Nici:
"Ja Berny für 2011
Dann steht da noch :
Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt."
In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."
Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.
Was meinst du mit Gemauschel das es nicht zulässig ist?"
Ich weiss nicht, ob sich der Rechnungsersteller jetzt in 2012 auf einen Irrtum berufen kann, wenn er für die Abrechnung für 2010 unzutreffende Vorauszahlungen berechnet hat UND die Abrechnung inzwischen ausgeglichen wurde.
Das ist m.E. Bürgerliches Recht, kein Mietrecht, wie der MV ja auch schon bemängelte, Zitat: "sie sagte es stimmt was nicht mit den vorrauszahlungsbeiträgen die sind nicht korrekt
er soll 12 monats vorrauszahlungen berücksichten egasl ob er zu viele monatsverauszahlungen berücksichtigt hat."
"sie schickt mir jetzt den brief den werde ich dem vermieter dann schicken bzw schreiben."
Dann wäre die Antwort des VM erst mal abzuwarten.
"ich brauche für die lvr auch nen aktuellen mietnachweis aber die will der vermieter auch nicht rausrücken er meint nehmen se den mv"
Dann frage bitte den LVR nach der Rechtsgrunglage für sein/Dein Begehren.