Beiträge von Berny

    Hallo Jennifer,

    "Wir haben schon tausend mal mit dem Verwalter des Hauses telefoniert, doch es passiert nichts."
    Telefonate sind reine Belästigungen, welche den angerufenen Mitarbeiter vom Pausemachen abhalten, und man ist froh, wenn man sie schnell beenden kann. Ich hoffe, Du verstehst, was ich sagen will...
    Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter, ihm solltest Du schriftlich mitteilen nach den bekannten "W": Wer hat wann was gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge. Also: Substanz entscheidet.

    "Kann ich den Verwalter eine Frist für diesen Monat setzen, dass er diesen Typen rauswirft?"
    Lachhaft. Andere Mietverträge gehen Dich nichts an.

    "Ansonsten Mietkürzung androhen?"
    Google hilft: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Nach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). ...


    Da hier im MV kein Umlagemassstab vereinbart wurde, gilt automatisch § 556a Abs. 1 BGB.

    Was heißt "einfach eingestiegen"? Sind Sie offizieller Mieter oder laut Vertrag immer noch Ihr Schwiegervater?
    Aber nicht vergessen fristgerecht zu kündigen. Wenn vertraglich keine kürzere Frist vereinbart ist gilt die 3monatige. Ausgenommen es wurde individuell eine längere K-Frist vereinbart.
    Sie müßten bzw. der der als Mieter im Vertrag steht müßte dann spätestens am 4. Werktag im Januar 2013 zum 31. März 2013 kündigen.


    Dankre für die wiederholende Bestätigung.

    Hallo inter58,

    "Am Anfang April möchte meine Wohnung verlassen."
    Richtiger: Du möchtest den Mietvertrag zum 31.03.2013 kündigen?

    "Der Mietvertrag würde am 01.12.1972 vom Vater meiner Frau gemacht worden.
    Ich bin im Betrag einfach in 1998 "eingestiegen"."
    WER ist jetzt im Mietvertrag als Mieter eingetragen?

    "Was für ein Kündigungsfrist gilt für diese Wohnung ? Die übliche drei Monate ..."
    Ja, bis spätestens 04.01.2013 18:00 muss die schriftliche Kündigung beim Vermieter sein.

    Das mit den/dem Leisten betrifft einen anderen Beruf;)


    Richtig - und Gratulation, hast den Aufmerksamkeitstest bestanden!:)

    Ein Wegzug aus beruflichen Gründen, egal wohin, ist privat verursacht und hat mit unserem Mietrecht nichts zu tun - es sei denn, im Mietvertrag befindet sich ein diesbezüglicher erlaubender Passus.

    Tatsächlich zu bezahlen habt Ihr 80/233 der Differenz zw. Hauptzählerverbrauch und der Summe aller Zwischenzähler. Verweis auf § 556a Abs. 1 BGB.
    Zusätzlich würde noch der Wasser- und Abwasserkostenabrechnung widersprechen.
    Alles latürnich schriftlich, und feddich ist die Laube.:)

    Unsere Wohnung sind 80m^2 und das Haus hat 233m^2 das würde ja ca 1/3 bedeuten wir haben aber 50% bekommen


    Bekommen habt Ihr sicherlich nichts ausser einer überhöhten Rechnung...
    Tatsächlich zu bezahlen habt Ihr 80/233 der Differenz zw. Hauptzählerverbrauch und der Summe aller Zwischenzähler. Soo einfach...

    Aber bei einer Abweichung von mehr als 20% ist die Abrechnung nicht rechtens Da gibt es ein BGH Urteil


    Welches, bitte?
    Ist aber auch egal. Um es Dir noch deutlicher zu machen:
    Der VM verteilt die Wasserkosten entsprechend den Zwischenzählerangaben auf die einzelnen Wohnungen. Die Differenz zw. Hauptzähler und Zwischenzählersumme wird nach (prozentualen) Mietflächenanteilen der und auf die einzelnen Wohnungen verteilt.

    Im Mietvertrag steht nichts zum Wasserverbrauch. Haben so nen Standardmietvertrag wie es ihn im Laden zu kaufen gibt.


    Falls im MV keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Wasser(mehr)verbrauch mietflächenanteilig zu berechnen, egal, wieviele Nutzer dort und wie lange wohnen.

    Hallo sevte82,

    "In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren ..."
    Wer hat bisher die Differenz bezahlt?

    "Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle."
    Was?

    "wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen."
    Das sagt nichts Genaues aus.

    "lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht."
    Viel wichtiger als das ist zu wissen, ob in Eurem MV bzgl. dees Wasserverbrauchs besondere Regelungen über die Verteilung getroffen wurden. Bitte mal nachschauen.

    "Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt,"
    Dazu kann ich erst später nach Beantwortung obiger Frage Stellung nehmen.

    Tja mein bester da liegst du aber falsch.


    Aber nicht falsch liege ich mit der Veröffentlichung Deiner PM von heute:

    "Private Nachricht: fuck You
    Heute, 12:32
    pmartin2001
    Neuer Benutzer Registriert seit: 11.10.2012
    Beiträge: 10

    fuck You

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    wie gesagt wenn du probleme hast dann tümmel dich bei deines gleichen rum ihr seid ja schlimmer wie Maden denkt ihr wisst alles und müsst euren verpissten sinnlosen kommentar überall dazu geben dabei seid ihr warscheinlich nur soon paar hartz 4 empfänger die den ganzen tag am Pc sitzen ihr Bier trinken und einen Kiffen und im netz wohl nach Pornos suchen weil ihr keine alte habt oder die so hässlich ist das ihr es nur im Suff ertragen könnt du schwuler Homo"

    Vielleicht wären die Admins mal so nett und unternehmen das, was mit solchen Usern gemacht werden sollte.

    Wunderbar für dich, aber wenn das so abgeht wie deine Kommentare wird sie nicht viel Spaß dabei haben, Zum totlachen.:cool::cool:


    In der Tat zum totlachen.
    Darum merke: Neid muss man sich erkaufen, Mitleid gibt's umsonst.;)

    schmerzen tut es nicht gerade, Nur verschenke ich nicht sinnlos Geld ohne mich mal ein wenig kundig zu machen. Würdest Du in solch einem Fall sicher auch tun oder mußt Du für dein Geld nicht arbeiten???


    Muss ich nicht.:p

    ...beträgt der Betrag auf diesem sogenannten Schönheitsreparaturkonto immerhin noch ca. 2300 €. ...


    Im Eingangspost waren es noch 2500 €.
    Verstehe schon, dass Du irritiert bist und der Verlust schmerzt...:eek::p

    geh mal zum Arzt, bestimmt fehlt dir die Hirnmasse.


    Interessante "Stellungnahmen" von Dir hier...:o
    Ich verstehe andererseits schon, dass Du arm(selig)er Tropf sauer bist, weil Dir jetzt zweitausendfünfhundert Euronen fehlen...:D

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