Beiträge von Berny

    Hallo Joho,

    hier ist Souveränität gefragt.
    Ich würde meinem Vermieter mitteilen, dass ich beim mir mitgeteilten zweiten Ablesetermin vorsichtshalber mit Zeugen anwesend war und die Wohnungsklingel positiv auf Funktion getestet wurde.
    Sollte in dieser Angelegenheit weiterhin am Rad gedreht und auf einer Entgeltberechnung bestanden werden, werde ich die Sache einer strafrechtlichen Überprüfung nach § 263 StGB unterziehen lassen.
    Ansonsten sehe ich gerne einer telefonischen Terminvereinbarung mit der Ablesefirma, welche nun hoffentlich meinen "richtigen" Namen hat, entgegen.

    Es ist nicht Sinn eines Mieterforums, bei diesem Durcheinander Ratschläge oder verlässliche Meinungen abzugeben.
    Hier interessiert lediglich das Mietvertragsverhältnis zw. Mieter und dem (derzeit legalen) Vermieter, und nicht irgendwelche Absprachen, Zusagen oder sonstige Basarkungeleien.

    Ja da steht halt nur dass 130 Euro die Netto(kalt) miete ist und dann 30 euro noch für heizkosten und nochmal 30 für sonstige betriebskosten, also hab ich dem monatlich 190 überwiesen.

    und dann is da noch ne auflistung von wasser, müllabfuhr blabla dass das gesondert zu zahlen ist.


    Und genau das interessiert, wortwörtlich.

    Hi Robbie,

    sag' doch gleich, dass Du nicht von hier bist..!:rolleyes: I didn't intend to hurt you in the other tread when I critisized your german - sorry!

    "2011, sind unser Frischwasserkosten (mieter anteil) von 114 Euro auf 213 Euro gestiegen;
    Kanalgebühren von 108 Euro auf 207 Euro;
    Hausstrom von 92 Euro auf 272 Euro!
    Aussen Anlage Pflege von 6.70 Euro auf 109 Euro
    Die Frischwasserkosten der Stadt München haben sich seit 1997 nicht verändert, genauso Abwässerungskosten (in unser Abrechnung auch nicht, 70 Euro im Jahr)"
    - Soweit verstanden. Ich würde mir sämtliche Originalbelege beim Vermieter zeigen lassen, und die Werte aufschreiben. Das steht dem Mieter zu.

    "Also, unser Frischwasserkosten bedeutet ein TÄGLICH verbrauch von 370 LITER( 185liter pro person) pro tag--135,000.00 liter im Jahr!!
    Durchschnittsverbrauch in Deutschlasnd ist 127 liter pro person/tag ! Wir sind sehr sparsam---unser Warmwasser verbrauch zb ist durchschnittlich 21 m³ (21,000 liter) pro jahr--die letzten 3 jahre."
    - To make the long story short: Euer angeblicher Verbrauch war in 2011 pro Person 67m³. Meine Mieter brauchen ca. 40m³ p.P.

    "Ich vermute der Vermieter hat die kosten der Wasserverlust eines rohrbruchs auf die Mieter umgelegen haben---was nicht erlaubt ist."
    - Richtig.

    "Aber wie köönen wir dieses beweissen?"
    - Ja, wie? Vielleicht hilft da der Mieterverein weiter. Zur Besprechung solltet Ihr alle Unterlagen, auch die vergangener Jahre, mitnehmen.

    "Diese rohrbruch könnte auch der Grund sein für die erhöhten Kanalgebühren.--fast das doppelte--"
    Richtig, die Abwasserkosten werden aufgrund des Frischwasserverbrauchs berechnet. Sind meist doppelt so teuer wie Frischwasser.

    "Hausstromkosten sind auch nicht zu verstehen."
    - könnte da ein Bautrocknungsgerät gelaufen sein? Die haben nämlich sehr hohen Stromverbrauch, den der Verursacher zu übernehmen hat.

    "Was der Aussen Anlage betrifft---Vermieter sagt die Rechnung von
    2010 ( von Garten Fa) ist spät eingereicht worden und so diese kosten (von 2010) erscheinen auf die Jahresabrechnung von 2011---ist dass zulässig?"

    - Nein. Es liegt am Vermieter, der Gartenbaufirma dampf zu machen, dass die Abrechnung rechtzeitig erstellt wird. Aber hierüber kann man streiten.

    "Der Vermieter sagt die Abrechnungen sind nach dem "Abflussprinzip" berechnet( was ich als Englander nicht so ganz verstehe)"
    - That means, dass der VM an die Mieter die Kosten "weitergereicht" hat, die er hatte, also nicht die einzelnen (Verbrauchs-)Rechnungen berücksichtigt hat. Lasst es Euch am besten noch mal beim Mieterbung erklären, denn da könnte auch...:eek:

    "Mit diese "Erläuterung" verlangt der Vermieter dass wir unser Einspruch widerrufen
    - LOL

    "Ende Januar haben wir Termin bei unser MieterVerein experten."
    - Good luck, und bitte berichte hier noch einmal über Ergebnisse.

    Joho:

    "Gilt das auch, wenn die Nachzahlung schon in 2 Wochen fällig wird, und noch kein Wiederspruch gestellt wurde?"
    - Rechnungsausgleich innerhalb von zwei Wochen halte ich für recht ungewöhnlich kurz. Widerspruch ist m.W. ein Jahr lang möglich. Welche Fristen genehmigt sich denn der Vermieter?

    "Aber in der HKVO steht in §9a, dass die Schätzung anhand von vergleichbaren Räumen möglich ist. In dem oben bereits verlinkten Urteil aus Berlin, werden dem Vermieter dafür aber Auflagen gemacht, denen er nicht nachgekommen ist...."
    - Also ist m.W. Widerspruch mit dieser Begründung möglich.

    "Kann ich auf eine Schätzung auf Grundlage der Messdaten der gleichen Wohnung von 2008 bestehen?"
    - Wäre eine Überlegung wert, weiss es aber nicht genau(er).

    Hi---nach meines Wissens mussen sie nichts tun! Der VM ist gesetzlich verpflichtet die Jahresabrechnung Rechtzeitig zuzuschicken. Soll dies nicht der fall sein kann er kein Nachzahlungen verlangen! Sollte es ein Guthaben geben--restgeld von dass was Sie per monat bezahlt haben, ist der VM allerdings verpflichtet dieses auszuzahlen, trotz sein verspätete Jahresabrechnung!! Recherchen in Internet beweisen was ich hier schreiben!


    Das ist aber schön, Robbie, dass Du uns das mitteilst, was wir schon längst wissen, sogar in verständlicherem Deutsch.
    Jetzt könnteste uns aber noch den Rat geben, wie man den Vermieter dazu bringt, überhaupt eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

    Ich werde mich jetzt auch in den kommenden Tagen mit dem Vermieter kurzschließen und ihn damit konfrontieren.


    Hallo Herr Baum,
    das Ergebnis dieses Gesprächs sollteste uns dann hier mal mitteilen.
    Vorab: Eine Wohnung wird gemietet wie besichtigt, gewisse Risiken bestehen immer...

    Joho:

    "3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet."
    - Das widerspricht sich nicht. Oder die Jahre vertauscht?

    "- Ist die Abbrechnung formell unwirksam?"
    - M.E. nein, bestenfalls in den Punkten, wo Du berechtigt widersprichst.

    "- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?"
    - Erst dann, wenn die Abrechnung komplett und korrekt ist.

    "- Wie soll ich vorgehen?"
    - Rechtsberatung gibt es hier nicht. Eine Andeutung gibt es aber bereits oben.

    "- Was ist zu tun bezügl. dem Übergabeprotokol wo die Unterschrift auf der ersten Seite fehlt?"
    - Wenn die zweite Seite der ersten einwandfrei zuzuordnen ist und sich nicht der Verdacht einer arlistigen Täuschung auftut, wäre dies für mich kein Thema.

    Hallo Anika1987,

    die Unbewohnbarkeitsbescheinigung MUSS vom Amtsarzt sein.
    Eure rechtsunwirksame Fristlose vom 12.01. wurde von der VM zulässigerweise umgedeutet auf eine Fristgerechte. Euer Mietverhältnis, und damit Eure Zahlungspflicht, endet demnach zum 30.04.2013.
    Da also Ihr UND die VM zum 30.04. gekündigt habt, ist doch das eine prima Übereinstimmung...
    Seid doch froh, wenn sie die x-mal fehlenden 20%-igen Mietabzüge nicht noch nachfordert!

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