Beiträge von Berny

    Hmm vieleicht sollte ich mir einfach mal ein paar auszüge aus dem BGB kopieren und damit meinen Vermiter konfrontieren.


    Nee, sondern die Fakten tabellarisch auflisten und den VM schriftlich zum zeitnahen Abstellen der Mängel auffordern mit Verweis auf den § 535 BGB.

    Gaanz toll finde ich es, wenn die Fragesteller gemäss der Wulff-Taktik sich die Fakten scheibchenweise aus der Nase ziehen lassen.
    Fest steht m.E. dass die Mietsache mängelbehaftet ist. Der VM hat sie ungeachtet der Kosten mängelfrei zu halten, siehe § 535 BGB.
    Mit Deinem nachbarlichen Mitstromverbraucher hast Du rechtlich nichts zu tun.

    Hallo Schnuffy,

    hier geht es m.E. schon in Richtung (verbotene) Rechtsberatung, weshalb ich Dich eher an einen Fachanwalt, welcher u.U. einen Gutachter hinzuziehen dürfte, verweisen würde. Dein Kostenrisiko dürfte damit bereits deutlich im vierstelligen Eurobereich liegen.

    "In der Klausel steht:
    1. Tapezieren und Anstrich von Wänden und Decken der gesamten Wohnung einschließlich Lackieren der Heizkörper, Scheuerleisten und Türzargen.
    1.1 In Kenntnis des vorstehend geschilcerten Sachverhalts mietet der Mieter die Mietsache gleichwohl an. Zur Abgeltung der hieraus erwachsenden Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verpflichtet sich das Wohnungsunternehmen, einen einmaligen Pauschbetrag in Höhe von 500 euro an den Mieter zu leisten. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Mieter, die oben näher beschriebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen."
    - Hieraus könnte u.U. geschlossen werden, dass Du beim Auszug die Mietsache in entsprechendem ("vertragsgerechten") Zustand zurückzugeben hast.

    "Damals verhielt es sich so, dass ich von dem Geld des Vermieters nicht alle Räume komplett tapezieren konnte, da das Geld für den Maler nicht reichte."
    - Das wurde aber wohl nicht aktenkundig mit der Möglichkeit einer finanziellen Nachbesserung...

    "ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?"
    - Ja, das könnte gehen. Kommt u.a. auch auf das Abnahmeprotokoll und die anzusetzenden Preise an.

    [QUOTE=ciiity:

    "Wir haben unsere Wohnung zum April 2013 gekündigt."
    - Kein exaktes Datum.

    "Soviel ich weiß, muss man die NK nicht mehr zahlen, wenn man keinen zugang mehr zur Wohnung hat."
    - Das ist falsch.

    "Die Wohnung wurde nun zum 01.04.2013 neu vermietet."
    Also hast Du noch bis zum 31.03.2013 sämtliche Kosten zu tragen.

    SalesLady:

    "Und was ist nun mit dem Handwerker, der von meiner Vermieterin beauftrag wurde?"
    - Den bezahlt diejenige, die ihn beauftragt hat.

    "Denn wie gesagt, wenn ich was falsch mache dabei, könnte mir hier meine Vermieterin unterstellen, dass ich keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe."
    - Warte erst mal ab...

    "in der Ecke hingen bis zum Tag der Entdeckung, lange Vorhänge vor der Wand"
    - Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken...:mad: Dann konnte ja auch garnicht richtig gelüftet (also mit ordentlicher Luftbewegung) werden. Sage das doch mal Deiner VM...

    "da kann ja meine Vermieterin hier jeden mitbringen, der behauptet, er sei Handwerker vom Fachbereich sowieso."
    - Der Handwerker muss Dir gegenüber garnichts behaupten. Für ihn steht die VM gerade.

    "Damit habe ich doch keine Handhabe gegen so eine Person"
    Falsch. Du hast eine Handhabe gegenüber Deiner Vertragspartnerin, und rate mal, wer das wohl sein mag...

    "Gibt es nicht auch beim Schadensersatz eine Regelung, die besagt, dass sich der Vermieter mind. zu 50% an der Sache beteiligen muss, wenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann?"
    - Noch nie von einer solchen Regelung gehört. Mitdenkende und kooperative Zeitgenossen könne jedoch durchaus einen praktikable Regelung herbeiführen.

    "Habe ich das so richtig verstanden?"
    - Was Dein Mietvertragsverhältnis betrifft, so wurde es doch schon richtig erklärt. Dem stimme ich zu.

    Hallo,

    über Schimmel könnten wir non-stop diskutieren. Suche mal im www nach Schimmel, und Du findest Lesestoff bis nach Pfingsten.
    Ich würde da kein Bohei mit der alten Dame machen und die befallenen Ecken mit DanKlorix mehrmals auswischen und austrocknen und später - je nach Bedarf - 2 mal mit Spezialfarbe von Alpina für Bad und Küche anstreichen. Der 10L-Eimer kostet bei OBI 39,99 €.
    Sinnvoll wäre auch die Aussenwände an diesen Stelle zu untersuchen, ob da evtl. Nässe eindringen kann.

    Syker:

    "Ob das nur für amtliche Schriftstücke möglich ist konnte ich noch nicht recherchieren,"
    - Zustellungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, die blauen und gelben Briefe mit Rückschein.

    "zumindest wird es nur im Geschäftskundenbereich angeboten."
    - GK sind im Prinzip nichts anderes als PK. Hier heisst es "zugegangen", also in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

    "Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird, nicht aber der Inhalt des Schriftstückes."
    - You say it...:cool:
    - Womit wir wieder bei der Nummer mit dem Boten/Zeugen wären... :cool:

    Hallo Matthias,

    Für Euch Mieter ist einzig und allein Euer Mietvertrag massgeblich. Mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung habt Ihr nichts zu tun. Zur Sicherheit würde ich mir von der für Euch gültigen Hausordnung eine Fotokopie anfertigen, falls Ihr einen entsprechenden Nach-/Be-weis (noch) nicht haben solltet.

    In meinem Post oben habe ich einen Ausschnitt meines Mietvertrages hochgeladen, oder, werden noch mehr Abschnitte erfordert?


    Dann lies' doch mal Posting #16...

    Hallo Stefan,

    meine Frage "Wie ist denn in dieser Immobilie der übliche Betriebskostenabrechnungszeitraum?" Hast Du leider noch nicht beantwortet.
    Ein Einwurfeinschreiben wird vom Zusteller in den Briefkasten eingeworfen und gilt damit als dem Empfänger zugegangen (aber nur der Umschlag...)
    Ein Einschreiben mit Rückschein wird, falls der Empfänge nicht anwesend ist, bei der Poststelle hinterlegt, und der Empfänger benachrichtigt. Holt er es innerhalb einer Woche nicht ab, geht es als unzustellbar an den Absender zurück.
    Neuerdings(?) gibt's auch Übergabe einschreiben, welche vom Postboten dem Empfänger händisch übergeben werden müssen.

    Auch ich kann nichts Auffälliges entdecken, ausser dass Eure Ölzentralheizung wohl einen sehr hohen Verbrauch haben muss. Wie (ur-)alt ist sie denn?
    Ihr habt jährlich Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung i.H.v. 905€, also 18,47€/m² Wohnfläche.
    Wir haben jährlich Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung (Gas) i.H.v. 12,50€/m² Wohnfläche.
    Vergleiche mal die Heizkörper (die Nummern, nicht die Montageorte!): Sind deren Bewertungsfaktoren schlüssig?

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