Hallo hYperMS,
"Mein Vermieter hat mir erst kürzlich die Betriebskostenabrechnung für das jahr 2011 eingereicht."
- Wann, genau, hast Du sie bekommen?
Zu dem Durcheinander mit dem Wasserverbräuchen kann ich nur sagen, dass die Angaben der Originalbelege mit den Angaben der BK-Abrechnung übereinstimmen müssen, sowohl Verbräuche als auch die geleisteten Zahlungen mit den von den Mietern geforderten Zahlungen.
Hier müsste man die erforderlichen Belege einsehen können.
"Welche Unterlagen oder Nachweise muss/kann mir der Vermieter noch vorlegen?"
- Grundsätzlich alle, um die Korrektheit der BK_ABr nachzuweisen.
"Was ist ein angemessener Stundenlohn für die Treppenhausreinigung? Mein Vermieter verlangt für einen nicht angemeldeten Putzdienst 1200 € pro jahr ohne jegliche Belege/Nachweise bei 1 x wöchentlicher Reinigung (1 Std.)"
- Max. 20€/Std.
Es kommt aber darauf an, wieviel unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitgebots der Putzdienst tatsächlich nachweisbar erhält (per Banküberweisung, nicht Verwandtschaftskungelei).
"Sollte mein Vermieter jetzt einen offiziellen Putzdienst engagieren, haben die Mieter mitspracherecht oder müssen die zukünftigen Kosten einfach hingenommen werden"
- Die Mieter müssen nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde; wie gesagt, das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten.