Beiträge von Berny

    Die ist aber nicht dein Vertragspartner und wird dir sicher keine Auskunft geben. Zudem rechnen diese Firmen lediglich nach den Angaben des Vermieters ab.
    Also, faule Ausrede des Vermieters!


    ... und unser fragestellender Jurastudent wird nun lernen, dass es stets drauf ankommt, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat...:rolleyes:

    spmxa:

    "Der Vermieter hat mir gerade mitgeteilt, ich solle mich bitte direkt an die mit der Abrechnung beauftragte Firma wenden..."
    - Dein Vertragspartner IST Dein Vermieter.

    "1. Höhe der Vorauszahlungen"
    - Nach einer erfolgten (korrekten) Jahresabrechnung können die Parteien die Höhe der zukünftigen mtl. VZ festlegen.

    "2. Fehlende Trennung Gewerbe / Wohnraum
    Stellt das eurer Meinung nach einen tauglichen Angriffspunkt für einen Widerspruch dar? Insbesondere in Hinblick auf die Versicherungen? Ich meine auch im Kopf zu haben, dass das Ladenlokal zumindest einen eigenen Gaszähler oder sogar eine eigene Heizungsanlage hat. Diese müssten doch irgendwo in Abzug gebracht oder zumindest erwähnt werden, oder? Des Weiteren tauchen immer wieder 5 WE in der Abrechnung auf. De facto sind es aber nur 4 + Ladenlokal. Bei der Abrechnung nach Personenzahl findet das Ladenlokal dann jedoch keine Erwähnung (7 Personen entspricht der Mieterzahl in den Wohnräumen)."
    - Dazu kann ich nichts sagen, kommt ja auch auf die Art des Ladens/der Gewerberäume an.

    "3. "Die Warmwasserbereitungskosten entsprechen weder § 8 noch § 9 HKVO (je nach Art der Heizanlage)"
    Was genau ist damit gemeint und inwiefern stellt das einen Widerspruchsgrund dar?"
    - Bitte lies' die HKVO.

    "4. "(tatsächliche) Kosten Wassererwärmung (806,66€ statt 394,42€!!!)"
    Wo kommen die 394,42 €*her ...?"
    - Frag' Deinen VM.

    "5. Mietvertragliche Vereinbarungen
    Vereinbart wurde nur die Zahlung von Frischwasser, Müll und Schmutzwasser nach Personen.
    Wie wirken sich die fehlenden Wasserzähler aus?"
    - Dass, falls nicht anders vereinbart, mietflächenanteilig abzurechnen ist. Scheint aber, da nach Personen vereinbart, so i.O. zu sein.

    spmxa,

    mir fiel folgendes auf:
    1. Die Angabe der Gesamtheizkosten und deren Zusammensetzung fehlt.

    2. Bei den Heizgrundkosten kann ich zwar die Grösse Eurer Wohnung (62m²) erkennen, jedoch nicht die Gesamtgrösse des Hauses.

    3. Bei den Verbrauchskosten fehlt die Berechnung der Einheit(en).

    4. Die Warmwasserbereitungskosten entsprechen weder § 8 noch § 9 HKVO (je nach Art der Heizanlage).

    5. Bei allen Hausnebenkosten fehlen die Gesamtkosten des Hauses (die muss man sich an anderer Stelle zusammensuchen).

    6. Bei der Aufstellung der Gesamtkosten vermisse ich die Berechnungen von:
    - Summe Heizungsbetriebskosten,
    - Sonderkosten Heizung,
    - (tatsächliche) Kosten Wassererwärmung (806,66€ statt 394,42€!!!),
    - Direktkosten(?) Nutzer,
    - Hausnebenkosten (7257,26€) scheinen sich auf das Haus zu beziehen, jedoch ist eine Berechnung nach Personenbruchteilen (bspw. 7,331) m.W. nicht statthaft. Sind diese Postenberechnungsarten genauso mietvertraglich vereinbart?

    Jetzt habe ich am 15 August fristgemäß gekündigt.


    Hallo,
    Du hast wohl eine Jahreszahl vergessen. Info: Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsletzten. Der Vermieter kann eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Dass Du keinen Mietvertrag hast und ein Übergabeprotokoll fehlt, ist leider Dein Pech... Ich würde die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen übergeben, vorher mit dem VM eine Vorabnahme machen.

    Hallo spmxa,

    die Höhe der Nachzahlungen bzw. Erstattungen ergeben sich aus den errechneten Betriebskosten abzüglich der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.
    Dem Mieter steht zu, auf Verlangen die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen und sich e.F. die Berechnung(en) erklären zu lassen.

    Moin Andreas,

    "Hinsichtlich der Zustellung habe ich eh ein noch ein Thema. Leider wird ein gemeinsamer Briefkasten genutzt, wobei die Dame momentan alleine im Haus wohnt. Deshalb sind wir auch übergegangenen den Schriftverkehr über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln."
    Ein GV oder der Postbote ("Zusteller") stellt zu (gem. Verwaltungsvollstreckungsgesetz), soweit mal das. Der Knackpunkt ist, dass ein Schreiben dem Empfänger zuzugehen hat, also der Zugang rechtssicher erfolgt. Das kann auch durch unter der Wohnungstür hindurchschieben erfolgen. Nennt sich in den Machtbereich/Verfügungsbereich des Empfängers gelangen.

    "Es könnte alles einfacher sein :-)"
    - Sicher, aber daran merkst Du, dass man heutzutage oftmals nicht spitzfindig genug sein kann...:mad:

    Ja er muss ihn informieren. 577 BGB
    Der Mieter darf den Kaufvertrag einsehen.
    Man kann versuchen als VK das zu umgehen, wird man erwischt, macht man sich Schadensersatzpflichtig.
    God is busy, may I help you?


    Thanks, you did it.;)

    Ja er muss ihn informieren. 577 BGB
    Der Mieter darf den Kaufvertrag einsehen.
    Man kann versuchen als VK das zu umgehen, wird man erwischt, macht man sich Schadensersatzpflichtig.
    God is busy, may I help you?


    Thanks, you did.;)

    Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
    Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.


    Verstehe (einigermassen:rolleyes:) Aber, muss der VK den M informieren? Was, wenn er es nicht tut oder falschen Preis nennt?

    Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
    Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.


    Verstehe (einigermassen:rolleyes:) Aber, muss der VK den M informieren? Was, wenn er es nicht tut oder falschen Preis nennt?

    N'Abend Andreas,

    "Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?"
    - Es genügt auch "Per Boten": Du und ein Bote nehmt Original und Kopie zum (nicht verwechselbaren) Briefkasten. Bote liest Kopie und und macht auf Ihr ein Quittungszeichen und wann Ihr das Original in den BK "eingelegt" (wie es so schön heisst) habt.

    "Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?"
    - Eigentlich nicht, wenn sie beweisen kann, wann der M die Mitteilung bekommen hat.

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    "Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?"
    - Würde ich von abraten.

    "...da ich anscheinend nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: ."
    - Kaum etwas wird besser...:(

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