Hallo Rapunzel,
bitte starte Deinen Thread hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/9/
Beiträge von Berny
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Melli:
"Das wird wahrscheinlich zu nichts führen. Der Vermieter ist sehr uneinsichtig, eine andere Mieterin im Haus hat bereits ihre Kündigung mit der Begründung auf Eigenbedarf erhalten."
- Damit kann er sich ganz schön selbst in die Kacke setzen..."Als ich am Telefon mal erwähnte, dass ich auf Grund steigender Nebenkosten die Wohnungsgröße anzweifle und nachmessen will, sagte er nur ich soll es doch machen, sei ihm egal."
- Dann mache es mal genau, unter Beachtung der [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] Hierbei wäre auch wichtig zu wissen, ob die im MV angegebene Grösse als Eigenschaft der Mietsache definiert ist ODER lediglich als Berechnungsgrösse für Betriebskosten, welche flächenanteilig zu berechnen sind."1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?"
- Ich würde zunächst die Fakten nennen und um seine schriftliche Stellungnahme bitten."2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?"
- Kommt auf seine Reaktion an."3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?"
- Vorerst nicht."4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?"
- Vorerst nicht. -
Hallo Weizenkeim,
Du fragtest nach Mietminderung.
Hierüber solltet Ihr mit dem VM sprechen. Vielleicht wird er entgegenkommend(er), wenn Ihr ihm ein Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Termin, 30.04.2013, unter die Nase haltet. -
Mein VM hatte mir vor 2 Jahren zugesagt, dass er alles mögliche renovieren will, BEVOR ich einziehe, hat dann nichts gemacht
Das ist leider nichts Neues. Willkommen in der Gegenwart! Wenn Du jetzt nachweislich "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann zum 30.04.2013. -
Hallo Melli,
ich würde zunächst einmal ein Gespräch mit dem Vermieter führen.
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der sat-empfang steht mit drin im mietvertrag

Dann würde ich den VM schriftlich unter Hinweis auf § 535 BGB bitten, kurzfristig die Mietsache, zu der auch der Sat-Empfang gehört, in Ordnung zu bringen. -
Ein Boiler ist kein DHE.
DHE sowieso nicht. -
Hallo woelli,
in Deinem Mieterhöhungsverlangen sollteste die Fakten und Gründe nennen, wonach Deiner Meinung nach eine Erhöhung berechtigt ist. Hilfreicher wäre, wenn Du in einem Vermieterforum nachfragen würdest.
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Hallo bonniehexe,
ist Sat-Empfang im Mietvertrag aufgeführt?
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Hallo real_bubu,
"Also muss es doch ne Möglichkeit geben einen neuen Leistungsstarken (also mit richtig heissem wasser) und stromsparenden DE zu bekommen."
- Latürnich gibt es diese Möglichkeit, wenn der VM mitspielt.
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache i.O. zu halten.
Tut er es trotz nachgewiesener Meldung und Aufforderung nicht, solltest Du einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.
Bitte nicht das Kostenrisiko für Anwalt, Gutachter und Prozesskosten vergessen! -
Du meinst den Pontifex ?
Nein, er meint den Maximus. -
gelöscht gelöscht gelöscht
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Um die Geschichte etwas abzukürzen...:
Hallo real_bubu,
nach § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache i.O. zu halten.
Tut er es trotz nachgewiesener Meldung und Aufforderung nicht, solltest Du einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.
Bitte nicht das Kostenrisiko für Anwalt, Gutachter und Prozesskosten vergessen! -
Mein ultimativer Tipp : erst arbeiten, dann WHG.
Und dazwischen Zelt? -
"Aber ich sehe das richtig das der Vermieter keine rechtliche Handhabe hat, trotz "möblierter Whg"?"
- "2) Kündigungsfrist für beide Parteien 6 Wochen zum 15. und Monatsende." halte ich für einen vorrangige und gültige Individualvereinbarung.
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Hallo freakbook,
ich würde von der Kündigungsfrist Gebrauch machen und mir bis zum Auszugstermin nichts gefallen lassen.
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Endet das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat(z.B. Mietrückstände, vertragswidriger Gebrauch,etc). so hat der Mieter dem Vermieter ALLE Schäden zu ersetzen, die durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages entstehen, z.B. dadurch daß die Räume nach dem Auszug des Mieters nicht oder nur mit einer geringeren Miete vermietet werden Können.
Ist das zulässig???
Da bin ich nicht so sicher, denn jedermann trifft die Schadensminderungspflicht. Der VM hat zunächst einmal alle Möglichkeiten der Kompensation auszuschöpfen, ebenso der Ex-Mieter entsprechend. -
Was macht man, wenn man eine Whg oder Haus zur Miete sucht, aber keine wirkliche Bescheinigung vom letzten Vermieter und keine letzten Gehaltsnachweise hat, da man ein Jahr auf Weltreise war, und danach das letzte halbe Jahr übergangsweise bei den Eltern eingezogen war?
Und gerade in der Jobsuche, bzw der Job noch nicht angetreten ist?
Bei der Wahrheit bleiben. -
Was sagt ihr dazu? Wie sollten wir am besten vorgehen?
Das wäre verbotene Rechtsberatung. Deshalb empfehle ich nur, dass Ihr Euch alle mal zusammensetzt. -
Hallo Tune,
eine Kündigung, egal aus welchem Grunde, bedarf immer der Schriftform.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Mietaufhebungsvertrag.
Falls der VM Euch loswerden will, müsste er Euch kündigen mit Angabe des Grundes.
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