Hallo Wera,
die "Wahrheit" liegt irgendwo dazwischen...
"dass die Vermiterin es zwar in Übergabe Protokoll eingetragen hat...Wir aber haben seit der Übergabe nix von gehört oder bekommen."
- Das ist zwar gut und schön, jedoch hätte im ÜP engetragen werden sollen, wer die Schäden bis wann auf wessen Kosten zu beseitigen hat. Dieses Versäumnis muss sich der VM schon vorwerfen lassen.
"Deshalb wusste ich nicht ob sie es so akzeptiert oder ob wir es erneuern sollen. Da wir auch später nicht von ihr schriftlich benachrichtigt worden sind bin ich der Meinung dass sie es nicht einfach so entscheiden kann und wir dann einfach so bezahlen müssen."
- In den der Rückgabe der Mietsache folgenden sechs Monaten hatte sie Ansprüche an Euch angemeldet?
"Ich hatte heute zwei Gespräche gehabt eine mit eine Anwalt und andere mit der Miterschutzbund. Der Anwalt meinte ihr muss bezahlen weil ich es kaputt gemacht habe"
- Grundsätzlich zutreffend, § 823 BGB.
"der Miterschutzbund meint nein . Ich musste vorher schriftlich darauf hingewiesen sein die Mängel zu beseitigen bis Datum x und wenn ich mich immer noch geweigert hätte wäre die Vermiterin dann in recht jemanden zu beauftragen."
- Trifft ebenfalls zu. Bei beendeten Mietverhältnissen könnte der VM sogar Reparaturen ohne Kenntnis des ehem. M auf dessen Kosten durchführen. Klingt etwas seltsam, deshalb sind klare Vereinbarungen auf dem ÜP sehr sinnvoll.