Beiträge von Berny

    Hallo zauberwald.123,

    Substanz entscheidet, und nicht das Drumherum - ist das denn sooo schwer zu verstehen???

    Also, lt. MV:
    Kaltmiete 660€
    Heizkosten 100€
    Nebenkosten 95€ (Was ist darin lt. MV enthalten? Oder sind es die nachfolgenden drei Posten?)
    Gartenpflege 40€
    Antenne 15€
    Garage 40€
    Sonstige Nebenkosten noch?
    Oder noch NK mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung?
    "Was uns halt ärgert ist, das"
    Interessiert jetzt nicht weiter. In der Rechtsprechung gibt es keine Ärgerparagrafen.

    "bei der Abrechnung ist uns aufgefallen das er an Kaltmiete rund 65,- Euro da mehr stehen hat."
    Also WIEVIEL EURO ??

    "Wir sind davon ausgegangen, das er da diese Pauschalen [Garten, Antenne, Garage, zus. 95€] eingerechnet hat. Aber er zieht sie ja jetzt von den 95,- Euro noch ab [von welchen?], da bleibt für die anderen Kosten nicht mehr viel übrig."
    Welche anderen Kosten?
    Nicht mehr "viel", oder Null?

    Es ist immer soo erquickend, wenn man der Fragern tausend Details aus der Nase ziehen muss...:mad:

    Dirk955i:

    "Ich habe gerade mit unserem Vermieter telefoniert. So wie es aussieht hat erst die Abrechnungen immer gewürfelt bzw. so verteilt wie erst es für richtig hält,"
    Kennst Du den § 263 StGB?

    "Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird?"
    Nein.

    Martin4157:
    "Morgen kommen unsere Vermieter und möchten mit uns den neuen Mitvertrag besprechen,"
    Quatsch.

    "weil Fenster wie bereits in den Beiträgen erwähnt ausgetauscht werden sollen."
    Ist kein Grund - und für Euch eher nachteilig, da dann evtl. Kündigungsfristen für den VM deutlich verringert werden könnten.

    "Der vermieter hat im DG eine eigene Wohnung,steht aber leer. Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?"
    Hat ja mit dem Arbeitsumfang an Eurer Wohnung nichts zu tun. Das, was an Eurer Wohnung gemacht werden wird, ist umlegbar (Berechnung wurde ja inzwischen begriffen;)).
    Mit der Haustür habt Ihr m.E. nichts zu tun, falls nicht doch Euer Wohnwert entscheidend verbessert wurde, was ich nicht annehme.

    "Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?"
    Njet. Der schriftliche Nachtrag des VM mit Umfang der Arbeiten und Berechnung der neuen Miete ab -Datum- ist zum bestehenden MV zu nehmen.

    "Mieterhöhung ab diesem Moment wo die neuen Fenster drin sind?"
    Ab nächsten Monatsersten. Bin mir nicht sicher, bitte mal hie lesen: Mieterhöhung nach Modernisierung

    "Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?"
    Bei der Gemeindeverwaltun? Mal anrufen. Oder Mieterverein...

    "wenn die Mieterhöhung ins unendliche geht, steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu,"
    Haben miteinander nichts zu tun.

    "viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW"
    war bereits vorhanden bei Mietbeginn, also nope.

    Hallo Alassia,
    auch ich bin der Meinung, dass Dich Dein VM loswerden will.
    Es steht dem VM frei, nach einer erfolgten Betriebskostenabrechnung vom Mieter eine nach den neuen Zahlen errechnete BK_Erhöhung (aber auch mglw. Verringerung) zu fordern. Aber auch dem Mieter steht es frei, in (weiser) Voraussicht freiwillig monatlich mehr zu überweisen. Das hat mit dem Amt nichts zu tun, dort kannste nur bitten...

    Silberfischchen_2012:

    "... für ein 43 Quadratmeter großes Mauseloch 210 Euro Nebenkosten 2011 zu bezahlen hat."
    Bitte nicht die Adresse verraten, sonst haste ab heute Nachmittag hundert Mietinteressenten vor der Tür stehen.

    "Inzwischen bin ich durch einen Anruf bei "meiner" Immobilienverwaltung "restlos" aufgeklärt worden, dass es sich bei den 298 Euro um eine Mieterhöhung handelt."
    Selten so gelacht.

    Sehr gut, der Plan ist - heute informieren wir den Verwalter telefonisch und am Donnerstag, 4.10, der dritte Arbeitstag des Monats, geben wir die Kündigung persönlich dem Vermieter und dem Verwalter ab.


    ... und lässt Dir den Empfang auf Deiner Kopie quittieren.

    ich habe vor kurzem (Ende September) eine vorläufige Ankündigung der Modernisierung unserer Heizungsanlage erhalten.
    Kann ich demnach von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?


    Nein. Wenn der VM heute nachweislich bis 18:00 die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, zum 31.12. bei einem unbefristeten MV.

    Zitat:
    Zitat von Berny
    Das heißt: Es sind Heizkostenverteiler ...


    War nicht Zitat von mir...
    Diese Ungerechtigkeit lässt sich auch m.E. nur durch Installation von HKVs oder Wärmemengenzähler beseitigen. Letzteres bedeutet überhaupt keinen grossen Aufwand und sehr leichte Selbstabrechnungsmöglichkeit.

    Hallo Paddy,

    "Ich bewohne seit dem 01.08 eine Wohnung im KG eines 2-Familienhauses.Die Vermieter wohnen über mir,daher wohl Sonderkündigungsrecht.

    " ... da ich noch keine vorhänge habe,habe ich oftmals die außenrollos unten (30cm spalt unten von fensterbank aus) damit nicht jeder reingucken kann.die Fenster habe ich dahinter gekippt.
    Nun kommt meine Vermietern heute zu mir und gibt mir ein Schreiben in die Hand in dem steht,dass,sollte ich die rollos weiter unten lassen und nicht richtig lüften (was sie ja gar Net [was ist das?] sehen kann), sie mir Ende Oktober Kündigen."
    Es ist zwar Dir überlassen, wie Du lüftest, jedoch würde ich sie mal ruhig nach ihren Vorstellungen und Vorschlägen fragen.

    "Mich regt die Art der Vermietern auf.als wenn sie den ganzen Tag nur da steht und schaut ob die Fenster offen sind.
    Jemand nen Tipp wie ich mich verhalten kann?"
    Wie gesagt, frage sie.

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