Beiträge von Berny

    Gegen diese Nachzahlung kann ich aber dann nichts machen obwohl ich dort nicht mehr wohne?


    Das hat damit nichts zu tun.
    Nachzahlungen zu BetrkAbrechnungen kann der VM nur bis zu einem Jahr nach Ende des regulären Abrechnungszeitraums (der nicht mit dem Mietende übereinstimmen muss) verlangen. Das wäre oftmals ja der 31.12.

    Hallo Spielzeug,

    Du solltest mehr Infos liefern.

    "Die restlichen Bewohner die bis jetzt noch dort wohnen und keine andere Wohnung gefunden haben..., fanden eine Hiobsbotschaft heute morgen (14.12.12) in Ihrem Briefkasten...."
    Wer war Absender?
    Wie ist der Text?
    Rechtsgrundlage angegeben?
    Rechtsmittelbelehrung dabei?
    Gab es vorher schon mal irgendwelche schriftliche Mitteilungen an die betroffenen Bewohner?

    OT: Da fällt mir das Haus in China ein, wo die neue Strasse drumrum gebaut wurde...

    meck006:

    "die Kosten wurden auf den an den Heizungen befindlichen Geräten abgelesen."
    Falsch.

    "Ich bin deswegen auch davon ausgegangen, dass die Abrechnung auf Grundlage dieser Werte entsteht."
    Teilweise ja.

    "Ich werde die Abrechnung mit der Wohnungsgesellschaft einmal direkt besprechen. Ich habe noch alle Unterlagen, wo die abgelesenen Werte enthalten sind, insofern bin ich mal auf deren Aussage gespannt."
    Über das Ergebnis kannste uns gerne informieren. Man lernt ja noch hinzu.

    Hallo MieterEinbehalt,

    hier müsste wohl etwas richtiggestellt werden:

    "endlich eine Antwort bekommen:
    "Nach einschlägigen Gerichtsurteilen (Beispiele) dar der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten bis zur Erstellung der Nebenkostenrechnung"
    Das halte ich für eine Floskel wie auch bspw. "Nach gefestigter Rechtscprechung", "regelmässig" etc.
    Ausserdem ist das nicht Sinn der Kaution (genauer: Mietsicherheit), sondern die Kaution soll Ansprüche des VM nach Beendigung des Mietverhältnisses abdecken, NICHT jedoch während des Mietverhältnisses fällige Zahlungen (bspw. BetrkAbrechnungen u.ä.).
    Wenn der VM die Mietsicherheit, welche er getrennt von seinem Vermögen zum Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung anzulegen hat, bestimmungswidrig verwendet, so ist das seine Angelegenheit (so macht das mein Nachbarhausbesitzer auch:eek:).
    Bei mir hat jeder Mieter "sein" Sparbuch, aufbewahrt im Tresor der Spasskasse.

    "Da gibt es aber zwei Gegenargumente:
    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf"
    Vermieterproblem (m.E.).

    "2. In meinem Mietvertrag steht: Bei einem preisgebundenen Mietverhältnis ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt."
    Naja, jedoch nix mit bzw. für BK_Abrechnungen zwischendurch.

    "Es muss doch eine Möglichkeit geben das ich bis zur richtigen Nebenkostenabrechnung warten kann?"
    Joo, eben abwarten. Der VM könnte sich ja auch mal etwas beeilen (falls er knapp bei Kasse ist:mad::D)

    "Es geht mir immer noch nicht in den Kopf das ich irgendeinen GESCHÄTZTEN Betrag einfach zahlen muss. Da kann der VerMieter ja irgendeine Summe nennen und schön warten bis ich den Überschuss wieder zurückbekomme."
    Meine ich auch, vonwegen zinsloser Kredit...

    Hallo clon,

    auch hier kann Dir gehelft werden...:

    "Hausreinigung wird über die Anzahl der Mietparteien aufgeschlüsselt."
    Ist das so im MV vereinbart?

    "Ausgehend vom tatsächlichen Umfang müsste dann die Rechnung (auch auf Zeit bezogen) bei sagen wir 4 festen Mietern und 8 Mietern ..."
    Nein. Mietpartei bedeutet Mietwohnung.

    "Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kurzmieter Beziehungsweise die Nebenkostenberechnung durch den Vermieter was die Einbeziehung der Kurzmieter angeht?"
    Noch nie was von gehört.
    Wenn im MV nichts über die Aufteilung geregelt ist, so ist die Aufteilung mietflächenanteilig zu berechnen. Von Personenzahl keine Rede.

    Alle Nachzahlungen oder Annahmen von Rückzahlungen unter Vorbehalt durchführen lassen. Denn es kann ja nach der Korrektur noch weniger Nachzahlung oder mehr Rückzahlung erfolgen.
    Sollte ein automatische Abbuchung der Betriebskostennachzahlung eingerichtet sein, z.B. durch Lastschriftverfahren, dann am besten schriftlich darauf hinweisen, dass Sie nur unter Vorbehalt die Abbuchung gestatten.


    Und ganz wichtig: Unklaren Rechnungsposten widersprechen.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Aber kann die Vermieterin die schriftliche Einigung als ungültig erklären?


    Yes, she can. Was andere Leute unter sich vereinbaren, interessiert mich nicht. Mich interessiert ausschliesslich das, was mein Vertragspartner mit mir macht bzw. umgekehrt.

    Hanns83:

    "Vorjahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    115065,72 Euro Teiler m² 2162 / Verteiler Gesamtfläche Ihr Anteil m² 48,57 Ergebnis: 338,46"
    Komische Berechnung, meine: 115065,72€ / 2162m² x 48,57m² = 2584,97€.

    "Neue Jahresrechnung: Trink, Schmutz und Niederschlagswasser
    12380,91 Euro [nur noch 1/10?] Umlageschlüssel [Gesamtfläche 911,49m²] Wohnfläche [wieviel?] m² Ergebniss: 659,73"
    Komisch. Andere Immobilie?

    "Wenn ich das richtig verstehe ist die Gesamtwohnfläche aber 2162 m². Damit haut die neue Jahresabrechnung doch nicht mehr hin, oder?"
    Du sagst es.
    Du solltest beim VM Einsicht in die Originalbelege nehmen. Das steht Dir zu.
    Anschliessend meldeste Dich hier nochmal.

    Johannag9629:

    "wenn man dann die Haustür rein kommt stinkt das wie die Pest..."
    Weisst Du denn überhaupt, wie Pest stinkt?
    Durch solche Attribute machst Du Dich nicht glaubwürdiger.

    "Ich habe nur eine Schelle und muss jedes mal runter laufen, wenn ich besuch bekomme, die auch sporadisch funktioniert."
    Dann melode den Mangel schriftlich nachweislich Deiner VM mit Bitte um zeitnahe Behebung.

    "Zum Briefkasten: Anfangs dachte ich mir ok, aber mittlerweile stört es mich, dass wenn ich zb Postkarten empfange sie leserlich auf der treppe liegen und allgemien trau nich dem ganzen braten nicht, ich hab doch ein briefgeheimniss oder nicht?"
    Darauf wurde schon geantwortet.

    "Der Schimmel in der küche entsteht durch eine Kältebrücke "Moasaiksteien" auch von den vermietern schon anerkannt, nur leider nicht behoben."
    Dito.

    "Wir haben ein wirklich kleines und sehr enges Treppenhaus und das ist auch noch mit 4 großen Blumen vollgestellt, ich komme mit Einkäufen oder auch so schlecht durch und nicht nur einmal ist jemand gestürzt."
    Aber die Blumen(töpfe) noch nicht?

    "Das wasser läuft in Küche und badezimmer sehr schlecht ab, wo ich seit Anfang an probleme mit habe."
    Bereits geantwortet.

    "der vermieter hat die kenntniss das die Abwasserleitungen normal sarniert werden müssen von eine gaswasserfirma."
    Eine Gaswasserfirma sarniert keine Abwasserleitungen. Das sollte ein Installateur machen, aber erst, nachdem Du vergeblich versucht hast, Deine Abflüsse zu reinigen. Dafür gibt es chemische Mittel oder Spirale oder Heisswasser, welches man mit Druck hineinschickt. Selbst nachdenken dürfte doch eigentlich nicht soooo schwer sein, oder??

    "Die Fenster lassen sich nicht richtig schließen und sind defekt nicht undicht."
    -> VM.

    "Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen."
    Jou, mach' man, und suche Dir zum 1.4.13 eine neue Wohnung und mache Dich auf eine Schadenersatzforderung gefasst.

    "Gerne können Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung setzen."
    Wer?

    "..., anosnsten sehe ich mich gezwungen die Miete durch ein rechtsbeistand zu mindern.
    Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen?"
    Wie Du schon selbst schreibst...: Rechtsbeistand (besser: Fachanwalt für Mietrecht).

    Mit anderen Worten, dadurch dass deine Vermieterin nun ihr Auto in den Carport stellt, ist vor der Hauseingangstüre kein 1/2m Bewegungsfläche vorhanden? Das ist m.M. nach baurechtlich nicht es zulässig. Die Haustüre gilt als Fluchtweg und hier gibt es recht strenge Auflagen... . Mal unverbindlich bei der örtlichen Feuerwehr erkundigen... .


    Da schliesse ich mich an. Falls eine friedliche Einigung nicht möglich ist, Fachanwalt konsultieren (die reiben sich schon die Hände...:D)

    Hallo Patrick,

    nasse (Küchen)fenster sind Dauerthemen in dieser Jahrezeit. Oftmal müsste das Heizungs- und Lüftungsverhalten überprüft werden.

    "In einigen Foren habe ich jetzt gelesen, den Vermieter schriftlich auf diese Mangel hinzuweisen und nicht telefonisch"
    Richtig, möglichst nachweisbar und zeitnahe Mängelbehebung einfordern bei echten vom VM zu vertretenden Mängeln.

    "Des weiteren habe ich noch eine frage, muss der Vermieter in der Küche für Warmwasser sorgen oder, reicht es wenn eine KW Leitung steht und ich mir einen Boiler dazu kaufen muss."
    Ihr habt die Wohnung mit Kaltwasserversorgung in der Küche gemietet? Dann ist das so i.O.

    ich ziehe zum 31.1. aus meinem WG-Zimmer aus.
    Der Nachmieter zieht zum 1.2. ein. Die Wohnungseigentümerin + Vermieterin, die auch mit in der WG wohnt ist bis Anfang April im Ausland und möchte dann erst die Übergabe machen.
    Nun würde ich mir gerne vom Nachmieter schriftlich geben lassen, dass er alles so übernimmt. Auf was muss ich achten, damit alles rechtens ist.
    Zudem meinte die Vormieterin, dass ich das Zimmer streichen soll, obwohl ich erst zwei Jahre darin wohne. Also möchte ich auch diese Aufgabe an den Nachmieter übergeben.


    Was Ihr unter Euch kungelt, ist Eure private Sache.
    Mietrechlich ist Euer Ansprechpartner Eure Vermieterin.

    Hallo Johanna,

    soo einfach geht das alles nicht:

    "ich wohne seit April 2011 mit meinen Vermietern zusammen und muss mich jedesmal mit Ihnen rum streiten."
    Wenn man zusammen wohnt, sollte man sich doch nicht 'rumstreiten.

    "Das ist der Brief:
    in meiner Wohnung treten seit längerem Mängel auf:
    Beispiele:
    -Die Warmwasserversorgung im Bad ist immer wieder unterbrochen, bzw. die Wassertemperatur schwankt zwischen etwa 20 Grad Celsius und höchstens 35 Grad Celsius."
    Ist ein Mangel.

    "-Gegensprechanlage sind nicht vorhanden."
    Ist kein Mangel, da die Wohnung ohne gemietet wurde und im Übergabeprotokoll vom VM nicht zugesichert wurde, eine innerhalb einer definierten Frist zu installieren.

    "Auf einen eigenen Briefksten, bestehe ich auch, da es gesetzlich vereinbart ist, weil in Deutschland das Briefgeheimniss gilt."
    Ist m.E. auch kein Mangel, da die Wohnung ohne gemietet wurde und im Übergabeprotokoll vom VM nicht zugesichert wurde, einen innerhalb einer definierten Frist zu installieren.

    "-Desweiteren habe ich mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass meine Wohnung kalt ist und ich Tags-und Nachts über friere. Ich habe nicht die Temperatur, die gesetzlich angegeben ist. Ich schlafe nachts mit Jacke und Mütze!!!"
    Kannste vergessen. Hier würde ich den Mangel schriftlich melden mit Aufforderung, ihn zeitnah zu beseitigen.

    "-Noch forder ich, dass die Blumen im Flur an meiner Etage entfernt werden, da ich vor kurzem gestürzt bin und das ein großes Problem ist vorbei zu kommen."
    Ähem..., suchst Du etwas...?

    "-In der Küche um das Fenster rum tretet Schimmel auf, den muss auch beseitigt werden."
    Mglw. von Dir selbst, da in Küchen Dämpfe entstehen.

    "- Der Keller ist kein Raucherraum, das ist Geruchsbelästigung."
    Keine weitere Erläuterung...?

    "- Im Badezimmer läuft das Wasser in der Badewanne sehr schlecht ab."
    Soweit möglich, ist eine Abflussreinigung Mieter-Angelegenheit.

    "- Das Fenster im Badezimmer ist undicht, dies führt zum Zug und bringt eine noch kältere Temperatur."
    Schaumgummidichtungsklebeband bekommste für einen Euro bei Woolworth bzw. im 1€-Shop.

    "Ich bitte Sie, diese Mängel kurzfristig zu beheben, sonst werde ich den rechlichen Weg in Anspruch nehmen."
    Drohungen kommen immer sehr gut an...:mad::eek:

    "Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen."
    Und in drei Monaten die fristlose Kündigung mit Genugtuung erhalten.

    Hallo clon,

    vorab: meine Kurzantwort bleibt.

    "in meinem Mietvertrag ist klar geregelt wie abgerechnet wird. Soweit klar."
    OK.

    "Nur steht da eben nicht drin, kann ja auch garnicht drin stehen, wie die Schlüssel erstellt werden. Und diese Schlüssel der Umrechnung bestehen zum Großteil aus Gesamtmietern, Wohnfläche und Personen je Mieteinheit."
    Es ist nicht üblich, in einem MV anzugeben, wie sich Verteilerschlüssel auf andere Mieteinheiten auswirken.

    "Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?"
    Falls es sich um Wohnraum-MV handelt, kein Thema. Bei Gewerberaum kann je nach Art der Belastungen, Mehrverbräuche etc. die Berechnung abweichen.

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