Beiträge von Berny

    Hallo Pierre,

    dass da was an der Sache müffelt, dürfte ja wohl klar sein: Der VM lässt sich verleugnen und meint, die Angelegenheit aussitzen können.
    Dein Ansprechpartner ist Dein Miet-Vertragspartner, es sei denn, das er schriftlich nachweislich (Originaluntertschrift erforderlich!) einen Bevollmächtigten beauftragt hat.
    Bleib' am Ball und berichte hier gelegentlich, bitte.:)

    PS: Fotos bitte mit eingeblendetem Datum UND einer Tageszeitung mit gut lesbarer Überschrift drauf.

    ...ich habe mich zu allgemein bzw. unpräzise ausgedrückt. Habe ich das Recht, die Miete dauerhaft zu kürzen?


    Nein, hast Du nicht.
    Bzgl. der Dir überteuert erscheinenden WG_Vers. kannst Du beim VM die Unterlagen einsehen (VersUmfang, Gesellschaft, Prämie). Nach § 556 BGB ist der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

    Wir haben hier jetzt eine Ausführung des Aufhebungsvertrages auf dem Tisch.

    Leider ist die Ablösesumme falsch berechnet worden. (Nicht zulässige Mieterhöhung wurde mit einberechnet). Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?


    Unstimmigkeiten kannst Du ausschliesslich mit der Vertragspartei klären.

    Hallo ela1973,

    "Ich wohne seit 2005 in einem Einfamilienhaus zur Miete. Bisher zusammen mit meinem Mann,meiner Tochter (21) und einem guten Freund der in der mit angemieteten Einliegerwohnung als Untermieter lebt."
    - Schriftliche Erlaubnis Eures VM zur Untervermietung habt Ihr?

    "Im Februar diesen Jahres ist mein Mann ausgezogen und wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt das der Freund mit als Hauptmieter in den Vertrag kommt und wir einen neuen Untermieter nehmen dürfen .. so könnten wir das Haus weiter halten."
    - Dein Ex, welcher ja weiterhin Mieter bleibt, ist damit einverstanden?

    "wir haben jemanden einziehen lassen der vorher ohne festen Wohnsitz war."
    - Mit schriftlicher Erlaubnis Eures VM?

    "das PROBLEM: Unser Untermieter ist ein Punk, und unsere spiessige Nachbarschaft ist entsetzt über seine Optik.Dies führte nun heute dazu das wir einen Brief vom Vermieter bekamen,das wir das Mietverhältnis mit uns erem Untermieter sofort kündigen sollen,"
    - Ich kann den VM verstehen. Und was meint der Punk dazu?

    "ansonsten fliegen wir - auf Deutsch gesagt - zum 31.08. raus"
    - Genauso hat der VM geschrieben...?

    "Ist das rechtens? Darf er das? Ich muss noch dazu sagen das er einen Hund mitgebracht hat .. wir haben auch einen und im Mietvertrag steht auch drin das die Haltung EINES Hundes erlaubt ist. Gut,damit wird er sicherlich durchkommen ... aber wenn der Hund nun auf jemanden anderen gemeldet wird??
    Hauptproblem ist die Frage ob er uns zwingen kann jemanden raus zu werfen nur weil den Nachbarn die Optik nicht gefällt?"
    - Hauptproblem ist eher, ob hier (evtl. mehrfach) gegen gültige Vertragsvereinbarungen bzw. gegen das Mietrecht verstossen wurde.

    Hallo TschiesesKreist,

    ich halte es für ein Noch-mietrechtliches-Problem.

    "jetzt sind wir im Jan. 2013 ausgezogen,"
    - Gibt es ein Übergabeprotokoll? Was steht dort drin?

    "Vor ein paar Tagen erreichte uns eine SmS, dass in dem Bad nun ein Wasserschaden vorliegt, den wir angeblich verschuldet haben sollen,"
    - Genauen Text bitte.

    "Kann uns der Vermieter in dem Fall etwas anhaben?"
    - Ich denke da an die Nummer mit den versteckten Mängeln.

    "Ich mein, ist ja alles vom Profi gemacht worden."
    - Das sagt... überhaupt nichts...

    Allerdings forderte er trotzdem die Nachzahleung "da es selbstverständlich sei, für angemietete WOHNRÄUME auch Nebenkosten zu zahlen..."
    Unser Glück war, dass der Vermieter sich ins eigene Fleisch geschnitten hat, indem er die mündliche Vereinbarung (für die wir nichts in der Hand hatten) schriftlich bestätigt hat.


    Tja, so kann's gehen... :):):)

    Hallo Pierre,
    ich schätze, dass Du in diesem Falle die kriminalpolizeilichen Ermittlungen abzuwarten hast.
    Weisst Du, ob der VM bzw. die Handwerker zwischenzeitlich vernommen wurden?
    Wieso passte nun Dein Schlüssel nicht mehr in das Schloss, obwohl der Schliesszylinder nicht ausgetauscht wurde?
    War der Wasserrohrbruch in Deiner Wohnung?
    Hätte der VM die Möglichkeit gehabt, Dich telefonisch zu erreichen?

    Oh ja das stimmt Naja aus Fehlern lernt man zum Glück
    Gekündigt haben wir direkt gestern Abend nachdem wir das Schreiben bekommen haben.
    Jetzt ist nur die Frage ob ich jetzt wirklich das Haus in einer Woche abbauen muss


    Hallo Marc,

    ja, zügig abbauen würde ich es schon.
    Gekündigt habt Ihr ordnungsgemäss mit allen (lt. MV) Mieterunterschriften, nachweislich? (Wenn mich jemand auf's Kreuz legt, gebe ich ihm keine Chance...).
    Den Vorrednern schliesse ich mich an.

    Wann handelt es sich um eine Schönheitsreparatur und wann fängt eine Sachbeschädigung an? Ändert das wirklich was an dem Sachverhalt? Oder wäre das alles Ansichtssache?


    Ansichtssache?: Gutachter für viel Geld, e.F. Rechtsstreit.
    Eine (Sach-)Beschädigung, also, was deutlich über den bestimmungsgemässen Gebrauch/Benutzung/Nutzung hinausgeht, ist vom Verursacher zu beseitigen.

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