Beiträge von Berny

    Hallo sonne,

    "Am 30.12.2012 erhielten wir eine Betriebskostenabrechn. für 1.8.10-31.7.11"
    - Ist verjährt: Der VM kann Nachforderungen nicht mehr stellen, muss jedoch Guthaben auszahlen.

    "1.8.11-31.7.12 ... ist außerordentlich hoch. Danach hätte mein Sohn,der nur 135/1000 Hausanteil ( 46 qm) bewohnt 39,42 % der gesamten Haus-Heizkosten verbraucht."
    - Das sagt garnichts aus. Eine Mieterin von mir verbraucht bspw. 5x sowiel Warmwasser wie die anderen M durchschnittlich. (Ich habe dann Wasserzwischenzähler installiert bzw. installieren müssen :o.)

    "Kann man ISTA-Abechnungen anzweifeln? Mit Erfolg?"
    - Grundsätzlich ja. Ansprechpartner ist aber Dein Vermieter. Kommt aber auch drauf an, welche Vorgaben die von der Hausverwaltung hbzw. vom VM aben.

    "Es gibt noch ein Ärgernis, das ..."
    - Hier kommt es auf die Beweisbarkeit an...
    Rechtsanwalt, Gutachter, Gerichtskosten, und schon bist Du mindestens im mittleren vierstelligen Eurorisikobereich...:mad:

    Um welcche Ausnahme handelt es sich?


    Hallo Stella, Du solltest diesen SpamZeitgenossen nicht überbewerten.
    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch kürzer als ein Jahr sein, logo, denn Mieter orientieren sich bei Ein- oder Auszügen schliesslich nicht an den BK_Abrechnungszeiträumen in der betr. Immobilie.

    Hallo Muh,

    auch die Smileys machen das Durcheinander, was Du geschrieben hast, nicht "toller".:mad:

    "Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung diese hat Sie nun vermietet.
    Sie ist nun in Ihr Elternhaus gezogen.
    Die Miete bekommt sie auf Ihr Konto gutgeschrieben und auch der Mietvertrag wurde von Ihr unterschrieben."
    - Das ist ja ganz toll, dass eine Vermieterin einen Mietvertrag unterschreibt... (Der Papst wollte das wohl nicht?)

    "Nun ist es so das ich als Sohn die Wohnung notariell überschrieben bekommen habe durch Schenkung.
    Der Vermieter ist immer noch der selbe."
    - OK.

    " 1:) Bin ich nun der Mieter"
    - Du kannst ohne weiteres irgendwo Mieter sein, welches aber mit vorliegendem Fall nichts zu tun haben dürfte.

    "oder bleibt das meine Mutter"
    - Ich weiss nicht, ob Deine Mutter in ihrem Elternhaus Mieterin ist, welches aber ebenfalls mit vorliegendem Fall nichts zu tun haben dürfte.

    "wenn die Miete immer noch auch das Konto von meiner Mutter geht."
    - Ist im Prinzip egal, wohin die Miete geht; auf jeden Fall ist das im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinabrung zu MV nachzulesen.

    "2:) Muss eine neuer Mietvertrag mit meinen Namen unterschrieben werden."
    - Nein, der Mieter behält den bisherigen MV, auch, wenn der Vermieter oder Eigentümer wechselt.

    "3:) Der Mieter hat nun seit 1 Monat seine Miete nicht bezahlt, kann ich als Sohn der nun ja die Wohnung gehört dem Mieter kündigen"
    Nein, nur der VM kann das.

    "oder darf das nur meine Mutter die mit dem Vermieter den Mietvetrag unterschrieben hat."
    - Du solltest endlich mal den Unterschied zw. Mieter und Vermieter ergründen!!

    "1: )Habe ich als Eigentümer die Befugnis Mahnungen , Kündigungsschreiben auszusetzen und zu unterschreiben !"
    - Nein; es sei denn, Du wurdest von der Vermieterin dazu schriftlich ermächtigt, welches Du dem Mieter nachzuweisen hättest.

    "2:)gehen dir Rechte von meiner Mutter durch das notarielle überschreiben der Wohnung an den Sohn über !"
    - So ohne weiteres nicht.
    Übrigens sollteste ebenfalls mal den Unterschied von Ausrufezeichen (!) und Fragezeichen (?) ergründen.

    Hallo schnuppe88,

    was der VM nicht weiss, ist, dass eine Bürgschaft max. 3 Nettomonatsmieten betragen kann.
    Ich bin selbst VM und wäre damit dann (auch) nicht zufrieden.
    Bei schwachen Mietkandidaten würde ich also immer nur an den Mietinteressenten UND beide Elternteile zusammen vermieten. Dann hätte ich drei Mieter, von denen jeder alleine schon für alle Rechte und Pflichten aufkommen müsste.

    Hallo vulk4n,

    ich weiss nicht, was Du Dir wirklich vorstellst. Von den hilfreichen Kräften hier im Forum kann doch niemand bestätigen, wie der Zustand der Mietsache beim Mietbeginn war.
    So ganz persönlich tendiere ich zur Meinung der Hausverwaltung, denn ein vorhandener Laminatboden wäre womöglich im MV erwähnt gewesen.

    Lieber Berny, ich wünsche dir und Deinesgleichen, dass ihr neben dem zumüllen von Internetforen mit inkompetenten und zusammenhanglosen Kommentaren, noch andere Hobbies in eurem Leben findet!


    Danke für die guten Wünsche! Ich beschäftige mich nebenher auch noch mit meinem eigenen Mietverhältnis und meinen Vermietverhältnissen in meinem MFH.:p

    Hallo GlaunerS,

    was die lieben Nachbarn betrifft, so kann ich nur zum Auszug raten.

    "Schimmelbefall in meiner Wohnung aufmerksam gemacht. Ich denke, so etwas ist ein Thema was binnen paar Tagen erledigt sein sollte, aber mein Vermieter tut nicht so als ob. Gilt meine Wohnung demnach als unbewohnbar - sprich, 100% Mietminderung??"
    - Nein.

    "Was kann ich hier tun??"
    - Fristgerecht kündigen.

    "wie mein Vermieter auf meine Beschwerde-Email reagiert hat: Er schickt mir am 11. 2. !!! (wir haben laut Mietvertrag die Miete bis zum 15. zu überweisen) eine Mahn-Email und brummt mir 15 € Mahnkosten auf."
    - Gegenstandslos.

    "Es herrscht hier überhaupt keine angenehme Wohnsituation mehr, was mir allerdings laut Mietvertrag ja eigntl zu steht."
    - Hä?

    "was ratet ihr mir?"
    - Zum nächstmöglichen Termin kündigen und ausziehen.

    Hallo Stella84,

    da diese Abrechnung wohl kaum den gestzlichen Anforderungen entspricht, würde ich ihr insgesamt widersprechen.
    Vorher sollteste sie mal hier gescannt einstellen oder sie abschreiben, Zahlen kannste weglassen.
    Was interessiert, sind die einzelnen Posten, Abrechnungszeiträume und Aufteilungsschlüssel.

    Hallo xXxedosSs,

    Euer Vertragspartner ist grundsätzlich Euer Vermieter.
    Wenn ein Makler von sich aus auf Euch zukommt, habt Ihr damit nichts zu tun.
    Gegen einen Verkauf der Immobilie könnt Ihr Euch nicht wehren, er musste Euch bei Vertragsabschluss auch nicht mitgeteilt werden.
    Eine (ausreichend zu begründende) Eigenbedarfkündigung des Erwerbers darf erst nach einer gewissen Zeit erfolgen, um Spekulationen vorzubeugen. Ausserdem habt Ihr m.E. Vorkaufsrecht. Die Frist weiss ich jetzt nicht, vielleicht hilft [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=3…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    little_bean:

    "An einem Fenster fehlen die Ablauflöcher im Rahmen, sodas regelmäßig bei Niederschlägen, das Wasser durch die geschlossenen ( Kunststoff ) Fenster dringt."
    - So gross sind die Löcher im Kunststoff oder im Glas?

    "Große Pfützen bilden sich dann auf der Febsterbank. Mittlerweile haben wir schon vorsichtshalber alles mit Handtüchern abgedichtet ( so gut es geht), weil wir sind auch nicht immer zuHause und zudem liegt Laminat in dem Zimmer. Wasserflecken bilden sich mittlerweile auch an den Wänden."
    - Bitte mal Bilder oder ein Video.

    "haben bei unserem Vermieter, diese Mängel zu beseitigen, haben wir unserem Vermieter eine schriftliche Frist gesetzt ( natürlich per Einschreiben )."
    - Damit habt Ihr ihn in Euren engeren Freundeskreis aufgenommen...:mad:

    "Die Frist ist jetzt um und nix ist passiert. Nun wollen wir die Miete mindern. Dürfen wir das bei so einem Mangel? Und wenn ja wieviel % ?"
    - Ihr solltet Euch bei einem Fachanwart beraten lassen.

    Und dazu wird immer noch die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Wenn er daran Bedingungen knüpft ist das nicht zu beanstanden.


    Und dies wurde bereits im Posting #2 sinngemäss beantwortet.
    OMG, lass Hirn regnen!
    Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern ergeben sich aus den bestehenden Mietverträgen und aus dem BGB.
    Ansonsten sollte die Fragestellerin mal einen Fachanwalt (kostenpflichtig) konsultieren.

    Also haben wir nun auch Handhabe durch Urteile vom OLG.
    Wir haben morgen einen Termin mit dem Studio und Vermieter.
    Werde beiden Seiten mal darlegen nun, wie die Fakten sind.
    Ich werde euch darüber berichten.


    OK, danke. Bisher hatten wir hier solch einen Fall m.W. noch nicht gehabt...:o

    "Antortet ihr hier eigentlich alle nur um Posts zu sammeln oder kennt sich hier auch irgendjemand mit der Materie aus?"
    - Wir alle sammeln hier nur Posts und Punkte und Penunzen.

    "Die Frage lautet also: Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen, wenn eine der beiden Hauptmieterinnen Ihr Zimmer an mich untervermieten möchte?"
    - Die Antwort lautet also: Verhandlungssache.
    Kannst ja ruhig solange weiterbohren, bis Dir mal eine Antwort gefällt...:D

    Hallo, vielen Dank für die Antwort! Die Differenz wurde nicht für Betriebskosten einbehalten, es geht nur um die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen wie "entwichene Pigmente aus der Wandfarbe", so der Vermieter bei der Übergabe. Die Zeugen sind sehr zuverlässig, dennoch blieb jede Bitte um vollständige Auszahlung bzw. das Zugeständnis, einen Materialanteil zu übernehmen, unbeantwortet.


    Toll, soll wohl zur Belustigung dienen...
    Du solltest mal den Mieterverein oder einen Fachanwalt aufsuchen. Voher das Kostenrisiko abwägen.

    "Darf ich dann wenigstens, und mein Bürge, alle Daten schwärzen, die nicht von Belangen sind"
    - Ich würde von den Originalen Kopien anfertigen und in diesen das ganz Persönliche ("Übliche") schwärzen.

    "Mit was für Kosten muss ich zusätzlich rechnen, zwecks Warmwasser?"
    - Eine badefreudige Mieterin von mir hatte im vergangenen Abrechnungszeitraum WW_Kosten für Verbrauch 60€, für Bereitung 175€.
    Heutzutage können Vermieter nicht vorsichtig genug sein, so manche sind an ihrer Immobile (besser: "tollen" Mietern:mad:) schon kaputtgegangen...

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