Beiträge von Berny

    Hallo Albrabi,

    "wir wohnen in einer Mietwohnung und uns ist jetzt zum 4. Mal ein Rolladen kaputt gegengen."
    - Ach wir wohnen in einer Mietwohnung, uns ist der Rolladen seit 30 Jahren noch nicht kaputt gegangen.

    "Einmal war der Gurt kaputt"
    - Bei uns auch, selbst repariert.

    "ansonsten sind immer die Lamellen gebrochen."
    - Wieso? So einfach mir-nichts-Dir-nichts?

    "Jetzt kam unser Vermieter und meinte er muß sich jetzt erst mal erkundigen, warum der Rolladen immer kaputt geht."
    - Na äändlich...

    "Ich muß dazu sagen, dass wir auch kulant sind, wir haben zum Beispiel Schimmel und haben noch nie die Miete gemindert"
    - Geht soo einfach auch nicht (legal).

    "auf unserer Terasse sind viele Fliesen abgegangen und es wird nichts unternommen, obwohl wir schon mehrmals was gesagt haben."
    - Was hat der VM beim gemeinsamen Ortstermin gesagt?

    "Ehrlich gesagt nervt mich jetzt dass er uns die Rechnung aufdrücken will. Darf er das?"
    - Kommt auf das Verschulden an.

    Herrn A. gehört aber immer noch Wohnung 2.
    Herrn C. gehört die Wohnung 3 seit 2009, vorher gehörte sie Herrn D.
    Gemeinsam sitzen die Besitzer der Wohnungen manchmal zusammen um über Garten und Haus allgemein zu diskutieren,


    ... und Karten zu spielen...
    Ernsthaft: Sie sind nicht (nur) Besitzer (denn das wären die, die darinnen wohnen), sondern auch - bzw. eher - Eigentümer.

    Hallo thomas-max,
    und was lernen wir daraus? Ein Euro sechzig sparen zu wollen kann teuer sein...
    Tipp für die ZUkunft: Einwurfeinschreiben, oder zusammen mit Zeugen persönlich abgeben bzw. in den Briefkasten des Empfängers "einlegen" (offizieller Ausdruck).

    Hallo ,
    Ich bezog am 1.1.2013 eine Doppel Garage ( Miete von 110€) . Heute flattert mir eine Brief vom Vermieter der Doppel Garage ins haus, darin steht Wort wörtlich: Sehr geehrter Herr Liebl die Garage ist für 3 PKW geeignet. Die Miete beträgt ab 01.07.2013 monatlich 140,00€.


    Ich finde, dass das zwar eine recht miese Tour ist, aber der VM darf das fordern. Du kannst jetzt zum gleichen Termin kündigen (schwacher Trost...). Das Argument mit den drei PKW ist uninteressant.

    Also darf ich den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen, obwohl ich jetzt eine Toilette eingebaut habe?


    Hallo Uwe,
    was ich Dir jetzt ad hoc beantworten kann...: Du darfst den Kellerraum nur dann nutzen, wenn Du es schriftlich, am besten mit dem MV oder als Nachtrag, hast. Eigene Ein- oder Umbauten müssten nach Nutzungsende auf Verlangen des VM wieder zurückgebaut werden.

    Hallo Samina,

    die meisten Deiner Fragen können nicht abschliessend beantwortet werden, weshalb ich schon mal vorsichtshalber auf die Beratung durch den Mieterverein, besser noch eines erfahrenen FachAnwalts hinweise ----> letzten Endes sogar auf individuelle gerichtliche Entscheidungen.

    "1. Unser Balkon (3. OG) ist ausserhalb des Geländers bewachsen mit Grünzeug, sogar ein Baum wächst. Um das zu entfernen muss man sich übers Geländer lehnen, oder einen Kran oder sowas holen. Übers Geländer habe ich mich zwar schon gelehnt, wenn ich aber das Unkraut herausreissen möchte kommen die Fließen mit und dann besteht die Gefahr das sie auf die Straße runterfallen. Wer muss das entfernen?"
    - Hier solltest Du den Schaden dem VM melden m.d.B. dies kurzfristig i.O. zu bringen.

    "2. Im Haus gegenüber hat im Keller eine Kneipe eröffnet. Diese nutzt auch den vorderen Hof, der mit einem Fenster mit der Kneipe verbunden ist. Dieses Fenster ist jeden Abend geöffnet und die Musik beschallt uns. Wenn unsere Fenster geschlossen sind, höre ich den Bass - meine Frau aber nicht, ist also wahrscheinlich im Rahmen. Da es jetzt aber wärmer wird, würden wir auch mal wieder gerne mit geöffnetem Fenster schlafen, was bei der Musik unmöglich ist. Hab auch schon die Polizei gerufen, will das aber nicht unbedingt immer tun müssen. Ist da unser Vermieter irgendwie in der Pflicht,"
    - Was sol er denn da machen? Gewisse Geräuschentwicklungen sind allg. Lebensrisiko. Ihr habt keine Insel der Glückseligkeit gemietet.

    "3. Wir haben Ameisen auf dem Balkon. Verdammt viele Ameisen. Habe schon ein kleines Vermögen für alles mögliche ausgegeben, das sie vertreiben, töten oder gefangen nehmen soll. Nichts hilft. Vermietersache, bzw. Mietminderung möglich?"
    - M.E. ebenfall Lebensrisiko. Wer weiss, wie die da hingekommen sind... Ich würde grosszügig Backpulver ausstreuen und nach einigen Tagen mit Kochendwasser nachspülen.

    "4. Die "Reinigungsfirma" die bei uns "Reinigt", tut das nicht gründlich. Beschwerden beim Vermieter gab es unsererseits schon des öfteren, auch gemeinsam mit ALLEN Mietern im Haus."
    - Hfftl. schriftlich nachweisbar? Photos mit Datum?

    "Die kommen aber weiterhin."
    - Weil sie einen Zeitvertrag haben.

    "Wie kann man auf eine neue Reinigungsfirma bestehen?"
    - Nein. Der VM ist dran, geeignete Massnahme zu ergreifen.

    "5. Was darf ich als Mieter in den Hausflur vor meine Wohnung stellen, wenn auf dieser Etage nur meine Wohnung ist?"
    - Eigentlich nichts. Aber wo kein Kläger, dort kein ...

    Sorry Berny,
    hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
    Was ich meine, ist:
    Wenn jemand sich einen Anwalt zum Klagen nimmt, wird der ihn ja wohl auf die Aussicht einer Klage bei einem Formfehler hinweisen.
    Das heißt, er könnte vor der Klageerhebung eine neue Kündigung schicken, ohne Formfehler.
    Wenn er also keinen Anwalt hat und die Klage anstrengt, würde das Gericht diese prüfen, richtig? (Genauso wie mit Anwalt)
    Und weil der Formfehler besteht, würde die Klage nicht zugelassen?


    Ebenso sorry...: Berny ist Mieter und Vermieter, so wie viele andere User teilweise auch...

    der Vermieter meinte es käme vom falschen lüften,
    Ansonsten super Tip! Zieht aus und gut ist, Danke


    Mangelhaftes Heizen und Lüften ist nicht nur ein Schlagwort bzw. eine beliebte "Ausrede" der VM, sondern da ist aus Erfahrung viel dran.
    Unter dem Bett.... ist klar, wie soll da Luft zirkulieren können? Die vom Bett ausgehende Wärme muss am kalten Fussboden ja auskondensieren. Google hilft.
    Jaja, auszuziehen kann auch ich nur empfehlen.

    ich lebe derzeit in einer Kellerwohnung

    Im Mietvertrag, habe ich schon etwas mit einem mulmigen Gefühl unterschreiben müssen, dass der Vermieter bei Schimmelbefall nicht haftet.


    Ein kluger Vermieter... tut mir leid für Dich/Euch.:(

    ich zeig gerade mal den Teil des Mietvertrages. Meines Erachtens ist da gar nix gesondert aufgeführt.

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    Ich bezweifele, dass hier die Nebenkosten UND welche der Mieter zu übernehmen hat, klar definiert sind. Ein FachAnwalt wüsste evtl. mehr.

    "Nun tauchen auf unserer Abrechnung zusätzlich Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung auf, was insgesamt ca. 175,- € extra ausmacht."
    - Würde ich nicht anerkennen.

    "Die Vermieterin hat ein Begleitschreiben beigelegt indem sie salopp erklärt sagt:
    Ich habe den Rechtsstreit gegen die Praxis verloren, deswegen jetzt folgende Änderungen:
    -sie müssen anteilig ebenfalls ab jetzt (und rückwirkend für 2012) die Gebäude,- und Haftpflichtversicherung übernehmen
    -die Anteilsgröße wurde von 25% vorher auf 33% nachher geändert"
    - "Tolles" Wunschdenken - nach Gutsherrenart... würde ich ebenfalls nicht akzeptieren.

    Viellleicht wissen andere Leutchen hier noch mehr Zielführenderes...

    t-kiel-a:

    "Natürlich habe ich in nem Schreiben die Mängel beschrieben, und Bilder dazu beigefügt. Auch eine angemessene Frist habe ich gesetzt."
    - Wer ist/war Vertragspartner???

    "Wie können wir sicherstellen, dass die Verwaltung das meiner Mutter nicht anlastet? Den Schriftverkehr habe ich natürlich aufgehoben."
    - Dürfte ja wohl klar sein. Zusätzlich Fotos, Zeugenaussagen.

    Die Wohnung ist zum 01.08. endlich gekündigt.


    Hallo,
    das ist doch "fast" die Lösung... Du meinst sicherlich den 31.07.?
    Hilfreicher wäre gewesen, wenn Deine Mutter (also die Mietvertragspartnerin) der Verwaltung (genauer: Dem Mietvertragspartner) die Schäden kurz und knackig schriftlich mitgeteilt hätte mit der Aufforderung, sie zeitnah zu beheben. Nennt sich Nägel mit Köpfen machen, nicht herumhampeln.
    Jetzt ist nur wichtig, dass die Schäden ihr beim Auszug nicht angelastet werden, denn bei Verwaltungen weiss oftmals die eine Hand nicht, was die andere...:eek:

    Dann ist doch alles klar. Du musst nicht renovieren, erst recht nicht den Handwerker bezahlen.


    So sehe ich das auch.
    Dass der VM den M abzocken würden wollte, hätte im Übergabeprotokoll schon vereinbart werden müssen. Jetzt damit zu kommen, quasi von hinten durch die Brust in's Auge, ist geradezu grotest. Gier frisst Hirn...:eek:

    Speziell für ustrine53: Macht nix, fehlerhafte Interpretationen sind mir auch nicht fremd.
    § 12 Heizkostenverordnung
    (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
    ... und hier noch mal die ganze HKVO: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    Das die Tür verbogen ist und vom Vermieter ersetzt wird ist in dem Übergabeprotokoll vermerkt worden.
    Um das Schloss muss ich mich dann wohl selber kümmern, das die Tür als nicht zugeschlossen gilt, wenn man sie einfach zuschlägt ist für mich neu - Danke!


    ... sind doch deutlich zweierlei.

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