Beiträge von Berny

    Ingodshands:

    "Auf unserer Abrechnung steht, dass im Januar 2012 4000 l Heizöl getankt wurden."
    - OK.

    "Rest keiner. (Ablesung Ende September 2012)
    Das heißt, dass uns - und unseren Nachbarn - komplett die Kosten für 4000 l Heizöl angerechnet wurden obwohl der Tank noch ca. halb voll ist."
    - Entweder kein Rest, oder halb voll oder halb leer???

    "Auch machen mich Wartungskosten für über 500€ etwas stutzig, da der Heizungsmonteur lediglich dann da war, wenn die Heizung auf Störung lief."
    - Lass' Dir die Originalrechnungen zeigen. Reparaturkosten sind VM-Sache, Wartungskosten M-Sache.

    "Im letzten Jahr haben wir 13 € zurück bekommen, jetzt sollen wir knapp 1200 € nachzahlen."
    - Natürlich macht das stutzig, hängt aber auch von den geleisteten VZ ab, den Kosten... also Einsicht in die Originalbelege steht dem Mieter zu, am besten mit dem anderen Mieter zusammen.

    Wenn es dann dummes Zeugs ist, warum krieg ich in diesem Forum nichts anderes gesagt, als ja als Mieter ist man so gut, wie immer der angearschte,


    Quatsch!
    Nur Du, der nicht richtig lesen konnte oder wollte oder tat.
    Ich hoffe, dass Du aus diesem Fall lernst.
    Lass' Dich mal beim Mieterschutzverein oder einem Fachanwalt beraten.

    Statement vom 1&1 Mitarbeiter, mit dem ich eben telefoniert habe:
    Nur der Hauseigentümer kann eine solche Verlegung in Auftrag geben und die Kosten dafür übernimmt dann auch der Hauseigentümer.


    ... womit wir uns weiter erfolgreich im Kreis drehen...
    Also, freunde Dich mal mit einer teueren Funklösung an oder mit einem nicht kostenlosen Besuch bei einem Fachanwalt.:cool:

    Hallo Nick_Nightingale,

    falls das Mietverhältnis nachweislich zum spätestens 31.7. beendet wurde und der Ex_VM keine Forderungen mehr stellen kann, bleibt Dir nur das gerichtliche Mahnverfahren übrig.
    Da Du den Zahlungspflichtigen bereits in Verzug gesetzt hast, könnteste selbst direkt einen Mahnbescheid beantragen. Das soll sogar online gehen.

    "Wer würde den Anwalt bezahlen?"
    Zunächst derjenige, der die Musik bestellt... letztendlich jedoch der Verlierer eines Rechtsstreits.

    Hallo readmymind,

    Du wirst, bevor Du in dem Haus eine Leitung legen lässt, die Hausverwaltung bzw. Deinen Vermieter um Erlaubnis fragen müssen.
    Es ist übrigens nicht so, wie Du sagst, dass die Leitung im Keller nicht ankommt, sondern sie kommt schon dort an. Es wird nämlich immer von "absteigender" Richtung ausgegangen, d.h. vom "Amt" (Vermittlungsstelle) zum Kunden, also letztlich zum Telefon.
    Kannst Du denn nicht selbst zwei Klingeldrähte vom Keller in Deine Wohnung ziehen?

    PS: Mainschwimmer: Fehler Nr. 1 passt... ;)

    ich habe nun schon seit fast 2 Monaten Kummer, wegen einer nicht funktionierenden Endleitung.
    Also meine Leitung kommt unten im Verteiler nicht an.

    Wer ist nun dafür zuständig mir eine solche zu verlegen und wer muss die Kosten dafür tragen?

    Im Mietvertrag ist nichts dazu beschrieben, aber es sind 2 TAE-Dosen in der Küche vorhanden.


    Hallo,
    dreht es sich jetzt nur um die Leitung, oder bist Du Telefonkunde, dessen Anschluss nicht funktioniert, weil die HAsl unterbrochen ist?

    Ich möchte keine Rechtsberatung o.ä. nur Meinungen, wie dass andere sehen und/oder ob jemand sowas schonmal passiert ist...


    Mir noch nicht. Du solltest Dir aber überlegen, ob Du mit dem jetzigen Zustand zufrieden bist oder ob Du noch Ansprüche hast, wobei Dir ein Fachanwalt eher helfen könnte.

    Sorry, ich habe mich unglücklich ausgedrückt.Der Makler hat den Aufhebunhsvertrag vermittelt,da der Vermieter krank ist.Unterschrieben hat der Vermieter den Aufhebungsvertrag!Ist er dann rechtens,obwohl keine Unterschrift des Zwangsverwalters drauf ist?


    Der Makler wurde offensichtlich vom VM beauftragt. Der hat ihn auch für seine Dienstleistung zu bezahlen.
    Des weiteren möchte ich mich über Makler nicht äussern.

    Hannah:

    "Ich bin bis Oktober Studentin in Budapest gewesen und habe dort im September 2012 einen Mietvertag unterschieben, welcher eine 2 jährige Vertragsdauer umfasst."
    Toll...

    "Es handelt sich um einen deutschen Standartmietvertag, in welchen nur die 2 Jahre als Mindestmietdauer eingebracht worden sind."
    Eine klare Sache, egal, wo sich das Mietobjekt befindet.

    "Nun habe ich aber im Oktober überraschend einen Studienplatz in München bekommen und hierher gezogen."
    Das interessiert im Grunde garnicht...

    "Meine Frage ist nun: Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertag herauszukommen?"
    Ja, mit dem Vertragspartner einen Aufhebungsvertrag machen.

    "Ist ein deutscher Mietvertag gültig für eine Wohnung im Ausland?"
    Wurde sinngemäss schon beantwortet. Ich könnte hier in D auch mit jemanden einen Mietvertrag über ein Iglu in Angmassaliq abschliessen.

    "Für mich als Studentin ist es nämlich finanziell sehr belastend 2 Wohnungen zu finanzieren."
    Wen interessiert's? Du hättest das vorher genau überlegen müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!