Gute Idee, aber ob man da eine ehrliche Antwort bekommt...
Kann man das auch anders raus finden?
Kann ich leider nicht beantworten, aber vorab fragen kostet nichts.
Gute Idee, aber ob man da eine ehrliche Antwort bekommt...
Kann man das auch anders raus finden?
Kann ich leider nicht beantworten, aber vorab fragen kostet nichts.
Bevor sich unser Fragesteller eines Fachanwaltes bedient, sollte er ihn fragen, ob er nicht auch für die DA arbeitet.
Jestin:
"Selbstverständlich werde ich hier im Forum über das weitere geschehen berichten."
- OK
"Könnte hier und dort evtl. auch einige Ratschläge gebrauchen.
Jeder Rechtsanwalt sieht das ja eventuell von einen anderen Gesichtspunkt. Im Forum wurde ja schon oft zu einen wechsel des Anwaltes geraten."
- Hmm, bei Dir auch?
"Hoffe wir haben einen guten."
- Bevor Du einen mandatierst, sollteste ihn fragen, ob er (auch) für Deinen Gegner arbeitet.
"Für weitere Tipps und Ratschläge bin ich immer noch dankbar.
Sind nicht noch mehr "Experten" mit Ratschlägen hier im Forum???
Gelesen wurde meim Beitrag ja sehr viel, nur Antworten sind spärlich."
- Liegt vielleicht auch daran, dass andere User der Meinung sind, dass Du inzwischen (auch durch die Links) genügend Infos haben müsstest.
"Wünsche allen im Forum ein schönes Weihnachtsfest."
- Danke, auch Dir und Deiner Familie!:)
nun die habe ich abgespeichert
Ich werde mich nach den Feiertagen sobald ich bei meinem Anwalt war mit dessen Antwort hier wieder zurück melden.....
schöne Feiertage....
Ich würde erst mal abwarten, wie die Gegenseite reagiert, wenn ich nicht ausziehe. Und erst dann, falls ratsam, selbst einen Fach-RA konsultieren.
Danke gleichfalls. Lass' Dich nur nicht kirre machen, andere Zeitgenossen waschen auch nur mit Wasser...
bei wem soll ich mich melden beim Anwalt, Vermieter oder wem??
- Hier, indem Du Dir die URL merkst: https://forum.mietrecht.de/thread/4146-ku…gung/#post24024
Mein Vorredner hat recht: Es kommt auf die (evtl.) Vereinbarung im MV an, ansonsten gilt das gelinkte BGH-Urteil.
Mein Provider lastet Nutzerwechselgebühren automatisch dem (ehem.) Mieter an, wenn der VM nicht dagegen spricht. Jedoch liessen wir bis jetzt nicht zwischenablesen, da ich das selbst berechnen kann (und gottseidank kaum Mieterwechsel haben).:)
Danke noch einmal für die Auskunft und....... Frohe Weihnachten, Berny!
Danke, Dir ebenso!
also Schreiben nicht groß beachten.
Weiter ganz normal Miete zahlen wie bisher auch und den Dingen seinen Lauf lassen....
Latürnich musst Du weiterhin Miete zahlen, denn das Mietverhältnis wurde ja bis jetzt noch nicht rechtswirksam gekündigt.
Wenn der gegenerische RA schon drei Seiten Papier verschwendet, hat er es wohl nötig...:o
"sehr" beeindruckend, LOL.
Bei Gelegenheit meldeste Dich nochmal. Don't worry.
der Mieterbund meint, dass die Kosten der Vermieter zu tragen hat,- die Abrechnungsfirma meint, dass der, der auszieht auch die Zwischenablesungskosten zahlen muß.
Wer weiß es gaaaaaanz genau???
I.d.R. der VM: "In seinem Urteil vom 14.11.2007 entscheidet der BGH dieses lange Zeit umstrittene Problem zu Lasten des Vermieters:
Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen."
Quelle: Nutzerwechselgebühr: Wer trägt die Kosten der Zwischenablesung, wenn der Mieter vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht? - Rechtsanwalt Regensburg
hmmmm
also garnicht aufs schreiben ragieren??
Ich darf Dich nicht rechtsberaten...
Das waren jetzt nur meine Gedanken.
Wenn Du nicht reagierst, wird er Klage erheben, worauf Du antworten musst. Dann wird es höchstwahrscheinlich eine Gerichtsverhandlung geben, und spätestens dann müsstest Du Deine Argumente bringen.
Spätestens nach Klageerhebung solltest Du einen Fachanwalt beauftragen.
Wenn Dein Gegner verliert, muss er den auch bezahlen.
Aha, das klngt ja doch schon anders...
Nachfolgend meine niedergeschriebenen Gedanken hierzu:
"Am 13.12.12 zwischen 17-18 Uhr, trafen Sie im Treppenhaus der liegenschaft meiner Mandantschaft mit dem hausmeister meiner Mandantschaft Herrn... zusammen.Im Zuge des Zusammentreffens mit dem von meiner Mandantschaft beschäftigten Hausmeister..... bedrohten Sie den hausmeister mit den Worten: Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen."
- Denn dann kann man nämlich stolpern, und ein Bein in Gips macht sich unter dem Weihnachtsbaum nicht besonders malerisch.
Dass ein gutgemeinter Rat als Bedrohung verstanden werden kann, bedarf schon einiger abwegigen Phantasie.
"Es versteht sich von selbst, dass meine Mandantschaft ein solches Verhalten nicht hinnehmen kann."
- Verständlich, denn ein Hausmeister mit eingegipstem Bein kann seiner Arbeit nicht so gut nachgehen.
"Gemäß § 543 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt."
So ist es für Jedermann nachzulesen. Und?
"Die äüßerungen gegenüber dem Hausmeister meiner Mandantschaft, dass es besser wäre, wenn er nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus ginge,ist ein Verhalten, das den Vermietern nicht zumutbar ist."
- Richtig, denn auch der Berufsgenossenschaft und krankenkasse würde das nicht gefallen.
"Daher kündige ich Ihnen das vorbezeichnete Mietverhältnis namens und im Auftrag Ihres Vermeiters fristlos, hilfsweise fristgerecht und fordere Sie auf, die Mietsache spätestens bis 13.01.13 an meine Mandantschaft zurückzugeben;"
- Weshalb denn eigentlich?
"einen Termin zur Rückgabe haben Sie mit der Kanzlei des Unterzeichners zu vereinbaren."
- Selten so gelacht.
"Binnen gleichen Zeitraums habe ich Sie aufzufordern, die mit meiner inanspruchnahme entstandenen Kosten iHv. 489,15 € auszugleichen, da diese aus dem Gesichtspunkt des Schadenserstazes ebenfalls zu Ihren Lasten gehen."
- Wer die Musik bestellt, der ...
"Berny" danke für deine positiven Antworten. Ob die Erfölg haben wird sich in der Zukunft zeigen.
Auf jeden Fall giebst Du uns Hoffnung und auch Hinweise die wir unseren Rechtsanwalt vortragen können.
Werden jetzt versuchen alles, auch nachträglich zu dokumentieren.
Daran hatten wir ja vor 1 Woche vor der Kündigung nicht gedacht.
... und bei gegebenem Anlass bitte mal von Dir ein Feedback, dürfte von allgemeinem Interesse sein.
gerne würde ich das schreiben mal online stellen damit man es lesen kann
Kannst es doch buchstabengetreu abschreiben. Wird ja wohl nicht ewig lang sein.
Hallo Fantastisch,
es wäre schön wenn Du mir diese Aussage einmal erklärst. Ich verstehe sie nämlich nicht.
Ich habe es nicht für sinnvoll gehalten, die Aussage dieses Zeitgenossen zu kommentieren.
Als Vermieter habe ich kein Problem damit, einem Mieter, der mir bspw. 3000€ Miete jährlich einbringt, ein Ersatzteil für 100 oder 200€ zu spendieren, oder, wie neulich, einen Eimer Pilzschutzfarbe für 40€.
wenn der Anwalt etwas schreibt, ich es ablese und hier rein schreibe habe ich ihn doch zitiert...........
und nochmal wortwörtlich: am 13.12.12 haben sie den hausmeister beleidigt, indem sie sagten: es ist besser wenn sie nicht im dunkeln durchs Haus gehen.
Beleidigungen werden nicht akzeptiert, daher kündige ich im Auftrag des Vermierts die Wohnung fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 13.01.13
OK, to make the long story short: Weder die fristlose noch die "fristgerechte" (ist es nämlich garnicht) ist gültig.
Es ist mir nach wie vor schleierhaft, dass ein Anwalt der Rechte sowas schreiben kann. Aber wahrscheinlich hat sein Mandant (=Geldgeber...) darauf wohl gedrängt.
- Tja, manchmal kann das buchstabengetreue Wortwörtliche entscheidend sein.
Der Vermieter hat sein Büro in dem Gebäude Komplex, was anscheinend alles zusammen gehört.
Der eigentliche Eigentümer hat aber seinen Sitz soweit ich es weiss in Köln.
OK, dann gilt also keine Ausnahmeregelung.
Also, wie bereits gesagt: Widersprechen mit Begründung, dass BetrkVO+HeizkVO nicht beachtet wurden.
Was genau ist ein 2FH ?
Ein Zweifamilienhaus, hier: wo auch der VM mit drin wohnt, weil in solchen Sonderfällen von der HeizkVO abgewichen werden kann.
Wohnt Euer VM nun bei Euch im Haus??
Jestin:
"habe dieses Urteil auch gelesen.
Es sind aber oft andere Verhältnisse und Umstände vorhanden."
- Richtig. Deshalb werden auch hier, wenn es vor's Gericht geht, die Einzelnen Interessen abzuwägen sein.
"Der Vermieter bei uns hat mehrere Wohnungen (Häuser) im Ort und Nachbarortschaften."
- Für's Gericht bzw. Deinen RA: Genaue Namen, Adressen.
"Dort sind in der letzten Zeit auch Wohnungen frei gewesen."
- Für's Gericht bzw. Deinen RA: Genaue Namen, Adressen, bis wann frei?.
"Wer ist in der Beweispflicht?"
- Grundsätzlich der, der vom Richter gefragt werden könnte.
"Könnte man auch verlangen das er das Solarium in einen anderen Haus in der Ortschaft oder Nachbarort erweitert wo evtl. Wohnungen frei waren oder demnächst frei werden?"
- Frage Deinen RA.
"Das Solarium ist nur Stundenweise geöffnet. Das wirtschaftliche Interesse einer Vergrößerung des Solariums ist deshalb auch nicht nachvollziehbar. Sollte ich Fotos der Öffnungszeiten machen?"
- Yes, auch vom Haus.
"Wir brauchen eine ca. 100 qm Wohnung (2 Erw. + Kind), diese sind bei uns im Ort(2000 Einwohner) aber sehr rar und innerhalb von 3 Monaten (Kündigungsfrist v. Vermieter) nicht zu finden,
zumal er uns hinstellt als ob wir die Nebenkosten nicht bezahlen würden. Wir verlangen seid Jahren vergeblich eine Korrekte Abrechnung."
Darf er Wohnraum so einfach umändern in Gewerbefläche?
Ich arbeite im Ort (Arbeitsweg zu Fuß) und müßte mir ein Auto zulegen falls Umzug in einen anderen Ort.
Das Kind geht hier im Ort zum Kindergarten. Dazu kommen ja noch Umzugskosten und Renovierungskosten. Finanziell für uns derzeit nicht machbar.
Sind dies auch Härtefälle um gegen die Kündigung erfolgreich zu widersprechen?
Welches wirtschaftliches Interesse hat eigentlich bei dieser Kündigung Vorrang. Vermieter oder unseres?"
- Alles Themen für die Beratung des Fachanwalts. Bitte vorher notieren, mit Kopie für den Anwalt.
"Wie schon erwähnt bin ich im Mieterbund und habe eine Rechtschutzversicherung, die ich nach d. Feiertagen aufsuchen werde."
- Tu das.
"und bin froh über einige Ratschläge und Infos von Euch um etwas positiver die Feiertage zu verbringen."
- Das wünsche ich Euch.:)
Manchurian:
Danke für den Spass zum Fest!:)
Berny
Findest du es auch nicht eigenartig, dass es fast immer Vermieter sind, die hier als Deppen aufschlagen. Dieses Exemplar z.B. ist der Meinung, dass es Mietrecht für Mieter und ein anderes für Vermieter gibt.
Sollen wir ihn in dem Glauben belassen?
Moin Mainschwimmer,
über manche Vollpfosten - äh, Zeitgenossen - muss ich mir nicht mit Nachdenken Mühe machen...
Neu !
Ein Gebrauchtes findet sich evtl. für 119,95 €.
... und vom Schrottplatz für 59,99€.
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