Beiträge von Berny
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Schön wäre es, wenn sich alle Vermieter mit dem Mietrecht auseinander setzten würden, dann wären einige Diskussionen ohnehin überflüssig.

Wie mein Vorredner schon sagte: "Mieter auch".
Und wenn Du meinst, dass Du im Recht bist, engagiere doch Rechtsanwälte und Gutachter (aber vorher checken, ob Du genügend Vierstelliges auf Deinem Konzo hast.:D -
Hallo Karin,
"...vor einigen Wochen ein plötzlicher Riss in einer Fensterscheibe aufgetreten ist."
Du hast die Wohnung mit nicht beschädigter Fensterscheibe angemietet und hast sie auch grundsätzlich so zurückzugeben. Falls Du das nicht willst, wirst Du beweisen müssen, dass der Defekt dem VM zuzurechnen ist.
Ich würde das Fenster auf meine Kosten instandsetzen (lassen) und dem Vermieter in dieser Angelegenheit keinen Triumpf gönnen. -
Danke für die Antwort. Das haben wir bereits alles getan , wenn wir uns es leisten könnten wären wir ja auch schon ausgezogen
Grüße Sabi
Und wie war die Reaktion?
Wenn Du möchtest...: Wie war der Text? -
Hallo Sabi,
Ihr habt bisher all das gemacht, was keinen Erfolg versprechen muss (ich wollte höflich sein und nicht schreiben vonwegen alles falsch...
).Euer Ansprechpartner ist einzig und allein Euer Vertragspartner=Vermieter. Dem würde ich ein Einwurfeinschreiben schicken mit systematischer Aufzählung der einzelnen Mängel und ihn auffordern, sie zeitnah zu beseitigen.
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Hallo Caby,
ich habe das Gefühl, dass die HV sich die Arbeit gerne erleichtert.
Ich würde der Abrechnung in den fraglichen Punkten widersprechen mit Verweis auf die nicht berücksichtigten Ableseprotokolle. -
MusterMieter:
"Wie sieht das überhaupt rechtlich gesehen aus? Darf der Vermieter mich verwarnen, wenn dieser entsprechende Nachbar mich überhaupt nicht drauf hingewiesen hat?"
Das hat mit Hinweisen des Nachbarn nichts zu tun. Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, und der kann Dich - wenn Grund besteht - abmahnen. -
Naja- das "stur stellen" war ja halt darauf bezogen, daß der Nachmieter ...
..., obwohl der Nachmieter ihn nochmals gebeten
Ich lese immer Nachmieter...
Du hast ausschliesslich mit Deinem Mietvertragspartner zu tun, und nicht mit Vor- oder Nachmietern.
Auch wenn's schwerfällt das zu begreifen: Soo einfach ist das.
Auch wenn das Haus zum 1.12. abgerissen wird, kann Dein Vermieter verlangen, dass Du am 30.11. die Mietsache vertragsgemäss zurückgibst. -
Hallo MusterMieter,
irgendwas dürfte wohl dahinterstecken...
Ich würde den Zettel mit der Bemerkung "WER schreibt das?" wieder vor dem Postfach anbringen. Mal sehen, was kommt.
Mehr kann ich so ad hoc nicht vorschlagen, wir sind ja nicht im Psychologieforum...
Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast... - Übrigens, wir beide (also meine Frau und ich) haben momentan Kopfhörer auf... -
Richtigstellung.
...
Entschuldigung für die falsche Antwort!!
Aber: Hauptsache, was geschrieben...
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Hallo,
Wir haben letzens eine Wohnung mit den Hausmeister besichtigt.
...
Weshalb erzählst Du uns den Kram mindestens viermal???



Bist selbst schuld, so'ne Bruchbude zu mieten. Kannst ja zum nächstmöglichen Termin kündigen (31.01.).
Bis dahin brav Miete bezahlen! -
Würde gerne, um die Nebenkosten zu sänken, ein Energiesystem nachträglich einbauen lassen,
Dies ist ein Mietrecht-Forum.
Erspare uns Deine Werbung, bist schon längt als Spammer durchschaut!! -
Hallo Adrienne,
zu welchem Termin ist Dein Mietvertrag gekündigt? -
Deine Frage, siehe Titel, betrifft die Höhe der Kautionsverzinsung.
Ich habe mal nachgerechnet, wieviel Zinsen die 515,00€ bei der örtlichen SSK beim jeweils veränderbaren gesetzlichen Satz gebracht hätten in 7 1/2 Jahren vom 01.01.2005 (damals 0,75%) bis zum 30.06.2012 (nur noch 0,2%): 26,17€, also Endbetrag 541,17€. -
Was können wir tun?
Ihr könnt den von Euch in vollem Bewustsein abgeschlossenen Mietvertrag über diese Ruine zum nächstmöglichen Termin (31.01.2013) kündigen. Bis dahin habt Ihr die volle Miete incl. Nebenkosten zu zahlen. -
In deinem Fall greift die sechsmonatige Verjahrungsfrist nach Kündigung der Wohnung. Wie es aussieht voll verpennt.
2x falsch:
Die sechsmonatige Frist betrifft Mängel an der Mietsache UND beginnt mit der Rückgabe der Mietsache an den VM. -
Hallo Onkel Shmelman,
da Du sie nicht in Verzug gesetzt hattest, kannst auch keine Verzugszinsen verlangen.
Wenn Du mir Deine Bankverbindung nennst, werde ich Dir 2€75 überweisen in der Hoffnung, dass es Dich glücklich machen wird...[/QUOTE] -
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Ich möchte Euch das Ergebnis meiner Bemühungen zum o.g. Thema nicht vorenthalten:
Inzwischen habe ich den falschen Nebenkostenabrechnungen widersprochen (2011 und 2012) und bekam die zuviel gezahlten Beträge von meiner Hausverwaltung erstattet.
Danke!Prima!

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