Beiträge von Berny

    Der Vermieter erzählte uns, dass er einen hohen 5 stelligen Betrag in die Elektronik der Heizung investiert hatte und es somit keiner Erneuerung bedarf.


    Hallo Marie,
    lasst Euch nicht verar***en! Zentralheizungssteuerungen kosten i.d.R. dreistellige Eurobeträge. Bei fünfstellig hat er wohl vergessen, die Währung zu benennnen. Den Schorni interessiert nicht die Regelelektronik, sondern die Abgaswerte und das Alter des Kessels.

    Hallo Berny
    Das eine grenzt an das andere an. Auf dem Grundstück auf dem wir nicht wohnen befindet sich grössenmässig das gleiche Mietshaus mit der gleichen Anzahl von Wohnungen. Allerdings ist dieses Grundstück grösser, da sich dort auf dem Hofgelände noch die vom Vermieter vermieteten Garagen befinden (wir haben keine gemietet).
    Grundsteuerbescheid habe ich nicht gesehen. Die ganze NK-Abrechnung des Vermieters ist äusterst einfach ohne separate Angeben.


    Da müssten ja zumindest die Oberflächenabwasserkosten unterschiedlich sein...

    Die Firma, die dies verwaltet hat sich kurz nach der Abrechnung gewechselt (ende 2016).
    Dazu habe ich auch noch anfang 2016 einen neuen Vermieter bekommen.


    Wen wundert's... Wende Dich bitte zunächst mal an Deinen derzeitigen Vermieter.

    Hallo phil1912,

    bei mir gibt es keine schwebenden Mietobjekte.

    Das von Dir bewohnte Objekt ist zwingend nach Heizkosten- bzw. Wohnflächenverordnung abzurechnen. Inwiefern Gewerbe von Wohnungen (vorab) zu trennen sind, müsste eher vor Ort festgestellt werden. Ich empfehle Dir, mit allen Unterlagen einen Fachanwalt aufzusuchen.

    Hast du denn kein Exemplar dieses Protokolls bekommen? Die Exvermieter könnten doch jetzt alles mögliche in dem Protokoll dazu schreiben.


    Sowas haben wir hier ja öfters. Ich unterschreibe nie etwas, wovon ich nicht eine Durchschrift/Kopie o.ä. erhalte...

    Habe eine whatsapp nachricht wo drinnen steht das die Januar Miete erlassen wird und wo ebenfalls drinnen steht das ich noch Vergütung für die arbeiten bekomme.


    Elektronische Medien sind mit Vorsicht zu geniessen, eigentlich zählt nur das, was schriftlich kommt. Warte mal ab und berichte uns dann über den Fortgang.

    Hallo Wera,

    die "Wahrheit" liegt irgendwo dazwischen...

    "dass die Vermiterin es zwar in Übergabe Protokoll eingetragen hat...Wir aber haben seit der Übergabe nix von gehört oder bekommen."
    - Das ist zwar gut und schön, jedoch hätte im ÜP engetragen werden sollen, wer die Schäden bis wann auf wessen Kosten zu beseitigen hat. Dieses Versäumnis muss sich der VM schon vorwerfen lassen.

    "Deshalb wusste ich nicht ob sie es so akzeptiert oder ob wir es erneuern sollen. Da wir auch später nicht von ihr schriftlich benachrichtigt worden sind bin ich der Meinung dass sie es nicht einfach so entscheiden kann und wir dann einfach so bezahlen müssen."
    - In den der Rückgabe der Mietsache folgenden sechs Monaten hatte sie Ansprüche an Euch angemeldet?

    "Ich hatte heute zwei Gespräche gehabt eine mit eine Anwalt und andere mit der Miterschutzbund. Der Anwalt meinte ihr muss bezahlen weil ich es kaputt gemacht habe"
    - Grundsätzlich zutreffend, § 823 BGB.

    "der Miterschutzbund meint nein . Ich musste vorher schriftlich darauf hingewiesen sein die Mängel zu beseitigen bis Datum x und wenn ich mich immer noch geweigert hätte wäre die Vermiterin dann in recht jemanden zu beauftragen."
    - Trifft ebenfalls zu. Bei beendeten Mietverhältnissen könnte der VM sogar Reparaturen ohne Kenntnis des ehem. M auf dessen Kosten durchführen. Klingt etwas seltsam, deshalb sind klare Vereinbarungen auf dem ÜP sehr sinnvoll.

    Sie sagte, dass ihr Vater meinte, es wäre doch besser, wenn sie eine seiner Wohnungen nehme, anstatt weiterhin zur Miete zur Wohnung. Außerdem sagte sie, dass sie gerne einen Garten dabei hätte, weil sie Hühner halten möchte (in der Stadt...).


    Würde sich doch gut machen, Bodenhaltung und Freilauf...:rolleyes: je nach Hühnerlust.

    Hallo motaboy,

    "Wir sind in einer WG und haben beim Umzug jeweils eine Abschlagszahlung an die vormieter für einen relativ neuen Kühlschrank leisten müssen."
    - Das ist Privatangelegenheit, kein Mietrecht.

    "Wenn wir jetzt wieder ausziehen, wollen wir natürlich (abgeschwächt) die Kosten weiter geben. Klappt natürlich wenn wir die Nachmieter selbst suchen, doch was ist wenn wir keine finden und ..."
    - Auch dieses ist kein Mietrecht.

    "Muss der Vermieter dann eine Abschlagszahlung Verlangen und an uns weiter geben?"
    - Ebenso.

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