Beiträge von Berny

    Ja, es wurde nur ein Person wegen des Auszugs eines WG Mitglieds ersetzt.

    Das die Formulierung rechtlich sauber ist, habe ich mir gedacht.

    Ich frage mich nur, ob wir Ärger bekommen können, wenn wir die
    Zustimmung nur mündlich haben.

    Da kann der alte Vermieter ja immer behaupten, dass er davon nichts
    mitbekommen habe.


    Viermal Ja.

    also braucht man zu aufstellen einer regentonne eine erlaubnis vom vermieter ? muss ich dann auch um erlaubnis fragen wenn ich einen sonnenschirm aufstelle ??


    Ja, latürnich, denn vom Sonnenschirm überlaufendes Wasser könnte die Hausaussenwand beschädigen.

    häng ein hübsches Türschild mit euren beiden Namen oder ein Schild mit der Aufschrift "Post von Herrn ... bitte bei Frau ... mit einwerfen" in der Nähe der Tür / der Klingelschilder auf. Lg


    Geht nicht, denn das wäre ausserhalb der Mietsache.
    Ansonsten schliesse ich mich @Mainschwimmer's Vorschlag an.
    (Haste noch Platz bei Euch?);)

    Sie zahlen eine Bruttomiete von 445 €, welche aus 2 Komponenten besteht:

    1. Kaltmiete 360 €
    2. Betriebskosten, einschließlich Heizung ohne Warmwasser 85 €

    Macht zusammen 445 € !

    Für das Warmwasser wird Ihnen je nach Verbrauch am Jahresende die Rechnung zugestellt. Das gilt nur für das Warmwasser; alle anderen Positionen sind mit der Pauschale abgegolten.

    Allerdings müssen die Heizkosten insgesamt nach Verbrauch abgerechnet werden(Ausnahme: Einliegerwohnungen).
    Durch die neue Heizkostenverordnung ist eine sogenannte "Warmmiete" nicht mehr zulässig.


    Schliesse mich da an, jedoch hat der VM die Heizkosten zu tragen.

    Ja, das haben wir auch erst gedacht.
    Dann habe wir aber überlegt, dass unsere WG schon fünf erhöhte Mieten
    gezahlt hat. Haben wir uns dann nicht mit dem anderen Mietvertrag
    mündlich einverstanden erklärt. Also ersetzt die Überweisung der Miete
    nicht die fehlenden Unterschrift, so als stillschweigendes Einverständnis?


    "Schönes" Durcheinander...
    Empfehle anwaltliche Beratung. Alle Unterlagen mitnehmen.

    In unserem Mietvertrag ist die Untervermietung ausgeschlossen.
    Es ist aber von unserer dreier WG einer ausgezogen und mit
    mündlicher Zustimmung des alten Vermieters auch eingezogen.


    Mooment mal, ich glaube, ich habe etwas übersehen...:(
    Die beiden Sätze haben miteinander garnichts zu tun. Hier dreht es sich doch lediglich darum, dass einer der drei Mieter durch einen Nachfolger ohne ausdrücklicher Zustimmung des VM "ersetzt" wurde, oder?

    Hi Vermaster,

    ob es Dir gefällt oder nicht, es dreht sich hier um recht diffizile Dinge, und durch Korrekturen sollteste doch zu Deinem eigenen Vorteil hinzulernen, für die Zukunft:

    "Die Kündigung wurde nicht mit der Post zugestellt."
    Richtig. Sie ging Dir zu, gelangte also in Deinen persönlichen Bereich. Das ist für den Absender wichtig zu wissen.

    "Meine Vermieterin(Tochter) klopfte an meine Tür und übergab Sie mir ."
    Du willst wohl sagen: "Die Tochter meiner Vermieterin ..."
    OK.

    "was passiert wenn ich nicht ausziehen kann."
    Dann müsste die Vermieterin eine Räumumgsklage gegen Dich anstrengen.

    Ist diese Kündigung richtig zugestellt oder nicht.


    Ja, sie gilt als Dir termingerecht zugegangen (zustellen kann nur die Post amtliche Schreiben gemäss Verwaltungsvollstreckungsgesetz:rolleyes:).
    Sie gilt, wenn auch einiges unsachliche und entbehrliche Gesülze drin steht.

    XnordlichtX:

    "ich komme grad vom RA....der hat nun eine Frist gesetzt..innerhalb von 2 Tagen die Sachen raus zu geben... ansonsten eine Einstweilige Verfügung"
    Richtig, Nägel mit Köpfen.

    "er [VM] hat weder das Recht noch einen Grund so zu handeln...auch wenn ich nicht schriftlich habe die Kaution nicht zu zahle"
    Richtig, "vergelten" geht nicht.

    "da muss, wenn er die noch haben will, er das ganze vor Gericht einklagen."
    Zunächst einmal von Dir schriftlich nachweislich einfordern - und dann wird der 31.12. schon recht nahe sein.

    Was kann ich noch machen das unser Vermieter endlich mal was gegen diesen Gestank unternimmt?


    Ihm schriftlich per Einwurfeinschreiben die Mängel genau beschreiben, ferner, wie lange er bereits Kenntnis davon hat, und ihn auffordern, sie innerhalb angemessener Frist zeitnah zu beseitigen.

    Hallo Hakima88,

    "wir sind zum 31.8.12 umgezogen."
    Meinst wohl ausgezogen?

    "Nun sind aber die Heizkosten nur bis zum 15.7.12 berechnet wurden.
    Also müssten noch 1,5 Monate bezahlt werden.
    Jedem ist wohl klar das man im Juli/August nichts beheizt.:o Demnach sollten auch keine weiteren kosten entstehen für die Monate."
    Falsch gedacht, denn es fallen anteilige (i.d.R. 30%) Grundkosten (anteilig nach Mietfläche) an.

    "er sagte mir das er das Geld bis nächstes Jahr behält, weil erst August 2013 die neue Abrechnung kommt, wo unsere 1,5 Monate berechnet werden."
    Richtig.

    "ich bezahle doch nicht die Heizkosten die der Nachmieter im Winter verbraucht."
    Brauchste auch keine Angst zu haben, denn nächstes Jahr wirst Du sicherlich die HK_Abrechnung gut kontrollieren.

    "Also er würde ja einfach diese Abrechnung durch 12 Monate teilen, wovon wir dann 1,5 Teile bezahlen müssten..."
    Nee, das geht nicht, denn die Heizgradtagetabelle hat für jeden Monat unterschiedliche Werte. Oder sind die Zähler abgelesen worden?

    Und da ich hier hochschwanger eingezogen bin und sie von anfang an gewusst hat das ich Harz4 beziehe frag ich mich ob sie das so einfach darf.


    Hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    Deine Mutter darf Eure VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen.
    Da ihr beide als Mieterinnen jede voll in der Haftung seid mit allen Rechten UND Pflichten, würden letztere dann alleine Dich treffen...:o
    Ich als VM würde es nicht machen, da es meine Sicherheit ja verringert. Und eine einseitige Kündigung eines Mieters des MV ist nicht möglich.

    XnordlichtX:

    "Er begründet das garnicht... nur halt das die restliche Kaution fehlt."
    Also doch eine Begründung.

    "Die aber brauche ich nicht zahlen, da keinerlei Schäden verursacht wurden."
    Falsch.

    "upps da haben sie REcht.. ich meinte zum 01.01.13 sorry"
    Du hast es wohl immer noch nicht begriffen.

    "Der Stromkasten deshalb, weil von meine Wohnung die Verbindungstür zum Keller ist und er schreibt der Raum ist nicht Bestandteil der angemieteten Räume."
    Letzteres kann ja zutreffen. WO befindet sich denn der Zählerkasten?

    Auch ich bin der Meinung, dass Du hier etwas verschweigst. Dann macht Hilfe besonders viel "Spass"...:mad:

    Hallo AndreBs,

    wie schon gesagt, auch ich würde den Ball flach halten und ein neu begonnenes Mietverhältnis, welches ja durchaus Jahrzehnte dauern kann, nicht von Anfang an belasten.
    Kann es sein, dass Du finanziell klamm bist und deshalb so sehr an Mietminderung interessiert?
    Vermieter haben i.d.R. lange Gedächtnisse und könnten dann schon überlegen, wie sie durch legale Mieterhöhungen den Dir vor Jahren gewährten Nachlass wieder ausgleichen können...:p
    Vergiss# bitte auch nicht, dass der Vermieter auch Ausgaben hat, die ihm das Sozialamt nicht ersetzt.

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