Martin4157:
"Morgen kommen unsere Vermieter und möchten mit uns den neuen Mitvertrag besprechen,"
Quatsch.
"weil Fenster wie bereits in den Beiträgen erwähnt ausgetauscht werden sollen."
Ist kein Grund - und für Euch eher nachteilig, da dann evtl. Kündigungsfristen für den VM deutlich verringert werden könnten.
"Der vermieter hat im DG eine eigene Wohnung,steht aber leer. Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?"
Hat ja mit dem Arbeitsumfang an Eurer Wohnung nichts zu tun. Das, was an Eurer Wohnung gemacht werden wird, ist umlegbar (Berechnung wurde ja inzwischen begriffen;)).
Mit der Haustür habt Ihr m.E. nichts zu tun, falls nicht doch Euer Wohnwert entscheidend verbessert wurde, was ich nicht annehme.
"Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?"
Njet. Der schriftliche Nachtrag des VM mit Umfang der Arbeiten und Berechnung der neuen Miete ab -Datum- ist zum bestehenden MV zu nehmen.
"Mieterhöhung ab diesem Moment wo die neuen Fenster drin sind?"
Ab nächsten Monatsersten. Bin mir nicht sicher, bitte mal hie lesen: Mieterhöhung nach Modernisierung
"Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?"
Bei der Gemeindeverwaltun? Mal anrufen. Oder Mieterverein...
"wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu,"
Haben miteinander nichts zu tun.
"viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW"
war bereits vorhanden bei Mietbeginn, also nope.