Hallo Ebby,
Deine Formulierung lässt auch Streit aufkommen...:
"Vertraglich habe ich die ganze Wohnung gemietet, wohne jedoch mit Hauptmieterin in dieser Wohnung. Ich bin die Untermieterin.
Im Vertrag steht:
§ 2- Mietsache
Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus:
Ort, Strasse, Nummer, Stockwerk und Wohnungsnummer als Unterwohnung."
Was bedeutet Letzteres?
"Fogende Räume u Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: Küche, Bad, Toilette, Wohnzimmer, Keller, Waschküche.
(Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.)"
Das ist korrekt, denn Dein gemietetetes Zimmer "darfst" Du ja sowieso benutzen...
"Die Hauptmieterin [also Deine Vermieterin] wohnt ebenfalls in dieser Wohnung, in einem der drei Zimmer."
OK.
Ich halte die von ihr genannten Kündigungsgründe für nicht stichhaltig und ausreichend für eine Kündigung, mal grundsätzlich.
Wichtig könnt evtl. sein, OB Du möbliert wohnst. Und?
PS: Ach ja, Crosspostings... ;-))