Beiträge von Berny

    Hallo Oliver,

    meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an.
    Falls Du auf einen aktuellen Fall reflektierst: Wenn der Mieter JETZT zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt, wäre das dann der 30.11.2012. Das Datum muss dabei nicht angegeben werden, es ergibt sich aus dem Gesetz.

    Hallo Tim,

    vor zwei Wochen war es sehr warm, und (auch) in unserer Wohnung hatte sich das selbst verlegte Laminat teilweise etwas ausgedehnt. Ich werde wohl gelegentlich die Randleisten nochmals lösen und drunter das Laminat verkürzen, damit es sich in die richtige Richtung ausdehnen kann.

    Ebby:

    "mein Zimmer ist zwar abschließbar, jedoch habe ich zwei Katzen die durch die Wohnung streunen und kann deshalb mein Zimmer nicht (ab-)schließen."
    OK.

    "Sie schrieb auch: "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 31.08.2012."
    Auf die Bitte muss ich doch auch in keinsterweise eingehen?"
    Richtig.

    "Ich meine damit, ich muss meinen Widerspruch doch nicht binnen zwei Tagen geltend machen müssen."
    Nein, etwas Unwirksamen braucht man noch nicht mal zu widersprechen.
    Anders wäre es bspw. mit Bescheiden von Behörden, welche i.d.R. immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei haben.

    "Vieeelen herzlichen Dank, Berny für deine Geduld mit nem mietrechtsfremden Küken :)"
    Gerne...;)

    Hallo Berny,
    nein ich wohne nicht möbliert. Die meisten Möbel dieser Wohnung stammen von mir.


    Dann kann ich nicht erkennen, dass die Kündigung wirksam ist. Dein Zimmer ist doch wohl (zuverlässig) abschliessbar?
    Ich würde der Kündigung widersprechen und um Mitteilung einer Rechtsgrundlage bitten.

    Hallo Ebby,

    Deine Formulierung lässt auch Streit aufkommen...:

    "Vertraglich habe ich die ganze Wohnung gemietet, wohne jedoch mit Hauptmieterin in dieser Wohnung. Ich bin die Untermieterin.
    Im Vertrag steht:
    § 2- Mietsache
    Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus:
    Ort, Strasse, Nummer, Stockwerk und Wohnungsnummer als Unterwohnung."
    Was bedeutet Letzteres?

    "Fogende Räume u Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: Küche, Bad, Toilette, Wohnzimmer, Keller, Waschküche.
    (Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.)"
    Das ist korrekt, denn Dein gemietetetes Zimmer "darfst" Du ja sowieso benutzen...:cool:

    "Die Hauptmieterin [also Deine Vermieterin] wohnt ebenfalls in dieser Wohnung, in einem der drei Zimmer."
    OK.
    Ich halte die von ihr genannten Kündigungsgründe für nicht stichhaltig und ausreichend für eine Kündigung, mal grundsätzlich.
    Wichtig könnt evtl. sein, OB Du möbliert wohnst. Und?

    PS: Ach ja, Crosspostings... ;-))

    Hallo Kim,
    die Erfahrung lehrt, dass man oft garnicht vorsichtig genug sein kann.
    Ich würde Beweise sichern, bspw. Fotos mit Datumseinblendung, Tageszeitung dabei, Zeugenaussagen fixieren und Einwurfeinschreiben an den VM, dass ich "der guten Ordnung halber" :o ihm den Sachverhalt noch einmal hierdurch mitteile, da ja auch mir daran gelegen ist, die gute Substanz der Mietsache zu bewahren.

    Hi Kolinum

    "Um Himmelswillen, das ist doch der Schutzleiter !"
    Yeah, PE = Protection Earth...

    "Es ist reichlich verworren, was sie da berichten."
    Yooo, er hat dies und die möglichen Ursachen aber recht gut geschildert.

    "Bei Ihnen kommen zwei Strippen aus der Decke, eine braune und eine grün-gelbe (Schutzleiter)
    1. Eine Glühbirne zwischen beide Kabel geschalten, müsste normalerweise brennen. ABER: vorausgesetzt, Sie haben den Lichtschalter auf EIN gesetzt."
    UND die Lichtanlage hat keinen FI-Schutzschalter.

    "2.Oder gibt es vielleicht sogar einen Wechselschalter, dann wirds kompliziert."
    Richtig...: Kreuzschaltung, Serienschaltung ... [Klugscheissironiemodus: Aus]:)

    "... müssen Sie den Mangel bei der Vermieterin anzeigen. Es wäre dann ein sogenannter verdeckter Mangel, welchen Sie auch im Nachhinein reklamieren können."
    ... und sollten!

    Hi,
    ich hoffe ich erzähle jetzt keinen Quatsch (bin da nicht besonders bewandert ;) ), aber bei PE (gelb-grün) kommt ein Signal an und bei braun.
    Wir haben oben alle Kabel gelöst und unten noch einmal an zwei Dräten drangehalten mit nem Durchgangsprüfer, da kam merkwürdigerweise Signal. Also gehe ich davon aus, dass es irgendwo einen Kabelbruch gibt und sich dadurch zwei Kabel berühren, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte.
    Naheliegender erscheint mir da, dass unmittelbar in Nähe der Deckenöffnung wo die Kabel rauskommen gebohrt wurde und dabei das Kabel verletzt wurde.


    Mit Durchgangsprüfer meinste sicherlich die Phasenprüfer, also Schraubendreher mit'm Glimmlämpchen drinnen.
    Ich würde die Beobachtung schriftlich dem VM mitteilen und bitten, diesen Zustand schnellstmöglich i.O. zu bringen, um Gefahr für Leib, Leben und die Mietsache abzuwenden. Ein Bezug auf § 535 BGB sollte auch erwähnt werden.

    Die Wände sind eigentlich genauso, wie beim Einzug, ich habe nichts überstrichen oder verschmutzt...
    Meine Frage war nur ob mich der Vertrag dennoch zu einer Renovierung verpflichtet?


    Nein, nur zur ordnungsgemässen Übergabe, bspw. musst Du das Loch in der Wand, um die Nachbarin im Bad zu beobachten, wieder verschliessen...:rolleyes:

    Hallo, der vermieter meiner freundin hat im rahmen einer heizungsmoderniesierung die miete um 60 euro erhöht


    Bitte mal den genauen Wortlaut des Mieterhöhungsbegehrens.

    Gibt es einen § auf den ich mich berufen könnte ?


    Grundsätzlich gelten mietvertragliche Vereinbarungen, mündliche nach Treu und Glauben.
    Die mdl. Kündigung war rechtsunwirksam, da sie 1. nicht schriftlich erfolgte und 2. die Voraussetzungen nach § 543 BGB Abs. 2 Nr. 3 noch nicht erfüllt waren.
    Bei Zahlungen kommt es immer auf den Eingang auf dem Empfängerkonto an.
    Wenn im MV bspw. (wie meistens) steht "bis zum dritten Werktag d.M.", ist hier natürlich der 3. Bankenarbeitstag (wg. Samstag) gemeint. Paradebeispiel jetzt für September: der 3. "Arbeitstag" ist der Mi, 5.9.
    Falls noch Fragen, frage.

    Hallo Schlinchen,

    "Bewohne seit 01.08 eine zwei Zimmer Wohnung. Habe mit meiner Vermieterin mündlich abgesprochen die Miete zum 15ten eines jeden Monats und die Mietkaution in höhe von 500€ in zwei Raten jeweils zum letzen eines Monats zu entrichten."
    Sind zwar zwei klare Absprachen, jedoch schriftlich wäre deutlich besser gewesen.

    "Heute kam dann die fristlose Kündigung"
    Schriftlich?

    "Heute habe ich die Miete gezahlt!"
    Zwei Wochen zu spät!

    "Kaution folgt!"
    Beeile Dich.... übermorgen!

    z.B., dass Vermiter/innen, wenn sie die Schnauze voll von ihren Mieter/innen haben, sich Maßnahmen wie diese ausdenken, um es ihnen unbequem zu machen und sie so indirekt aus den Wohnungen zu verteiben.


    oder das ewige Studenten-WG-rein-raus und den damit verbundenen Hick-Hack (etwas) zu erschweren. Einerseits auch verständlich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!