Beiträge von Berny

    Wieso auf diese Begründung wäre ich schon gespannt.
    Zudem immer miteinander, nicht gegeneinander, dann klappts auch mit dem VM.


    Ich müsste ja ziemlich ... sein, meinen VM zu bitten, eine übliche Kündigung schriftlich mitzuteilen.
    Ich würde ihn zappeln lassen, bis er sich letztlich selbst bloss stellt. *lachenderteufel*

    In unserem Fall liegt die Massnahme über 5 Jahre zurück, trotzdem hat der Vermieter theoretisch das Recht,
    auch nach diesem langen Zeitraum, die Modernisierungsmassnahme
    nachträglich ankündigen und dann darauf hin die Miete erhöhen ?


    Völliger Quatsch!
    Die Modernisierungsmassnahme, der eine Mieterhöhung folgen soll, ist spätestens 1/4 Jahr vor Beginn den Mietern schriftlich anzukündigen und zu erläutern. Hier steht alles drin: Mieterhöhung nach Modernisierung

    Das dürfte nach hinten losgehen, denn der VM wird zwischenzeitlich mit einigen Mietinteressenten aufwarten.


    Vielleicht hat unser Fragesteller aber W-Buch geführt: Wann hat wer was gemacht, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge?

    Hab ich vll. die Möglichkeit gegen die sinnlosen Wohnungsbegehungen iwie vorzugehen? Oder außerordentlich zu kündigen?


    Wennste jetzt kündigst, kannste ihm direkt mitteilen, dass sein nächster Besuchstermin der 31.03.2013 zw. 18 und 19 Uhr sein wird zur Mietsachen-Rückgabe.

    Auch ich rate hier dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren. Der wird dann prüfen, ob hier evtl. Schadenersatzansprüche entstanden sein könnten und auch der Straftatbestand des Betrugs gegeben sein könnte.
    Frohes Fest...:o

    Die Entschädigungszusage haste wohl nicht schriftlich...?

    Hallo erdbeerbowle,

    "ich habe eine etwas spezielle Frage, auf die ich bei meinen bisherigen Suchen noch keine passende Antwort gefunden habe:"

    Die wirst Du auch nicht finden.
    Fakt ist, dass der Mietvertrag derzeit unbefristet weiterläuft (es sei denn, es handelt sich um einen Zeitmietvertrag mit klar definiertem Ablauf), und ich konnte auch nicht erkennen, dass hier eine rechtsgültige von beiden Seiten echt unterschriebene Aufhebungsvereinbarung vorliegt.
    Also, es handelt sich m.E. um einen unbefristeten MV, welcher einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegt, d.h. frühestens zum 31.03.2013 beendet werden kann.

    Wenn Sie Betriebskosten nach der Verordnung zahlen gilt:
    §2 (15.) die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
    Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft

    3. Kann ich als Mieter verlangen, dass der Vermieter diesen Kabelkneul weg macht und eine vernünftiges Schalter-und Verteilersystem installiert?

    Nein!


    Hi Rabauke,
    zum o.g. §2 BetrkVO kommt noch der § 535 BGB, wonach der VM die Mietsache i.O. zu halten hat.
    Wichtig ist, was bei Dir an der/n Antennenanschlussdose/n ankommt. Gehören beide Dosen zur Wohnung (also, dass Du nicht durch Eigeninstallation den Empfangspegel herabgesetzt hast)?
    Es versteht sich von selbst, dass beide Geräte i.O. bzw. vergleichbar sind.

    Sorry, aber das war jetzt echt ein "hilfreicher" Beitrag. Natürlich wurde die Verwaltung informiert, nur ist die am WE nicht direkt greifbar.


    Seine Beiträge sind allermeistens hilfreich.
    Meinst Du denn etwa, dass dieses Forum die Verwaltung ersetzt und Dir einen Handwerker schickt?
    Vergangenes Jahr tropfte es bei mir auch von oben durch die Decke. Statt des Forums hatte ich dann einfach unseren Hausmeister informiert...:cool:

    Und wieso spielt die Sparkasse als Gläubiger da mit?


    Vielleicht weil die Immobilie finanziert war?
    Näheres dürften - nach wie vor - der Insolvenzverwalter, ein Fachanwalt für Immobilienrecht oder/und ein Notar wissen... und das nicht kostenlos...:mad::D

    Nein, ich habe keine Kündigung bekommen. In dem Schreiben vom "neuen Vermieter" steht, das sie mir einen direkten Mietvertrag anbieten. Nebenkosten zahle ich als Pauschale und das soll sich jetzt ändern.
    Mein Nachbar hat seine Wohnung und ich habe meine Wohnung und daran hat sich auch nichts geändert. Nur soll ich jetzt einen neuen Mietvertag unterschreiben und auch noch mehr zahlen.


    Sowas gibt es eigentlich notwendigerweise garnicht.
    Falls Dein Vermieter wechselt, müsste erst mal der Alt-VM Dir dies schriftlich mit Namensnennung des Neu-VM mitteilen. Dann müsste der Neu-VM Dir dies ebenso mitteilen mit seiner Bankverbindung. Bei beiden natürlich auch Datumsangabe des Übergangs.
    Lass' Dich nicht in's Bockshorn jagen, sonst zahlste womöglich doppelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!