Beiträge von Berny

    Eine Täuschung kann ich nicht zweifelsfrei sehen,weil Ihre Vermieterin erst nach dem unterschriebenen Vertrag Ihre Schwangerschaft festgestellt haben will und den Selbstbezug hauptsächlich mit Ihrer Schwangerschaft begründet.
    Achten Sie darauf, einen Fachanwalt für Mietrecht auszuwählen,


    ... oder Anwältin...;)

    Es gibt inzwischen Urteile, dass die Einstellung von Versorgungsleistungen durch den Vermieter bei beendeten Mietverhältnissen (hierzu zählen auch fristlos gekündigte Mietverhältnisse) durchaus zulässig ist.


    Jaa, bspw. die Belieferung mit Warmwasser.

    Wulfsen:

    "- ist dies ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund?"
    Einen triftigen konnte ich nicht erkennen.

    "- können wir aufgrund der uns entstandenen Unanehmlichkeiten (psychische Belastung, Aufwand für Suche neuer Mietobjekte + Kinderbetreuung am evtl neuen Wohnort, Auswirkungen eines erneuten Umzugs auf unser Kind) irgendwelche Schadenserstzansprüche geltend machen?
    - die Vorstellung, bis zu 2 1/2 Jahre lang sämtliche rechtlichen Instanzen zu durchlaufen, ohne sichere Aussicht auf Erfolg, stellt für uns eine große Verunsicherung dar, weshalb wir in Erwägung ziehen, den Kürzeren zu ziehen. Allerdings bleiben wir dann auf Kosten sitzen."
    Pokern...

    "Bekommt man die mit erwähnter Schadensersatzforderung oder sonst irgendwie wieder rein?"
    God only knows...

    Geht natürlich nur bei fliessendem Übergang und ohne Leerstand.


    Ähem..., das geht immer: Entweder ist der neue Kunde ein neuer Mieter oder (vorübergehend) der Vermieter. Das wird in dem Fax an das EVU natürlich auch mitgeteilt, incl. der Bankverbindung. War noch nie ein Problem, auch gab es noch nie eine Rückfrage.
    Das kommt auch Psychologisch beim Neumieter gut an (mein VM kümmert sich um mich), und ich als VM bekomme gleich einige Infos...:cool:

    Ich teile als VM dem vorhergehenden Versorger den Zählerstand mit und dass jetzt Mieter XYZ dort wohnt und damit die Grundversorgung auf den Mieter übergeht bis dieser sich für einen Anbieter entschieden hat.
    Ich bekomme dann eine Schlussrechnung.


    Um Letzteres zu vermeiden, teile ich (VM) dem Versorger auch die Adresse des früheren Kunden/Mieters mit zwecks Zusendung der Schlussrechnung.


    Haben ihm den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen aber das möchte er nicht.
    Also haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus.


    Grundsätzlich "richtig".;)
    Wie wäre es, wenn Ihr mit ihm eine vertragliche Vereinbarung schliesst:
    - MV endet am 15.12.12.
    - Rückgabe der Mietsache erfolgt am 30.11.12 mit sämtlichen Schlüsseln und Zählerablesungen.
    - Zustand der Mietsache ist vertragsgemäss, VM verzichtet auf evtl. spätere Geltendmachung von versteckten Mängeln.

    Nur mal so eine Idee von mir...:rolleyes:

    Ich halte die getroffene Vereinbarung für grenzwertig.
    Entweder ist die Einbauküche Bestandteil des Mietverhältnisses und in diesem Fall wäre bzw. ist der Vermieter für den Ersatz defekter Geräte verantwortlich.


    Ich halte es auch für sehr offensichtlich, dass der VM sich (aus seiner Sicht verständlicherweise) aus der Haftung gem. § 535 BGB stehlen möchte.

    in der überlassenen Küche die elektrischen Geräte ersetzen soll falls eines defekt wird.


    "Überlassen"... was soll das heissen: Mitgemietet oder nicht? Aus VM-Sicht nicht ungeschickt formuliert...:D

    Hallo Georg,

    hier findest Du ausschliesslich "Hobbyhelfer", die kaum mehr Ahnung als jemand wie Du, welcher sich geschickterweise bevor er hier fragt, über Suchmaschinen informierte, haben.
    Ich kann Dir also (auch) nur empfehlen, den VM/die HV zu befragen, wie diese Diskrepanz unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gem. § xxx BGB zu rechtfertigen ist.

    Danke für Ihre Antworten!
    Solche Leute haben leider zu viel Langweile und können sich wohl nicht anderweitig beschäftigen.


    Richtig! An Deiner Stelle würde ich mir die breite Bomberjacke anziehen, den Mietvertrag mitnehmen und den bösen Mitmenschen deutlich erklären, dass sie sowas nicht machen dürfen, da Du das ansonsten der Gewerkschaft melden würdest.

    Hallo gela1,

    darüber kann man trefflich streiten, wie die Juristen sagen...
    Hier wird man das abschliessend nicht beurteilen können.
    Letzten Endes würde es dann ein Gericht sein, und der Verlierer wird locker vierstellig dabei sein mit Gerichts-, 2x Anwaltskosten und mindestens einmal Gutachterkosten...
    (um mal zu verdeutlichen, wohin das Unterschreiben solcher Vereinbarungen führen kann...) Sorry, hätte Dir gerne etwas mehr Mut gemacht.

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