Beiträge von Berny

    Hallo jani,

    in dieser Angelegenheit halte ich es für enorm wichtig, zu wissen, ob Ihr nachweislich Mängel gemeldet und Abhilfe eingefordert habt und somit den Vermieter auch in Verzug gesetzt habt.

    "Mieterbund sagt abwarten."
    Bleib' dran am Ball!

    "1. Was könnte uns von Seiten des vermieters schlimmsten fall blühen."
    Zahlungsklage und evtl. Räumungsklage.

    "2.Wie komme ich an meine restliche Schadenssumme? Für klagen habe ich keine geld."
    Frag' mal den Mieterbund.

    "3. Kann er mit einer Räumungsklage durch kommen?"
    Ja.

    "Vielleicht auch einfach einen Rat, was wir noch tun könnten."
    Einen Fachanwalt konsultieren...

    Tacheles:

    "Das Frischwasser wir über die Hauptwasseruhr und je Wohnung über eine Kalt- und eine Warmwasseruhr abgerechnet."
    Soweit wohl ok.

    "Die Toilette und Waschbecken im Keller -UND die Toilette mit Waschbecken des anderen Mieters auf dem Hausflur seiner Etage :eek: - ohne Wasserzähler."
    Schlecht.

    "(zentrale Ölheizanlage für Heizung und Warmwasser wobei auch die Heizkosten noch nie nach Verbrauch abgerechnet wurden)"
    Falls die andere Wohnung nicht vom VM bewohnt wird, wäre zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.

    "Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2."
    Könnte man gelten lassen.

    "Das Oberflächenwasser..."
    bedeutet Regenabwasser, habe bisher nur von wohnflächenanteiliger Berechnung gehört.

    "und die Entwässerung"
    Bedeutet Schmutzabwasser gem. Frischwasserverbrauch.

    [quote='1']Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?[/QUOTE]
    Mit Mietvertragsende endet auch die Verpflichtung zur Zahlung der Bruttomiete.

    Um meinem Gegner keine Munition zu liefern, würde ich nur das bezahlen, was unstreitig ist. Alles andere evtl. unter Vorbehalt (zweite Überweisung).
    Ich kann bzw. darf Dir jedoch hier keine konkreten Ratschläge geben, da Rechtsberatung nur einer elitären Bevölkerungsgruppe gestattet ist...

    Macht es evtl. Sinn sowas zu schreiben wie "Auf Anraten das Mietervereines blabla" - um etwas Druck aufzubauen


    Naja, ich würde einen Termin setzen, bevor ich einen Rechtsanwalt beauftragen werde, meine Interessen wahrzunehmen.
    Aber, nach dem Motto "lieber sterben als klein beigeben" werden die sich wohl mglw. sagen "mal sehn, wer länger durchhält"...
    Und dann wären wir im Pycho-Forum...
    Natürlich müsstest Du auch das Kosten-/NutzenRisiko abwägen...:cool:

    Bonjour madameTussaud,

    das klingt ja schon ganz "prima".
    Was den Balkon betrifft, würde ich auch nochmal per Einwurfeinschreiben schreiben.
    Leider haben so einige Unternehmen die "Kultur", erst auf Schreiben von Rechtsanwälten mit Klageandrohungen zu reagieren.
    Auf einen groben Klotz gehört eben ein grober Keil (oder Hammer oder... Hauptsache, es tut weh...).

    "Da die gesamten Abrechnungen der NK wegen fehlender UND falscher Verteilerschlüssel, z.B. der HK, von 2009 - 2011 insgesamt unwirksam sind, kann man diese, nachdem ich das erst jetzt in Erfahrung gebracht habe, noch nachträglich reklamieren ?"
    Ob diese Abrechnungen posthum reklamiert werden können, bezweifele ich, denn die evtl. Nachzahlungen wurden damals wohl nicht unter Vorbehalt geleistet.
    Kannst ja mal interessehalber die 30/70er Schlüssel einsetzen um zu sehen, ob Du dann günstiger abgeschnitten hättest.
    Für wichtiger halte ich es jetzt, dass Du Deinen VM überzeugst, die HK korrekt zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen, da Du sonst entweder Nachzahlungen b.a.w. verweigern, zumindest aber die in Rechnung gestellten HK um 15% reduzieren könntest.

    Ciao Makkaroni,

    Dir steht beim VM Einsicht in die Originalbelege zu.

    Ein "Vergleich": In zwei mir bekannten MFH sind die jährlichen Aufwendungen für Allgemeinstrom (kein Fahrstuhl, kein Heizungsanlagenbetriebsstrom) folgendermassen:
    5er MFH mit 187qm 93€,
    8er MFH mit 464qm 108€.
    (ich sehe selbst, dass die Relation etwas seltsam ist, es ist aber so.)

    Das bedeutet ich zahle einfach mal so einen geschätzten Haufen Geld der meiner Meinung nach viel zu hoch ist und darf dann warten bis ich irgendwann evtl. einen Teil zurück bekomme? Wie lautete denn da genau die rechtliche Grundlage?


    Üblich ist, dass ein VM die Kaution nicht sofort auszahlt, sondern soviel vorsichtshalber einbehält, wie nach der noch ausstehenden letzten Betriebskostenabrechnung maximalstens nachgefordert werden könnte.

    mein Vermieter und ich haben ein Problem. Ich habe mir damals einen neuen Holzboden in mein Schlafzimmer gemacht. Ich hatte mir damals eine passende Maschine für die Holzbearbeitung gekauft. Solch eine, wie man sie auf http://www.felder-group.com/ sehen kann. Habe das Holz damals in meiner eigenen Garage verarbeitet, da es doch ziemlich laut war.
    Nun zu dem Problem: Mein Vermieter meinte letzte Woche, dass ich den Boden nicht hätte machen dürfen (vorher war ein Teppich im Zimmer). Wie sieht die rechtliche Lage nun aus?


    Die Lage sieht so aus, dass Dir schon wieder mal Schleichwerbung nicht geglückt ist.:p

    kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen. Wenn die Betriebskosten dann wirklich überprüft und er den genauen Betrag hat, darf ich noch mehr zahlen bzw. bekommen den entsprechenden Teil wieder zurück erstattet.

    Darf er das?

    Yes, he can.

    Jetzt würde ich gerne wissen ob dem Vermieter frei bleibt die Heiz- und Warmwasserkosten im Rahmen zwischen 70/30 bis 50/50 im Mietvertrag zu regeln oder ob dieser Schlüssel von irgendwas wie Baujahr des Hauses, Energieeffizienz etc. abhängig ist.
    Sprich kann der Vermieter einfach aus seinem Bauch heraus da 70/30, 60/40, 50/50 eintragen oder bedarf es irgend einer Grundlage.


    Hallo, die Grundlage ist auch hier: Lt. HKVO § 7 ist für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2009 beginnend nach 30/70 abzurechnen. Siehe hier den ersten fett gedruckten Satz im § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    hmm ok^^ dan habe ich ja noch mehr gut, denn der keller wurde auch bei den versicherungen mit einberechnet^^..

    aber ist das nun sicher bei mir mit den 30/70? das er das nun falsch hat mit seinem halbe halbe?


    Ja. Ich hatte Dich über die entsprechende Rechtsvorschrift (§ 7 HKVO, noch mal nachlesen!) informiert. Das Haus wird sicherlich nicht den Anforderungen der WSV entsprechen.

    Ich habe jetzt mal nachgerechnet (und das gehört vorerst nicht in den Brief an den Vermieter), wie es m.E. korrekt aussähe:

    Heizkosten 341,05€ anstatt 557,75€, also 216,70€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel (50/50 anstatt 30/70).

    Kaltwasser-/Abwasserkosten 252,70€ anstatt 325,37€, also 72,67€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel. Das Haus hat angeblich 11,0m²(!) Nutzfläche, die Wohnung 3,0m²(!) anstelle 538,2m² zu 114,4m².

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