Beiträge von Berny

    Zitat Linus:
    "wurde denn auch vereinbart, bis zu welchen Datum der Mieter die Abrechnung erhalten muss, oder nur bis zu welchem Zeitpunkt die Abrechnung erstellt werden soll?"
    Der Punkt ging an Dich...:)

    "In beiden Fragen steht nur das die Abrechnung bis 30.6. erfolgen muß/soll. Von Zusenden steht da nichts."
    Yippiyeah - das lässt sich ja prima ausschlachten...: Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon jetzt die Hände...:cool:

    -------

    PS: Bravo, Admin! ;)

    anitari:

    "Besser gesagt, wie kann ein Vermieter so dumm sein?;)"
    Hmmm yooo, deren gibbet zur Genüge...

    "Aber ich vermute mal, da ihm (nicht von mir) dieses Forum empfohlen wurde, das der Fragesteller mit seiner Frage über kurz oder lang hier auftaucht."
    Welcome to the show...:rolleyes:

    "Also bist Du auch der Meinung das der Fragesteller die Nachzahlung leisten muß da ihm die Abrechnung fristgerecht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen ist?"
    Grundsätzlich ja. Momentchen, ich gugel mal: § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten - dejure.org Hier Absatz (3).:D

    nein muss der vermieter zahlen. einfach die rechnung weiter reichen zahlt er nicht mit der miete verechnen.


    Da bin ich mir überhaupt nicht so sicher:
    1. Der Mieter hat die Musik bestellt und bezahlt.
    2. Der VM hätte mglw. die Reparatur selbst und/oder preiswerter vornehmen können.
    3. Mit solch einer/m (Be)rat(ung) wäre ich gaanz vorsichtig, denn das bleibt den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

    Lillypoo: "Kann ich mich dabei tatsächlich darauf berufen, dass der Stellmotor meinem direkten Zugriff verwehrt ist?"
    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht. Berufen kannst Du Duch eher auf ein aktuelles Gerichtsurteil... ;(

    anitari:

    "Abrechnungszeitraum 1.10. - 30.9. des Folgejahres."
    Auf welcher Grundlage zwischen wem und wem vereinbart?

    "Gesetzlich hätte ja der Vermieter Zeit die Abrechnung z. B. für den Zeitraum 1.10.10 - 30.9.11 bis zum 30.9.12 zu erstellen."
    Ja, und dem Empfänger bis zum 30.9.12 zuzuleiten.

    "Nun hat sich der Vermieter aber vertraglich verpflichtet"
    Wem gegenüber?

    "die Abrechnung immer zum 30.6. eines Jahres zu erstellen."
    Ist eine Konsequenz "wenn nicht, dann...") vereinbart?

    "Der Fragesteller meint nun die Abrechnung sei ihm am 17.07.12 verspätet zugegangen und er müsse die Nachzahlung nicht mehr leisten."
    Wenn der (wirksam vereinbarte) Abrechnungszeitraum um mehr als 12 Monate überschritten ist, dürfte der VM m.E. die A-Karte haben. Aaber: der Abrechnungszeitraum ist ja noch nicht überschritten...
    Was treibt die Leute dazu, solche Vereinbarungen zu treffen ausser dem Drang, Rechtsanwälte, Gutachter etc. noch reicher zu machen...?

    verstehe was du mir sagen willst aber mir gehts da eigentlich ums prinzip. er wälzt alles auf mich ab genauso mit der klingel sie funktioniert oben nicht mehr und wenn man unten klingelt dann brummt es. das war schon bei einzug so


    Aus Prinzip ist schon viel wirklich Schlimmes passiert...:mad:
    Die defekte Klingel hätteste sofort nach Feststellung des Mangels reklamieren müssen/sollen. Haste (k)einen "elektrischen" Bekannten?

    Nici:

    "die versicherung hat mir heute mitgeteilt das das teil 9 euro verbraucht hat das überweisen sie mir aufs konto."
    OK.

    "Und wie soll ich ihm das klar machen das er für die Kosten aufkommen muss? der dachdecker meinte heute zu mir ich soll den schimmel mit essigwaser einfach abwaschen"
    Versuche doch mal letzteres. Wenn es keine grosse Sache ist, würde ich dem (armen) VM ggü auch kein Bohei oder Eskalation machen, sondern souverän bleiben.

    Also hätte die einseitige Eigenbedarfskündigung durch meinen Schwiegersohn keine Gültigkeit, weil meine Tochter wohl eher nicht unterschreiben wird. Habe ich das jetzt richtig interpretiert?


    Grundsätzlich ja. Aaaber in Ermangelung eines schriftlichen MV würde ich, falls das Problem nicht lösbar erscheint, einen Fachanwalt zurate ziehen.
    Wir User hier dürfen ja nur unsere Meinungen sagen, aber keine Rechtsberatung machen.

    Nici:

    "Im Schlafzimmer der schaden da hat der vermieter die Versicherung eingeschaltet.
    Da kam eine trockenfirma die den Raum trockenlegte"
    Die Trockengeräte verbrauchen sehr viel Strom, den auch der VM zu zahlen hat. Ist das sichergestellt? Zählerstände?

    "mit Renovierung meine ich Tapezieren in der Küche. Dafür soll ich laut Vermieter alleine aufkommen."
    Das würde ich ablehnen, da ich den Schaden nicht verursacht habe.

    "Da der Vermieter sich ja weigert die kosten für den Schaden bzw was dadurch entstanden ist Schimmel an der Tapete Wasserflecken zu übernehmen wie soll ich da vorgehen?"
    Erst mal abwarten, wie sich das weiter entwickelt (und auch prüfen, ob das alles dauerhaft trochnet. Dann sehen wir weiter.

    Ich bin Mieterin einer Wohnung im Haus meiner Tochter und des Schwiegersohnes. Beide sind Eigentümer des Hauses.
    Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.


    Dann, würde ich sagen, müsste eine schriftliche und begründete Eigenbedarfskündigung von beiden Eigentümern unterschrieben sein.

    Hallo Nici,

    "Da bemerkte ich das es im Schlafzimmer aus der schräge regnete . da gabs auch schimmel usw der schaden ist soweit behoben."
    Wer hat ihn in wessen Auftrag behoben?

    "ich auch vor ungefaähr 2 wochen wasserflecken in der küche sah. Unter der fensterbank auch schimmel. Wieder sagte ich dem vermieter bescheid. heute kam dann ein Dachdecker der sagte das die dichtung draussen (Dachgeschoss)undicht sei und es deswegen rein regnet."
    Soweit OK.

    "Habe meinen Vermieter bescheid gesagt und er meinte ich muss die Renovierung selber bezahlen heisst die Kosten dafür übernehmen."
    Das war keine Renovierung, sondern eine Reparatur. Lt. § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten.

    "ist das Richtig das ich die kosten übernehmen muss für Renovierung heisst Tapete Farbe usw?"
    Nein, da der Tapetenschaden als Folge des Baumangels auftrat, ebenso der VM.

    also ein 100%iges ja oder nein gibt es hier nicht.
    einerseits hätte er dich erst anmahnen müssen, andererseits kann er sagen nach der rückgabe der schlüssel konnte er davon ausgehen, dass du nicht willens bist die mängel zu beseitigen


    Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich als VM immer schriftlich nachweisbar die Beseitigung der Mängel fordern.

    Hallo lisaflorentine;

    "Das Parkett wurde vor meinen Einzug neu verlegt und ist kaum abgenutzt, ein Kratzer befindet sich auf dem Boden"
    Würde ich auch nicht akzeptieren, lediglich wohn-/nutzungsbedingte Gebrauchsspuren.

    "Ich habe verstanden, dass ich die Wände im Flur streichen muss, denn die hatte ich farblich gestaltet. Das Wohn-/Schlafzimmer hingegen wurde mir frisch renoviert übergeben vor 8 Monaten. Warum sollte ich das streichen?"
    Die Frage stellt sich jetzt, da Du es ja bereits getan hast, nicht mehr.

    "... der Anstrich hier und da etwas fleckig geworden. Der Vermieter verlangt nun, dass ich die Kosten für einen kompletten Neuanstrich auch noch trage, weil er nicht einverstanden ist."
    Wäre ich auch nicht. Sollte ich dem nächsten Mieter eine fleckige Wand übergeben?

    "Daraufhin hat es mir gereicht und ich habe mal meinen Mietvertrag genauer studiert. Darin gibt es Klausel die meines Erachtens nach längst nicht mehr gültig sind."
    Die starren Fristen wurden vom BGH gekippt.
    Dafür haben die Vermieter jedoch eine neue legale "Masche" entwickelt, nämlich die im § 17 genannten Bestimmungen:
    "§17
    5. Sind die Mieträume in renoviertem Zustand an den Mieter übergeben worden und endet das Mietverhältnis, bevor Schönheitsreparaturen erstmals oder erneut fällig bzw. erforderlich geworden sind so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten der Schönheitsreparaturen (Abgeltungsquote) an den Vermieter zu zahlen.
    Die Abgeltungsquote ist auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachbetriebes für die vollständige Ausführung der Reparaturen sowie nach vollen abgelaufenen Jahren seit Beginn des Mietverhältnisses zu berechnen. Sind die Mieträume weniger abgenutzt als es einer durchschnittlichen Abnutzung entspricht, so ist die Quote entsprechend zu ermäßigen.
    Die Abgeltungsquote berechnet sich wie folgt:
    Bei durchschnittlicher Abnutzung beträgt die Quote für j3edes volle, abgelaufene Jahr seit Beginn des Mietverhältnisses
    - Für die in §9 Absatz 1 Buchstabe a)benannten Räume (Küche, Bäder, Duschen) 20%
    - Für die in §9 Absatz 1 Buchstabe a) ferner benannten Räume (Wohn- und Schlafräume, Flure und Toiletten) 12,5%
    - Für die in §9 Absatz 1 Buchstabe b)genannten Arbeiten 10%
    Der vollen Renovierungskosten.
    Bei unterdurchschnittlicher Abnutzung berechnet sich die Quote nach dem kürzerem Zeitraum, dem die Abnutzung entspricht."
    Finde ich akzeptabel.

    Hallo Feelea,

    dass Ihr nun die A-Karte bzgl. der Entsorgungszusage habt, sehe ich ebenso.
    Dass das ein Vermögen kosten würde, verstehe ich nicht:
    Die Gemeinden bieten i.d.R. kostenlos Sperrmüllabfuhren an, wobei die Bürger das Zeugs am Abend vorher an die Strasse stellen.
    Sondermüll ist natürlich selbst dorthin zu bringen, wo es von der Gemeinde die entsprechende Station gibt.

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