt sehr eingespannt,und das Umzugsunternehmen hat mich auch hängen lassen,sonst wäre ich mit Sicherheit schon viel früher raus.
    Nun schreibt er mir ständig SMS das wenn ich um 10uhr nicht da bin,er dann meine Sachen rausschmeisst,super!


    Du hast dem VM sicherlich unter Zeugen mitgeteilt, dass er die Mietsache erst ab 16:00 übernehmen kann? Gemietet hast Du ja bis 24:00.
    Die Polizei erreichst Du unter Tel. 110.

    Hallo Martin,

    nicht nur im Mietrecht kommt es darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat, und nur das ist massgeblich.

    Gerade bei WGs gibt's immer wieder Probleme, wie man hier im Forum alle paar Tage nachlesen kann, und auch Du hier beschrieben hast bzgl. der häufigen Mieterwechsel.

    Vollprofi:

    "es gibt so dinge über die man einfach vorher mal nachdenken sollte."
    Richtig.

    "es könnte hier in der tat ein mietvertrag zustande gekommen sein und zwar durch konkludentes verhalten,"
    Tja, aber die Beweislage für einen mündlichen MV... ?

    "einfach rausschmeißen geht aber so oder so nicht."
    Tut man ja auch nicht...:(

    Halo Ela,

    wir rechnen jetzt mal zusammen:

    Warmwasserzähler
    Anfangsstand: 0.500 ccm
    Ablesestand neu: 11.000 ccm
    Differenz: 10,500m³ (AltGr+3 ergibt ³;))
    : 12 x 9 (Monate) ergibt 7,875m³.
    Differenz von 14L durch Rechenprogramm oder da tagesgenau errechnet wurde, also 7,861m³ (Abrechnungszeitraum 12, Nutzungszeitraum 9 Monate.:D)

    - Es dreht sich also um die beiden im WZ. Die müssen zwangsweise zwei unterschiedlichen Nummern haben, also hat man aus einem 55er eben 57 gemacht... Sie haben auch recht ähnliche Verbräuche, da sie zwar an unterschiedlichen Positionen, aber am selben HK sitzen.

    "Irgendwie schaffe ich es anscheinend nicht, mich richtig auszudrücken...
    Hmmm noch ein Versuch..."
    Verstehe schon. Deine HKVs haben bei T. zu ihren Nummern auch noch die Raumbezeichnungen, wie Du nachstehend sagst:

    "Im Wohnzimmer sind 2 HKV verbaut, die beide die Nummer 57 haben.
    Laut Techem sollen sich aber dort 2 HKV mit der Nummer 55 befinden."
    Ob das unter dem Strich etwas ausmacht, weiss ich nicht, denn ich bin mir nicht sicher, ob bzw. dass diese Zahlen auch einen Multiplikater darstellen.

    "In der Küche habe ich zwei Heizkörper, einer mit einem HKV mit der Nummer 57, einer hat die Nummer 81.
    Laut Techem Abr. sind dort Nummer 55 und 79 verbaut.

    Im Esszimmer und Gästezimmer hängen an beiden HK die Nummer 52.
    Laut Abrechnung sollte dort die Nummer 53 hängen.

    Am Schlafzimmerheizkörper, der übrigens genau so lang ist, wie im WZ, hängt 1 HKV mit der Nummer 81, in der Abrechnung Nummer 75.

    Der Einzige HKV, der richtig aufgeführt ist, befindet sich im Flur und hat die Nummer 29, auch auf der Abrechnung.

    Nun habe ich Bedenken, dass der Bewertungsfaktor der verbauten Geräte nicht der Selbe ist, wie die in der Abrechnung angegebenen HKV.

    Aber ich schätze, das bleibt ein Geheimnis...
    Eben, denn:

    "Techem verweist mich an meine Vermieterin."
    Deine Vertragspartnerin...

    "Meine Vermieterin, ein ältere Dame hat auch keine Ahnung. Doch sie möchte die Abrechnung meiner Vormieter durchsehen, um zu schauen, ob dort vielleicht irgendwann meine jetzt verbauten HKV-Nummer auftauchen. Sie hat auch keine Erklärung...
    Meine Vermieterin wohnt ca. 30 km entfernt."
    Tja, ob ich noch etwas Zielführendes beisteuern kann,...?

    Hallo Ela,

    "Schau dir mal die Zählerstände von meinem Warmwasserzähler an.
    Anfangsstand: 0.500 ccm
    Ablesestand neu: 11.000 ccm
    Verbrauch ( in ccm) 7.861 ?!?"
    Das sind nicht ccm/Schnapsgläser, sondern m³, wie in der Zeile darunter steht.
    In meinem MFH beträgt der Jahresverbrauch pro Nutzer 40-45m³. Somit sind Deine knapp 8m³ im Dreivierteljahr nicht aussergewöhnlich.

    "Und mein Hauptanliegen bleibt auch bestehen: Der HKV mit der Nummer 57 (siehe Bild) taucht in der Abrechnung nicht auf, dort ist der HKV mit der Nummer 55 ausgeschrieben."
    Es dreht sich also um die beiden im WZ. Die müssen zwangsweise zwei unterschiedlichen Nummern haben, also hat man aus einem 55er eben 57 gemacht... Sie haben auch recht ähnliche Verbräuche, da sie zwar an unterschiedlichen Positionen, aber am selben HK sitzen.

    "Und die Nummern beschreiben doch die Größe und Stricheinheiten der Skala auf dem Gehäuse..."
    Wie bereits gesagt, ich kenne die Dinger nicht wirklich.

    "So wie ich das verstanden habe, besteht ein sogenannter Zeitvertrag. Und ich hatte das Gefühl, sie würde wechseln, wenn sie könnte."
    Ein ZV hat einen klar definierten Beginn und auch Ende.

    "Besteht vielleicht die Möglichkeit, so einen Vertrag zu kündigen?"
    Njet, er endet automatisch, wenn er nicht explizit von beiden Parteien verlängert wird.

    "Ihr kommen die Kosten für die Verbrauchserfassung und Gerätemiete auch sehr hoch vor, auch wenn diese auf die Mieter umgelegt werden. Sie ist auch darauf bedacht, dass wir als Mieter auch nicht mehr als nötig zahlen müssen."
    Dann sind wir ja alle gleicher Meinung. Sie wohnt auch im Haus?

    Hallo Manamana,

    die Techemabrechnung scheint mir i.O. zu sein gem. §§ 7+9 HKVO.
    Erklärungsbedürftig erscheinen mir bestenfalls die beiden WZ_Zähler. Das kann aber durchaus so gewollt sein, denn ich weiss nicht, ob ein Röhrchenzähler allein einen HK in dieser Grüsse richtig bemessen kann.
    In meinem Vermietobjekt ist ein noch grösserer HK, aber da elektronisch gemessen wird, hat dieser Zähler eben - genauso wie die anderen - seinen eigenen Multiplikator ("Faktor"). (Soo einfach kann das sein;)).

    Meine Anregungen kannste ja gerne mal der Vermieterin darlegen. Bei den funkenden Kameraden braucht der Ableser lediglich vor dem Haus mal einen Halt einzulegen und sein Notebook mit angestecktem Sender/Empfänger einzuschalten.
    Falls die VM Interesse hat, kannste mir per PM den Wohnort mitteilen, und ich werde mal nach Providern recherchieren.

    In Ihrer Angelegenheit bin ich leider grenzenlos überfordert...................


    Yoo, ich auch. Wenn ich doch nur lesen und verstehen könnte... :mad:

    Hallo manamana,

    wie bereits angedeutet, kann ich zu den Röhrchen von achtzehnhundertpief nichts zielführendes sagen.

    "Ich wäre froh, wenn meine Vermieterin die neuen HKV`s verbauen würde, doch kann ich als Mieter nicht darauf bestehen, oder?"
    Nein, kannste nicht.

    "Auch denke ich, dass ein Wechsel des Ableseservice eventuell Geld sparen würde, da ich die Kosten für das Ablesen (190 €) und die Gerätemiete (83,31 €) in einem Zwei-Parteien-Haus als sehr hoch erachte. Aber da habe ich leider keine Ahnung von den Preisen und kann mich auch vertun."
    Richtig, und der VM ist dazu verpflichtet, wirtschaftlich zugunsten der Mieter zu wirtschaften: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    Du solltest jedoch wissen, dass so ein Providerwechsel aufgrund bestehender Zeitverträge nicht so einfach und schnell möglich ist.
    Als ein ZV zuende ging, hatte ich für mein MFH mit 5 Parteien und 18 Heizkörpern eine Ausschreibung für funkende eHKVs gemacht. Angebote (es kamen insgesamt 15) beliefen sich auf zw. 217€ für einen örtlichen Provider und 383€ für T.....
    Meine Mieter wissen's hfftl. zu schätzen. Etwas Erleuchtung bekommste auch hier:Ista, Techem und andere Dep.... :cool:

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