SalesLady:
"Und was ist nun mit dem Handwerker, der von meiner Vermieterin beauftrag wurde?"
- Den bezahlt diejenige, die ihn beauftragt hat.
"Denn wie gesagt, wenn ich was falsch mache dabei, könnte mir hier meine Vermieterin unterstellen, dass ich keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe."
- Warte erst mal ab...
"in der Ecke hingen bis zum Tag der Entdeckung, lange Vorhänge vor der Wand"
- Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken...
Dann konnte ja auch garnicht richtig gelüftet (also mit ordentlicher Luftbewegung) werden. Sage das doch mal Deiner VM...
"da kann ja meine Vermieterin hier jeden mitbringen, der behauptet, er sei Handwerker vom Fachbereich sowieso."
- Der Handwerker muss Dir gegenüber garnichts behaupten. Für ihn steht die VM gerade.
"Damit habe ich doch keine Handhabe gegen so eine Person"
Falsch. Du hast eine Handhabe gegenüber Deiner Vertragspartnerin, und rate mal, wer das wohl sein mag...
"Gibt es nicht auch beim Schadensersatz eine Regelung, die besagt, dass sich der Vermieter mind. zu 50% an der Sache beteiligen muss, wenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann?"
- Noch nie von einer solchen Regelung gehört. Mitdenkende und kooperative Zeitgenossen könne jedoch durchaus einen praktikable Regelung herbeiführen.
"Habe ich das so richtig verstanden?"
- Was Dein Mietvertragsverhältnis betrifft, so wurde es doch schon richtig erklärt. Dem stimme ich zu.