Beiträge von Berny

    Hallo Siwusa,

    ich sehe für Dich keine Chance, weder den MV vorzeitig beenden zu können noch die Miete zu kürzen.
    Dein Zimmer hat zwar nur 11,5m², Dein Anteil an den gemeinsamen Räumen eben bspw. 3,5m², macht zusammen 15,0m².
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann der 30.04.2013.

    Aufgrund deiner Signatur nehme ich mal an, dass du kein Anwalt bist. Aber du scheinst sehr sachkundig zu sein. Darf ich fragen, woher dein Wissen bzw. deine Kenntnisse stammen?


    Ich bin Mieter und Vermieter, und es geht mir :).
    Die hier erworbenen Kenntnisse helfen mir, und sie sollen auch gerne anderen, denen es weniger gut geht, weiterhelfen.
    Zu dem Erguss meines Vorredners: Du hast i.A. der HV den Installateur beauftragt, und der hat die Rechnung weisungsgemäss an die HV geschickt.
    PS: Bei solchen "Sachen" notiere ich mit immer Datum, Uhrzeit, Name + TelNr. des Gesprächspartners.

    Ich denke, ich bin der Lösung näher gekommen:

    - Aus Deinem Erstposting: "Natürlich habe ich die Unterlagen meines Vermieters eingesehen und komme rechnerisch von der Abrechnung der Stadtwerke (208m³=470€) und der Schmutzwassergebühr der Stadt (242m³=430€) auf die oben beschriebenen 900€."
    - Da dürften nicht 242m³ Schmutzwasser gemeint sein, sondern Regen-/Oberflächenabwasser für eine Grundstücks-(bzw. Berechnungs-)grösse von 242m².
    Regen- und Schmutzabwasser berechnet bei mir übrigens die Gemeinde, das EVU macht lediglich dafür das Inkasso.

    hYperMS:

    "also wenn das wirklich stimmt, dass abwasser etwas anderes als schmutzwasser ist und das abwasser mit dem frischwasserverbrauch der stadtwerke abgerechnet wird dann sieht das wieder ganz anders aus :)

    mich macht nur stutzig das bei den stadtwerken glaube ich nichts von abwasser zu finden ist!?

    aber es klingt logisch das schmutzwasser die kanalgebühren und versiegelte flächen etc sind!"

    Jetzt fällt mir dazu etwas ein (Langzeitgedächtnis:eek:):
    Vorab: Grundsätzlich fällt Schmutzwasser in der gleichen Menge an wie Frischwasser.
    Früher wurde das Regen-(oder Oberflächen)-abwasser auch von der Gemeinde abgerechnet, nicht vom EVU. Das macht seit etlichen Jahren in der Stadt, wo meine Immobilie steht, nun jedoch das EVU.

    Hallo hYperMS,

    "Mein Vermieter hat mir erst kürzlich die Betriebskostenabrechnung für das jahr 2011 eingereicht."
    - Wann, genau, hast Du sie bekommen?

    Zu dem Durcheinander mit dem Wasserverbräuchen kann ich nur sagen, dass die Angaben der Originalbelege mit den Angaben der BK-Abrechnung übereinstimmen müssen, sowohl Verbräuche als auch die geleisteten Zahlungen mit den von den Mietern geforderten Zahlungen.
    Hier müsste man die erforderlichen Belege einsehen können.

    "Welche Unterlagen oder Nachweise muss/kann mir der Vermieter noch vorlegen?"
    - Grundsätzlich alle, um die Korrektheit der BK_ABr nachzuweisen.

    "Was ist ein angemessener Stundenlohn für die Treppenhausreinigung? Mein Vermieter verlangt für einen nicht angemeldeten Putzdienst 1200 € pro jahr ohne jegliche Belege/Nachweise bei 1 x wöchentlicher Reinigung (1 Std.)"
    - Max. 20€/Std.
    Es kommt aber darauf an, wieviel unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitgebots der Putzdienst tatsächlich nachweisbar erhält (per Banküberweisung, nicht Verwandtschaftskungelei).

    "Sollte mein Vermieter jetzt einen offiziellen Putzdienst engagieren, haben die Mieter mitspracherecht oder müssen die zukünftigen Kosten einfach hingenommen werden"
    - Die Mieter müssen nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde; wie gesagt, das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten.

    Hallo Stephan,

    "Laut Mietvertrag bin ich verpflichtet, ihm Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen."
    - Dies halte ich für eine übliche Formularklausel, die auch in AGBs zu finden ist.
    Ein Schaden wie diese Verkalkung wächst ja im Laufe der Zeit heran, und der User kann ihn ja erst melden, wenn er auffällt. Und das hast Du ja getan, I mean.

    "Nun stellt sich mir die Frage: Kann mir der Vermieter daraus einen Strick drehen?"
    - Wie ich eben schon meinte, nein.

    "Oder kann er gar anzweifeln, ob der Austausch der kompletten Armaturbatterie wirklich notwendig war, obwohl der Schaden durch eine von der Hausverwaltung benannte Fachfirma begutachtet und behoben wurde?"
    Woher sollst Du das denn wissen? - bist doch kein Fachmann diesbezüglich.
    Du bist Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen, indem Du einen Schaden sogleich nach Kenntnisnahme gemeldet hattest.

    "Hey Benny, Venitl unten??"
    - Ja, das ist am Ausgang des HK, meistens ein "Knie", also 90° Form, wie bereits beschrieben, im Rücklauf.

    "ich muss noch überlegen, ob ich mir zutraue, das Thermostatventil abzumachen und nach dem Stift zu schauen..."
    - Du meinst den Thermostatkopf, den man gefahrlos lösen können müsste, jedoch die Danfossdinger kenne ich weniger, sondern nur die von Heimeier.

    "aber was meinst du mit unteres Ventil denn?"
    - siehe oberer Absatz.

    "Oh Frau, fühl mich wie der Handwerker-King;-( "
    - Nee, -Queen bestenfalls...;)

    Hallo krider,

    "in meiner alten Wohnung war schon bei Einzug das Thermostat vom Backofen defekt. Ich habe das aber erst nach 2-3 Monaten bemerkt, als ich den Backofen einmal benutzt habe."
    - Du hättest das dem VM dann sofort melden sollen.

    "Beim Auszug im Dezember 2011 habe ich dem Vermieter das mitgeteilt und im Übergabeprotokoll steht "Backofen defekt"."
    - Ohne nähere Beschreibung des Defekts?
    Wie alt ist der Backofen?
    Ist er im Mietvertrag aufgeführt?

    "Nach über 12 Monaten habe ich jetzt mal nach meiner ausstehenden Kaution gefragt und davon will er mir jetzt 160 EUR Reparaturkosten abziehen. Reparaturrechnung vom August 2012 liegt bei. Ist das rechtens?"
    - Ob etwas recht ist, kann und darf nur ein Jurist beurteilen.
    Leider ist die Regelung, dass nach Rückgabe der Mietsache versteckte Mängel noch reklamiert werden können, hier wohl nicht anwendbar, sodass Du evtl. zahlen musst...
    Vielleicht melden sich noch andere User.

    Hallo Stephan69,

    ich kann hier nicht erkennen, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat, sodass der Vermieter gem. § 535 BGB die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten hat.
    Wasserarmaturen, die sich im Laufe der Zeit wegen Verkalkung verabschieden, sind m.E. mit der Grundmiete abgegolten.
    Eine Kleinreparaturklausel kann hier m.E. auch nicht angewandt werden, da diese regelmässig nur angewandt werden bei Schäden bis ~80€.

    Ach Herr lass Hirn regnen für Leute die Fragen nicht lesen können, es geht nicht darub sollen wir uns einen Hund zulegen, diese entscheidung kann ivh schon selbst fällen... es geht darum wie die Rechtslage ist... wenn ich dumm angemacht werden will kann ich auch in die nächste dorfdisse gehen.... ich wollte eigentlich eine sachliche antwort...


    Ich formuliere es mal anders: Falls Ihr Euch widerrechtlich einen Hund zulegen solltet, könntet Ihr, wenn Ihr nach der vergeblichen Abmahnung und Aufforderung ihn abzuschaffen gekündigt werden.
    Lasst es doch mal drauf ankommen, die DamenHerren in schwarz freuen sich schon auf weitere gesicherte Einnahmen...:D

    In meinem Mietvertrag steht dass Hundehaltung nur auf anfrage beim Vermieter erlaubt ist. Ich habe nun eine Anfrage gestellt, der Vermieter hat mir zugesagt jedoch unter der Bedingung dass alle anderen Mieter des Hauses einverstanden sind.
    Von den drei Parteien waren 2 komplett einverstanden, bei einem haben angeblich die Kinder Angst vor Hunden, weshalb wir von ihnen keine Unterschrift bekommen haben.
    Nun die Frage: Sollten wir uns obwohl wir die dritte Unterschrift nicht haben trotzdem einen Hund zulegen, können wir dann gekündigt werden?


    Latürnich solltet Ihr Euch jetzt unbedingt einen Hund anschaffen!!
    Herrgott, lass Hirn regnen!:mad:

    walkyra:

    "Darf der hauseigentürmer ( vermieter) einem mieter der wegen mehrfachem strom abstellen seinen zähler abgebaut bekommen hat ihm erlauben den allgemein strom zu benutzen?"
    - Nein.

    "Der vermieter sagt er berechnet ihm dann mehr aber er kann doch nicht nach voll ziehen was der mieter verbraucht hat."
    - Da halte ich für Betrug, § 263 StGB.
    Wenn ich 50€ klaue und dann 51€ zurückzahle, wird der Diebstahl dadurch nicht rückgängig gemacht.
    Ich würde es so machen, wie Mainschwimmer bereits vorschlug.

    Die Nachzahlung für 2011 soll ich leisten auf das Privatkonto des Hausverwalters. Angeblich hätten die Eigentümer (irgendwo im Ausland) ihre Bankverbindung geändert. Auf der offiziellen Rechnung steht noch die Bankverbindung der Eigentümer, meine Bank konnte jedoch nichts dahin überweisen...
    Frage: Muss ich das, auf irgendein Privatkonto Geld überweisen?


    Hallo,
    Dein damaliger Vertragspartner war wohl Dein Vermieter. Ich würde nur auf dessen Konto überweisen. Alles andere klingt mir so als dass es bspw. am Finanzamt oder an einem Konkursverwalter vorbeigeleitet werden soll.

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