[Krujatz:
'Wir haben einen zusätzlichen Raum in unserem Mietshaus gemietet.
Der Stromzähler wurde auf unseren Wohnungszähler umgeklemmt ...
Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?'
- Rechtens war das, worauf Ihr Euch VOR Ausführung der Arbeiten geeinigt hattet.
'Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen, ebenso wie die Reperatur der defekten Heizungsthermostaten.'
- WENN Ihr Euch so einigt, bitteschön.
'Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter 'Kleinreperaturen'.
- Thermostatventile ODER Thermostatköpfe? (Letztere kosten übrigens im Baumarkt 11€).
Und Kleinreparaturen können m.E. nur nach Mietvertragsabschluss auftretende Schäden betreffen.