Beiträge von Berny

    In der Zeitspanne vom 29.09.11 bis 28.09.12 habe ich die 2951,1 kWh verbraucht.


    In dem von mir bewohnten Haus mit 8 WE mit meist je zwei Personen, betragen die Jahresverbräuche zw. 652 und 2104KWh, durchschnittlich 1264kWh/Jahr.
    Ich habe übrigens noch nie eine EVU-Abrechnung mit Kommastellen gesehen, btw.

    hm ist ne idee. Ich werde ihm einfach den Übergabetermin schriftlich bestätigen, das einbauen und ihn bitten ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
    Wenn er nicht wiederspricht sollte er doch in der Pflicht sein?!


    Ich dachte, das würdest Du vorbereiten...

    heißt, soll er mir das ganze noch schriftlich bestätigen oder kann ich das ins Übergabeprotokoll schreiben???? "Die Wohnung wird wunschgemäß Tapetenfrei übergeben" oder so etwas??


    Als reinen Akt der Höflichkeit und um ihm Arbeit abzunehmen...:)
    Der Franzose würde es elegant "Corriger la fortune" nennen...

    Meinen unten stehenden Satz bitte nicht übersehen!

    Wäre doch aber dann Aussage gegen Aussage oder nicht?


    Tja...
    Es ist übrigens heutzutage nichts Ungewöhnliches, Wohnungen tapetenlos zu vermieten und sie ebenso zurückzuverlangen... abba das hilft Dir jetzt auch nicht weiter.
    Der VM könnte sich übrigens selbst ein Beinchen stellen, falls er in seiner zu erwartenden Forderung zunächst bestätigt, dass er mit ohne Tapeten einverstanden war...:cool:

    Hallo erazor,

    solche Streitigkeiten sorgen regelmässig dafür, dass es Gerichtskassen, Anwälten und Gutachtern wirtschaftlich hervorragend geht...:mad:
    Hier kommt es auf die Beweisbarkeit an. Hast Du etwas schriftlich?

    Hallo TripleX36,

    Deine Angaben sind viel zu unsubstanziiert, als ob man darauf etwas Sachliches antworten könnte (Mein Auto springt nicht an / mein Computer startet nicht / was kann die Ursache sein?).

    "habe ich eine Stromnachzahlung von über 500€ bekommen bei einem Verbrauch von 2.951,1 kWh (!!!)."
    In welcher Zeitspanne hast Du 2951 kWh verbraucht?

    "Wen kann ich denn unverbindlich kontaktieren, damit derjenige das einmal auf seine Richtigkeit überprüft?"
    Notfalls am Zähler komplett abschalten und warten, wer sich beschwert. Der würde dann Deinen Strom mitbenutzen...:p

    "Meine Wohnung ist schlecht isoliert ..."
    Wie wird sie beheizt?
    Von wem kommt die Nachzahlungsforderung?

    Ich will keine Mietminderung heraus schinden. Die Mängel haben sich erst jetzt herausgestellt.War bei Besichtigung nicht zu sehen. Desweiteren ist die Wohnung wohl auch schlecht isoliert was man bei Besichtigungen im Frühjahr oder Herbst nicht unbedingt merkt.


    Wenn hier so auf der Grenze von zumutbar und unzumutbar bzw. beweisbar oder nicht diskutiert wird, würde ich umziehen und mir die nächste Wohnung gaanz genau ansehen mit Übernahmeprotokoll, Fotos und Zeugen.
    Wenn Du bei der jetzigen Wohnung am Rad drehst, wirst du u.U. erfahren, wie teuer Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte sind... :-((

    Hallo mexx,
    diese Idiotie ist eines der schwierigsten Themen...
    Wenn Du die Miete minderst, könnte der VM beim Ruhestörer den Schadenersatz einfordern und irgendwann ihm kündigen. Fragt sich nur, wie der Störer darauf reagiert...
    Ich denke da an den Konflikt im Nahen Osten...: Gewalt ./. Gegengewalt usw... :mad:
    Wie wäre es mit ausziehen?

    Sicherlich hast Du mit deiner Rechnung recht. Es lohnt sich eigentlich nicht eine große Welle zu starten. Mir geht es dabei eigentlich ums Prinzip. Obwohl ich eigentlich kein Prinzipienreiter bin. Wenn diese Steckdose auch mal von anderen genutzt werden würde, aber nicht mal unsere Hauswartsfrau nutzt sie zum Rasen mähen, was dann völlig legitim wäre. Mich würde ja vor allem immer noch interessieren ob eine Eigentümerversammlung überhaupt solch einen Beschluss fassen kann, wo alle (auch die, die nicht mal ein Auto besitzen) für die Kosten eines einzelnen aufkommen müssen.
    Vielen Dank und Grüße aus Berlin


    Tja, Ungerechtigkeit oder Prinzip hin oder her, es gab bereits Prozesse um fiftycents...:o
    Interessant wäre aber mal zu lesen, wie Dein VM auf eine diesbezügliche Nachfrage von Dir reagieren würde.
    Hättest Du denn nicht mal etwas an der Dose aufzuladen?

    MinkaMini:

    "Gestern kam der Sohn des Vermieters zu uns und meinte er will gern in unsere Wohnung ziehen, das sei ja Eigenbedarf daher würde die Kündigung auch so verlaufen und natürlich ob wir uns so einigen oder es über einen Anwalt gehen muss..."
    Ich würde ihm antworten, dass er gerne zum Wohlstand unserer Juristen beitragen darf.
    Und zu die Tür und abwarten, was der Vermieter nun unternimmt. Und dann sehen wir hier weiter.
    Ob sein triftiger Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend sein wird, wird sich noch herausstellen.

    Hallo Koizumi,

    meine Mitbewohner und ich leben in einer möblierten 3er WG"
    Abschliessbar?

    "Der Vermieter weigert sich die defekte Waschmaschine zu reparieren bzw. eine neue zu kaufen und verlangt nun von unserer WG, dass wir unsere "abgeben" und diese folglich im Keller platziert wird."
    Ist die defekte Wama von den andern Mietern lt. deren MVs mitgemietet?
    Ist Eure Wama von Euch lt. Eurem MV mitgemietet?

    "Bin ich verpflichtet den Vermieter ohne vorherige Ankündigung von ihm in die Wohnung zu lassen um die Waschmaschine zu entfernen?"
    Weder noch.

    Hallo Marcel,

    ob Ihr wenig heizt bzw. Wassr verbraucht (tut ja jeder...;)) ist erstmal uninteressant. Fakten interessieren:

    "Wir wohnen seit April 2009 in unserer Wohnung und haben seit dem noch immer keine NK-Abr. vom Vermieter erhalten."
    Einmal unterstellt, dass der NK_Abrechnungszeitraum wie üblich dem Kj. entspricht, so hättet Ihr bis spätestens 1 Jahr nach Ende, also zum 31.12.2010 die NK_Abr. für 2009 erhalten haben müssen. Da das nicht geschah, bräuchtet Ihr ab dem 1.1.2011 keine NK_Abschlagszahlungen mehr zu leisten. Es kommt sogar noch "schöner", und Google hilft: Rückforderung - Rückforderung sämtlicher Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Abrechnung ... - Mietrecht - Artikel bei AdvoGarant.de
    Demnach könnt Ihr sogar die zurückliegenden noch nicht abgerechneten Vorauszahlungen zurückfordern:D
    Aaber: Sollte sich der VM doch noch bequemen, Abrechnungen zu erstellen (und das wird er garantiert machen, wenn plötzlich Eure nachweislich schriftliche Forderung und die verringerten Mietezahlungen in's Auge stechen), sind Nachforderungen in Eurem Fall für Zeiträume vor dem 31.12.2010 ausgeschlossen.

    Hi OlliT,

    ich denke, dass es sich hier eher um persönliches handelt...

    Als in meinem MFH die neuen funkenden Heizkostenverteiler installiert wurden, teilte ich das jedem meiner Mieter gut einen Monat vorher in einem Brief mit.
    Drei Wochen vor dem Montagetermin nochmals ein dick beschriebenes A4 mit dem Termin im Aushang.
    Die Montage erfolgte dann zügig und problemlos.
    Alle meine Mieter haben meine HandyNr., umgekehrt ebenso.

    ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus. Sie ist das Opfer, der Täter einer gefährlichen Körperverletzung wohnt im selben Haus und hat 50 Sozialstunden aufgebrummt bekommen, meine Tochter hat tierische Angst alleine aus dem Haus zu gehen aus Angst vor dem Typen, das ist die Situation.


    Hallo Simon,
    wenn der Täter nicht entgegen den Hausfrieden zum Nachteil anderer Mieter verstösst.... Schwer zu sagen - ich wage es nicht... Solltest wohl einen FachAnwalt fragen oder gleich ausziehen. So der Teufel es will, begegnen die sich doch irgendwo irgendwann mal...:mad:

    Würde ich machen. Wenn Sie es nicht tun haben Sie schon verloren.


    Richtig... - Schon allein wegen der Dreistigkeit :o
    Dann lass' uns mal zusammen überlegen:
    - Grundsätzlich den Posten Allgemeinstrom nicht zahlen mit entsprechender schriftlicher Erklärung?
    - Oder u.V.?
    - Oder: ständig bei 14V (Ladespannung) x 2A = 28W x 24h x 365Tg x 0,22€ = 53,96€ : 90WE = 0,60€. Die dann abziehen.
    Was meinst Du?
    Btw.: Briefporto ab 1.1.13 0,58€.

    Jetzt meine Frage: kann so etwas überhaupt eine Eigentümerversammlung entscheiden das alle für einen einzelnen zahlen müssen.


    Hier sind die Eigentümer gemeint, zu denen auch Dein Vermieter zählt.
    Für Dich ist ausschliesslich Dein Mietvertrag massgeblich.

    namenloser:

    "Und wie siehts aus, wenn man die Wohnung dann am Samstag oder ggf. Montags "zurückgeben" würde? Würde dann trotzdem die halbe Bruttomonatsmiete fällig oder nur die 1-3 Tage?"
    Könnte sein, habe jedoch diesbzgl. keine Erfahrungen.

    "Ich würde ihn ja schon vorher die Wohnung besichtigen lassen, aber seit der Kündigung wechselt er kein Wort mehr mit mir. Wenn ich ihm mal im Treppenhaus begegne, rauscht er einfach wortlos an mir vorbei (und reagiert nicht auf ansprechen). Sonderliche Lust, dann zu klingeln habe ich auch nicht.. würde er wohl eh gar nicht erst aufmachen..:("
    Verstehe, dass manche VM sauer sind, wenn gur Mieter gehen...
    Aber Ihr habt sicherlich keine vertragliche Vereinbarung über Vorbesichtigung(en).
    Ich würde mir Zeuge und Photoapparat "bereit"halten.

    Hallo Huehnermanni,

    hier wäre m.E. eine Vorverteilung mit Wärmemengenzählern vonnöten.
    Diese 2 WMZ messen, was in's DG geht bzw. was in die anderen Wohnungen geht. Die WW_Kosten wären grundsätzlich nach HKVO §8, hilfsweise nach Verbraucherfassung durch geeichte Zähler, umzulegen.
    Da hier offensichtlich massiv gegen die HKVO verstossen wird, sollte Dein Fach-RA auch mal eine strafrechtliche Überprüfung machen, um festzustellen, ob hier nicht der § 263 StGB anzuwenden wäre.

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