Beiträge von Berny

    Nici:

    "Ja Berny für 2011
    Dann steht da noch :
    Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt."
    In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."

    Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.
    Was meinst du mit Gemauschel das es nicht zulässig ist?"
    Ich weiss nicht, ob sich der Rechnungsersteller jetzt in 2012 auf einen Irrtum berufen kann, wenn er für die Abrechnung für 2010 unzutreffende Vorauszahlungen berechnet hat UND die Abrechnung inzwischen ausgeglichen wurde.
    Das ist m.E. Bürgerliches Recht, kein Mietrecht, wie der MV ja auch schon bemängelte, Zitat: "sie sagte es stimmt was nicht mit den vorrauszahlungsbeiträgen die sind nicht korrekt
    er soll 12 monats vorrauszahlungen berücksichten egasl ob er zu viele monatsverauszahlungen berücksichtigt hat."

    "sie schickt mir jetzt den brief den werde ich dem vermieter dann schicken bzw schreiben."
    Dann wäre die Antwort des VM erst mal abzuwarten.

    "ich brauche für die lvr auch nen aktuellen mietnachweis aber die will der vermieter auch nicht rausrücken er meint nehmen se den mv"
    Dann frage bitte den LVR nach der Rechtsgrunglage für sein/Dein Begehren.

    Welche Details brauchst du denn? Ich weiss nicht, was man da so alles braucht :(


    "Ich" brauche nichts..., hatte mir mal von meinem VM Kopien von Arbeitsberichten der Gartenbaufirmaschicken lassen. Da waren bspw. im Gegensatz zu früheren Jahren noch Baumfäll- und -schnittarbeiten angefallen. Aber eine Verfünffachung muss doch stutzig machen...:eek:

    Hallo Nici,

    "ich wohne mit meinen freund seit 1.september 2010 in einer 68 qm wohnung.
    letzes jahr haben wir 80 euro vom vermieter zurück bekommen."
    Das war wohl für die BK_Abrechnung 1.9.-31.12.2010 und ist somit für beide Parteien erledigt.

    "jetzt kam die nk abrechnung"
    Für 2011?

    "wasserverbrauch 44 cm hoch 3
    haus gesamtverbrauch 160 cm hoch 3
    317,66€
    44cm=317,66€:160,44=87,36

    Schmutzwasser=Abwasser
    160m:60 m Garten =100m
    Stadtabrechnung 100m 617,28€
    100m =617,28€
    617,28:100*44=271,60€

    Niederschlagswasser fürs ganze haus
    Stadtabrechnung 333,12 € fürs gesamte Wohnfläche des hauses 260,6 m hoch 2
    Ihre wohnung 68m 333,12:260*68 = 86.92 €

    Grundsteuer
    422,39 fürs gesamte haus von 260,6 m
    422,39:260,6*68 qm Für meine wohnung = 110,22

    Abfallentsorgung gesamtberechnung bei 5.Personen
    laut Stadtabrechung 302,40*2Personen = 120.96 €

    Gesamtkosten 677,06€"

    Soweit verstanden. Übrigens meinst Du wohl für den Kubikmeter (anstatt Kubikzentimeter:D) cbm oder m³ (Die ³ bekommst Du mit AltGr und 3 gleichzeitig drücken).

    "Dann steht da noch :
    Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt. In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."
    Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.

    "die Betriebskosten setzten sich laut mietvertrag Mietvertrag wie folgt zusammen.
    monatliche Vorauszahlungen betragen für die Heizung 70 € sonstige neben und Betriebskosten 64.00€ macht insgesamt 134€"
    Müsste eigentlich aus dem Mietvertrag schon ersichtlich sein.

    "Den einzigen nachweis den ich habe ist die heizkosten abrechnung. laut Mieterverein stimmt wohl was mit der nk abrechnung. die schlagen mir vor den vermieter anzuschreiben aber davor hab ich angst, da ich angst habe das ich ne kündigung wegen eingenbedarf bekomme."
    Dazu kann ich nichts sagen.

    "was würdet ihr tun? was haltet ihr von der nk abrechnung?"
    Ich würde ihr widersprechen, jedoch müsste ich sie selbst vorher ausgiebig geprüft haben, speziell wegen der Abrechnung und der Verquickung mit einer früheren Abrechnung.

    "Übrigens sie ist per hand geschrieben"
    Macht nichts. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit, und das ist ja bei den einzelnen Posten gegeben.

    Hallo mike123,

    "Untern im "Keller" sind 2 Einzimmerwohnungen"
    Keller oder Untergeschoss?
    "Richtige" Fenster nach draussen?
    Heizkörper eingebaut?
    Wasser-ver- und entsorgung vorhanden?
    Separate Stromzähler vorhanden?

    "die Versicherungen legt sie jetzt auf die 3 Wohnungen um geht das, das sie jetzt einfach die 2 anderen Wohnungen weglässt und sagt teile jetzt halt durch 3."
    Bitte genauer: Teilt sie durch 3 ODER legt sie Mietflächenanteilig um?

    fxgrrr:

    "demnach gab es auf jeden fall ein urteil bei dem dem Mieteraustausch zugestimmt werden musste."
    Eine Individualentscheidung irgendeines Gerichts.

    "wie sieht es mit dem Sonderfall der Studentischen WG aus?
    würde bei uns zutreffen, Leipzig als Studentenstadt, einige der Mietparteien sind/waren Studenten."
    Gibt es im MV irgendwelche entsprechenden Sonder- bzw. Individualvereinbarungen?

    "Und, kann uns ein Gericht verpflichten einen neuen Vertrag zu akzeptieren??"
    Liegt am Gericht...

    Ich habe nach meiner Mietkaution gefragt und einen Kontoauszug in die Hand gedrückt bekommen auf dem ein fettes Minus war.


    Dies scheint ein Mietkontoauszug, kein Bankkontoauszug, zu sein.
    Du solltest die dort vermerkten Zahlungen mit Deinen Belegen vergleichen. Dann müsste die Nachforderung eigentlich nachvollziehbar sein.

    Biggi83:

    "Seit 2011 ist ein neuer Gärtner, darüber wurden wir informiert,"
    Halte ich für unerheblich.

    "Der Gärtner erhält einen monatlichen Pauschalabschlag!!"
    Würde mich ebenfalls nicht interessieren.

    "Ist es rechtens uns nun so eine erhebliche Preissteigerung ohne Ankündigung zuzumuten?"
    Ich würde mir vom Vermieter die entsprechenden Abrechnungsunterlagen zeigen lassen.

    aufgrund einer kurzfristigen Möglichkeit einer neuen Wohnung habe ich Mitte August meinen Mietvertrag mit der Alten gekündigt. Im Vertrag steht keine Frist also denke ich mal die gesetzliche gilt (drei Monate zum Monatsende, oder?).


    Wie, bite, lautete der Kündigungstext?

    Mir geht es darum das hier ein Problem zu schildern und nur "kalte" Antworten mit Spott bekomme. Nicht sehr seriös...


    Deine "Probleme" --->> RTL, Neues Blatt, Bunte, Wochenende etc.:rolleyes:
    Seriös... doch, ausschliesslich, wie die Gesetze und div. Verordnungen...:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!