Beiträge von Berny

    hallo berny. frohes neues jahr... ich hoffe der aldi sekt schmeckt dir :)


    Moin, beste Wünsche auch Dir und den anderen Helferlein hier im Forum!:)
    So werden wir mit Deinem Anliegen nicht weiterkommen...:
    Es wird unbedingt Deine ganze BK_Abr. incl. der HK_Abr. benötigt.
    Bis jetzt ist ja noch nicht einmal erkennbar, ob die gelinkte HMB-Seite mit der dortigen Abr. die für Deine Wohnung dargestellte sein soll...:confused:
    Also bitte erst mal DEINE einscannen (oder wortwörtlich abpinnen), dann können hier Nägel mit Köpfen gemacht werden

    "das bei so einer zeit :-)"
    - Macht nichts, der Aldi-Sekt steht noch im Kühli.

    "du hast schon recht. ich bin zufälligerweise auch zum 01.05.11 eingezogen und mein anteil beträgt 470/1000. aber dann gehts ja noch weiter... dieser anteil wird auf die wohnungfläche gerechnet und dann kommt diese rechnung:
    Heizkosten Abrechnung prüfen Kontrolle Heizkostenverteiler ? Mieterverein zu Hamburg
    (siehe verteilung der kosten auf die einzelnenwohnungen)"
    - Mich interessiert nur DEINE HK_Abrechnung, nicht das gelinkte Pamphlet mit tlw. schwammigen Formulierungen..:
    Für ältere Gebäude mit Öl- oder Gaszentralheizung und mit mangelhafter Wärmedämmung ist für Abrechnungen ab dem 01.01.2009 unsinnigerweise ein Schlüssel von 70 Prozent Verbrauchskostenanteil : 30 Prozent Grundkostenanteil vorgeschrieben.
    Hierzu lieste nochmal in meinem Link den §7, ersten fettgedruckten Satz durch.
    - Betrifft Deine gelinkte Seite DEINE Wohnung?

    "kann ich eine individuelle berechnung beantragen?"
    Nein, sondern sogar einfordern, ansonsten 15% der Kosten einbehalten, da verbrauchsabhängige Abrechnung gem. HeizkVO zwingend vorgeschrieben ist.
    Wir sind aber noch nicht fertig...

    Hallo heizungsopfer,

    "die basis für die berechnung ist der verbrauch in der ganzen liegeschaft (ca. 350 wohnungen), das dann anteilig (anhand einer gradtagszahlentabelle) berechnet wird."
    - Das kann eigentlich nicht sein, denn diese Tabelle ist für unterjährige prozentuale Berechnungen vorgesehen. Beispiel: Mieterwechsel 01.05. Vom Jahresverbrauch zahlt der Vormieter dann 530/1000, der Nachmieter 470/1000.
    Bitte nochmal überprüfen.
    Lektüre zwischdurch: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
    Bei Fragen (wovon ich ausgehe) nochmals melden.:)

    der-Mieter:

    ""Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden."
    Das ist doch der größte Quatsch, den ich je gelesen habe."

    - Nöö, bestimmt nicht. Lies' noch einmal. Der VM hat ja auch Interesse, sich den Rücken frei zu halten.

    Hallo juja,

    wer wann das Laminat verlegt hat, interessiert Euch überhaupt nicht.
    Falls es nicht eine Falschbehandlung von Euch gab, hat der VM es (als Teil der Mietsache) gemäss § 535 BGB i.O. zu halten. Dies solltet Ihr schriftlich schnellstmöglich einfordern.

    Hallo Julchen,

    die sechs Dübellöcher würde ich mit Fertigspachtel (gibt's in Tuben für kleines Geld bspw. beim Kodi, ab und zu Aldi, habe ich immer im Haus) verschliessen.
    Die Kaution muss die VM spätestens am 31.05.2013 *) an Dich zurückgezahlt haben, evtl. kann hiervon noch eine zu erwartende Betriebskostennachzahlung abgezogen werden.
    *) jedoch früher, wenn ein neuer Mieter drin ist.

    Mit einem Auszug des neuen Mieters hast Du weiss Gott überhaupt nichts zu tun.

    Wie bereits erwähnt meinte ein Anwalt jedoch dieser Anhang zählt sozusagen als Bürgschaft und da kommt man nicht so einfach raus.
    Er hat den Anhang zur Sicherheit nun auch einfach mal gekündigt, der VM besteht nämlich weiterhin auf sein Geld


    ... und so wird es mal wieder auf eine gerichtliche Einzelentscheidung 'rauslaufen. Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:D

    Hallo Andy,

    weshalb nun nach geänderten Verteilerschlüsseln berechnet wird, kann Dir natürlich nur einer sagen...
    Wenn geeignete Zähleinrichtungen vorhanden sind (bspw. geeichte(!) Zähler), ist nach gemessenem Verbrauch abzurechnen, sonst mietflächenanteilig.
    Änderungen der Abrechnungsschlüssel hat der VM den M VOR Beginn der Abrechnungsperiode schriftlich mitzuteilen.
    Wenn der VM unterschiedliche Verteilerschlüssel bei den M anwendet, ist das seine Sache, denn andere MV gehen Dich nichts an.

    Hallo Eva,

    ist schon erstaunlich, wie wenig Interesse Ihr Vermieter an der Substanz seines Hauses hat.
    Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken, die Schäden auflisten, seit wann (genau) sie ihm bekannt sind und ihn auffordern, sie zeitnah nachhaltig zu beheben.
    Ein Hinweis auf den § 535 BGB sollte nicht fehlen, ferner, dass ich rechtlich prüfen lassen würde, ob die Voraussetzungen für eine Mietminderung gegeben sind.
    Ferner würde ich ihm noch ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr wünschen.:o

    Hallo Xena,

    dies ist ein Forum für Mietrecht. Gibt es überhaupt einen Mietvertrag?
    In dem von Dir geschilderten Fall ist auch Bürgerliches Recht ein Thema, evtl. auch Strafrecht (üble Nachrede, Verleumdung).
    Ich empfehle Dir dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

    Gebe ihn schriftlich mit das er es inerhalb von 14 Tagen zu klären (Reparieren) Hat und gebe dein vermieter auch gleich ne drohung mit das es eine Mietkürzung zu folge habe.


    Naja...
    Ein VM sollte schon selbst grosses Interesse daran haben, dass die Mietsache nicht kaputtgammelt.
    Aber, nachdem, was ich hier so lese, ...:mad:

    Es steht ein (ziemlich hoher) Betrag auf der Abrechnung, über gemeinsamen Kaltwasserverbrauch. Es gibt wirklich einen Schlauch, dazu haben wir aber keinen Zugang, nur die Vermieterfamilie. Damit waschen sie ihre (5!!!!) Autos, usw. Kann ich auch etwas dagegen sagen?


    Natürlich, ja, und dann sollte man dem Niessnutzer bzw. Vermieter oder Profiteur auch mal den § 263 StGB zur Lektüre empfehlen.
    Den Frisch- und Abwasserkostenposten in der Abrechnung würde ich mit dieser Begründung auch widersprechen.

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