Renasia:
"Folgende Nk werden berechnet ( s. 1 Thread) und dann folgendes:
Nach jahresende erfolgt eine gesamtabrechnung, auf deren Grundlage die voraussichtlichen Betriebskosten für das kommende Jahr berechnet werden."
- Naja, nicht diese, sondern die zukünftigen monatlichen Abschlagszahlungen, aber was soll's.
"Die Kosten der Heizung werden nach folgendem Schlüssel umgelegt: nach der Größe der Wohnung. Der Mieter erklärt sich einverstanden mit der Abrechnungsmodilität. ( die MV wurde 09/2009 unterschrieben)"
Ist für ab dem 01.01.2009 begonnene HK_Abrechnungszeiträume nicht mehr zulässig, auch nicht(!) durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung in WEG-Häusern kippbar. Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
Allgemeinstrom: i.O.
Grundsteuer: i.O.
Versicherung: nicht i.O., es sei denn, ein phantasievoller Richter würde sie unter k) einsortieren
Frisch-+Ab-+Regenabwasser: i.O.
Müllgrund-+Verbrauch: i.O.
Hausmeister: Ich würde mir Tätigkeitsnachweise + Kostenaufstellung zeigen lassen, steht mir zu.
Schorni, Gas + Wartung: Der rechtswidrigen "Abrechnung" würde ich widersprechen und, wenn der VM drauf besteht, den Betrag um 15% kürzen.
Müllsortierung: würde ich ablehnen, da von mir nicht mitverursacht. Und der HM guckt gegen Bezahlung zu???