Beiträge von Berny

    [Krujatz:

    'Wir haben einen zusätzlichen Raum in unserem Mietshaus gemietet.
    Der Stromzähler wurde auf unseren Wohnungszähler umgeklemmt ...
    Die Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?'
    - Rechtens war das, worauf Ihr Euch VOR Ausführung der Arbeiten geeinigt hattet.

    'Wärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen, ebenso wie die Reperatur der defekten Heizungsthermostaten.'
    - WENN Ihr Euch so einigt, bitteschön.

    'Müssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter 'Kleinreperaturen'.
    - Thermostatventile ODER Thermostatköpfe? (Letztere kosten übrigens im Baumarkt 11€).
    Und Kleinreparaturen können m.E. nur nach Mietvertragsabschluss auftretende Schäden betreffen.

    Hallo Mieter Lüdenscheid,

    "Der Meister wird die Zähleranlage im Treppenhaus komplett erneuern. Davon sind 7 Mieter betroffen."
    - Da soll der "Meister" doch mal seinen Gesellen oder Lehrling fragen, wie man ein provisorisches Verlängerungskabel vom Zählerplatz für die Zeit des Umbaus zu den Wohnungen verlegt.

    "Wie lange muss vorher der Vermieter die Mieter über die Abschaltung informieren(Gefriertruhe)?"
    - Mindestens zwei Tage vorher sind üblich, ausserhalb der Urlaubszeit.

    "Auch möchte der Vermieter einen"Kostenbeitrag" von den zwei betroffen Mietern (Vater/ Sohn) Kann er nach vorhergegangener Zustimmung zum damaligen Ausbau des Stromzählers das verlangen?"
    - Nein, es sei denn, bereits damals wurde sowas rechtsgültig vereinbart.

    der schaden wurde im protokoll aufgenommen aber nicht das es behoben wird.


    Hallo Maria,
    es mag spitzfindig klingen, aber.. eine Instandsetzung durch den VM wurde nicht vereinbart....:mad:
    Als "Trost" bleibt, dass Du bei Mietende die Wohnung mit den Rissen zurückgeben darfst...:cool:

    Hallo JCW,

    eine fristlose Kündigung wegen 2 MM Rückstand ist, wie der Name schon sagt, zu sofort. Jedoch ist es üblich, dem Mieter zehn Tage einzuräumen.
    Wenn die Mieterin jedoch innerhalb der gewährten Zeit die fehlende Miete vollständig nachzahlt, gilt die Fristlose als "geheilt", also unwirksam. Einmalig ist sowas möglich.

    "Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?"
    - Nein, das kann bestenfalls ein Gerichtsvollzieher mit einem rechtsgültigen Räumungstitel.

    Hallo Michael Mieter,

    das Problem ist wohl, dass Ihr mangels genauer Tagebuchführung und fehlenden Nachweisen von (nach Bekanntwerden sofortigen) schriftlichen Mängelmeldungen den VM nicht in Verzug gesetzt habt, die schrottige Heizungsanlage nachhaltig betriebsgereit zu halten.
    Ein Sachverständigengutachten würde, wenn der VM den Gutachter überhaupt an die Anlage liesse, mit Sicherheit im fünfstelligen Eurobereich zu Euren Lasten liegen.
    Was sagt denn Euer VM dazu?

    "wie Ihnen Frau ... in der E-Mail bereits mitgeteilt hat, stammen unsere Angaben aus dem Kaufvertrag und den Unterlagen des Bauamtes. Wir vermuten, dass die Angabe im Mietvertrag ein Schreibfehler von Ihrem damaligen Vermieter ist. Da die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze von 10% liegt ist nichts zu veranlassen."
    Ist das korrekt?

    Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.


    Die Argumente der Vermieterin sind m.E. nicht zu beanstanden.
    [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Hi,
    in meinem Vertrag steht folgendes:
    Mietsache
    1. Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus: 1 Zimmer und 1 Bad
    Dem Mieter werden die Mieträume vermietet als: Wohnräume2. Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: Waschküche, Gemeinschaftsküche


    Aha... Also handelt es sich um ein Haus mit mehr als zwei Miet-/Wohn-Einheiten, wobei die HKVO zwingend anzuwenden ist: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem und zwar für alle ab dem 01.01.2009 begonnenen Abrechnungszeiträume.

    Hallo salva86,

    ich versuche mal, Dein Eingangspoating zu kommentieren (soweit noch nicht geschehen); war ja schliesslich ausgiebig genug:rolleyes::

    "sie schreibt uns vor wann wir die rolläden zu öffnen und schließen haben..."
    - Das steht ihr nicht zu.

    "wir dürfen keine stühle verrücken,"
    - Vielleicht macht Ihr das zu laut?

    "sollen alleine schnee scheppen,"
    - Was ist im MV vereinbart?

    "türen sollen nicht ZU laut geschlossen werden"
    - Korrekt.

    "Warum wir nicht ausziehen?
    WIr haben 1000 euro provision an den makler gezahlt :("
    - Euer Problem (ich weiss, dass das hässlich klingt):

    "Die Garage lässt sich aufgrund zu steilem abhang nicht befahren... ohne den unterboden des autos aufzureissen, der mangel ist der vermieterin bekannt und wurde bis heute nicht behoben."
    - Ihr habt sie so gemietet, also kein Reklamationsgrund.

    "ist neben der Garage ein Keller... den wollte sie schon seit unserem einzug also NOVEMBER 2012 leer räumen... selbst nach mehrmaligem ermahnen unserer seits ist dieser bis heute nicht leer und wird weiterhin von Ihr genutzt."
    Gehört der Keller zur Mietsache, also im MV aufgeführt?

    "kann ich nun einfach rückwirkend diese summe von der nächsten miete abziehen?"
    - NEIN!!

    Ja in Normalfall bin ich wohl recht leicht abzuzocken...aber genau darum hole ich mir ja in diesem Fall Hilfe. Da nix vereinbart wurde kriegt er auch erstmal nix. Klaro. Nur wer von uns (also der Vermieter oder ich) muss den Nachweis bringen, dass er im recht ist?


    Letzten Endes entscheidet das ein Richter nach Sichtung sämtlicher relevanten Unterlagen. Für Dich ist momentan wichtig, "Munition zu sammeln". Beim MB und hier bist Du ja nicht "allein".:)
    Und deshalb wirst Du uns auch schön auf dem laufenden halten.:cool:

    Hallo Krujatz,

    Du scheinst recht naiv zu sein, also zu den Leuten zu gehören, die man am besten abzocken kann.

    "Bisher ist ja noch kein Geld geflossen, aber es steht ja nun eine neue Abschlagssumme in dem Schreiben...und nicht mehr Pauschale. Das würde doch bedeuten, dass ich zukünftig zahlen muss, oder?"
    - Das bedeutet GARNICHTS, ist also lediglich Wunschdenken Deines Vermieters. Du MUSST grundsätzlich das zahlen, was vereinbart wurde bzw. sich aus Gesetzen, falls anwendbar, ableiten lässt - oder aus rechtskräftigen Gerichtsurteilen.

    Krujatz:

    "Die erste Antwort vom MSB war, dass wir außer der vereinbahrten Pauschale wohl nichts zahlen müssten."
    - Scheint wohl korrekt zu sein.

    "Der Mieter ist naturgemäß erstmal anderer Meinung..."
    - Meinst wohl Vermieter?

    "Ich möchte nur das zahlen, was ich tatsächlich nutzen kann."
    - Nicht "richtig": Da HAST das zu bezahlen, was im MV vereinbart ist, so einfach ist das. Wenn Du einknickst, ist das Dein Problem.

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