Zum letzten Mal, hier ist ein Forum und nicht die Anwaltskanzlei mit den hochkarätigen Anwälten
Vielleicht meint er, hier als Achillesferse eine fantastische Karriere machen zu können/müssen...?:eek:
Zum letzten Mal, hier ist ein Forum und nicht die Anwaltskanzlei mit den hochkarätigen Anwälten
Vielleicht meint er, hier als Achillesferse eine fantastische Karriere machen zu können/müssen...?:eek:
Juhu, auf den Tipp kommt er nach solchen Kommentaren von allein...schade, warum gibt es denn so Foren?
Damit es Wichtigtuern wie Dich ermöglicht wird, sich durch das Ausgraben von zwei Jahre alten Themen interessant zu machen.
Glaubst Du dein VM hat sonst nix zu tun ?
Er hat Anspruch auf dasselbe Modell.
Falsch. Dasselbe gibt es nur ein einziges Mal.
Nochmal: Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse ?
Nochmals für Dich, bitte laaangsam und laut mitlesen: "Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse " gibt es nicht.
Mein Vermieter ist hauptberuflich Rechtsanwalt und deshalb leider schwer zu erreichen, und in seiner Kanzlei war er heute auch nicht, soll deshalb Montag nochmal rumkommen.
Also meinst du das ich da doch irgendwas unternehmen kann?
Beruf des VM spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er eine ladungsfähige Adresse hat, vorrangig für den Mieter die im MV angegebene Anschrift des VM.
Jetzt ist es fast zu spät, und ich vermute hier nur "Herumgehampel". Nägel mit Köpfen hätteste früher machen sollen. Tut mir leid.
Das einzige, was man wahres an Ihrer Antwort finden kann, ist das Sie nur eine Meinung wiedergeben. Traurig
Die letzten vier Postigs stammen von Dir. Was willst Du Oberschlaumeier eigentlich erreichen?
nirgends konnte ich einen klaren Quellenhinweis auf ein Gesetz finden, das vorschreibt, das eine Kaution zwinged auf einem Bankkonto anzulegen sei.
Das wirst Du auch nicht finden, könnte ja auch ein Konto bei der Spasskasse sein...
Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
daniel84:
"Mit den vermieter selber hab ich nochnicht gesprochen, das wollte ich am montag machen."
- Yoo, prima... Ich würde das (ja auch) erst dann machen, wenn die Arbeiten vollkommen abgeschlossen sind...![]()
"Allerdings meinten die handwerker das sie dem vermieter vorgeschlagen haben alles neu zu fliesen, das wollte er aber nicht weil dafür die versicherung nicht aufkommt und er das dann selber zahlen müsste!"
- Sowas lässt sich mit etwas Geschick und gutem Willen schon fast hinbekommen: Standardrechnung für die Versicherung, Aufpreis für die zusätzlichen Arbeiten zulasten des VM.
PS: Das Bild drei Posts vorher ist für meinen nicht erlesenen Geschmack völlig untragbar. Unterschiedliche Fliesengrössen, keine Fugenübereinstimmungen. Gutachter reiben sich ob der Aussicht auf vierstellige Gagen bereits jetzt die Hände...:)
Hallo Daniel,
anhand Deiner Fotos kann ich Deine Textaussagen nicht richtig nachvollziehen. Daher mein Vorschlag: Mit aussagefähigereb Fotos und einem Zeitplan der vergangenen Ereignisse (mit Datum) einen FachAnwalt aufsuchen.
Hallo goldenkey,
habe Deinen Roman ungelesen weitergeleitet an Bild, Express, Goldenes Blatt und RTL.
Hallo Hennef,
ich sehe die einzige Möglichkeit darin, von Deinem Recht der Kürzung der geforderten Heizkosten um 15% Gebrauch zu machen. Trifft sich ja mit Deiner überschlägigen Berechnung von minus 30% ganz gut. [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
MäuschenMama:
"ich möchte nicht für die Entsorgung aufkommen. Schließlich ist das nach meinem Wissen auch noch Sondermüll."
- Nein, ist es nicht, denn Laminat besteht bis zu 90% aus Holz.
"Und es gibt doch die "Regel", wer beim Einzug renoviert, braucht das nicht beim Auszug zu tun."
- Noch nie gehört. Die "Regeln" sind mietvertragliche Vereinbarungen, das BGB und höchstrichterliche Urteile.
"Und des weiteren sollen wir auch das Kinderzimmer frisch tapezieren, obwohl es wie die anderen Zimmer "nackig" war."
- S.o.
"... sollen wir auch noch den PVC aus der Küchen entfernen. Der lag aber beim Einzug schon."
- S.o.
"Werde mich nächste Woche mich mal einem Anwalt anvertrauen."
- Bitte einen FachAnwalt konsultieren.
Der VM wird sicher wieder wegen des Auszugstermins auf uns zukommen.
Dann werden wir sagen: Kein Briefkasten, keine Antwort aufseine Frage.
[/QUOTE]
Keine schlechte Idee...:p
Hallo MäuschenMama (klingt ja richtig nett...),
"wir haben vor 4,5 Jahren eine komplett unrenovierte Wohnnug (einer Wohnungbaugesellschafft) bezogen. Für die Renovierung haben wir 2 Monatsmieten erlassen bekommen. Wir haben tapeziert und Laminat verlegt. Dies war auch so abgesprochen,jedoch nur mündlich,aber vor einem Zeugen."
- Das war ein Fehler, denn bei einer Gesellschaft weiss i.d.R. die eine Hand nicht, was die andere tut bzw. gesagt hat. Nachher findet sich noch ein Mitarbeiter, der Stein und Bein schwört, dass vereinbart wurde, dass das Laminat nur zur Mietsache gehört.
"Nun zeihen wir aus und bei der Vorabnahme hieß es plötzlich,dass das Laminat von uns nun wieder entfernt werden müsse."
- Wenn dem so ist..., ich würde mir das schriftlich geben lassen.
"Zudem haben wir niemanden der uns dabei helfen könnte ..."
- Vielleicht ist der Nachmieter bereit, das zu übernehmen?
Roemi:
"die Briefkästen wurden im Zuge der Fassaden- und Dachmaßnahmen im Oktober 2012 abgeschraubt."
- und Du hast Dich nicht gewehrt?
"Am 13.4. Nachfrage beim Handwerker. Antwort: Bei unserem neuen Briefkasten fehle in der Packung der SChlüssel. Der VM tausche diesen also um. Seit dem 20.4. liegt der neue Briefkasten im Hausflur."
- Klingt wie Mobbing. Vielleicht würde eine Einstweilige Verfügung helfen?
Dass Du den Rasenmäher iwie erstzen musst, dürfte nun wohl klar sein.
Bei den nachgemeldeten Schäden ist der Knackpunkt der, ob es sich um bei der Übergabe wirklich um VERDECKTE Schäden handelt (was ich nicht so sehr glauben mag).
Angst ist eben ein schlechter Ratgeber!
Wie wahr!!
Was würdest Du in unserer Situation machen?
Vorschläge sind immer willkommen!!!
Neue Wohnung suchen, was denn sonst??
anuschka_dee:
"Ich möchte gerne wissen, ob wir unsere Wohnung fristlos kündigen können, wenn sich herausgestellt hat, dass im Kinderzimmer und im gesamten Hausflur Floor Flex Platten (die asbesthaltig sind) verlegt sind. Diese Platten sind nicht mehr in Ordnung, sie bröckeln und fallen auseinander."
- Nein, kannste nicht, es sei denn der Amtsarzt stimmt dem (mit Nachdruck) zu, also bescheinigt die Unbewohnbarkeit.
"Kann ich die Kosten für die Laboruntersuchung bei meinem Vermieter geltend machen?"
- Wer die Musik bestellt, der ...
"Er selbst sieht keinen Bedarf den Boden testen zu lassen. Er hält an der 3monatigen Kündigungsfrist fest."
- Grundsätzlich zurecht.
"Da unser Sohn ständig krank ist haben wir den Verdacht, dass ..."
- => Amtsarzt.
"Kann uns jemand helfen. Ich möchte eigentlich so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus und unseren Kindern einen gesunden Wohnraum bieten."
- Also bitteschön, bemüht Ihr Euch selbst darum.
"Wer weiß wie lange wir brauchen um etwas neues zu finden."
- "God only knows", sangen ihrerzeit die Beach Boys.
"hab mir heute gleich mal ein Angebot für so einen Test zukommen lassen, kostet nicht die Welt und ist es mir wert."
- Bringt jedoch rechtlich nichts.
Ich habe eine Wohnung gemietet, von 02/2012-07/2012. Jetzt ist meine Frage, wann kann ich mit einer Nebenkostenabrechnung rechnen?
Wie lautete denn die Antwort Deines Ex-Vermieters?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!