Beiträge von Berny

    Was wohl
    Dass es teuer werden kann.
    Wer den Staat betrügt hat das auch nicht anders verdient.


    Richtig, es müffelt etwas.
    Ein Mietvertrag bezieht sich grundsätzlich auf EINE Mietsache. Dass darin noch Ausgleichszahlungen für eine andere Mietsache vereinbart werden, finde ich abenteuerlich. Solche Vereinbarungen kann man rechtsgültig und locker auf einem Blatt Papier treffen.

    Die Fensterrahmen sind nicht komplett unbehandelt, sondern weisen eine dünne Schicht Schutzlack auf. Diese ist allerdings an den betroffenen Stellen im Laufe der Zeit abgeblättert, so dass der Schimmel sich insbesondere in den Ecken ungehindert ausbreiten kann..


    Hallo,
    die Holzrahmen nebst Einfassungen sollten, wenn sie knochentrocken sind, mit einer gut einziehenden Lasur gestrichen werden, evtl. auch 2x.

    Hallo Michel,

    Substanz entscheidet...:cool:
    Auch ich würde abwarten, bis dass jemand, der etwas von mir will, schriftlich an mich herantritt.
    Dass derjenige nur Dein Vertragspartner sein kann, ist ja wohl klar. Auch nur demjenigen hätte ich den Zählerstand mitgeteilt.

    Renasia:

    "Was ich vor allem nicht verstehe , ist wie er auf einen Schlüssel von 7,4 kommt."
    - "Schlüssel" halte ich für dummes Zeugs. Bei der flächenanteiligen Berechnung wird ganz einfach nach 76/560 gerechnet.

    "Achso,was ich vergass zu erwähnen, im Müll ist meist auch gewerbemüll (nachbarn haben einen Laden) merkt man an den Produkten, die sich des öfteren darin befinden. ( Einige Nachbarn sind mit VM verwandt)"
    - Hier müsste m.E. eine Vorabtrennung stattfinden.

    "Und Stellülätze werden vom VM oft füür den Autoverkauf genutzt (hat noch einen Gebrauchtwagenhandel nebenbei wo teilweise 3-4 Autos hier zum verkaufen standen und unser Besuch nciht parken konnte)"
    - Dies wäre m.E. nur relevant, wenn ein Wohnraummieter einen festen Stellplatz mitgemietet hat.

    echtner:

    "Über google bin ich hierher gekommen, weil ich das selbe Problem habe. Schade, dass man hier anscheinend keine kompetente Antwort erhält ..."
    - OK, dann kannste ja gleich wieder gehen.

    "Vielleicht könnte man dann diesen nicht hilfreichen Formusbeitrag löschen,"
    - Nöö, der wird nicht gelöscht.

    "um die Suchmaschinen nicht unnötig zu verstopfen."
    - Du hast aber angefangen.:(

    Renasia:

    "Folgende Nk werden berechnet ( s. 1 Thread) und dann folgendes:
    Nach jahresende erfolgt eine gesamtabrechnung, auf deren Grundlage die voraussichtlichen Betriebskosten für das kommende Jahr berechnet werden."
    - Naja, nicht diese, sondern die zukünftigen monatlichen Abschlagszahlungen, aber was soll's.

    "Die Kosten der Heizung werden nach folgendem Schlüssel umgelegt: nach der Größe der Wohnung. Der Mieter erklärt sich einverstanden mit der Abrechnungsmodilität. ( die MV wurde 09/2009 unterschrieben)"
    Ist für ab dem 01.01.2009 begonnene HK_Abrechnungszeiträume nicht mehr zulässig, auch nicht(!) durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung in WEG-Häusern kippbar. Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    Allgemeinstrom: i.O.
    Grundsteuer: i.O.
    Versicherung: nicht i.O., es sei denn, ein phantasievoller Richter würde sie unter k) einsortieren
    Frisch-+Ab-+Regenabwasser: i.O.
    Müllgrund-+Verbrauch: i.O.
    Hausmeister: Ich würde mir Tätigkeitsnachweise + Kostenaufstellung zeigen lassen, steht mir zu.
    Schorni, Gas + Wartung: Der rechtswidrigen "Abrechnung" würde ich widersprechen und, wenn der VM drauf besteht, den Betrag um 15% kürzen.
    Müllsortierung: würde ich ablehnen, da von mir nicht mitverursacht. Und der HM guckt gegen Bezahlung zu???

    Hallo Renasia,
    Frage vorab: Sind alle in der Betriebskostenabrechnung genannten Positionen im Mietvertrag als umlegbar aufgeführt?
    Oder zumindest lt. BetrkVO auf den Mieter umlegbar?
    Irgendwelche Angaben von Umlageschlüsseln (Mietfläche, Nutzer, Verbrauch, WE)?
    Weshalb drei Positionen Müll betreffend?

    in jedem einigermaßen guten MV ist vereinbart, dass der Neumieter meist 1 Monat Zeit hat (meist versteckte) Mängel (die logischerweise nur aus dem vergangenen Mietverhältnis stammen können) nach zu melden.


    Noch nie sowas gehört bzw. gelesen.

    Diese Antwort ist doch Quatsch! Egal was der Vermieter sagt, es gilt die Rückbaupflicht


    Es wäre jedoch interessant, mal eine fantastische sachliche Antwort des VM hier zu lesen...

    Und für den Fragesteller: Ich würde im MV vermerken, dass ein im Keller verlegter vom Vormieter übernomener Bodenbelag als vom (jetzigen) Mieter eingebracht gilt.

    Und dann würde ich mir auch mal überlegen, ob ich als neuer Mieter mit solch einem Vermieter glücklich werden könnte bzw. würde...:confused:

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