PEfin:
"Heute um 11.08Uhr bekomme ich eine Email vom Vermieter:
FRISTLOSE KÜNDIGUNG
Wohnanlage in ___________________
Wohnung 5 - Fristlose Kündigung
Sehr geehrte Wohngemeinschaft,
Sie haben entgegen unserer Bitte und entgegen Ihren Zusagen weiterhin Party´s gefeiert bis in die Morgenstunden mit vielen Personen."
Ist eine Allgemeinaussage (Wenn es regnet, wird es nass).
"Die Belagerung unseres Wohnhauses mit derart vielen Personen (Woher will der wissen falls wir eine Party geschmissen [Wenn Du Dich schon so ausdrückst, muss da doch wohl etwas dran gewesen sein...?] hätten wieviele Personen wir waren?) ist Sachbeschädigung,"
Eine Belagerung muss noch keine Sachbeschädigung sein.
"außerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen."
Wann und durch wen?
"(wurde offensichtlich wirklich eingeschlagen aber das waren wir WIRKLICH nicht, der will uns da irgendwas anhängen!)"
Natürlich wart Ihr es nicht, ts ts ts.
"Sie haben gegen die Verordnung der Stadt Würzburg,"
Welche VO?
"den gesetzlichen Vorschriften"
Welchen, genau?
"und gegen den Hausfrieden verstoßen."
Wer war betroffen?
"Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)"
Moooment mal: Letzteres ist uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV mit Vermieterunterschrift habt!! Habt Ihr einen MV??
"Wir kündigen Ihnen fristlos"
WAS denn bitte??
Falls es sich um den Mietvertrag handeln sollte, so sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür in keinster Weise erfüllt, die Kdg also wirkungslos. Du brauchst einer wirkungslosen Kdg noch nicht mal zu widersprechen, auch brauchst Du nicht zu sagen, welche gesetzlichen Voraussetzungen an eine rechtswirksame Kdg geknüpft sind.
"und fordern Sie auf, die ..."
Bla bla.
"... den 12.11.2012 bis 16.00 Uhr verlassen werden, da die Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig ist und ..."
Bangemachen gilt nicht.
"Sollten Sie am Montag nicht ausgezogen sein, so werden Sie auch strafrechtlich angezeigt wegen Hausbesetzung und Hausfriedensbruch."
Hier muss der Absender sehr aufpassen, sich nicht evtl. wegen Nötigung strafbar zu machen.
"Bedenken Sie, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Angelegenheit evtl. an die Universität Würzburg gemeldet wird."
Antwort wie vor.
"Die Eigentümer"
Ist die ganze Email evtl. gefaked...?
"Was soll ich machen?????"
Was DU machen sollst, darf ich Dir wegen unzulässiger Rechtsberatung nicht sagen.
ICH würde garnichts machen und in keinster Weise reagieren.