Beiträge von Berny

    Hallo soell20,

    nach meinem Verständnis wären Verzugszinsen dann zu zahlen, wenn jemand in Verzug gesetzt wurde.
    In Deinem Fall wäre ausserdem, falls Du überhaupt zahlen musst, zu überprüfen, ob eine Berechnung der Zinsen hätte beigefügt sein müssen.

    Hallo cosuho,

    "Unser Hund hat an 3 von 6 Türen Kratzspuren hinterlassen.
    Nun hat der Vermieter die Türen reparieren und lackieren lassen."
    - Warum hattet Ihr vor der Rückgabe der Mietsache die Türen nicht repariert oder reparieren lassen?

    "Im Mietvertrag (Vordruck) wurde der Punkt in dem geregelt ist wer für die Schönheitsreparaturen zuständig ist, nicht ausgefüllt.
    Deshalb gehen wir davon aus, dass der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist."
    - Nein, dafür ist der Mieter grundsätzlich zuständig. Ausserdem sind dies hier Beschädigungen (§ 823 BGB), keine Schönheitsmängel.

    "Wir wären mit einer Anteiligen Kostenübernahme einverstanden."
    - Wäre Verhandlungssache.

    ??? wo ist denn da die Hilfe ? für mich nur eine unangemessene, freche Bemerkung zu jemanden, der hier Hilfe sucht !


    Da würde mich doch mal der Hilfe-Vertrag interessieren, den Du anscheinend mit dem Forumbetreiber geschlossen hast.:o

    Die Frage ist, ob der Mieter zunächst einmal berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Das stellt der Vermieter in Frage.


    Hmm, "Mietminderung" scheint wohl bald das Unwort des Jahres zu werden.
    Je höher die Energiekosten, desto weniger wird geheizt, desto mehr Schimmel, desto mehr Auseinandersetzungen, desto mehr Rechtsanwalts- Gutachter- und Gerichtskosten.
    Nun wissen wir endlich, wer profitiert...:p

    Hallo Milena,

    das, was Du bisher geschrieben hast, klingt nach 90% Basar. Hier in D gelten Gesetze, Rechtsverordnungen usw.
    Wenn Ihr Euch nicht endgültig einigen könnt oder wollt, solltest Du Dir einen Fachanwalt nehmen.
    (ich erspare mir/Dir) mal, meine Gedanken hierzu zu schreiben, auch nicht per PN).

    Hallo Milena,

    ich werde nur darauf eingehen, wo ich glaube, etwas Ahnung zu haben (bin selbst Mieter und auch Vermieter):

    "Das Problem ist nämlich, dass mein Vermieter der ehemals beste Kumpel meines Exmannes ist ..."
    - Meine Meinung zu Geschäften etc "unter Freunden/Kumpels" muss ich jetzt nicht noch verdeutlichen...?:(

    "ich wurde von ihm gefragt, ob er mit den Tapeten während der Feiertage anfangen dürfte, da diese Wand schimmelig war und so auslüften konnte. Ich erlaubte dies. Da ich nicht täglich in der Wohnung war, stellte ich nach einigen Tagen fest, dass auch im Wohnzimmer und Esszimmer die Tapeten abgemacht wurden. Auf meine Frage ob er das machen würde, sagte er JA, DAS MACHEN WIR SCHON"
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "Nun stehen wir wegen der Kaution im Streit und ich habe heute schriftlich die Frage erhalten, wer denn die Wände streichen würde."
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "Frage: er hat ja nun mit der ganzen Sache angefangen, mit dem renovieren, muss ich nun trotzdem den Rest machen? Also streichen? Es wurde bereits von ihm Raufasertapete angebracht."
    - Gibt es Zeugen über irgendwelche Vereinbarungen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    "die Küche habe ich vor 2 Jahren in einem hellem grün gestrichen. Er verlangt nun weiß. Muss ich weiß streichen?"
    - Er muss hellgrün nicht akzeptieren.

    "der Gasbeuler war defekt, Rechnung 204€. Er verlangt 70€ von mir laut Selbstbeteiligung."
    - Darf er nicht. Er legt die Kleinreparaturklausel als Selbstbeteiligung aus. Übersteigt der RepPreis die 70€, muss der VM alles bezahlen.

    "bei uns ( 3Parteien, 1 davon der Vermieter) werden die Heizkosten (Fernwärme) weiterhin pauschal abgerechnet. Ich wusste gar nicht, dass dies seit letztem Jahr gar nicht erlaubt ist."
    - Richtig, er muss für nach dem 01.01.2009 begonnene Abrechnungszeiträume nach der HKVO abrechnen: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    "Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen,"
    Empfehlenswert wäre m.E., wenn Du so nicht klar kommst, einen Fachanwalt zu konsultieren.

    "Es wird nach dem Abwasserprinzip abgerechnet. Woher soll ich denn wissen, was ich nun im Dezember, Januar und halben Februar verbraucht habe?"
    - Meinst Du Kosten für Frisch- und Abwasser? Die sind nach Mietflächenanteilen zu berechnen, falls keine geeigneten Messeinrichtungen zur Verfügung stehen.

    "Die Nachmieter können ja heizen wie verrückt, ebenso die beiden anderen Mieter und ich,"
    - Der VM hat nach HKVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem abzurechnen. Tut er das nicht, kann der Mieter die geforderten Heizkosten um 15% reduzieren.

    "Laut seinem Schreiben behält er sich vor, die Endabrechnung für 2013 abzuwarten und entsprechend mit der Kaution zu verrechnen. Das darf er doch gar nicht oder?"
    - Doch. Ich vermute, dass Du bald ausziehen wirst. Falls der Betriebskosten-Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr ist, muss der VM Dir die Abrechnung bis spätestens am 31.12.2014 vorlegen, um evtl. Nachzahlungen sicherzustellen.

    Ich werde die Vermieterin morgen per Einschreiben informieren und bitte auch gleich um Zuweisung eines neuen Platzes.


    Hallo Jerome,
    Einwurfeinschreiben genügt. Ich würde zu der Schaden-Info auch eine Forderung stellen, bspw. den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah herzustellen und auf § 535 BGB verweisen, hilfsweise einen anderen Stellplatz zuzuweisen bzw. vorzuschlagen.

    Du kannst wohl nicht verstehen, dass der Betriebsstrom zu den Nebenkosten Heizung gehört und demnach nach der 30/70 er Regel berechnet werden muss. Bei deiner Rechnung würde dieser Posten nur nach Wohnfläche abgerechnet.


    Gib' Dir keine Mühe, er kann und will nicht verstehen.:(

    Nun mal gaaanz langsam, Kariinaa!

    Ihr habt im Bad keine dreckige Wäsche, sondern bewahrt in Ermangelung eines geeigneteren Raums die noch zu waschende Wäsche dort auf.
    Im Keller geht das ja nicht, denn wie auch der Vermieter nachweislich seit ... weiss: Der Keller, der im MV mit drin ist, ist modrig, schimmelig und es tritt salpeter aus. Selbst nach Monaten macht der vermieter nix, obwohl ihm dieser Missstand bekannt ist.
    Deshalb sollten wir uns mal über die Verpflichtung des VM aus § 535 BGB oder eine Mietminderung unterhalten.

    Ist nur mal so eine laut gedachte Idee von mir, keine Rechtsberatung.

    Jeder halbwegs geschickte (und vor allem wollende) Zeitgenosse kann ein Fenster oder eine Tür mit Schaumstoffstreifen einigermassen wirksam abdichten. Den Fall hatte ich vergangene Woche selbst mit der Wohnungstür. Kosten 1€ bei Woolworth oder 1€-Shop.
    Bzgl TG-Platz mal an VM oder HV wenden, die dürften selbst an der Erhaltung der Bausubstanz interessiert sein.

    Anat:

    "Der Vermieter hat mir geantwortet dass ich mich im Mietervertrag an solche Wohnungsbegehungen verpflichtet habe."
    - Wohnungsbesichtigungen einmal pro Jahr sind zu gestatten.

    "Der Vermieter hat mir gesagt dass der Interessenten die Wohnung nicht selber beziehen will, sondern sie weiter Mieten will."
    - Das verstehe ich nicht richtig. Wenn Deine Wohnung verkauft werden soll, müsstest Du während der 3-monatigen Kündigungszeit wöchentlich eine Besichtigung durch Kaufinteressenten dulden. Du hast jedoch ein Vorkaufsrecht.
    Vor Besichtigungen muss der Vermieter mit Dir immer rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

    Am 5. Dez 2012 habe ich einen Brief vom Vermieter bekommen. Er schreibt jetzt: "wie Ihnen bereits bei der Überlassung des Zimmers mitgeteil" wird die Miete ab dem 01.01.2013 erhöht, weil die Wohnung 2010 vergrößert wurde. Ist die Frist, ab wann die Erhöhung gültig ist (normalerweise beträgt drei Monate) in diesen Fall gültig? Muss ich erst ab März eine erhöhte Miete bezahlen?


    Dieser Brief war m.E. sinngemäss ein Mieterhöhungsbegehren, die erhöhte Miete gilt ab dem 01.03.2013 (§558 BGB).

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