Das ist jetzt aber nicht so nett - ich wollte nur helfen ![]()
Gruß Katja
Macht doch nichts...
Das ist jetzt aber nicht so nett - ich wollte nur helfen ![]()
Gruß Katja
Macht doch nichts...
In den Vorjahren war es einmal eine Rechnung eines anderen Gebäudes, des selben Vermieters.
Damals wurde mir die Rechnung in vergrößerter Kopie vorgelegt! So vergrößert das die Adresse des Gebäudes nicht mehr auf der Kopie war! Adresse wurde handschriftlich daneben geschrieben. Es war eine Rechnung der Wasserwerke, jedoch mit völlig anderer Kundennummer! Ein Anruf meinerseits bei den Wasserwerken ordnete diese Rechnung einem anderen Gebäude des Vermieters zu.
Die Erklärung des Vermieters, welche mir schriftlich vorliegt!
Der gehört zweimal bestraft: Einmal wegen Betrugs, einmal wegen Dämlichkeit.
Auf Verlangen des Mieters hat der VM dem M Gelegenheit zu geben, die Originalbelege einzusehen.
Hallo ekdül,
so, wie Du das schilderst, scheint mir hier der Straftatbestand des § 263 StGB vorzuliegen, den ich zur Anzeige bringen würde.
"mein Vermieter hat ein und dieselbe Rechnung in 2 Abrechnungen zum Ansatz gebracht.
Sowohl in der Nebenkostenabrechnung 2010/11 als auch in der 2011/12.
Bei der Einsicht die Rechnungen ist mir dies aufgefallen."
- Ein Irrtum kann ja mal passieren; wenn jedoch ein System dahinter zu erkennen ist, würde ich eben, wie gesagt, Nägel mit Köpfen machen.
Wichtig: Taggenaue Abrechnungsperioden angeben, ebenso Rechnungsdatum.
"Dies ist nicht das erste mal, das der Vermieter Rechnungen doppelt bzw. von anderen Gebäuden zur Anrechnung bringt."
- Du kannst das beweisen?
"Bei Nachfragen wird mir nur erklärt, ich wäre von grenzenlosem Misstrauen beseelt und alles ist in Ordnung."
- Bla bla.
"Kann ich so etwas als Betrug zur Anzeige bringen?"
- Kannst nicht nur, soltest es auch, denn systematischem Fehlverhalten sollte Einhalt geboten werden.
Er hat nämlich absolut GAR NICHTS zu verlieren, ausser das Gefühl, seine Macht zu beweisen, in dem er einem armen Studenten Schaden verursacht...
... welches für manche Zeitgenossen wohl das Geilste zu sein scheint.
Du hast PN.
Vielleicht kontaktierst Du mal eine Kanzlei, die sich mit sowas auskennt. Mit der hier habe ich gute Erfahrungen gemacht. Es bringt ja nich soo viel nur darüber zu diskutieren. Eine klare Ansage von einem Experten hilft Dir da auf jeden Fall weiter.
Deine Werbungen für RA_Kanzleien kannste uns gerne ersparen!!
Unter anderen ist in den neuen Mietvertrag, die Mietkaution geringer angegeben als in mein alten Vertrag.
Im neuen Mietvertrag ist es folgendermaßen berechnet: " 1 Kaltmiete + aktuelle Nebenkosten = Mietkaution". Im alten Mietvertag: " 1 Kaltmiete + damalige Betriebskostenpauschale + Stellplatz = Mietkaution"
Niemand hält Dich davon ab, mal eine Suchmaschine zu bemühen um herauszufinden, wie und in welcher maximale Höhe Mietsicherheiten zu berechnen sind.
Kauf dir nen Boxsack und lass deine miese Laune daran aus ...
Da müsste ich in einen neuen investieren, denn der alte ist zerfleddert.
"wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
- Das ist kein ganzer Satz...
Das steht aber exakt so im ursprünglichem Vertrag unter § 6 1. b) mit dem handschriftlichem Eintrag 20 DM.
Aha, jetzt kann ich mir den kompletten Satz zusammenreimen...![]()
Hallo Axel,
Wohnungsleerstände dürfen sich nicht (negativ) auf die verbleibenden Mieter auswirken. Eine leerstehende Wohnung ist betriebskostenmässig so zu werten, als ob eine Person drinnen wohnt.
Der guten Ornung halber: Mietverhältnisse enden eigentlich immer zum MonatsENDE.
die Waschmaschine der Mieter über uns lief aus.
Hallo,
um Spekulationen vorzubeugen, sollteste uns mal die Schadenursache näher beschreiben.
Yoo, Martin Golfsport, versuche Dich nur weiterhin in Werbung für eine gemeinnützige Firma, die sich Sozialverhalten auf's Panier geschrieben hat... - Ebenfalls: Nix für ungut...
Kaspar 1980:
"Ein Jahr nach dem Auszug kam dann die Nebenkostenabrechnung für das Gesamtjahr."
- Bitte GENAU: Wann kam die NK_ABr. für welchen Zeitraum?
"Bestandteil dieser Nebenkosten waren dann (für mich aus heiterem Himmel) die sonstigen Zuschläge."
- Welche genau? Im MV vereinbarte?
"wörtlich heisst es im Mietvertrag "sonstige Zuschläge (z.B. Kabelfernsehanlage,Gemeinschaftsantenne oder Modernisierung)"."
- Das ist kein ganzer Satz...![]()
Würde es dadurch wärmer ?
Die HZG ist nicht defekt, es muss nur nachgetankt werden das kann auch Mietern zugemutet werden.
Es ist völlig unwichtig, weshalb eine Heizung nicht arbeitet, wenn sie es aufgrund der Temperaturen müsste.
Das ist natürlich nicht nötig, weil jedes Gerät einen integrierten Zähler hat.
Sicher? .....
Im Internet steht,das dafür ein Grund angegeben sein muss,wenn das Mietverhältnis ein Zeitlimit beträgt sonst ist dieses hinfällig.
Trifft das in diesem Fall zu?
"Zeitlimit".... Bitte definiere das mal rechtssicher.
Ein Zeitmietvertrag hat klar definierten Anfang und Ende aus bestimmten Grund.
Euer MV hat einen Kündigungsverzicht innerhalb der ersten 12 Monate.
In diesem Fall (Vermischung von Berechnungsmethoden), scheint es eben nicht korrekt zu sein.
Von daher sehen wir einer Klage gelassen entgegen, sollte sich der Vermieter dafür entscheiden.
Es geht nicht darum, keine Mieterhöhung zu akzeptieren; nur sollte sie auch gerecht und korrekt sein. Da die aktuelle Miete aber noch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann sich der Vermieter nicht nach Lust und Laune neue Berechnungsmethoden ausdenken, um die Grundmiete künstlich unter die Vergeichsmiete fallen zu lassen.
Du sagst es. Es gibt ja solche und solche und solche .... Vermieter. Wir als kleine VM sind bis jetzt damit am besten gefahren, MEH Nicht mit Gewalt durchzusetzen, sondern sie abzustimmen mit der Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft der Mieter. Lieber 12 etwas geringere Mieten jährlich als zehn/elf mit Risiko behaftete bzw. Leerstand. Abba jeder Jeck ist eben anders.![]()
Kolinum:
"ACHTUNG: Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden."
- Halte auch ich für sehr wichtig.
"Der alte Vertrag wird damit in seiner Gesamtheit nichtig. Vermerkt werden muß da nichts."
- Nicht einverstanden. Da dann für eine Mietsache zwei MVs existieren, wäre m.E. im neuen MV ein Vermerk über die Üngültigkeit des alten MV angebracht.
Also die Pauschale war natürlich viel höher als meine berechneten Betriebskosten, habe die letzten Jahre immer eine Erstattung bekommen.
Was sollte denn bestimmtes "Vermerkt" werden, damit der alte Vertrag nichtig ist? Eine kurze Erklärung, dass er aus dem Grund XY geändert wurde?
Yoo, sozusagen gegenstandslos. Prima für Euch mit der Berechnung!:D
Jedenfalls sagte der Anwalt ...
Toll, dass Du uns das jetzt schon mitteilst. Warst wohl heute, Samstag, beim Anwalt...
Hallo Breuly,
"ich habe jetzt nach 3 Jahren einen neuen Mietvertrag bekommen."
- Ohne weiterzulesen: War nicht nötig. Bestehende Verträge können durch nachträgliche Vereinbarungen geändert bzw. ergänzt werden.
"... mein alter Mietvertrag auf eine Pauschale von Betriebskosten läuft, ich aber seit Anfang an auf meinen tatsächlichen Kosten abgerechnet werde."
- Das war rechtswidrig. Wie waren denn im Vergleich die pauschalen zu den berechneten Betriebskosten?
"Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden."
- Sowas macht man nicht.
"Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig,"
- Nein.
"oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?"
- Ja.
Gruß Breuly[/QUOTE]
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