Darf ich eigentlich mit jedem drüber reden um mir Tipps zuholen ?
Natürlich darfst Du das.
Darf ich eigentlich mit jedem drüber reden um mir Tipps zuholen ?
Natürlich darfst Du das.
Wenn uns die Gesellschaft nun eine Gasetagenheizung legen würde müssten wir ja diese 11% Modernisierungszuschlag zahlen.
Wer sagt das denn?
Wer weiss Rat?
Einzig und allein Dein Vermieter.
Nun hat er mir aus Eigenbedarf gekündigt da er und seine Frau meine Wohnung bewohnen wollen solange der Keller saniert wird.Da ich erst 4 Monate in der Wohnung bin...
Ich glaube nicht, dass er mit dem vorgeschobenen Eigenbedarf durchkäme, v.a. nach erst 4 Monaten Mietdauer. Da kann man doch dran fühlen...
Hier will ich auch mit einer Mietminderung argumentieren. Wie hoch kann man diese ansetzen?
Falls keine Einigung/Reaktion/Beseitigung durchgeführt wird, will ich externen Gutachterverstand einschalten. Leider wird das mit ca. 1300€ sehr teuer. Ich will unbedingt Klarheit über die Gefährlichkeit des Schimmels. Kann ich unter Umständen die Kosten auf die Vermietung umlegen?
Hallo,
Wenn Du einen Gutachter beauftragst, wird es Dir so ergehen wie demjenigen, der die Musik bestellt.
Aus dem Gutachten-Ergebnis musst Du dann selbst entscheiden, ob de Androhung einer Mietminderung Sinn macht.
@ Berni
Vielen Dank für die Antwort. Das war der einzigste Beitrag der vernünftig war.
Danke, Markus, ein schwacher Trost...
(auch, wenn man bedenkt, dass "einzig" nicht steigerungsfähig ist...;))
Ich habe ja noch keine Übergabe gemacht und wusste jetzt letzten endes nicht wie der Vormieter die Wohnung hinterlässt und was von ihm noch ausgebessert wird.
Wollte ja auch nicht bei der Besichtigung im bewohnten Zustand, alles ganz genau beschnüffeln.
Bei der Übergabe nächste Woche würde ich jetzt alle Punkte natürlich als Mangel angeben.
Die Frage ist nur welche Handhabe ich habe diese ausbessern zu lassen?
Und wenn es noch soo schwer fällt, es zu begreifen: Keine.
sallos:
"Da sind mir jetzt schon sehr starke Schönheitsmängel aufgefallen
- Wohnungstür total zerkratzt und ein Stück Lack abgeblätter 10x3 cm
- Die eine Zimmertür ist in der unteren Hälfte gerissen, so das man durchsehen kann, Spalt ca. 40x0,2cm
- eine andere Tür wurde mit einer nicht wirklich der Tür ähnlichen Farbe ausgebessert, 2 Flecken so groß wie ein Bierdeckel
- der Vormieter hat zwei Räume teilweise sehr partiell gestrichen, man sieht einen unterschied zwischen altem und neuen weiß
- in zwei Räumen ist das weiß eher gräulich"
Wenn Du die Wohnung so anmietest, bist Du es selbst schuld.
"Und nun wollte ich von euch wissen ob ich den Vermieter zur Reparatur verpflichten kann oder ob ich darauf sitzen bleibe?"
Nur, wenn der VM sich im Übergabeprotokoll nachweislich verpflichtet, die Mängel zu beheben.
"Oder kann ich gar verweigern einzuziehen,"
Noch hast Du nichts unterschrieben bzw. eine (nachweislich) verbindliche Zusage gemacht?
"ist nur blöd, weil die Küche ist jetzt schon bestellt :/"
P P ![]()
Tacheles:
"Und wenn das Dach im Haus kaputt geht, könntet ihr euch ja auch beteiligen, oder wenn z.B., die Heizung im Winter ihr Dasein aufgibt, wäre es ja nett, wenn ihr dem VM auch etwas unter die Arme greifen könntet ..."
Latürnich... *gaga*
"Berny, du schreibst im Forum oft sehr gute Beiträge wie ich finde, aber bitte hier nur ernstgemeinte Antworten ;)"
Meinte ich ernst, kommt aber drauf an. Ich weiss bspw. (frage mich aber bitte nicht nach der Quelle), dass ein Mieter Einscheibenglas-Fenster nicht reklamieren kann, wenn sie bereits bei Anmietung schon so waren. Und in diesem Falle hatte der Mieter auch sein Teil dazu beigetragen durch die Pflanzen. Und ob das von Dir gelinkte Urteil auch genau auf diesen Fall anwendbar ist, weiss ich zumindest nicht.
sie meinte von irgendwas muss sie das ja bezahlen...
Mieter haben mit finanziellen Problemen der Vermieter nichts zu tun.
anitari:
"Nach Deiner Ansicht/Auffassung könnten Vermieter dann immer wieder neue/berichtigte Abrechnungen erstellen wenn irgend eine Rechnung oder Ablesung fehlerhaft war."
Maximal sechshuntert mal.
"Da die Ablesefirma nur "Erfüllungsgehilfe" des Vermieters ist, hat dieser den Fehler sehr wohl zu vertreten."
Indirekt ja.
[quote='1']achso, hier noch ein Link zu dem Urteil:
Amtsgericht Dortmund, 426 C 6424/09
Viel Erfolg[/QUOTE
Cocooue:
"Die Sache ist die... ich bin ..."
Verstehe schon, aber Unwissenheit...:o
"für die nächste Wohnung weiß ich ja nun wo ich drauf achten muss."
Auf sehr vieles..., v.a. alles schriftlich mit Datum und Unterschrift(en), evtl. auch mit Camera und Zeugen.
Am 30.11.2011 war NK-Abrechnung für 2010 mit Guthaben,welches auch ausbezahlt wurde. Per 30.11.2012 wurde diese neu erstellt wegen Fehler vom Ableseunternehmen (informierte im März 2012 die Hausverwaltung) - diesmal mit Nachzahlung. Muß das bezahlt werden?
Bin mir unsicher obwohl ich intensiv recherchiert habe. Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung
Ja, denn den Fehler hat der VM nicht zu vertreten.
Miete ist eine Bringschuld. Eine fälschliche Einzugsermächtigung des Vermieters berechtiugt Sie in keiner Weise die Miete zu kürzen.
In diesen Fall müssen Sie den Vermieter informieren oder den Differenzbetrag selbst überweisen.
Ich würde den VM auf sein Versehen aufmerksam machen und fragen, wie er das i.O. zu bringen gedenkt.
Sonst könnte sich ja seine Nachforderung mit meiner nachzahlung überschneiden.
Es fand noch keine Übergabe der Wohnung statt. Schlüssel haben wir auch keine. Wir hoffen, dass die Maklerin sich durch den Verweis auf die Äußerung des Anwalts zu einer Äußerung und Lösung bewegen lässt. Dann bin auch ich mit dem Latein am Ende.
Evtl. hilft Dir dann (D)ein Anwalt weiter.
............................
Hallo Katrin,
bis zum Ende der Mietzeit (31.01. oder 28.02.) haftet Ihr beide für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
besten Dank an euch beide für eure Antworten.
Ich hatte zwar auch geantwortet, kann sie jedoch hier nicht finden...![]()
Was können wir tun?
Hallo Tina,
rechtlich könnt Ihr m.E. nichts tun, denn Ihr habt die Wohnung so angemietet.
Was würdest Du als Vermieter denn tun?
Falls Ihr dort länger wohnen bleiben wollt, könnt Ihr doch mal über eine Kostenteilung beim Auswechseln des Fensters sprechen.
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