Beiträge von Berny

    ich darf Ihn doch aber zumindest schriftlich um eine Aufschlüsselung der unklaren Punkte bitten?


    Natürlich darfst Du das. Dazu solltest Du ganz präzise tabellarisch aufgeführte Fragen stellen m.d.B. um nachvollziehbare Erläuterungen.
    Gartenarbeiten stehen nicht explizit im MV? Oder werden die über Hausmeistertätigkeiten verrechnet?

    Vermieter:

    "Der Bürge der eine Bürgschaftserklärung unterschreibt, haftet maximal nur in Höhe der gesetzlich vorgesehenen Kautionssumme (§ 551 BGB) für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis des Mieters (der alleine den MV unterschreibt)."
    - Richtig.

    "Dieser Bürge muss NICHT die Kündigung des MV unterschreiben."
    - Richtig, ist ja auch meine Meinung.

    "Wenn der Mieter 2 Jahre keine Miete zahlt und geräumt werden muss, haftet der Bürge nur für maximal 3 Monatskaltmieten."
    - Auch schon bei 2 Monatsmieten ;) Der Bürge haftet nicht für max 3 MKM, sondern max. bir zur Höhe der Kautionssumme+Zs.

    "Ich vermiete meine schöne 2 ZKB Wohnung an einen Studenten ohne eigenes Einkommen.
    Um sicher zu sein, dass ich keinen Mietausfall habe, möchte ich als VM die Bürgeschaft z.B. der Eltern.
    Als schlauer Vermieter lasse ich diese dann nicht einen Bürgeschaftsvertrag (mit der oben genannten Beschränkung der Haftung auf 3 Monatskaltmieten) unterschreiben sondern nehme sie als MIETER in den MV auf. Trotzdem kann man von BÜRGEN sprechen. Auch wenn die Eltern selbst nicht in der Wohnung wohnen, haften Sie gesamtschuldnerisch für alles was der Sohnemann so an Schäden und Mietausfällen hinterlässt."
    - Richtig.

    "Möchte der Sohn nach abgebrochenem Studium nun den Mietvertrag kündigen, dann MÜSSEN alle MIETER .. also Student + bürgende Eltern die Kündigung unterschreiben."
    - Nicht bürgende, sondern mitmietende Eltern... :)

    "Ich hoffe ich habe den Sachverhalt ausreichend erläutert, sodass der Unterschied klar wird."
    - Das hoffe ich ebenfalls.

    Hallo Stefan1983,

    "der Vermieter hat allerdings die gesamte Wohnung neu verlegen lassen & ist jetzt natürlich dementsprechend sauer, dass unsere Versicherung lediglich den Schaden laut Übergabeprotokoll bezahlt hat."
    - M.E. ist dieses Thema erledigt. Die Zeiten, wo wegen eines Kotflügelkratzers das ganze Auto neu lackiert wurde, sind vorbei. Ausserdem, die Nutzungsdauer von Laminat ist auf 10 Jahre definiert. Hier wären also ohnehin Abzüge Neu für Alt fällig.

    "Das Mietverhältnis endete vor gut 13 Monaten. Sind damit alle Fristen bezüglich Kautionsrückforderung beglichen?
    - Nein. Wie ist denn in dieser Immobilie der übliche Betriebskostenabrechnungszeitraum?

    Hallo tigermoto,

    "müsste zB ein Baum geschnitten werden, weil dadurch eine Gefahr bestünde wäre es Wirtschaftlich."
    - Du solltest mal in Deinem Mietvertrag nachschauen, welche Betriebskosten Du überhaupt zu tragen hast.

    "Genau so empfinde ich das auch, es scheint schon sehr dubios. Insbesondere weil man höchstens 2 mal im Jahr jmd. sieht der die Hecken schneidet oder Rasen mäht. Vielleicht trügt da auch die Wahrnehmung, aber am Bestand der Aussenanlagen hat sich nichts verändert,"
    - Lass' Dir von Deinem VM Rechnungen des Gartenbaubetriebs bzw. die Arbeitszettel der Arbeiter zeigen.


    Wenn der Bürge als Mitmieter die Kündigung nicht unterschreiben will haftet er ja weiterhin für die Mietzahlungen ...
    weil oben stand ... was wenn der Bürge nicht will ...
    Wir reden die ganze Zeit über den Bürgen ... also wer sonst soll mit er gemeint gewesen sein?


    Falls Du es nicht begreifen kannst oder willst:
    Ein Bürge ist Bürge und nicht Mieter.
    Der Bürge unterschreibt die Bürgschaftserklärung, der Mieter den Mietvertrag.
    Spätestens wenn der Mietvertrag beendet und abgerechnet ist, ist der Bürge 'raus.
    Falls es Dir zur weiteren Verdeutlichung weiterhelfen sollte: Auf jedem anwendbaren Schreiben der JobCenter steht, dass sie nicht Mietvertragspartner werden (obwohl sie KdU oder Kautionen übernehmen).

    Wenn er die Kündigung nicht unterschreiben will haftet er ja weiterhin für die Mietzahlungen ...
    weil oben stand ... was wenn er nicht will ...


    Wer ist "er"?
    Falls Du nicht in der Lage bzw. willens sein solltest, ganze und ohne weitere Nachfrage(n) verständliche Sätze zu schreiben, solltest Du es sein lassen.

    Hallo Karin,

    "Das Ganze dauert jetzt schon zwei Wochen.."
    - .. und es wird herumgehampelt... - Ich würde die Mängel schriftlich präzise tabellarisch auflisten, ferner seit wann sie dem VM bekannt sind. Das ginge dann per Einwurfeinschreiben an den VM mit der Aufforderung, die Mietsache zeitnah instandzusetzen und Mietminderung zu vermeiden. Ein Hinweis auf § 535 BGB wäre auch sinnvoll.

    "Wir haben dem Vermieter ausversehen 100 Euro zu viel überwiesen..."
    - zieht Ihr das im nächsten Monat von der Zahlung ab. Er wird es ja wohl selbst gemerkt haben.
    Mit seinen Gören braucht Ihr Euch nicht zu beschäftigen.

    Hallo Jürgen,

    ich an Deiner Stelle hätte mich garnicht ...:eek:
    Aber, sei es drum: Dein Mietverhältnis endete 31.07.2011. Der übliche 12-monatige Betriebskostenabrechnungszeitraum endete wahrscheinlich am 31.12.2011. Somit hätte die BK-Abrechnung bis spätestens 31.12.2012 Dir zugegangen sein müssen. Da dieser Termin durch Vermieterverschulden fruchtlos verlief, brauchst Du keine B-Kosten an den VM nachzuzahlen.
    Sollte der VM Dir die BK_Abrechnung weiterhin verweigern, wird er Dir u.U. sämtliche bisher geleisteten BK-Vorauszahlungen sogar erstatten müssen.

    übrigens kann eine fristlose Kündigung einmalig noch durch vollständigen Ausgleich der Mietschulden abgewendet werden ..


    Richtig, HIV (Hatte Ich Vergessen). Das nennt man schon mal Heilung der Fristlosen. Dabei ist es egal, wer zahlt. Hauptsache, das Mietzahlungskonto ist ausgeglichen.
    Hat auch der Noch-Göttergatte die Kündigung mit unterschrieben?? (Wäre wichtig zu wissen.)

    Und das "offenlassene Antworten" seitens der WBG wirkt für mich wie eine Art Säbelrasseln


    Das ist eine uralte Taktik, bspw. mit vielen Worten wenig auszusagen...
    Ich bin auch der Meinung, dass Du den Bodenbelag, den Du bei Bezug der Wohnung bereits vorgefunden hast (welcher also dem VM gehört!) garnicht entfernen darfst. Das wäre sonst Diebstahl, und DU müsstest einen neuen Bodenbelag spendieren...:mad:

    Wie wäre der weitere Weg?
    zuerst Belegeinsicht, da steht auf der Rechnung: Wartung der Hausantenne.
    Trotzdem wiederspricht der M der NK-Abrechnung,
    der Widerspruch wird vom VM zurückgewiesen.

    Dann klagt der VM auf Zahlung der NK.
    Im Prozess wird vermutlich die Rechnung vom Gericht geprüft,


    Moin Moin,
    soo einfach geht da ja nun nicht...
    Um ein gerechtes Urteil zu finden, wird ein "schwindelfreier:)" Gutachter hinzugezogen, welcher zur Begutachtung der Antenne einen Leiterwagen mit entsprechend Personal benötigt....:cool:

    Hallo Krumel2104w,

    erst, wenn die Mietrückstände in der Summe über einen längeren Zeitraum zwei Bruttomonatsmieten oder hintereinander mindestens 1,5 BrMM übersteigen, kann der VM fristlos kündigen.
    Lass' Dich ncht bange machen, tausche den Türschliesszylinder aus. Erst bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter musst Du das alte Schloss wieder einbauen.

    ABER: gleichzeitig bekomme ich schriftlich mitgeteilt, dass die Entfernung des PVC-Bodens -wenn halt nicht durch mich- dann eben durch die Wohnungsbaugenossenschaft bzw. eine Fremdfirma durchgeführt werden wird. Ohne jeden weiteren Hinweis auf daraus resultierenden Kosten


    Hallo,
    ich verstehe das Problem nicht, denn über die Kosten der Belagentfernung muss Dir Dein VM auch nichts mitteilen, denn das machen deren Leute oder Beauftragte.

    Daran scheint nichts auszusetzten sein,
    sofern die Wartung stattgefunden hat.

    Du wirst vermutlich keinen gegenteiligen Beweis haben,
    sofern hast du schlechte Karten.


    Würde mir nicht schmecken...: "Wartung" ohne weitere Angaben. Hauptsache, der VM hat was auf die Mieter abzuwälzen und der Handwerker sein Geld für ... :confused:

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