Beiträge von Berny

    PEfin:

    "mein Anwalt meinte dass ich mir eigentlich keine großen Sorgen machen müsste. "Der Vermieter scheint anscheinend ziemlich blöd zu sein". Er hat ihm nämlich sofort "zurückgeschossen" und ihn darauf aufmerksam gemacht dass seine letzten 2 Absätze des Schreibens den Tatbestand der versuchten Nötigung gem. §240 StGB erfüllen."
    :D - ... wie ich bereits in meinem Posting #19 andeutete: " Hier muss der Absender sehr aufpassen, sich nicht evtl. wegen Nötigung strafbar zu machen."

    "Zudem hat er der fristlosen Kündigung widersprochen, sowie gegen eine Schlüsselabgabe.
    Er sagt ich solle das nicht so ernst nehmen, denn er ist sich ziemlich sicher dass das Beschriebene nicht für eine Fristlose Kündigung reiche und das eine Räumungsklage NIE durchkäme."
    Stimme zu.

    "Trotzdem könne uns der Vermieter ganz normal kündigen (Gründe wie Eigenbedarf reichen da schon),"
    Nur der Eigenbedarf müsste glaubhaft nachgewiesen werden, und Du würdest dann später das überprüfen :cool: und ggf. nach Rücksprache mit Deinem RA Strafanzeige wg. Verdacht des Betrugs gem. § 263 StGB erstatten und evtl. sogar Schadenersatzansprüche stellen können...:D

    "jedoch mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist."
    Ist je nach bisheriger Mietdauer deutlich länger.
    Lass' Dich nicht unterkriegen!:)

    Hallo Tacheles,

    gem. § 535 BGB hat der VM die Mietsache instand zu halten.
    Ob es für 32 Jahre alte Alufenster noch passende Dichtungen gibt, weiss ich nicht.
    Ich würde defekte Dichtungen selbst ersetzen, die kosten im 1€-Shop 1€ für 8m Länge.
    Ist Dein VM finanziell klamm?

    mal angenommen der Vermieter macht in der Betriebskostenabrechnung einen Fehler :eek: aus dem eine Gutschrift für den Mieter entsteht:rolleyes:, wie lange kann er diesen korrigieren und die gezahlte Gutschrift zurück verlangen?:confused:


    Gibt es auf der BetrkAbrechnung einen Vorbehalt?
    Wurde die Gutschrift zwischenzeitlich erstattet?

    Hallo Saskia,

    "Habe Ende Dezember 2011 die Nebenkostenabrechnung bekommen für das Jahr 2010. Betrag: 350 Euro."
    War der Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr?

    "Eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 habe ich im Oktober 2012 bekommen. Betrag 620 Euro.
    Die Erhöhung bezieht sich laut Abrechnung auf Wasser/Abwasser."
    Datum der Abrechnung?

    "Problem Wasser:
    Ich muss lange Wasser laufen lassen (ca. 40 Liter) bis ich lauwarmes Wasser habe. Dies ist mehrmals am Tag der Fall für ein bisschen warmes Wasser. Dieser Zustand ist seit Jahren so. Vermieter weiss darüber bescheid kümmert sich aber nicht."
    Ein schwieriges Thema. Offensichtlich wohnst Du weit entfernt von der Heizungsanlage.
    Diesen Nachteil gab es sicherlich bereits bei Anmietung der Wohnung und ist demnach (leider) hinzunehmen. Ich würde mal überprüfen, ob die Wasserleitung, dort, wo sie freiliegt, durch Isolierschläuche etwas geschützt werden könnte (wäre eigentlich Sache des VM, bin selbst M und VM).

    Neuester Stand nach gestrigen Telefonat. Habe schriftlich Widerspruch eingelegt die Rechnung zu zahlen. Daraufhin Anruf vom Vermieter er möchte Eigenbedarf anmelden. Ich solle doch den Mietvertrag kündigen. Habe gesagt mach ich nicht da ich ja nicht ausziehen möchte, da sagte er dann kündigt er mir wegen Eigenbdarf. Vermieter ist eine GmbH. Wir wohnen jetzt seit 10 Jahren in diesem Haus und er macht so ein Terror wegen 115 Euro.
    Grüße Peter


    Lachhaft. Lass' erst mal etwas schriftliches kommen.
    Eine GmbH, die ihre Mieter öfters anruft, hat es wohl "nötig"... LOL
    PS: Ähem..., schriftlich widersprechen "kann" ich eigentlich nur einem Vorgang, welcher mir selbst schriftlich vorliegt.

    ich habe im Mietvertrag eine Reperaturklausel (100 Euro) vor kurzem war im Bad der Siphon defekt bzw. durch Rost abgebrochen. Nach erfolgter Reperatur verlangt jetzt der Vermieter 66 Euro an Kosten! dort wird 1 Stunde mit 40 Euro abgerechnet obwohl das eine Arbeit von 10-15 min war! muss ich jetzt zahlen?


    Nein.
    Abgesehen davon: Berechtigte Reparaturarbeiten darf der VM sowieso nur mit 30€/h verrechnen.

    Meine LG hatte in ihrer Wohnung ein ähnliches Problem.
    Sie hatte dann die entsprechende Vorschrift kopiert und eine auf 30/70 abgeänderte Abrechnung beigefügt und dann entsprechend vermindert nachgezahlt. Die Vermieterin hatte das dann akzeptiert. Ihr Beruf: Schiedsmännin, Berufe der Tochter und des Schwiedersohnes: Richter.

    PEfin:

    "Heute um 11.08Uhr bekomme ich eine Email vom Vermieter:
    FRISTLOSE KÜNDIGUNG
    Wohnanlage in ___________________
    Wohnung 5 - Fristlose Kündigung
    Sehr geehrte Wohngemeinschaft,
    Sie haben entgegen unserer Bitte und entgegen Ihren Zusagen weiterhin Party´s gefeiert bis in die Morgenstunden mit vielen Personen."
    Ist eine Allgemeinaussage (Wenn es regnet, wird es nass).

    "Die Belagerung unseres Wohnhauses mit derart vielen Personen (Woher will der wissen falls wir eine Party geschmissen [Wenn Du Dich schon so ausdrückst, muss da doch wohl etwas dran gewesen sein...?] hätten wieviele Personen wir waren?) ist Sachbeschädigung,"
    Eine Belagerung muss noch keine Sachbeschädigung sein.

    "außerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen."
    Wann und durch wen?

    "(wurde offensichtlich wirklich eingeschlagen aber das waren wir WIRKLICH nicht, der will uns da irgendwas anhängen!)"
    Natürlich wart Ihr es nicht, ts ts ts.

    "Sie haben gegen die Verordnung der Stadt Würzburg,"
    Welche VO?

    "den gesetzlichen Vorschriften"
    Welchen, genau?

    "und gegen den Hausfrieden verstoßen."
    Wer war betroffen?

    "Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)"
    Moooment mal: Letzteres ist uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV mit Vermieterunterschrift habt!! Habt Ihr einen MV??

    "Wir kündigen Ihnen fristlos"
    WAS denn bitte??
    Falls es sich um den Mietvertrag handeln sollte, so sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür in keinster Weise erfüllt, die Kdg also wirkungslos. Du brauchst einer wirkungslosen Kdg noch nicht mal zu widersprechen, auch brauchst Du nicht zu sagen, welche gesetzlichen Voraussetzungen an eine rechtswirksame Kdg geknüpft sind.

    "und fordern Sie auf, die ..."
    Bla bla.

    "... den 12.11.2012 bis 16.00 Uhr verlassen werden, da die Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig ist und ..."
    Bangemachen gilt nicht.

    "Sollten Sie am Montag nicht ausgezogen sein, so werden Sie auch strafrechtlich angezeigt wegen Hausbesetzung und Hausfriedensbruch."
    Hier muss der Absender sehr aufpassen, sich nicht evtl. wegen Nötigung strafbar zu machen.

    "Bedenken Sie, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Angelegenheit evtl. an die Universität Würzburg gemeldet wird."
    Antwort wie vor.

    "Die Eigentümer"
    Ist die ganze Email evtl. gefaked...?

    "Was soll ich machen?????"
    Was DU machen sollst, darf ich Dir wegen unzulässiger Rechtsberatung nicht sagen.
    ICH würde garnichts machen und in keinster Weise reagieren.

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